Sonntag, 26. Januar 2014

26. Januar Ao. 1458

Vergleich zwischen Ertzbischoff Friedrichen zu Magdeburg und Augustin und Paul Gebrüdern von Hedersleben wegen des Geleites zu Bruckdorff und einer Juden-Schuld.



Augustin und Paul von Hedersleben, Bürger und Pfänner zu Halle, hatten Erzbischof Günther (1403 - 1445 im Amt) 400 Rheinische Gulden überlassen und dafür das Recht auf jährlich 40 Rheinische Gulden Zins aus dem Geleit zu Bruckdorf erworben.

Die Brüder von Hedersleben wollten nun bei Erzbischof Friedrich den Schuldbrief einlösen und ihre 400 Gulden wiederhaben.
Der jedoch gab den Brüdern den Schuldbrief zurück und tilgte dafür eine Schuld in Höhe von 600 Rheinischen Gulden, die die Gebrüder Hedersleben einst bei einem Juden namens Mosse Leser aufgenommen hatten. Mosse Leser war zwar kürzlich in Halle verstorben, aber seine Erben hatten ja Anspruch auf die Summe.

So war allen Seiten geholfen. Der Erzbischof war die Zinslast los, die Brüder von Hedersleben hatten ihre Schuld bei Mosse Leser getilgt und dessen Erben hatten ihr Geld zurück.

Zum Bruckdorfer Geleit:
Das Geleit war damals entweder ein Entgelt für die unbeschadete Durchreise durch ein bestimmtes Gebiet oder bewaffneter Begleitschutz, der natürlich auch bezahlt werden musste. Üblicherweise übte der Landesherr das Geleitrecht aus und bestimmte so auch den Preis, den Reisende zu zahlen hatten. So war das Geleit eine willkommene Einnahmequelle für den Landesherrn.

Samstag, 25. Januar 2014

25. Januar Ao. 1461

Bruder Mathias Dörings, der Heil. Schrifft Doctoris und Ministers (Provincials) des Franciscaner-Ordens der Provintz Sachsen Bekäntniß, daß er dem Convent zu Halle befohlen, alle ihre Güter an den Rath zu übergeben.



Nachdem im Jahre 1210 der Orden der Franziskaner von Papst Innozenz III. bestätigt wurde, bildeten sich recht schnell - auch in deutschen Landen - Glaubensgemeinschaften heraus, die den Lebensidealen des Heiligen Franziskus von Assisi folgten.

So entstand in Halle das Barfüßer-Kloster vermutlich im Jahre 1225. Heute finden wir an seiner Stelle das Haupt- oder Löwengebäude der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Die Mönche des Klosters wurden deshalb Barfüßer genannt, weil sie dem Armutsgelübde ihres Ordens folgend barfuß liefen oder Sandalen oder Holzschuhe ohne Strümpfe trugen. Noch heute folgen viele Angehörige sogenannter Bettelorden dieser Tradition und tragen ganzjährig Sandalen.

Das Barfüßer-Kloster in Halle, bescheiden und dennoch dauerhaft in Stein aufgeführt, besaß gemäß der Ordensregel keine Güter, von Garten und Holz einmal abgesehen. Dennoch erhielt das Kloster im Laufe der Zeit Einkünfte aus Stiftungen.

Schon frühzeitig entbrannte innerhalb der Bettelorden die Debatte um die Armut der Kirche, denn die Ordensregeln hatten sich allgemein etwas gelockert. Als berühmtes Beispiel mag hier die Armutsdebatte aus Umberto Ecos Roman "Der Name der Rose" dienen.
Gegen die Lockerung der Ordensregeln bildete sich um die Mitte des 14. Jh. die sogenannte Observanzbewegung heraus, die für eine Rückkehr zum ursprünglichen Armutsgebot des Ordens und für eine strengere Beachtung (Observanz) der Ordensregeln eintrat. Aus dieser Bewegung entwickelte sich der franziskanische Reformorden OFM (Ordo fratrum minorum; dt.: Orden der Minderen Brüder), dem auch das Barfüßer-Kloster in Halle angehörte.

Korrektur:
An dieser Stelle stand urspünglich:
"Im Gegensatz zu anderen Ordensgemeinschaften wurde der Vorsteher des Klosters eines Bettelordens, der Guardiano, jedes Jahr neu gewählt. Im Jahre 1461 übernahm im hallischen Barfüßer-Kloster Bruder Mathias Döring dieses Amt. Er war gleichzeitig Minister (Leiter) der Provinz Sachsen und Doktor der Theologie oder - wie er sich selbst nannte - Doktor der Heiligen Schrift.

Gleich nach Übernahme seines neuen Amtes gebot Bruder Mathias Döring seinen Ordensbrüdern in Halle die Übergabe aller Güter, seien es Häuser, Hölzer, Wiesen oder Pfannen an den Rat der Stadt Halle, unter der Voraussetzung, sie wollten an ihrer Ordensregel festhalten."
Diese Aussage hat sich als unrichtig herausgestellt.
Bruder Mathias Döring war NICHT Guardian im Barfüßer-Kloster zu Halle. Aber er war Minister der Provinz Sachsen und hat in dieser Eigenschaft den Konvent des Klosters aufgefordert, seine Güter abzugeben.
Im Jahre 1461 war Bruder Tytericus Guardian im Barfüßer-Kloster zu Halle.
 
 
Der Konvent folgt dem Gebot, wie in einem späteren Chronik-Eintrag zu sehen sein wird.

Donnerstag, 23. Januar 2014

23. Januar Ao. 1587

Joachim Friedrichs, Administratoris des Ertzstiffts Magdeburg Lehnbrieff über die Capelle zu S. Jacob und darzu gehörige Zinsen, dem Rath zu Halle ertheilet.



Die Kapelle St. Jacob stand auf dem Sandberg und ist im Jahre 1117 von Wiprecht von Groitzsch, Voigt des Klosters zum Neuen Werk und Burggraf des Erzbischofs von Magdeburg, gestiftet worden. Ob er die Kapelle hat erbauen lassen oder einen früheren, wendischen Tempel umbauen ließ, bleibt unklar.
Offenbar jedoch geht die Widmung der Kapelle an den Heiligen Jakob auf die Wallfahrt Wiprechts über den Jakobsweg nach Santiago de Compostela zurück. Im Zusammenhang mit dieser Wallfahrt soll auch die Gründung des Klosters Pegau stehen.

Eben diesem Kloster wurde die Kapelle St. Jacob von Erzbischof Adelgotus unterworfen.

Als im Zuge der Reformation das Kloster Pegau säkularisiert wurde, begann auch eine bewegte Geschichte für die Kapelle. Innerhalb weniger Jahre änderten sich die Eigentumsverhältnisse recht häufig, bis durch den Eislebischen Permutationsrezess (Vertrag, in dem Regierungen Länder und Rechte miteinander tauschen) im Jahre 1579 die Kapelle St. Jacob in die Verfügungsgewalt des Erzbischofs bzw. Administrators fiel.

Der Administrator Joachim Friedrich belehnt denn in diesem Dokument den Lehnsträger des Rates der Stadt Halle, Jacob Redel, mit der Kapelle. Der Rat der Stadt zahlt für dieses Lehnsrecht 10 Reichstaler Lehngeld, 1 Reichstaler Siegelgeld und 2 Reichstaler 12 Groschen Offizianten- oder Verwaltungsgebühren.

Mittwoch, 22. Januar 2014

22. Januar Ao. 1538

E. E. Raths zu Halle Verschreibung, daß sie jährlich für die zwölf Schweine aus der Neu-Mühle dem Neuen-Stifft Sechzig Gulden reichen wollen.



Die Neumühle ist vom Kloster zum Neuen Werk gegen Ende des 13. Jh. am Mühlgraben erbaut worden, weil eine Mühle bei St. Georgen in Glaucha weggerissen werden musste. Den Platz dazu trat 1283 das Prediger-Kloster St. Pauli zum Heiligen Kreuz für den Preis von 50 Marck Silber an das Kloster zum Neuen Werk ab.

Weil diese die neueste Mühle bei Halle war, wurde sie die Neumühle genannt.

Als Kardinal Albrecht das Neue Stift gründete und die Güter des Klosters zum Neuen Werk dafür einzog, überließ er der Stadt Halle diese Mühle im Jahre 1529 zu gewissen Bedingungen. Eine dieser Bedingungen war, dass der Rat der Stadt jedes Jahr 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern hatte. Es entstand jedoch Streit über den Wert der Schweine und so verglich sich der Rat mit dem Neuen Stift, dass statt der Schweine jährlich 60 Gulden zu zahlen wären.

Während die Schweine jeweils am Tag Martini, also am 11. November geliefert worden waren, wird nun für die Zahlung der 60 Gulden der Tag des Apostels Thomas, also der 21. Dezember vereinbart.

Angesichts der 60 Gulden als Gegenleistung für 12 Schweine war also ein gut gemästetes Schwein damals 5 Gulden wert.

Freitag, 17. Januar 2014

17. Januar Ao. 1471

Ertzbischoff Johannis zu Magdeburg Confirmation des Geistl. Beneficii, so Johann und Heyno Brachstedt, zum Altar im Neuen Hospital am Nicolaus-Thore gestifftet.



Das Neue Hospital, später Hospital St. Cyriaci genannt, wurde im Jahre 1341 vom Rat der Stadt Halle und der ganzen Bürgerschaft gestiftet und auf dem Platz errichtet, auf dem heute die Neue Residenz steht.

Kardinal Albrecht schloss mit der Stadt im Jahre 1529 einen Vertrag, in dem er die Neumühle an die Stadt übergab unter der Bedingung, man möge das Hospital St. Cyriaci abbrechen und neu im Johannis-Hospital des Moritzklosters einrichten. Den Grund und Boden aber beanspruchte Kardinal Albrecht für sich selbst zur Errichtung seines Neuen Gebäudes als Stadtpalast und Hochschule - heute Neue Residenz genannt.

So zog das Hospital St. Cyriaci also in das Moritzkloster. Man fand dort allerdings nicht die optimalen Bedingungen vor und deshalb gab der Magistrat der Stadt Halle im Jahre 1570 seine Einwilligung zum Umzug des Hospitals in das mittlerweile verlassene Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg zu Glaucha.

Der Heilige Cyriacus gilt als einer der 14 Nothelfer. Die historische Person soll sich vorwiegend um alte Menschen, Kinder und Kranke gekümmert haben, wodurch sich die Benennung des Hospitals erklärt.

Die Kapelle auf dem Gelände des ursprünglichen Hospitals St. Cyriaci ist im Jahre 1381 geweiht worden und hat in der Folgezeit einige Stiftungen erhalten.
Zu dem Altar in der Kapelle St. Cyriaci haben Johann und Heino Brachstedt Geld gestiftet. Erzbischof Johannes bestätigt diese Stiftung.

Mittwoch, 15. Januar 2014

15. Januar Ao. 1232

Pabsts Gregorii IX Confirmation aller Güter des Closters Marien-Cammer zu Glauch, sonderlich der demselben incorporirten Kirche zu S. Georg.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werck durch Tausch erhalten.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und hier bestätigt Papst Gregor IX. diesen Besitz.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dienstag, 14. Januar 2014

14. Januar Ao. 1705

Statuta der Stadt Neumarckt vor Halle, von Sr. Königl. Maj. König Friedrich den I. in Preussen allergnädigst confirmirt.



Der Ort Neumarkt ist im Jahre 1182 von Erzbischof Wichmann dem Kloster zum Neuen Werk zugeschrieben worden und gilt mindestens seit dieser Zeit als Flecken.

Obwohl oft als frühere Vorstadt der Stadt Halle bezeichnet, ist Neumarkt in den Büchern des Amtsbezirks Giebichenstein schon lange als Land-Stadt geführt worden. Neumarkt hatte einen eigenen Magistrat, eigene Innungen und Zünfte.
Seit 1531 führt Neumarkt ein eigenes Wappen. Möglicherweise wurde dem Ort in dieser Zeit von Kardinal Albrecht auch das Stadtrecht verliehen. Darüber jedoch gibt es zur Stunde keine genaue Erkenntnis.

Das Rathaus von Neumarkt wurde im Jahre 1538 auf der Stelle der 1465 abgebrannten Kapelle St. Andreas erbaut. In der Nacht vom 6. auf den 7. November 1727 brannte das Rathaus bis auf die Kellerräume ab und wurde im Jahre 1729 neu erbaut.

In dem vorliegenden Dokument bestätigt König Friedrich I. der giebichensteinischen Amtsstadt Neumarkt die ihm vorgelegten Statuten und Ordnungen.
Hier werden Bürgerrechte und -pflichten geregelt, Handelsbräuche bestimmt, die Rats-, Straf- und Feuerordnung aufgerichtet.

Sonntag, 12. Januar 2014

12. Januar Ao. 1286

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Verschreibung über hundert Marck in der Müntzey an den Rath zu Halle.



Erzbischof Erich war ein jüngerer Sohn des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, der geistlichen Laufbahn verschrieben und von 1283 bis 1295 im Amt.

Nach dem Tod des Vaters übernahm hauptsächlich sein älterer Bruder Otto IV. die Regierung der Mark Brandenburg. Die anderen Brüder Johann II. und Konrad I. fungierten als Mitregenten.
Otto IV. strebte die Ernennung Erichs zum Erzbischof schon im Jahre 1277 nach dem Tod Erzbischof Konrads II. an, um den Einflussbereich der Markgrafen zu erweitern.
Ein zweiter Kandidat für das Amt war Graf Busso von Querfurt. Es entstand großer Streit, der dann durch die Ernennung des Grafen Günther I. von Schwalenberg beigelegt wurde.
Die Brandenburger waren mit der Wahl nicht zufrieden und überzogen das Erzbistum mit Krieg.

Erzbischof Günther resignierte ein Jahr später und Bernhard von Wölpe wurde zu seinem Nachfolger bestimmt. Den Brandenburgern passte auch diese Personalie nicht und so ging das Hauen und Stechen weiter. Dies war Erzbischof Bernhard zuviel und er trat im Jahre 1282 von seinem Amt zurück.

Nun endlich erwählte das Domkapitel zu Magdeburg Erich zum Erzbischof. Die Wahl wurde von Papst Martin IV. bestätigt und Otto IV. hatte seinen Willen.

Wenn auch die Magdeburger zunächst dem neuen Erzbischof mit Hass begegneten, verstand er es doch, die Stadt durch Zugeständnisse und Privilegien auf seine Seite zu ziehen. Jedoch gab es während seiner Regierungszeit immer wieder Fehden, auch mit Vasallen des Erzstifts.

Bei diesen Fehden waren ihm auch Bürger der Stadt Halle zu Diensten. Als Ersatz für im Dienst erlittenen Schaden überschreibt Erzbischof Erich der Stadt 100 Mark.

Samstag, 11. Januar 2014

11. Januar Ao. 1144

Pabst Lucii II. Bulla confirmatoria, in welcher er dem Closter S. Iohannis Baptistae zu Berge vor Magdeburg alle seine Güter confirmiret, und dem Convent die freye Wahl eines Abtes verstattet.



Kaiser Otto I. hatte am 21. September 937, damals noch König des Ostfrankenreiches, das Benediktiner-Kloster St. Petri und Mauritii in Magdeburg gegründet und alle Anstrengungen unternommen, um daraus ein Erzbistum zu machen. Dies gelang ihm erst im Jahre 968. Als erster Erzbischof wurde Adalbert eingesetzt.

Nun sollten die dort beheimateten Klosterbrüder mit ihrem Abt Richard weichen und bekamen das neu erbaute Kloster St. Johannis des Täufers auf dem Berge vor Magdeburg vom Kaiser zugesprochen.
Kaiser Otto I. ließ dem Kloster einen guten Teil seiner bisherigen Güter und schenkte ihm im Jahre 970 noch einige Dörfer hinzu.

Im Jahre 1144 bestätigt Papst Lucius II. diesem Kloster nun alle seine Güter (in der Urkunde sind eine Vielzahl Orte aufgeführt) und erlaubt den Benediktinern die freie Wahl ihres Abtes.

Freitag, 10. Januar 2014

10. Januar Ao. 1519

Pabsts Leonis X. Bulla, darinnen er das Neue Stifft zu Halle confirmiret, und verwilliget, daß Cardinal Albertus solches in das Prediger-Closter verlegen, die Prediger-Münche aber in ein ander Closter versetzen möge.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichskirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort seines Neuen Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

Donnerstag, 9. Januar 2014

09. Januar Ao. 1479

Vertrag derer gefangenen Pfänner zu Halle mit Ertzbischoff Ernsten zu Magdeburg, wodurch dem Ertzbischoffe der vierte Theil der Pfannen und Kothe abgetreten worden.



Erzbischof Ernst, Sohn des Kurfürsten Ernst zu Sachsen, wurde 1476 im zarten Alter von 11 Jahren zum Erzbischof zu Magdeburg ernannt. Schon bei der Huldigung der Stadt Halle an den neuen Erzbischof am 04. November 1476 ergab sich ein Streitpunkt. Bisher war es üblich gewesen, dass die neuen Landesherren einen Huldbrief an die Stadt verfassten, in denen zugesichert wurde, die Stadt bei ihren üblichen Privilegien, Rechten und Gewohnheiten zu belassen. Nach Übergabe des Huldbriefes entbot die Stadt dem Landesherrn ihren Respekt. Desgleichen war es Brauch, dass die Erzbischöfe ihren Lehnsmannen die erste Lehnsware (Abgabe an den Lehnsherrn) erließen. Erzbischof Ernst wollte diesem Brauch nicht folgen, sondern die Lehnsträger nur bei Erlegung der Lehnsware in ihre Lehen wieder einsetzen.

Zwischen den Pfännern und den Ratsherren jedoch war schon vor Erzbischof Ernsts Amtsantritt ein Streit ausgebrochen, weil die Ratsmänner aus den Innungen und Gemeinheiten forderten, dass die 4 Ratsmänner aus der Pfännerschaft die Beratungen zu verlassen hätten, wenn es um Entscheidungen des Thals (also eigentlich ihre ureigensten Angelegenheiten) ging. Dieser Vorschrift wollten sich die Pfänner nicht beugen, mussten jedoch letztlich klein beigeben, weil sie in der Unterzahl und zu schwach waren, die Sache für sich zu entscheiden. Doch auch danach war es höchst unruhig im Rat und die Bösartigkeiten beider Seiten hörten nicht auf, wobei eher die Pfänner an einer einvernehmlichen Lösung interessiert waren. Kein Wunder, bei dem Kräfteverhältnis, dass nicht zuletzt dem Einfluss des ehemaligen Stadthauptmanns Henning Strobart (der schon 1456 aus der Stadt getrieben worden war) zu schulden war. Im Jahre 1478 wurde dann der Obermeister des Schusterhandwerks Jacob Weißack zum Ratsmeister erwählt, der als ein sehr bösartiger und gehässiger Mann galt. Dieser ruhte denn auch nicht und nutzte jede Gelegenheit, um den Pfännern das Leben schwer zu machen und sie u.a. beim Erzbischof anzuschwärzen. Da hatte der Erzbischof dann Pulver gegen die Stadt in den Händen und nahm die Gelegenheit wahr und aberkannte der Stadt nicht nur die Thalgüter (also die Salzpfannen) sondern auch alle anderen Lehen. Dieser Konflikt konnte nur durch einen Schlichterspruch des Kurfürsten Ernst zu Sachsen in Chemnitz am 05. September 1478 beigelegt werden. Sein Urteil bevorteilte natürlich seinen Sohn, Erzbischof Ernst, dem umfangreiche Privilegien gegen die Stadt Halle zugestanden wurden und verpflichtete Stadt und Lehnsmänner zu reichlichen Zahlungen.

Dem Ratsmeister Jacob Weißack war dies noch nicht genügend Salz in die Wunden. Als die Pfänner sich mit Rat und Bürgerschaft wieder versöhnen und dazu Abgeordnete aus den Städten Magdeburg, Halberstadt und Braunschweig als Schlichter einladen wollten, funkte der Erzbischof dazwischen und erklärte, dass er als Einziger solche Streitfragen zu lösen hätte und keine anderen Abgeordneten akzeptieren wolle. Die pfännerschaftlichen Ratsmänner gaben das nicht zu, sondern beriefen eine Versammlung der gesamten Bürgerschaft an Innungen und Gemeinheit aufs Rathaus. Hier sabotierte Ratsmeister Weißack schon, indem er dort nicht erschien, sondern sein Gewerk der Schuhmacher bewaffnet zu sich rief und die Pfänner einen Überfall befürchteten. Nächsten Tags konnten die Herren aus Magdeburg und Halberstadt die Sache schlichten. Einige Tage später jedoch, als Erzbischof Ernst wieder auf Giebichenstein weilte, fuhr Weißack mit einigen seiner Anhänger aus dem Rat auf Giebichenstein und sprach mit dem Erzbischof. Am nächsten Morgen gegen 10 Uhr, als die Messen in der Stadt beendet waren, kam Weißack mit dem Amthauptmann von Giebichenstein, Heinrich von Ammendorf, zum Ulrichstor gefahren und übergab selbiges an den Amthauptmann. Der hatte seine Truppen vor der Stadt liegen, die sogleich das Tor besetzten. Einige Fürsten aus dem Gefolge des Erzbischofs folgten nach und nahmen den Kirchhof zu St. Ulrich ein. Diesen Lärm bemerkte der Türmer auf dem Markt und schlug die Sturmglocke, worauf sich Bürger, Innungen und Pfänner bewaffnet vor dem Rathaus versammelten, gemeinsam gegen das Ulrichstor liefen und sich dort ein Handgemenge entspann. Endlich erhob der Graf von Querfurt (auf des Erzbischofs Seite) seine Stimme und beschwichtigte die Leute, man wäre nur wegen des Erzbischofs zugegen. Daraufhin legte sich der Kampf. Ein Todesopfer war zu beklagen: der Innungsmeister, Ratsherr und Kämmerer Hans Schiltbach. Die beruhigenden Worte des Grafen waren indes eine Lüge. Im Laufe des Tages drangen noch mehr erzbischöfliche Truppen in die Stadt ein. Am nächsten Tag, dem 21. September 1478 zog der Erzbischof, von seinem Gefolge und den Ratsmeistern Weißack und Hedrich begleitet in die Stadt und das Rathaus ein. Abgesandte der Pfännerschaft wollten nun dem Erzbischof ihre Treue versichern, doch der Erzbischof, der die Pfänner für den Angriff auf seine Truppen am Vortage verantwortlich machte, befahl ihnen Hausarrest an und berief für den 30. September 1478 einen Landtag zu Salza ein, auf dem sie sich zu verantworten hätten. Zusätzlich wurden an diesem 21. September noch viele Einwohner der Stadt Halle verhaftet, unter ihnen der Schultheiß Hans Poplitz. Die Ratsherren der Pfännerschaft wurden sämtlich ihres Amtes enthoben.

Auf dem Landtag zu Salza wurden Abgesandte der Pfänner verhört, desgleichen die im Hausarrest gefangenen Pfänner am 22. Oktober in Halle. Erzbischof Ernst berief erneut einen Landtag ein, diesmal für den Neujahrstag 1479 und in Calbe. Dorthin wurden die gefangenen Pfänner mit ihrem Anhang (insgesamt über 400 Mann) geführt und der Erzbischof verlangte als Strafe die Erlegung der Hälfte ihrer Güter. Zähe Verhandlungen führten zu keiner Übereinkunft, bis die Pfänner auf Anraten flehentlich baten, dass die Angelegenheit doch vom Bischof zu Meißen und anderen Adligen des Erzstifts entschieden werden möge. Dieser Bitte entsprach Erzbischof Ernst und lud zu einer Beratung am 09. Januar 1479 nach Halle ins Kloster Neuwerk.

Dort entschied dann Bischof Johann V. von Meißen, dass die Pfänner ein Viertel ihrer Salzgüter und zusätzlich 20% ihres übrigen Vermögens als Strafe an Erzbischof Ernst zu zahlen haben. Dann sollten sie wieder in Gnaden angenommen werden. So lautet der Vertrag.

Jeder Pfänner musste ein Verzeichnis seiner Güter aufstellen, den Wert des Vermögens (außer den Talgütern) selbst schätzen und die Aufstellung auf der Burg Giebichenstein abgeben. Der vierte Teil der Salzgüter wurde eingezogen und den fünften Teil des restlichen Vermögens mussten die Pfänner in Geldwert erlegen. Erzbischof Ernst behielt sich vor, die Güter selbst zu behalten und ihren Wert abzüglich des Strafgeldes an die Pfänner auszuzahlen.
Es mussten auch mehrere Pfänner und einige Bürger der Stadt ihre Güter verkaufen und mit ihren Familien die Stadt verlassen. Schultheiß und Salzgraf wurden abgesetzt und alle Schöppen entlassen, die der Pfännerschaft angehörten.

Später zwang Erzbischof Ernst die Stadt ein für alle Mal unter seine Botmäßigkeit. Doch das ist schon eine andere Geschichte.

Montag, 6. Januar 2014

06. Januar Ao. 1335

Ottonis Ertzbischoffs zu Magdeburg Sententz, darinn er gesamte Bürgerschafft zu Halle, nach eingezogener Erkundigung an dem Tode Ertzbischoffs Burchardi völlig unschuldig erklähret.



Erzbischof Burchard, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Erzbischof Otto, von 1327 bis 1361 im Amt, hatte den Mord zu untersuchen und die Folgen hieraus zu erklären.
Gleich nach seinem Amtsantritt hatte er am 01. September 1327 schon einmal die Stadt Halle für unschuldig befunden und dies öffentlich kundgetan. Am 19. Juni 1330 wurde diese Erklärung von ihm nochmals bekräftigt und am 18. November 1333 sprach er die Stadt vom Bann los.
Nunmehr befreit er die gesamte Bürgerschaft der Stadt Halle von jedweder Schuld am Tode Erzbischof Burchards, weil dreimal bekanntlich besser hält als ein- oder zweimal.
Spaß beiseite, dieser Akt war erforderlich, weil die Stadt nun auch gern die Bestätigung des Papstes haben wollte. Diese Bestätigung versprach Erzbischof Otto auf eigene Kosten einzuholen und ließ sich von der Stadt 600 Mark Silber zahlen, für die er das Schloss Giebichenstein zu Pfand gab. Hierzu gibt es ein gesondertes Dokument.

In der Unschuldserklärung bestimmt der Erzbischof für alle Bürger der Stadt Halle und ihre Nachkommen, dass der Vorfall ihre Ehre nicht beschädigen darf und ihnen daraus kein Schaden entstehen soll. Er verspricht für sich und seine Nachkommen (im Amte), die Stadt nach besten Kräften zu fördern, sie zu schützen und Beistand zu leisten. Der Mordfall soll gegenüber der Stadt weder von ihm noch dem Domkapitel, noch von seinen Nachfolgern je wieder angesprochen werden und es werden jedwede möglichen Forderungen nach geistlichem oder weltlichem Recht gegen die Stadt ausgeschlossen.

Sonntag, 5. Januar 2014

05. Januar Ao. 1458

Des Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Confirmation des Altars S. Thomä, den die Calands-Brüderschafft zu Halle in U.L. Frauen-Kirche gestifftet.



Das Verrichten guter Werke hatte in der christlichen Religion im Mittelalter eine besondere Bedeutung und sicherte die wohlwollende Aufnahme in Gottes Reich. Diese guten Werke bestanden z.B. in Gebeten, Almosen, Bußen und Seelmessen und gehörten zum Alltag in Klöstern.
Nun konnte jedoch nicht jeder Christ in ein Kloster eintreten und so fanden sich Brüderschaften aus Laien in vielen Orten zusammen, die sich nach ihren eigenen Regeln versammelten und gute Werke verrichteten.

Eine dieser Brüderschaften war die Kalandbrüderschaft, die schon seit dem 9. Jh. bekannt ist. Wohlhabende Bürger beiderlei Geschlechts konnten in dieser Brüderschaft Aufnahme finden und wurden Fraternitas Calendarum oder auch Kalenderherren genannt.
Der Name Kaland wird auf den lateinischen Begriff "Calendae" - den Ersten des Monats - zurückgeführt, weil sich die Brüderschaft an jedem Monatsersten zu gemeinsamen Gebeten und Beratungen zusammenfand.

Auch in Halle hatte sich eine Kalandbrüderschaft gegründet, die ihre Andacht in der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (damals noch die einzelne Marienkirche) zu halten pflegte. Dieser Kirche stiftete die Brüderschaft einen Altar, der dem Apostel Thomas geweiht war.

Erzbischof Friedrich bestätigt mit diesem Dokument die Stiftung.

Samstag, 4. Januar 2014

04. Januar Ao. 1703

Privilegium des freyen Weltlichen Jenaischen Fräulein-Stiffts zu Halle.



Der kinderlose Königlich Preußische Geheimrat und Kanzler der Magdeburgischen Regierung zu Halle, Herr Gottfried von Jena, hat kurz vor seinem Ableben am 01. November 1702 ein weltliches Stift evangelisch-reformierter Religion für eine Äbtissin und 9 Fräulein gestiftet.
Dazu überließ er den Stiftsdamen sein Wohnhaus hinter dem Rathaus (Etwa auf Höhe des heutigen Hotels "Am Ratshof". Vielleicht ist es ja sogar dasselbe Gebäude.) und einige andere Kapitalien zu ihrem Unterhalt.

König Friedrich I. in Preußen verleiht dem Fräulein-Stift das Privileg mit folgendem, über den Gründungsbrief vom 30. Dezember 1702 hinausgehenden, Inhalt:

König Friedrich I. in Preußen ernennt sich selbst zum Schutz- und Schirmherrn des Stifts.

Den Mitgliedern des Stifts werden die gebräuchlichen Freiheiten und Privilegien gewährt.

Das Stiftshaus wird von der städtischen Jurisdiktion befreit.

Desgleichen werden alle Bürgerpflichten, auch künftig geforderte, von dem Stift genommen. Das betrifft Gebühren- und Steuerzahlungen, Wachdienste, Einquartierungen und dergleichen.

Dem Stift wird erlaubt, alle zum Unterhalt nötigen Waren zu beschaffen oder selbst herzustellen. So wird auch eine Brauerlaubnis erteilt. Die Waren dürfen jedoch nicht verkauft werden.

Kostkinder dürfen im Stift aufgenommen werden, jedoch nicht mehr als 3 von ihnen können von den Verbrauchssteuern befreit werden.

Das Stift wird der magdeburgischen Jurisdiktion unterworfen.

Hallische Gerichts- oder Stadtknechte dürfen sich ohne Erlaubnis der Äbtissin (oder einer Vertretung) nicht im Stiftshause aufhalten. Gleichzeitig wird die Äbtissin verpflichtet, keine Übeltäter im Stift aufzunehmen und Flüchtige den Gerichten auszuliefern.

Dem Stift wird das Führen eines Siegels gestattet.

Den Äbtissinnen wird eine Grabstätte in der Domkirche zugesprochen, den übrigen Fräulein im Kreuzgang.

Holz und andere Waren zum Unterhalt des Stifts dürfen auf Elbe und Saale angeschifft werden.

Das Wappen des Königs soll als Schutzzeichen über dem Tor des Stiftshauses angebracht werden.

Den Stiftsmitgliedern wird der gleiche Rang zugesprochen wie den Clevischen adeligen Stiftsfräulein.

Reformierte Prediger dürfen im Stiftshaus alle kirchlichen Hoheämter ausführen.

Dem Stift wird gestattet, weitere Güter zu erwerben. Der König behält sich vor, beim Kauf neuer Ländereien über deren Steuer- und Kontributionszahlung zu entscheiden.

Das Stift ist mit einem Gnaden-Pfannwerk zu versehen, muss darauf aber die üblichen Abgaben entrichten.

Donnerstag, 2. Januar 2014

02. Januar Ao. 1565

Ertzbischoff Sigismundi Privilegium, denen Schöppen zu Halle ertheilet, daß sie aller bürgerlichen Aemter im Rathstuhl und Thal befreyet seyn sollen.



Erzbischof Sigismund (der letzte vom Papst bestätigte Erzbischof von Magdeburg) erneuert mit seinem Brief das Privileg für die Mitglieder des Schöppenstuhls zu Halle, von anderen bürgerlichen Ämtern verschont zu bleiben, damit sie sich ganz ihren Pflichten als Schöffen widmen können.

Außerdem waren die Schöppen seit altersher von der Bürgerwache befreit und brauchten auch das Wächter- und Grabengeld nicht zahlen.
Während der Bauernaufstände 1524 und 1525 hatte sich jedoch Streit mit dem Rat der Stadt ergeben, weil auch die Schöppen aufgefordert worden waren, auf den Stadttoren und der Stadtmauer Wache zu stehen. So erklärt sich die Bedeutung dieser Befreiung von bürgerlichen Ämtern.

Der Schöppenstuhl war ein Kollegium aus Adligen (später Rechtsgelehrten), welches für Rechtsberatung zuständig war und Urteile über Rechtsfälle und Streitfragen fällte.
Das Wort "Schöppe" bzw. Schöffe rührt vermutlich von dem alten deutschen Wort "scepeno" her, welches "Richter" bedeutete. Es sind durchaus auch andere Ableitungen zu finden, die aber in dieselbe Bedeutung münden.
Ohne Schöppen als Beisitzer durfte kein Prozess geführt werden. Auch Besitzerwechsel für Ländereien oder andere Immobilien durften ohne Schöppen nicht vollzogen werden.

Bis ins 15. Jh. wurden nur Adlige zu Schöppen ernannt, weil sie die Einzigen waren, die entsprechende Bildung in Klosterschulen genossen hatten und des deutschen Rechts mächtig waren. Als dann Universitäten entstanden und römisches Recht lehrten und sich das römische Recht in Deutschland durchsetzte, durften nur noch Rechtsgelehrte zu Schöppen bestellt werden.

Der Schöppenstuhl in Halle bestand nachweislich seit 1266 aus 11 Personen, seit Anfang des 16. Jh. aus 8 Personen und wurde auf königlichen Befehl im Jahre 1749 auf 6 Personen festgelegt.

Der Schöppenstuhl trat zweimal in der Woche, dienstags und freitags um 14:00 Uhr im Schöppenhaus am Markt, an der Ecke des Trödels, zusammen und beriet die vorhandenen Rechtsfragen. Durch Abstimmung wurden die Urteile erzielt und von den Referenten später schriftlich ausgearbeitet.

Bis zum Jahre 1584 unterschrieben die Schöppen zu Halle mit "Schöppen des Gerichts auf dem Berge vor dem Rolande zu Halle". - Diese Bezeichnung rührte daher, dass sich vor der Ratswaage auf dem Markt ein kleiner Hügel (oder Berg) befand, auf dem der Roland als Zeichen der städtischen Gerichtsbarkeit stand. Dort wurden die Prozesse abgehalten, bis der Roland an den Roten Turm versetzt wurde.
Aus diesem Umstand leitet sich auch der Begriff "Berggericht" für die bürgerliche Gerichtsbarkeit ab, der das Thalgericht als Gerichtsbarkeit der Halloren gegenüberstand.

Die Schöppen bekamen kein festes Gehalt, sondern wurden aus den Gebühren (Sporteln) entlohnt, die von den Bürgern für gerichtliche und Amtshandlungen zu leisten waren. Die Einnahmen eines Monats wurden zu gleichen Teilen an die Schöppen ausgezahlt. Der Vorsitzende der Schöppen erhielt außerdem für jedes Urteil einen sogenannten Siegel-Groschen.

Mittwoch, 1. Januar 2014

01. Januar Ao. 1731

Reglement vor die Universität zu Halle.




Sowohl die Professoren als auch die Studenten der im Jahre 1694 gegründeten Königlichen Friedrichs-Universität zu Halle gerieten in der Stadt aus den unterschiedlichsten Gründen regelmäßig in Schwierigkeiten. Deshalb sah sich Friedrich Wilhelm I. in Preußen genötigt, zusätzlich zu schon bestehenden Verordnungen besondere Vorschriften zu erlassen, die in oben genanntem Dokument veröffentlicht wurden.

Die Bestimmungen betreffen sowohl den Universitätsbetrieb als auch die Bürger der Stadt Halle:

Professoren werden verpflichtet, sich weiterzubilden und öffentliche Dispute zu halten. Sie dürfen keine anderen Ferien als die allgemeinen Feiertage und die Leipziger Mess-Ferien haben. - Die Leipziger Jahrmärkte wurden zu Ostern und zu Michaelis am 29. September gehalten. In diesen Zeiten waren Mess-Ferien. Eigentlich bedeutete dies ursprünglich, dass während dieser Zeit Gerichtsverfahren ausgesetzt wurden. 

Akten innerhalb des Universitätsbetriebes sollen nicht länger als 4 Wochen aufgehalten werden. Referenten, die sich nicht daran halten, werden bestraft.

Arbeiten und Schriften anderer Professoren oder Doktoren darf bei Strafe nicht verächtlich gemacht werden.

Jeweils zu Ostern und zu Michaelis (29. September) ist ein Verzeichnis der Lektionen für das kommende Halbjahr zu veröffentlichen.

Studenten sollen üblicherweise nicht mit Geldstrafen belegt werden. Ihre Vergehen sollen mit Karzer oder Schulverweis geahndet werden. Der Schulausschluss konnte zeitlich begrenzt oder aber der Student gänzlich der Universität verwiesen werden.

Studenten dürfen nicht zum Heiraten gezwungen werden. Prediger, die dennoch solche Ehen schließen, werden aus dem Dienst entlassen.

Zweimal in der Woche soll Gerichtstag gehalten werden. Die Akademie-Schreiber haben Protokoll zu führen und jeweils Bericht zu erstatten.

Neuankömmlinge haben sich binnen 14 Tagen für den Studienbetrieb einzuschreiben. Aufwiegler sind aus der Studentschaft zu entfernen und zu bestrafen. Bei kleineren Vergehen soll der Delinquent zur Besserung angehalten  und erst bestraft werden, wenn er sich nicht gefügig zeigt.

Studenten darf kein Kredit gewährt werden. Man darf ihnen höchstens 5 Reichstaler leihen. Haus- und Tischwirte dürfen die Zahlungsfrist für die Mieten auf ein Vierteljahr verlängern. Professoren dürfen nicht als Bürgen auftreten.

Weinschänken und Gastwirte dürfen nach 23 Uhr keine Gäste mehr aufnehmen oder Alkohol ausschenken.

Das Nichteinhalten dieser Vorschriften hätte übrigens die königliche Ungnade nach sich gezogen. Keine schöne Vorstellung damals.