Freitag, 28. Februar 2014

28. Februar Ao. 1465

Der Vicarien des Generals und Provincials des Franciscaner-Ordens in der Provinz Sachsen, und Gardians und Convents des Barfüßer-Closters zu Halle Bekäntniß, daß sie den Rath zu Halle ersucht, die ihm vor einiger Zeit übergebene Güter des Closters zu milden Sachen anzuwenden.



Nachdem im Jahre 1210 der Orden der Franziskaner von Papst Innozenz III. bestätigt wurde, bildeten sich recht schnell - auch in deutschen Landen - Glaubensgemeinschaften heraus, die den Lebensidealen des Heiligen Franziskus von Assisi folgten.

So entstand in Halle das Barfüßer-Kloster vermutlich im Jahre 1225. Heute finden wir an seiner Stelle das Haupt- oder Löwengebäude der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Die Mönche des Klosters wurden deshalb Barfüßer genannt, weil sie dem Armutsgelübde ihres Ordens folgend barfuß liefen oder Sandalen oder Holzschuhe ohne Strümpfe trugen. Noch heute folgen viele Angehörige sogenannter Bettelorden dieser Tradition und tragen ganzjährig Sandalen.

Das Barfüßer-Kloster in Halle, bescheiden und dennoch dauerhaft in Stein aufgeführt, besaß gemäß der Ordensregel keine Güter, von Garten und Holz einmal abgesehen. Dennoch erhielt das Kloster im Laufe der Zeit Einkünfte aus Stiftungen.

Schon frühzeitig entbrannte innerhalb der Bettelorden die Debatte um die Armut der Kirche, denn die Ordensregeln hatten sich allgemein etwas gelockert. Als berühmtes Beispiel mag hier die Armutsdebatte aus Umberto Ecos Roman "Der Name der Rose" dienen.
Gegen die Lockerung der Ordensregeln bildete sich um die Mitte des 14. Jh. die sogenannte Observanzbewegung heraus, die für eine Rückkehr zum ursprünglichen Armutsgebot des Ordens und für eine strengere Beachtung (Observanz) der Ordensregeln eintrat. Aus dieser Bewegung entwickelte sich der franziskanische Reformorden OFM (Ordo fratrum minorum; dt.: Orden der Minderen Brüder), dem auch das Barfüßer-Kloster in Halle angehörte.

Korrektur:
An dieser Stelle stand urspünglich:
"Im Gegensatz zu anderen Ordensgemeinschaften wurde der Vorsteher des Klosters eines Bettelordens, der Guardiano, jedes Jahr neu gewählt. Im Jahre 1461 übernahm im hallischen Barfüßer-Kloster Bruder Mathias Döring dieses Amt. Er war gleichzeitig Minister (Leiter) der Provinz Sachsen und Doktor der Theologie oder - wie er sich selbst nannte - Doktor der Heiligen Schrift.

Gleich nach Übernahme seines neuen Amtes gebot Bruder Mathias Döring seinen Ordensbrüdern in Halle die Übergabe aller Güter, seien es Häuser, Hölzer, Wiesen oder Pfannen an den Rat der Stadt Halle, unter der Voraussetzung, sie wollten an ihrer Ordensregel festhalten."


Diese Aussage hat sich als unrichtig herausgestellt.
Bruder Mathias Döring war NICHT Guardian im Barfüßer-Kloster zu Halle. Aber er war Minister der Provinz Sachsen und hat in dieser Eigenschaft den Konvent des Klosters aufgefordert, seine Güter abzugeben.
Im Jahre 1461 war Bruder Tytericus Guardian im Barfüßer-Kloster zu Halle.


Der Konvent folgte dem Gebot, wie in einem späteren Chronik-Eintrag zu sehen sein wird.

Nun sind einige Jahre vergangen. Der Papst hat mittlerweile über die Reformation der Bettelorden entschieden und seinen Konsens zu deren Beachtung des Armutsgebotes gegeben.
Im hallischen Barfüßer-Kloster hat Laurentius Buckau das Amt des Guardians inne und als Vikar des Generals amtiert Johannes Matrifortis.
Er hat mit dem Rat der Stadt Halle vereinbart, dass die 1461 überlassenen Güter nunmehr mildtätiger Verwendung zugeführt werden sollten und bestätigt dies in seinem Brief.
Somit verzichten die Franziskaner dauerhaft auf diese Güter und deren Einnahmen.

Donnerstag, 27. Februar 2014

Scrapbook - 27.02.2014

Zum heutigen Chronik-Eintrag für den 27. Februar Ao. 1632 möchte ich hinzufügen, dass in der Beschreibung der Huldigung einige Personen namentlich aufgeführt sind.

Als da wären:

für die Abgesandten des Königs Gustav II. Adolf von Schweden

  • Kanzler Johann Stallmann
  • Hofrat Johann Scheffer
  • Hofrat Joachim Cäsar
  • Hofrat Christian Freudemann
  • Hofrat Christoph Geroldt
Des Weiteren werden die Sekretäre und Kanzlisten erwähnt:

  • Lehnssekretär Paul Goldstein
  • Protonotar Georg Hiltmann
  • Jacob Redel
  • Peter Hahn
  • Thomas Schomar
  • Nicolaus Urban
  • Botenmeister Peter Beuther
Für die Stadt Halle wird leider nur der Syndicus Johann Georg Bohse erwähnt. 

27. Februar Ao. 1632

Huldigung der Stadt Halle, von dem Königl. Schwedischen Stadthalter des Ertzstiffts Magdeburg Fürst Ludewig zu Anhalt, im Nahmen Sr. Kön. Maj. in Schweden, König Gustavi Adolphi eingenommen.



Während  des Dreißigjährigen Krieges hatte König Gustav II. Adolf von Schweden im Jahre 1630 mit Schwert und Feder die Länder Pommern, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen zu einem Bündnisvertrag gezwungen. Die Karten für die kaiserlichen Truppen und damit die katholische Liga standen schlecht.

König Gustav II. Adolf von Schweden hatte für von ihm eroberte Gebiete Statthalter ernannt.
Fürst Ludwig I. zu Anhalt-Köthen war Statthalter für das Erzstift Magdeburg und das Stift Halberstadt.

Im Verlaufe noch andauernder Geheimverhandlungen mit König Ludwig XIII. von Frankreich beauftragte der schwedische König seinen Statthalter, die Räte, Beamten und Bedienten beider Stifte der schwedischen Krone zu verpflichten und dazu von den Ständen und Städten die Huldigung einzunehmen.
König Gustav II. Adolf befiehlt, dass die Huldigungen das Augsburger Glaubensbekenntnis beinhalten solle, sich die Stände und Städte also zur Ausübung der evangelischen Religion verpflichten sollen.

Am 21. Februar 1632 fordert Ludwig I. zu Anhalt-Köthen deshalb den Rat der Stadt Halle schriftlich auf, den Abgesandten des schwedischen Königs gegenüber den Huldigungseid zu leisten und legt den 27. Februar 1632 als Termin fest. In dem Schreiben versichert er dem Rat, dass der schwedische König bereit ist, die Stadt bei ihren althergebrachten Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen, sofern ihm Gehorsam geschworen wird.

Die Ratsherren, der Schultheiß, die Schöppen und Mitglieder des Talgerichts versammelten sich am Tag der Huldigung um 08:00 Uhr im Rathaus, die Bürgerschaft vor demselben.
Gegen 10:00 Uhr erschienen die königlichen Hofräte, Sekretäre und Kanzlisten (Kanzleischreiber), wurden vom Rat begrüßt und in die Ratsstube geführt.
Dort leisteten die anwesenden Amtsträger der Stadt den Huldigungseid und schworen ihrem König und Herrn Gehorsam und Treue.
Danach nimmt der Hofrat Kanzler Johann Stallmann auf dem Markt vor dem Rathaus die Huldigung der gesamten Bürgerschaft der Stadt Halle entgegen.
Zum Abschluss werden die königlichen Abgesandten in die Kämmerei der Stadt geführt und bewirtet.

Mittwoch, 26. Februar 2014

Scrapbook - 26.02.2014

Während der Recherche zu meinem heutigen Chronik-Eintrag für den 26. Februar Ao. 1403 ist mir aufgefallen, dass die Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412 nicht nur mit dessen Ernennung durch den Erzbischof zu tun hatte.

Der Rat der Stadt Halle hatte ja gegen die Ernennung eines Salzgrafen durch den Erzbischof deshalb protestiert, weil er sich in seinen Rechten eingeschränkt sah. Es wurde behauptet, ein Salzgraf wäre von der Stadt zu benennen und vom Erzbischof lediglich zu bestätigen. Erzbischof Günther II. hätte also gegen geltenden Brauch verstoßen.

Nun jedoch bekommt die Sache noch einen faden Nachgeschmack. Denn offensichtlich hat der Rat der Stadt den Salzgrafen auch aus schlichter Gier hingerichtet.
Wie in meinem Chronik-Eintrag für den heutigen Tag zu lesen ist, befand sich der Rat der Stadt zur damaligen Zeit im Besitz eines Großteils der Münzei.
Indem der Rat keine neuen Münzen schlagen ließ, vermied er Kosten, die den Zins aus diesen Zolleinnahmen geschmälert hätten.

Nun hatte Erzbischof Günther II. im Jahre 1408 aber einen neuen Salzgrafen bestimmt, der gleichzeitig Münzmeister der Stadt wurde. Und Hans von Hedersleben wagte es obendrein, sein Amt ernst zu nehmen und neue Pfennige zu schlagen. Dadurch wurde der Zinsgewinn für den Rat der Stadt empfindlich reduziert.

Das war also der zweite Grund, weshalb der Salzgraf der Falschmünzerei beschuldigt wurde, obwohl sich dafür keinerlei Beweise fanden. Auf ein ordentliches Verfahren konnte man es nicht ankommen lassen, denn dann wäre Hans von Hedersleben unzweifelhaft freigesprochen worden. Demzufolge konnte die Verurteilung und die darauf folgende Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen nur in einer Nacht-und-Nebel-Aktion stattfinden. Pfui, Ihr Ratsherren!

26. Februar Ao. 1403

Des Raths zu Magdeburg Revers über den mit Ertzbischoff Albrechten getroffenen Vergleich wegen der verbrandten Müntze, Müntz-Schlag und Freyheit des Neuen Marckts.



Bis ins 15. Jh. hinein wurden allgemein Hohlmünzen geprägt, die sich ziemlich schnell abnutzten und daher eingeschmolzen und neu geprägt werden mussten. Um die Kosten dieses Verfahrens zu decken, wurde die sogenannte Münzei erhoben, ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren in einem Marktort. Wie das Münzrecht selbst, gehörten auch die Einnahmen aus der Münzei dem Landesherrn, hier also dem Erzbischof.

Wenn die Erzbischöfe Geld brauchten, dann vergaben sie oft wiederkäuflich einen Anteil an den Überschüssen aus der Münzei an Privatpersonen. Das heißt, eine Person leiht dem Erzbischof einen bestimmten Betrag Geldes und bekommt dafür einen jährlichen Zins aus einem bestimmten Anteil an der Münzei, bis die Schuld beglichen ist und der Anteil also zurückgekauft wird.

Deshalb wurde die Münzei in Marken (Anteile) aufgeteilt. Es gab schwere Marken und kleine Marken. Die schweren Marken trugen einen unveränderlichen Zins und auf die kleinen Marken wurde der restliche Überschuss (so vorhanden) aufgeteilt. Aus dieser Aufteilung der Münzei resultiert unsere Währungsbezeichnung Mark.

Zu Ende des 14. Jh. war ein Großteil der Münzei, und damit die Zinserträge derselben, in den Händen des Rates der Stadt Halle. Dieser war natürlich darauf bedacht, so viel Kapital wie möglich aus den Zinsen zu schlagen und ließ daher keine neuen Münzen prägen, um diese Kosten zu vermeiden. Der Zoll für die Münzei wurde aber dennoch erhoben. Deshalb befanden sich in dieser Zeit viele auswärtige Münzen in Halle im Umlauf, so z.B. Prager und Meißnische Groschen.

Erzbischof Albrecht IV. (1382 - 1403 im Amt) passte dieser Zustand nicht, weil er dadurch keinen Einfluss auf den Wert der Münzen hatte. Es entstand Streit zwischen dem Erzbischof und dem Rat der Stadt Halle.
Möglicherweise wurde Erzbischof Albrecht IV. durch diesen Streit bewogen, im Jahre 1399 einen Vertrag mit dem Münzmeister Koselitz zu Magdeburg über das Schlagen einer Partie neuer Münzen (Magdeburgische Pfennige) abzuschließen.

Diese neuen Münzen jedoch waren geringwertiger als die bisher gebräuchlichen und die Handwerker zu Magdeburg begannen deshalb im Jahre 1402 einen Aufruhr, in dessen Verlauf das Münzhaus in Magdeburg abgebrannt und niedergerissen wurde.

Der Erzbischof schlug darauf die Stadt Magdeburg in Bann und der Rat der Stadt musste sich mit dem Erzbischof über den Vorfall vergleichen.
In vorliegendem Dokument bestätigt der Rat die Ergebnisse dieses Vergleichs, wonach sich die Magdeburger verpflichten, das Münzhaus wieder aufzubauen.
Des Weiteren versichern sie, in Zukunft die ausgegebenen Münzen anzuerkennen, wie es seit Alters her Brauch war.
Dafür soll der Erzbischof die Stadt bei all ihren Rechten an der Münzei und am Neuen Markt belassen.
Zusätzlich wird die Zahlung einer Summe von "zweitausend Schock Kreuzgroschen" - also 120.000 Kreuzgroschen - als Schadenersatz an den Erzbischof vereinbart, neben anderen kleineren Spenden.
Im Gegenzug befreit der Erzbischof die Stadt vom Bann und stellt alle Vorladungen und Verfolgungen ein.

Starker Tobak!

Dienstag, 25. Februar 2014

25. Februar Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor den Juden Moses und seine Familie zu Halle zu wohnen, nebst verschiedenen besonderen Freyheiten.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Einige Jahre zuvor jedoch, eben am 25. Februar 1446, erteilt Erzbischof Friedrich dem Juden Moses, seiner Frau und seinem Sohn Joseph, seiner Mutter und seinem Onkel Salomon einen Schutzbrief und Geleit. Der Schutz erstreckt sich auf Leib und Leben und alle Habe der Familie einschließlich des Gesindes. Für 10 Jahre sollen Moses und seine Familie vom Zins befreit sein. Sie dürfen in allen Städten und Dörfern des Erzbistums wohnen und ihren Geschäften nachgehen
Moses darf seinen jüdischen Gewohnheiten (Religion) ausüben und Studenten nehmen.
Sollten Moses oder seine Familie verklagt werden, solange sie im Judendorf bei Halle leben, behält sich der Erzbischof die Gerichtsbarkeit in kirchlichen Fällen vor und verweist auf den Hauptmann zu Giebichenstein bei weltlichen Sachen.

Sonntag, 23. Februar 2014

23. Februar Ao. 1223

Pabst Honorii III. Breve an den Probst, Scholasticum und Cantor der Stiffts-Kirche zu Merseburg, darinn er ihnen in Sachen des Pfarrers zu S. Georg zu Glauche, wegen eines zur Kirche gehörigen Gartens Commission ertheilet.



Die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha, die bisher immer im Zusammenhang mit dem Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer genannt worden ist, existierte schon vor Errichtung dieses Klosters und gehörte damals dem Kloster zum Neuen Werk. Ein Mönch aus letztgenanntem Kloster war daher auch als Pfarrer in der Kirche St. Georg tätig.

Es ist also zu vermuten, dass St. Georg schon seit mindestens der Stiftung des Klosters zum Neuen Werk im Jahre 1116 bestanden hat oder in dieser Zeit erbaut wurde. Eine erste Bestätigung aller Güter und Privilegien des Klosters durch Papst Honorius II. fand am 26. April 1126 statt. Das Dokument hierzu ist leider nicht mehr vorhanden, so dass nicht ersichtlich wird, ob auch die Pfarrkirche St. Georg schon im Besitz des Klosters war.

Ab 1231 gehörte die Pfarrkirche St. Georg dann zum neu gegründeten Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer, bis das Kloster letztlich in den Zeiten der Reformation verlassen und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Offensichtlich hatte es nun Streit gegeben zwischen der Bürgerschaft des Ortes Glaucha und einigen Mönchen des Klosters zum Neuen Werk, die östlich der Kirche einen Garten bewirtschafteten. Hier fordert der Papst den Probst des Stiftes Merseburg auf, das Schreiben an die Bürger des Ortes Glaucha zu überbringen und den Streit  friedlich beizulegen.

Möglicherweise hat es der merseburgische Probst nicht geschafft, die Gemüter zu besänftigen oder es brach erneut Streit aus; jedenfalls fertigte Papst Gregor IX. am 20. Februar 1229 ein ähnliches Schreiben und übertrug die Klärung dem Probst zu Naumburg.

Samstag, 22. Februar 2014

22. Februar Ao. 1450

Ertzbischoff Friederichs zu Magdeburg Concession vor Levin Fenstermachern, den Spat im Ertzstiffte gegen gewisse Abgabe zu brechen.



Das Mineral Spat (wohl Flussspat oder Feldspat) kam in der Umgebung von Halle vorwiegend um Wettin, Löbejün und Beidersee vor. In großen Mengen jedoch konnte es in Köllme (heute Ortsteil von Zappendorf, Saalekreis) gefunden und abgebaut werden.

Spate sind gut spaltbare Mineralien, die vorwiegend als Hilfsstoffe und Flussmittel bei Verhüttungsprozessen (Metallurgie, Keramik, Glas) eingesetzt werden.

Erzbischof Friedrich erteilt dem Magdeburger Bürger Levin Fenstermacher die Erlaubnis, im gesamten Gebiet des Erzbistums Spat abzubauen. Die Lizenz gilt für 6 Jahre. Im ersten Jahr werden keine Abgaben gefordert. Danach wird vom Ertrag jeder 10. Zentner als Abgabe fällig. Das Erzstift stellt die Hälfte der Hilfsmittel, derer man zum Spatbrechen bedarf, zur Verfügung und erhält dafür die Hälfte des Gewinns aus Spat und Kalkstein. Von Levin Fenstermacher wird sorgfältige Rechenschaftslegung erwartet.
Der Zehent ist von der Fördermenge zu ermitteln, also vor Berechnung des Gewinns.
Das Erzstift stellt einen Knecht zur Verfügung (wohl eher zur Kontrolle) und Levin Fenstermacher muss ihn entlohnen. Jedoch gibt das Erzstift die Hälfte des Lohns dazu, wenn der Knecht auch Arbeiten verrichtet.


Leider finden sich in den Aufzeichnungen recht wenige Informationen zur Gewinnung und Verwendung von Spat, insbesondere in der Zeit um 1450. Wisst Ihr da vielleicht mehr? Dann freue ich mich auf Eure Kommentare.

Freitag, 21. Februar 2014

21. Februar Ao. 1440

Des Closters zum Neuen Werck Bekänntniß, daß Margaretha Subachs dem Closter 100 Schock Creutz-Groschen gegeben, dargegen vor sie und ihre Familie alle Woche drey Messen gelesen, und alle Quartal Vigilien und Seelmessen gehalten werden sollen.



Margaretha Subach, Witwe von Peter Subach, übergibt dem Kloster zum Neuen Werk 100 Schock Kreuzgroschen (Silbermünze, auf der ein Kreuz eingeprägt ist), damit für sie, ihren seeligen Gatten, dessen Eltern und Bruder sowie für ihre Eltern regelmäßig Messen gelesen werden.

Jede Woche sollen 3 Messen zum Altar St. Katharina in der Klosterkirche gelesen werden: montags eine Seelmesse, dienstags eine Messe für St. Katharina und samstags eine Messe für Unser Lieben Frauen, wenn kein anderes Fest ansteht. Für diese Messen erhält der zuständige Priester in der Woche 3 alte Groschen. Dafür hat er Lichte, Messgewand, Wein und Brot bereitzustellen.

Zusätzlich werden bestimmte Messen im Quartal gelesen. An jedem 1. Sonntag im Quartal werden Vigilien mit Glockengeläut gehalten. Das entspricht einer Nacht- bzw. Frühmesse.
Am Montag darauf wird jeweils eine Seelmesse in der Frühe gehalten. Dafür werden dem Küster jedes Jahr 2 Pfund Wachs für die Lichte gegeben. Und er erhält einen Läute-Lohn vom Kloster.
Die jungen Herren (vermutlich Klosterschüler) sollen zwei Stübchen Bier bekommen, damit sie für die edlen Seelen beten und in der Schule Vigilien-Vesper lesen.

Ein Schock war ein Zählmaß und entsprach der Anzahl 60. Wenn Margaretha Subachs 100 Schock Kreuzgroschen gespendet hat waren das also 6.000 Kreuzgroschen.

Ein Stübchen war ein Hohlmaß und entsprach je nach Region 3,6 bis 3,8 Litern. Somit erhielten die jungen Herren etwa 7,5 Liter Bier.

Donnerstag, 20. Februar 2014

20. Februar Ao. 1449

Des Raths zu Halle Verschreibung, daß sie dem Closter zum Neuenwerck einen jährlichen Zinß von dem Mühlhofe zu Glauche bey S. Georgen gelegen, gelobet haben.



Dicht bei dem Nonnenkloster St. Georg, auch Marienkammer genannt, hat sich in alten Zeiten eine Wassermühle befunden, die den Herren von Hausen gehört hat. Im Jahre 1236 ist diese Mühle an das Kloster zum Neuen Werk verkauft worden.

Als im Jahre 1258 Streit zwischen der Stadt Halle und dem Kloster wegen eben dieser Mühle entstand, verpflichtete sich der Rat der Stadt dem Kloster gegenüber zur Reparatur des Mühldammes oder zum Schadenersatz.

Sicher gab es auch in der Folgezeit Schwierigkeiten mit der Mühle an diesem Ort, so dass das Kloster dann die Neumühle am Mühlgraben erbauen ließ. Wir wissen von ihr seit 1283, als das Prediger-Kloster St. Paul den Platz zur Neumühle an das Kloster zum Neuen Werk abgetreten hat.

Dennoch wurde die Mühle unter St. Georg noch lange Zeit weiter genutzt, bis sich ihr Betrieb tatsächlich nicht mehr gelohnt hat und sie weggerissen worden ist.

Der Platz des ehemaligen Mühlhofes ist dem Rat der Stadt Halle zur Nutzung übergeben worden und hier verpflichten sich die Ratsmänner, dem Kloster einen jährlichen Zins in Höhe von 27 alten Groschen zu zahlen.

Mittwoch, 19. Februar 2014

19. Februar Ao. 1541

Cardinal Albrechts Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.
Mit dem Niedergang des Neuen Stifts übereignete Kardinal Albrecht das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle.

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.
  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Erzbischofs errichten.
  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.
  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.
  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

Im Dokument folgt noch eine Aufzählung anderer Erblehen, darunter die Neumühle und einige freie Häuser, mit den jeweils gültigen Zinszahlungen.

Dienstag, 18. Februar 2014

18. Februar Ao. 1272

Marggraff Theodorici von Landsberg Vereignung vier und einer halben Hufen Landes zu Hohenthurm und einer Hufen zu Wedemar an das Jungfrauen-Closter zu S. Georg zu Glauche.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werck durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und hier übereignet Markgraf Dietrich von Landsberg den Zisterzienserinnen einige Güter in Hohenthurm (heute Saalekreis) und Wiedemar (heute Landkreis Nordsachsen in Sachsen).

Dietrich von Landsberg aus dem Geschlecht der Wettiner war der zweite Sohn des Markgrafen Heinrichs III. von Meißen, auch Heinrich der Erlauchte genannt. Um seinem Sohn den begehrten Titel eines Markgrafen sichern zu können, spaltete Heinrich III. im Jahre 1261 einen Teil der Ostmark/ Lausitz ab und überließ Dietrich diese Gebiete als neu gegründete Markgrafschaft. Eigentlich hatte Heinrich III. hier rechtswidrig gehandelt, weil ihm solche Privilegien nicht zustanden. Da es aber zu jener Zeit keinen König oder Kaiser gab, blieb dieser Akt ohne Folgen.

Sonntag, 16. Februar 2014

16. Februar Ao. 1415 *

Derer von Hedersleben Lehns-Revers, über das von Ertzbischoff Günthern zu Magdeburg zu Lehn erhaltene Schloß Trebnütz.



* Hier liegt ein Fehler in der Chronik vor. Der Eintrag ist in der Dreyhaupt-Chronik dem 16. Februar 1415 zugeschrieben worden, im Dokument selbst wird aber "Sabbato post Valentini" - also der Samstag nach Valentin - verzeichnet, und das war im Jahre 1415 der 15. Februar.

Trebnitz, heute Ortsteil der Stadt Könnern im Salzlandkreis, gehörte seit dem Jahre 1252 zum Erzstift Magdeburg und war als Dorf und Rittergut bekannt.

Cyriacus, Augustin und Paul von Hedersleben, Vettern des im September 1412 unrechtmäßig von der Stadt Halle auf dem Scheiterhaufen hingerichteten Hans von Hedersleben (siehe Eintrag vom 02. October Ao. 1414), erhalten von Erzbischof Günther II. das Rittergut Trebnitz mit all seinen Zubehörungen zu Lehen.

In diesem Brief bestätigen sie das Lehen der Feste Trebnitz und der zugehörigen Klause in Trotha (welche von Erik, Wiprecht und Hans Rabyl verlassen worden war) und schwören für sich und ihre Erben, das Lehen in gutem Stand zu halten und dem Erzbischof angemessen und treu zu dienen.

Samstag, 15. Februar 2014

15. Februar Ao. 1501

Vertrag E.E. Raths zu Halle und der Prediger Mönche zu St. Paul, wegen einiger Fenster und Pforten an ihrem Closter neben der Neumühle.



Das Dominikaner-Kloster St. Paul hatte seine Gebäude direkt am Mühlgraben stehen. Die Stadt Halle war zuständig für die Stadtmauer und die Neumühle, die sich seit 1283 im Besitz des Klosters zum Neuen Werk befand, wurde ebenfalls von der Stadt genutzt.
Aus diesen Umständen ergab sich Streit. Dieser Streit wird nun von Adolf zu Anhalt, Domprobst zu Magdeburg, folgendermaßen verglichen:

  • Das Kloster darf die Mauer, Türme, den Stall und den Brunnen beim Hospital nutzen.
  • Die Stadt umgibt die Pforte am Kornhaus an die Saale (Mühlgraben) mit einer Mauer, die sich eine Elle in den Fluss erstrecken soll. Die Mauer soll drei Löcher erhalten, damit das Kloster das Wasser aus dem Brauhaus ableiten kann und seine Fischkästen warten kann. Aber die Mauer muss auch so gebaut werden, dass den Fenstern der Klostergebäude immer noch Licht bleibt. Dazu werden Schießlöcher in der Mauer angebracht.
  • Über der Pforte wird eine Wölbung angebracht und alle Bauten des Klosters direkt am Mühlgraben müssen so errichtet werden, dass niemand über die Mauern hinweg die Stadt verlassen kann.
  • Die Klosterbrüder haben ihre Fischkästen und die Wasserein- und Ausläufe in den Mühlgraben abzudecken.
  • Dem Kloster wird erlaubt, eine kleine Pforte zu seinem Gebrauch zu behalten. Aber nach Benutzung muss die Pforte jedesmal abgeschlossen werden. Der Rat der Stadt hat jemanden in der Nähe zu benennen, der die Schlüssel verwahrt und bei Bedarf den Klosterbrüdern ohne Weigerung auf- und zuschließt.
  • Der Rat der Stadt behält den Werder und den Wall zwischen dem Kloster und dem Mühlgraben. Die Fenster des Klosters zum Mühlgraben hin sollen mit Eisenstangen gesichert werden, aber so, dass dem Kloster Luft und Licht erhalten bleiben. Die Stangen sollen so angebracht werden, dass man den Kopf noch aus den Fenstern stecken kann, jedoch nicht mit dem ganzen Körper durchkommt. Für diese Arbeiten ist die Stadt zuständig.
  • Das Kloster darf keine neuen Pforten, Ein- und Ausgänge in die Mauer zum Mühlgraben hin bauen.
  • Den Stall zwischen dem Hospital und Erhard von Neustadts Haus darf das Kloster weiter nutzen, jedoch muss der Stall mit Ziegeln gedeckt und gegen Feuer geschützt werden.
  • Das Kloster hat der Stadt den Zugang zur Stadtmauer zu gewähren, aber den Gang dorthin gewöhnlich geschlossen zu halten.

Freitag, 14. Februar 2014

14. Februar Ao. 1281

Ertzbischoff Bernhards zu Magdeburg Pfand-Verschreibung der Müntzey, Zoll und Wegegelds zu Halle an den Rath daselbst vor 250 Marck Silbers, so er zu Einlösung des Schlosses Giebichenstein verwendet.



Wir befinden uns am Ende eines erbitterten Kampfes.

Der Markgraf von Brandenburg, Otto IV., der zusammen mit seinen Brüdern Johann II. und Konrad I. nach dem Tod des Vaters die Regierung der Mark Brandenburg übernommen hatte, wollte gern den Machtbereich der Markgrafen erweitern und seinen jüngeren Bruder Erich, der sich schon frühzeitig der geistlichen Laufbahn verschrieben hatte, zum Erzbischof von Magdeburg ernennen lassen. Dazu war ihm jedes Mittel recht.

Schon im Jahre 1277 nach dem Tod des Erzbischofs Konrad II. strebte Markgraf Otto IV. das begehrte Amt für seinen Bruder an, hatte jedoch keinen Erfolg. Günther I. von Schwalenberg wurde zum neuen Erzbischof ernannt.

Daraufhin überzog der Brandenburger das Erzbistum mit Krieg. Dem Erzbischof war dies zuwider und er trat schon ein Jahr später wieder von seinem Amt zurück. Nun wurde Bernhard von Wölpe vom Domkapitel zum Erzbischof bestimmt.

Den Brandenburgern gefiel natürlich auch diese Wahl nicht und die Kriegshandlungen gingen weiter. Schließlich mischte sich auch Dietrich von Landsberg, Schwager der Brandenburger Markgrafen, auf deren Seite in die Kämpfe ein und eroberte unter anderem die Burg Giebichenstein.

Die Burg Giebichenstein stellte eine der Residenzburgen der Erzbischöfe von Magdeburg dar. So blieb Erzbischof Bernhard nichts anderes übrig, als die Burg wieder an das Erzstift zu bringen. Zu diesem Zweck borgte er sich von der Stadt Halle 250 Marck Silber und gab dafür das Münzrecht, die Zölle und Wegegelder zum Pfand. Mit den 250 Marck Silber kaufte er von Markgraf Dietrich von Landsberg die Burg Giebichenstein zurück.

Übrigens trat auch Erzbischof Bernhard bald danach von seinem Amt zurück und endlich bekamen die Brandenburger ihren Willen und Erich wurde im Jahre 1283 als Erzbischof von Magdeburg eingesetzt.

Donnerstag, 13. Februar 2014

13. Februar Ao. 1555

Ertzbischoff Sigismundi Reformation, oder Mandat den Proceß betreffend.



Zur damaligen Zeit hatte fast jeder Ort seine eigene Willkür, seine eigene Gesetzgebung. Das führte unter anderem dazu, dass Rechtsgelehrte sich diese Verwirrungen zunutze machten und die Prozesskosten durch etliche Tricks und Kniffe in die Höhe zu treiben suchten, meist durch Verschleppung der Verfahren.

Auch in Halle war der Vorwurf erhoben worden, dass anhängige Rechtssachen zu lange dauerten und es die Beteiligten viel Geld und Aufwand koste, ihre Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Insbesondere galt dieser Vorwurf dem Gericht "auf dem Berge vor dem Rolande" - also dem sogenannten Berggericht in Halle.
(Vor dem Gebäude der Ratswaage befand sich ein kleiner Hügel, an dem das Standbild des hallischen Roland ursprünglich aufgestellt war. Dort wurde lange Zeit Gericht gehalten und der Name Berggericht prägte sich ein und galt auch dann noch, als der Roland an den Roten Turm versetzt worden war und man nunmehr dort zu  Gericht saß.)

Um diesem misslichen Umstand abzuhelfen, erließ Erzbischof Sigismund die erste Prozessordnung im Erzstift Magdeburg für die Stadt Halle. Das Gericht verhandelte üblicherweise alle 14 Tage. Jeder Kläger, dessen Sache nicht im Zeitraum von 14 Tagen behandelt wurde, sollte sich nun schriftlich an den Schultheiß wenden.
In dieser Prozessordnung war geregelt, dass nicht mehr als drei Schriftsätze zu einer Rechtssache entwickelt werden und im letzten Schreiben des Beklagten keine neuen Sachverhalte vorgebracht werden durften. Auch die Ordnung von Widerspruch und Berufung waren in dieser Verordnung geregelt.
Letztlich ist auch die Anrufung des erzbischöflichen Gerichts zum Zwecke der Berufung aufgeführt. Erzbischof Sigismund verweist hier auf den Hofbrauch, verwahrt sich aber gleichzeitig gegen Versuche, durch ungerechtfertigte Appellation die Rechtskraft der Urteile zu verzögern und droht diesbezüglich Ablehnung der Klagen an.

Leider entfaltete diese Prozessordnung nicht die erwünschte Wirkung und setzte sich auch nicht über die Stadtgrenzen hinaus durch.

Mittwoch, 12. Februar 2014

12. Februar Ao. 1512

Benedicti, Abts des Closters Zinna Charta Visitationis dem Jungfrauen-Closter Marien-Cammer zu S. Georg zu Glauche ertheilet.



Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) stiftete schon im Jahre 1170 das Kloster Zinna und besetzte es mit Mönchen des Zisterzienser-Ordens.

Weil viele Zisterzienser vor ihrem Eintritt in ein Kloster verheiratet waren und mit Einwilligung ihrer Ehefrauen ins Kloster gingen, wurden für diese verlassenen Ehefrauen eigens Zisterzienser-Nonnen-Klöster geschaffen, um sie nicht anderen kirchlichen Orden zu überlassen.

So ist sicher einleuchtend, dass Erzbischof Wichmann auch ein Nonnenkloster dieses Ordens stiften wollte und als Tochter dem Kloster Zinna unterwarf. Er kam jedoch nicht mehr dazu, dieses Kloster ins Werk zu setzen und überließ dies seinem Nachfolger.
Erzbischof Albrecht II. (eigentlich Albrecht I. von Käfernburg) ertauschte im Jahre 1231 vom Kloster zum Neuen Werk die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha und kaufte das Rittergut Volrads von Glaucha. Dort ließ er dann das Zisterzienser-Kloster Marienkammer erbauen.

Das Kloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Weil das Kloster Marienkammer zum Kloster Zinna gehörte, hielten sich die Äbte des Klosters Zinna zu Besuchen und Kontrollen in Glaucha auf.
Das vorliegende Dokument ist der Besuchsbericht des Abtes Benedict.

Dienstag, 11. Februar 2014

11. Februar Ao. 1534

Des Probsts und Capittels des Neuen Stiffts zu Halle Lehn-Brieff über etliche Güther zu Endorff, so vormahls zur Conradsburg gehöret, Graff Hoyern zu Mansfeld ertheilet.



Nachdem Kardinal Albrecht im Jahre 1520 sein Neues Stift zu Halle gegründet und daher die Güter etlicher anderer Klöster eingezogen hatte, vereinnahmte er im Jahre 1530 auch das mittlerweile baufällige Kloster Konradsburg und dessen Güter für das Neue Stift.

Nun werden dem Grafen Hoyer VI. zu Mansfeld und seinen männlichen Erben die ehemals dem Kloster zugehörigen Güter im Ort Endorf (heute Ortsteil der Stadt Falkenstein im Harz) zu Lehen gegeben.
Das Lehen umfasst zwei freie Höfe zu Endorf samt ihren zugehörigen Äckern auf 5 Hufen Landes (1 Hufe waren etwa 20 ha) und eine große Anzahl an Erbzinsen von namentlich aufgelisteten Pächtern in und um Endorf.

Sonntag, 9. Februar 2014

09. Februar Ao. 1130

Kayser Lotharius III. vertauscht die Abtey Alsleben an der Saale gegen das Schloß Schartzfeld am Hartze an das Ertz-Stifft Magdeburg.



Schloss und Stadt Alsleben sind schon seit heidnischen sächsischen Zeiten bekannt, wiewohl das Datum der Gründung im Dunkeln liegt. Spätestens im Jahre 979 haben hier auch Grafen von sich reden gemacht, namentlich Graf Gero von Alsleben, der mit seiner Gemahlin Adela ein Jungfrauen-Stift des Benediktiner-Ordens gründete und dem heiligen Johannes weihen ließ. Die Stiftung wurde von Kaiser Otto II. am 20. Mai 979 bestätigt.

Das Stift bekam die gleichen Privilegien und Freiheiten wie die Stifte Quedlinburg und Gandersheim zugesprochen und etablierte sich als freie weltliche Abtei (sogen. Immediats-Stift), die dem Kaiser unmittelbar unterworfen war. 

Nach der Hinrichtung des Grafen Gero von Alsleben am 11. August 979 brachte dessen Tochter Adele bei ihrer Vermählung mit dem Grafen Siegfried von Stade im Jahre 994 den Ort in die Besitzungen derer von Stade. Dessen Ururenkel Heinrich war der letzte Graf zu Alsleben und starb am 04. Dezember 1128. Daraufhin verkaufte seine Mutter Irmgard von Plötzkau Schloss und Stadt Alsleben an den Erzbischof Norbert zu Magdeburg.

Die Abtei St. Johannes jedoch befand sich immer noch in den Händen Kaiser Lothars III., zu dieser Zeit eigentlich noch König (Lothar III. wurde erst im Jahre 1133 zum Kaiser ernannt).
Mit dem Tausch des Schlosses Schartzfeld (heute Ortsteil von Herzberg am Harz) für die Abtei St. Johannes in Alsleben am 09. Februar 1130 brachte Erzbischof Norbert endlich die gesamte Grafschaft Alsleben in den Besitz des Erzstiftes Magdeburg.

Das Stift blieb bis zu Zeiten Erzbischof Ernsts ein Nonnen-Kloster, wurde jedoch aus unbekannter Ursache von den Nonnen verlassen und danach (spätestens 1489) in ein Kollegiat-Stift umgewidmet und von Kanonikern bewohnt.
Im Jahre 1561 vereinnahmte der (letzte vom Papst bestätigte) Erzbischof Sigismund das Stift mit all seinen Einkünften in das Erzstift Magdeburg. Später gelangte es in den Besitz derer von Krosigk. Da dürfte es aber schon unbewohnt gewesen sein. Die Stiftskirche wurde jedoch noch länger genutzt.