Dienstag, 29. April 2014

29. April Ao. 1547

Hertzog Moritz zu Sachsen Aufforderungs-Brieff an den Rath zu Halle.



In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Der auf kaiserlicher Seite kämpfende Herzog Moritz von Sachsen beklagte sich in seinem Brief vom 29. April Ao. 1547 (24 Tage vor Ende des Krieges) darüber, dass die Stadt Halle dem Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen, der auf Seiten der Protestanten kämpfte, Unterstützung gewährt hatte. Zusätzlich hätte die Stadt ihm, Herzog Moritz von Sachsen, und seinem Bruder Herzog August Schaden zugefügt.
Deshalb fordert der Herzog die Stadt auf, sich unverzüglich zu ergeben und die Stadttore zu öffnen. Den Bewohnern der Stadt und ihren Gästen wird das Verlassen der Stadt untersagt. Des Weiteren darf kein Hab und Gut beiseite geschafft werden, bis Herzog Moritz entschieden hat, was mit der Stadt geschehen soll.

Kurfürst Johann Friedrich I. war wenige Tage zuvor bei der Schlacht bei Mühlberg verletzt und gefangen genommen worden. Das Kriegsglück hatte sich gewendet und der Kaiser war in der Übermacht.

So war es für die Stadt Halle das Beste, sich dem Herzog zu ergeben und ihm zu huldigen.
Herzog Moritz nahm die Huldigung an und versprach, die Unschuldigen unbehelligt zu lassen. Er behielt sich aber vor, die Schuldigen zu strafen.

Montag, 28. April 2014

28. April Ao. 1528

Des Convents des Closters zum Neuen Werck Uebergebung des Closters und dessen gantzen Einkommens, an den Ertzbischoff zu Magdeburg, Cardinal Albertum, bis auf Päbstliche Confirmation.





Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Sonntag, 27. April 2014

27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.



Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

"Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen."

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen.
Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein. 

Samstag, 26. April 2014

26. April Ao. 1363

Ertzbischoff Theodorici zu Magdeburg Vergleich mit dem Dom-Capitel, denen Ständen und Städten des Ertzstiffts zwischen der Elbe und Bode, zu Handhabung des gemeinen Land-Friedens einander drey Jahr beyzustehen.



Nach dem Tode Erzbischof Ottos (1327 - 1361 im Amt) plante das Domkapitel in Magdeburg, Markgraf Ludwig von Meißen zum Erzbischof zu ernennen. Die Stände und Städte des Erzstifts waren mit dieser Wahl höchst unzufrieden, weil der Markgraf ein noch recht junger Mann aus einem mächtigen Fürstengeschlecht war und schon in seiner Eigenschaft als Bischof von Halberstadt dem Bistum übel mitspielte. Der Einspruch der Stände und Städte hatte jedoch keinen Erfolg.

Hier kam der Zufall zu Hilfe. Kaiser Karl IV. erfuhr vom Tode Erzbischof Ottos und wollte gern einem seiner Günstlinge, Dietrich Kagelwit (Sohn eines Schneiders zu Stendal), zu diesem Erzstift verhelfen. Dieser stand schon länger in den Diensten des Kaisers und hatte sich insbesondere um Böhmen verdient gemacht. Zu der Zeit war Dietrich Bischof zu Minden und wurde durch des Kaisers Fürsprache bei Papst Innozenz VI. auch gegen den Willen des Domkapitels zum Erzbischof von Magdeburg ernannt.

Die Städte huldigten ihm freudig.

Um diese Zeit feierten Raub, Brandschatzung, Fehden und Verheerungen fröhliche Urständ im Lande. Erzbischof Dietrich suchte sein Land nun zu beruhigen und rief einen allgemeinen Landfrieden aus.
Der Landfrieden wird auf 3 Jahre festgelegt. Alle Stände und Städte haben sich danach zu richten und Zuwiderhandlungen anzuzeigen und zu verfolgen. Die Schuldigen sollen jeweils gepfändet werden. Sollten er selbst und seine Hauptleute bei einem Zug durchs Land Schaden anrichten, verpflichtet er sich zu angemessenem Ersatz.
In dem Dokument wird angegeben, welche Rittersitze und Dörfer wie viele Dienstmänner zu stellen haben.

Freitag, 25. April 2014

25. April Ao. 1511

Kauffbrieff, vermöge dessen der Land-Commenthur der Balley Thüringen, Heinrich von Kranenwinckel mit Consens des Hochmeisters  des teutschen Ritter-Ordens, alle Güter des teutschen Hauses und Capelle zu St Cunigund vor Halle an das Closter zum Neuen Werck verkaufft.



Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und liederliche Weibspersonen verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Probst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen Güter der hallischen Komturei des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Im Kaufbrief sind sämtliche Güter und Einnahmen aufgeführt, die an das Kloster gehen. Der Orden behält sich nur das Kirchlehen in Podelwitz und 4 Lehnsmänner mit ihren Lehen und Zinsen vor: Herrn Plawsig in Podelwitz, die Herren Sack und Crayn in Beuchlitz und Herrn Bosse in Benkendorf.

Das Kloster zum Neuen Werk hat dem Deutschen Ritterorden 3.650 Rheinische Gulden für die Besitzungen gezahlt. Dies wird im Kaufbrief bestätigt.

Donnerstag, 24. April 2014

24. April Ao. 1269

Marggraff Theodorici zu Landsberg Schenckung 4 Hufen Landes zu Schnaßwitz, die Gebhard Edler Herr von Querfurt aufgelassen, an das Convent der Cläußner Augustiner-Ordens zu Giebichenstein.



Im Jahre 1213 hatte sich in Florenz ein Grüppchen von Kaufleuten der Welt abgewandt und beschlossen, sich in den Dienst der Heiligen Jungfrau Maria zu stellen. Der Bischof von Florenz erlaubte ihnen, den Tag Mariae Geburt zu feiern.
Seitdem werden sie Servi Mariae, Marienknechte oder Serviten, genannt.

Der Orden wurde in Jahre 1254 von Papst Alexander IV. bestätigt und 1304 von Papst Benedictus XI. den Regeln der Augustiner unterworfen.

Ein Marienknecht namens Bruder Friedrich hatte sich unterhalb der Burg Giebichenstein in einer Klause im Fels an der Saale Richtung Trotha niedergelassen. Erzbischof Albrecht II. hat ihm dazu im Jahre 1216 die Erlaubnis erteilt und ihm eine halbe Hufe Landes zugesprochen. Eine Kapelle wurde der Heiligen Jungfrau Maria und St. Jacob geweiht.
Außerdem wurde Bruder Friedrich und alle, die ihm folgen wollten, direkt dem Erzbischof unterstellt und erhielten sonst alle Freiheit von anderen weltlichen und geistlichen Herren. Zusätzlich wurde ihnen das Recht zugestanden, alle diejenigen, die ihr Begräbnis bei ihnen erwählen würden, unabhängig von den Pfarrrechten ihrer Heimatorte, auch begraben zu dürfen. Dazu wurde ihnen von Hermann von Giebichenstein ein Hof in Trotha geschenkt.

Der Bruder Friedrich erhielt sehr bald Gesellschaft von anderen Marienknechten und im Jahre 1239 übereignete Erzbischof Wilbrand ihnen den Berg über der Klause - die heutigen Klausberge - und einige andere Ländereien.

Auch in den Folgejahren wuchs der Besitz der Klaus-Brüder (wie sie sich zu der Zeit nannten) durch zahlreiche Schenkungen.

Markgraf Dietrich zu Landsberg schenkt ihnen nun am 24. April 1269 Landbesitz zu Schnaßwitz in der Nähe von Braschwitz.

Übrigens gesellte sich im Jahre 1274 Ulrich von Ammendorf zu den Klaus-Brüdern und brachte sein desolates Augustiner-Kloster zu Ammendorf in die Gemeinschaft ein. Es gefiel ihm aber zu Giebichenstein nicht recht und so verließ er die Brüder 1281 wieder und nahm natürlich seinen Besitz wieder mit.

Auch den anderen Klaus-Brüdern wurde es wohl zu eng in den Klausbergen. So erhielten sie im Jahre 1306 von Erzbischof Burchard II. die Erlaubnis, dicht vor der Stadt Halle neben dem Rabenstein am Oberen Galgtor ein Kloster zu erbauen.

Nunmehr als Marienknechte oder Serviten in Halle bekannt, zogen sie ein weiteres Mal um, nachdem ihnen ein reicher Edelmann namens Hagedorn ohne eigene Erben im Jahre 1339 seinen Hof in der Galgstraße hinterließ. Dort begannen sie im Jahre 1341 mit dem Bau ihres Klosters, das bis zur Reformation ihre endgültige Heimat werden sollte und dessen Klosterkirche wir heute noch als Ulrichkirche kennen.

Mittwoch, 23. April 2014

23. April Ao. 1436

Johann Holtzwirths Urfede, die Stadt Halle binnen vier Wochen zu räumen und seine Güter zu verkauffen, wofür sich Coppe Holtzwirth, Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gyscke verbürget.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart 1426 als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander. Des Weiteren veränderte er durch geschicktes Taktieren die Zusammensetzung des Rates der Stadt zugunsten der Bürgerlichen. Die Pfänneraristokratie hatte das Nachsehen.

Einige Pfänner entsagten denn auch der Stadt oder wurden ausgewiesen.

Hans (oder Johann) Holtzwirth, noch im Jahre 1415 Ratsmeister zu Halle und von 1429 bis 1432 Oberbornmeister, wird nun sein Bürgerrecht aberkannt und er muss innerhalb von 4 Wochen seine Güter verkaufen und die Stadt verlassen.
In seinem Brief versichert er, dass er nicht vor ein päpstliches oder kaiserliches Gericht ziehen will und der Stadt nicht schaden will. Hans Holtzwirth gelobt, seine Güter in Halle zu verkaufen und im Umkreis von einer Meile um die Stadt keine Wohnung zu nehmen.
Als Bürgen für Hans Holtzwirth treten sein Bruder Coppe Holtzwirth und seine Freunde Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gysecke auf.

Eine Begründung für den Entzug des Bürgerrechts und den Stadtverweis wird leider nicht angegeben.

Sonntag, 20. April 2014

20. April Ao. 1546

Wittenbergischer Vertrag durch Churfürst Johann Fridrichen zu Sachsen zwischen Ertzbischoff Johann Albrechten zu Magdeburg und dem Rath zu Halle aufgerichtet.



Nach dem Tod Kardinal Albrechts im Jahre 1545 wurde sein Vetter, Johann Albrecht von Brandenburg, zum Erzbischof in Magdeburg ernannt. Dieser war ein eifriger Katholik, weshalb die Stadt Halle Bedenken hatte und nicht eher die Erbhuldigung leisten wollte, als sie ihrer Religionsfreiheit versichert wurde.

Dr. Justus Jonas, der seit 1541 in Halle wirkte und sich mittlerweile als Superintendent (also geistlicher Leiter des hallischen Kirchenkreises) bezeichnete, hatte in Zusammenarbeit mit dem Prediger der Ulrichkirche, Benedictus Schumann, und dem Prediger der Moritzkirche, Mathias Wanckell, in einem Schreiben an den Rat der Stadt die Forderung nach Auflösung der verbliebenen Klöster der Stadt gestellt und andere Maßnahmen zur Sicherung der "reinen Lehre" in Halle angeregt.

Insbesondere sollte der Pfarrer Matz Metz aus dem Pfarrhaus der Kirche Unser Lieben Frauen vertrieben werden.
Der Osterpfennig und andere katholische Abgaben und Zinsen sollten entweder abgeschafft oder aber zur Durchsetzung des Evangeliums verwendet werden.
Der Bürgermeister Caspar Querhammer hatte einige Schriften und Bücher gegen das Evangelium veröffentlicht und sollte diese öffentlich widerrufen.
Des Weiteren sollten Zinsen aus katholischen Lehen verwendet werden, um Stadtkinder und arme Studenten nach Wittenberg auf die Hochschule zu schicken, damit aus ihnen gute evangelische Prediger und Lehrer würden.
Und die verbliebenen Mönche in Halle sollten (ungeachtet ihrer Ordenszugehörigkeit) in einem Kloster zusammengelegt werden, sofern sie alt und gebrechlich seien und ihr Gnadenbrot in Halle erhielten. Gesunde und vermögende Mönche jedoch hätten die Stadt zu verlassen.

All diese Forderungen sollten vom Rat der Stadt auf dem Konvent in Wittenberg vorgebracht werden, zu dem Kurfürst Johann Friedrich zu Sachsen geladen hatte, um die Streitigkeiten zu schlichten.

Aus den Verhandlungen entstand am 20. April 1546 ein Vertrag, in dem unter anderem folgende Beschlüsse gefasst wurden:

Die Stadt soll dem Erzbischof Johann Albrecht die Huldigung leisten und der Erzbischof soll die Stadt in ihren Rechten und Privilegien bestätigen.

Der Erzbischof soll der Stadt ihre Religionsfreiheit zugestehen und die katholischen Mönche anhalten, nicht gegen die evangelische Lehre aufzutreten.

Die Stadt wird an ihren geistlichen Lehen belassen. Der Pfarrer Metz soll seine Pfarre abtreten und die Stadt verlassen. Die Klöster werden nicht ausgelöst, dürfen aber auch keine neuen Mönche aufnehmen. Wenn dann die Mönche ausgezogen oder gestorben sind, wird der Stadt das Vorkaufsrecht für diese Besitzungen eingeräumt.

Die anderen Punkte der städtischen Forderungen werden im Vertrag nicht erwähnt.

Ansonsten werden noch Abmachungen über zu zahlende Steuerschulden und die Verwendung der erzbischöflichen Gewinne aus den Talgütern getroffen.

Samstag, 19. April 2014

19. April Ao. 1540

Des Neuen Stiffts zu Halle Ueberlassung des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle gegen einen jährlichen Erbzinß, ingleichen erblicher Verkauff des Stiffts Lehen und Zinsen an den Bürgerhäusern.



Das Vorwerk Gimritz (in alter Zeit Gumniste genannt), auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Das Neue Stift übereignet das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle und stellt folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich das Neue Stift vorbehält.

  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Stifts errichten.

  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.

  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

  • Zusätzlich ist jedes Jahr der Betrag von 60 Gulden anstelle der ursprünglich vereinbarten 12 Mastschweine (siehe Eintrag vom 22. Januar Ao. 1538) für die Nutzung der Neumühle zu entrichten. Auch auf die unentgeltlichen Mehl- und Malzlieferungen weist das Neue Stift hin.

  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Talern und einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 19 Groschen abgegolten.

  • Letztlich werden die zur Errichtung der Stiftskirche (Dom) versprochenen Mittel in Höhe von jährlich 340 Gulden eingefordert.

Fast ein Jahr später, am 19. Februar Ao. 1541, bestätigt Kardinal Albrecht nochmals diesen Vertrag. Für die Bürgerhäuser wird nun nur noch ein jährlicher Zins in Höhe von 72 Gulden 10 Groschen verlangt.

Und ein weiteres Mal wird die Vereinbarung vom Dom-Kapitel zu Magdeburg am 04. Juli Ao. 1592 bekräftigt. Nun beträgt der Erbzins für die Bürgerhäuser "nur" noch 72 Gulden 9 Groschen.

Donnerstag, 17. April 2014

17. April Ao. 1287

Ottonis Burggrafens zu Wettin Bekäntniß, daß ihm zwar die Stadt Belgern, so er von dem Marggrafen zu Meißen zu Lehn trage, nicht aber das Jus Patronatus daselbst zugehöre.



Die im Chronik-Eintrag vom 16. April erwähnte Stammburg der Wettiner wurde von Graf Thimo von Wettin (ca. 1034 - ca. 1101)  zum bevorzugten Domizil erkoren.
Sein zweiter Sohn Konrad I. der Große eroberte von Wiprecht II. von Groitzsch die Markgrafschaft Meißen.
Dessen Urenkel Heinrich III. der Erlauchte, Markgraf von Meißen,  schenkte Johannes I., Burggraf von Wettin die Stadt Belgern (heute Belgern-Schildau im Landkreis Nordsachsen, Sachsen).

Als Burggraf hatte Johannes I. die Burg Wettin zu Lehen und war mit ihrer Verteidigung beauftragt. Außerdem fungierte er als Stellvertreter des Grafen und oberster Richter der Grafschaft.

Burggraf Otto II. von Wettin, Sohn des Burggrafen Johannes I., stellte eine Urkunde aus, in der er bekannte, dass ihm die Stadt Belgern zu Lehen gegeben worden sei, er jedoch nicht das Jus Patronatus - das Kirchenpatronat - innehatte.

Das Kirchenpatronat (Jus Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Mittwoch, 16. April 2014

16. April Ao. 1438

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Bestätigung des von Thilo und Hermann Gebrüdern von Trothe auff der Burg zu Wettin gestiffteten Altars.



Wettin, etwa 20 km nordwestlich von Halle gelegen, ist eine alte Stadt, die (ebenso wie Halle) von Kaiser Otto I. im Jahre 961 an das Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurde und somit zum Erzbistum Magdeburg gehörte. Wir finden hier noch heute die Stammburg der Wettiner, das Grafengeschlecht, aus dem sich später sächsische Kurfürsten herleiteten.

Im Jahre 1441 hat Erzbischof Günther II. die Burg Wettin (4.300 Gulden) und das Schloss Krosigk (1.300 Gulden) wiederkäuflich an Coppe und Cuno vom Ammendorf und Thilo und Hermann von Trotha verpfändet. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich, hat 1446 beide Besitzungen wieder eingelöst.

Auf der Burg Wettin hat es auch eine Kapelle gegeben, in der die Herren Thilo und Hermann von Trotha einen Altar zu Ehren der heiligen Maria und Ottilie gestiftet haben. An dem Altar sollten jeden Mittwoch, Freitag und Sonntag Messen gelesen werden.
Zu der Stiftung gehörten Zinsen aus allerlei Landgütern, mit denen der Priester bezahlt wurde, der die Messen zu lesen hatte.

Dienstag, 15. April 2014

15. April Ao. 1394

Des Probsts und Convents des Closters zu S. Moritz zu Halle, Verwilligung, daß die Kirche zu Amendorff, so bisher ein Filial von Radewell gewesen, davon separiret und zu einer besondern Pfarrkirche erhoben werden möge.



Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1387 hat Erzbischof Albrecht IV. dem Hermann Kotze das Dorf Beesen mit Ober- und Untergerichten geschenkt und die Familie hatte damit auch pfandweise das Schloss Ammendorf in Besitz.

Hermann vom Kotze ließ nun eine neue Kirche erbauen, die der heiligen Katharina geweiht wurde. Diese Kirche wurde der Pfarre zu Radewell zugeschlagen.

Nun löst der Probst des Moritzklosters zu Halle, Johannes Malderitz, diese Verbindung der Kirche St. Katharina mit Radewell auf und verbindet sie mit der Dorfkirche St. Nicolai zu einer eigenen Pfarre.

Montag, 14. April 2014

14. April Ao. 1363

Thyle und Lüdecke Bornmeisters samt ihrer Schwester Berthen Schenckung 8 Pfannen Teutsch und zweyer Saltzkothe an das Neue Hospital.



Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.
Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.
Weil aber der Ort im Moritzkloster den Ansprüchen des Hospitals nicht genügte, verlegte man es wiederum, diesmal im Jahre 1576 in das ehemalige Zisterzienserinnen-Kloster St. Georg.

Dem Hospital sind im Laufe der Zeit reichliche Spenden und Güter gestiftet worden, damit die Versorgung der Kranken und Armen abgesichert war. Zusätzlich "erkaufte" man sich mit solchen Spenden ein Stückchen Seelenheil.

Der Bornmeister Thiele, sein Bruder Lüdecke und seine Schwester Bertha geben also 8 Pfannen aus dem Deutschen Brunnen an das Hospital und die Salzkothe Ziemer und Hindin.
Sollte Thieles Ehefrau ihren Gatten überleben, dann hat sie Anspruch auf 3 der 8 Pfannen aus dem Deutschen Brunnen als Witwenversorgung.

Samstag, 12. April 2014

12. April Ao. 1532

Cardinal Albrechts Bewilligung und Nachlassung dem neuen Stifft zu Halle, daß es eine neue Schäfferey zu Potenitz aufrichten möge.



Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Nun war die Schafzucht auf dem Vorwerk Gimritz wohl nicht so bequem wie gedacht und die Oberen der Stiftskirche haben Kardinal Albrecht gebeten, ihnen die Schafzucht auf der Oberen Peißnitz zu gestatten.
Im Gegenzug übereignen sie dem Kardinal ihr Lehen am Holz im Amt Friedeburg am Stendalischen Holz, dazu den Platz, auf dem das Kloster zum Neuen Werk gestanden hatte, mitsamt der Kohlwiese, dem Werder und dem Weinberg unterhalb des ehemaligen Klosters.
Kardinal Albrecht gibt der Bitte bereitwillig nach.

Freitag, 11. April 2014

11. April Ao. 965

Kayser Otto I. schenckt der Kirchen zu Magdeburg Giebichenstein mit der Saltzquelle, das Burgward Rothenburg, samt mehr anderen Gütern.



Um die Herrschaft über ihr Reich zu festigen und insbesondere die vormals heidnischen Völker unter ihre Botmäßigkeit zu bringen, legten schon die fränkischen Könige Kirchen, Klöster und Stifter in den Grenzlanden an.

Kaiser Otto I. folgte ihnen in dieser Tradition nach, um sein Reich zu konsolidieren. So hatte er bereits kurz nach seinem Regierungsantritt als Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches im Jahre 936 verschiedene Stifter angelegt.

Am 21. September 937 gründete er das Mauritiuskloster in Magdeburg. In den Folgejahren bedachte Kaiser Otto I. das Mauritiuskloster mit zahlreichen Schenkungen, so dass sich der Wert dieser Besitzungen nach Erhöhung des Klosters zum Erzstift im Jahre 968 auf 9 Tonnen Goldes belaufen haben soll.

Als eine der zahlreichen Schenkungen übereignete Kaiser Otto. I. dem Magdeburger Kloster am 29. Juli 961 die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen sowie den Zehent zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün und Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.

Am 11. April 965 wiederholt Kaiser Otto I. diese Schenkung der Burg Giebichenstein mit der Salzquelle, des Burgwards zu Rothenburg und der bereits genannten Orte.

Mit der erwähnten Salzquelle ist eine direkt bei Giebichenstein gelegene Salzquelle gemeint, vermutlich die, die das Solbad Wittekind speiste. Die hallischen Salzbrunnen werden in dem Dokument nicht erwähnt.

Donnerstag, 10. April 2014

10. April Ao. 1393

Albertus Ertzbischoff zu Magdeburg erlässet dem Closter zum Neuenwerck vor Halle mit Consens des Dom-Capitels, den Mühlenzinß, der alle Jahr aus der Neumühle, Steinmühle, der zu Trote und Belberg, je aus einer Mühlen ein Wispel Rogen auf das Haus Giebichenstein gegeben werden müssen.



Das Kloster zum Neuen Werk besaß die meisten Mühlen, die sich in oder um die Stadt Halle befanden, bis zu seiner Auflösung im Jahre 1520. Dies waren die Neumühle (über dem Mühlgraben), die Mühle zu Gimritz (heute Gut Gimritz), die Steinmühle (zwischen Burgstraße und Ziegelwiese), die Mühle zu Trotha (gegenüber der Kröllwitzer Papiermühle) und die Mühle zu Böllberg (am Böllberger Wehr, später Hildebrandtsche Mühlenwerke).

Mit Ausnahme der Gimritzer Mühle hatte das Kloster für jede der Mühlen ein Wispel Roggen im Jahr an das Amt Giebichenstein zu liefern. Also insgesamt 4 Wispel.
Im Dokument erlässt Erzbischof Albrecht IV. dem Kloster die Lieferung des Getreides, weil die Forderung wohl unrechtmäßig war.

Ein Wispel betrug in alten Zeiten je nach Region zwischen 11,22 hl (Hannover) und fast 25 hl (Sachsen).
Ich vermute, dass sich das Erzbistum Magdeburg eher an den sächsischen Maßen orientierte.

Dienstag, 8. April 2014

08. April Ao. 1399

Johann Koselitz, Müntzmeisters zu Magdeburg Revers wegen Ausmüntzung neuer Magdeburgischer Pfennige, an Ertzbischoff Albertum zu Magdeburg ausgestellet.



Wie ich schon in meinem Chronik-Eintrag vom 26. Februar dargelegt habe, hatte der Rat der Stadt Halle zum Ende des 14. Jh. einen wesentlichen Teil der Münzei in seinem Besitz und ließ keine neuen Münzen schlagen, um die Kosten zu vermeiden und die Zinserträge aus diesem Zoll möglichst hoch ausfallen zu lassen.

Durch regen Handel mit auswärtigen Kaufleuten gelangten ohnehin Meißnische Groschen, Prager Groschen und andere fremde Münzen nach Halle und wurden als Zahlungsmittel anerkannt.

Erzbischof Albrecht IV. (1382 - 1403 im Amt) hatte deshalb Streitigkeiten mit dem Rat der Stadt Halle. Er hätte gern mehr Einfluss auf den Wert (Silbergehalt) der umlaufenden Münzen gehabt.
Deshalb schließt Erzbischof Albrecht IV. nun einen Vertrag mit dem magdeburgischen Münzmeister Johann Koselitz über das Schlagen neuer Pfennige.

Johann Koselitz schreibt in seinem Brief genau auf, welche Anweisungen er von Erzbischof Albrecht IV. bekommen hat. Also, dass 40 Schillinge Pfennige so viel wiegen sollen wie eine Mark Magdeburger Gewicht und so viel Silber haben sollen wie 2 Schock 8 Kreuzgroschen (also 128 Kreuzgroschen).

Das müssen wir uns nun übersetzen.

1 Mark entsprach also 128 Kreuzgroschen.
1 Groschen entsprach 3 Pfennigen.
Demnach sollte also so viel Silber verwendet werden, wie üblicherweise in 384 Pfennigen enthalten war.

Aber:

1 Schilling Pfennige entsprach 32 Pfennigen.
40 Schillinge Pfennige ergeben demzufolge 40 x 32 = 1.280 Pfennige.
Und diese 1.280 Pfennige sollten so viel wiegen wie 1 Mark, also eigentlich wie 384 Pfennige.

Damit legte Erzbischof Albrecht IV. fest, dass der Silbergehalt der Pfennige nur noch ein Drittel des bisher üblichen Gehalts betragen sollte. Er wertete die Münzen erheblich ab.
Mit diesem Vorgehen befand er sich in bester Gesellschaft. In vielen Münzprägen wurde zu dieser Zeit der Silbergehalt der Münzen drastisch verringert.

Aber ist es da noch ein Wunder, dass 3 Jahre später die Handwerker in Magdeburg auf die Barrikaden gingen und das Münzhaus niederbrannten?

Montag, 7. April 2014

07. April Ao. 1522

Des Closters zum Neuen Werck Verkauff der wüsten Capelle S. Lamperti am Korn-Marckte an Hansen von Schönitz.



Die Kapelle St. Lamprecht hat wohl in etwa auf dem Platz gestanden, wo heute noch die Hirsch-Apotheke zu finden ist. Schon im Jahre 1121 ist die Kapelle von Erzbischof Rotger dem Kloster zum Neuen Werk zugeordnet worden.

Leider sind nicht viele Informationen über diese Kapelle vorhanden. Am 24. Dezember Ao. 1458 ist wohl ein Brand ausgebrochen, bei dem das Dach der Lamprecht-Kapelle abbrannte. Danach wurde sie nicht mehr benutzt.

So hat denn Kardinal Albrecht im Jahre 1522 das Gebäude seinem Günstling Hans von Schönitz geschenkt und dem Kloster zum Neuen Werk befohlen, einen Kaufbrief auszustellen.

Hans von Schönitz ließ die Kapelle daraufhin abbrechen und baute aus den Steinen ein stattliches Haus am Markt samt dem Kühlen Brunnen.

Sonntag, 6. April 2014

06. April Ao. 1241

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Incorporation der Pfarre zu S. Laurentii dem Closter zum Neuen Werck, die Sonder-Sichen ausgenommen.



Spätestens nach der Errichtung des Klosters zum Neuen Werk (1116) haben sich in der Nähe etliche Leute angesiedelt, die im Zusammenhang mit dem Klosterbetrieb ihren Lebensunterhalt verdient haben. Nach und nach ist die Siedlung Neumarkt angewachsen und wurde erst zum Flecken und später zu einer Landstadt, die sogar Sitz und Stimme auf Landtagen hatte.

Erzbischof Wichmann hat den Flecken schon im Jahre 1182 dem Kloster zum Neuen Werk zugeeignet. Zu dieser Zeit hat die Pfarrkirche St. Laurentius schon existiert. Sie ist vermutlich während der Amtszeit von Erzbischof Konrad (1135 - 1142) erbaut worden.

Erzbischof Wilbrand ordnet im Jahre 1241 diese Kirche mit ihrer Pfarre dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Zur Pfarrgemeinde soll aber nicht das Siechenhaus (Hospital) in den Bockshörnern (heute Hermannstraße) gehören. Hier wurden unter anderem Lepra-Kranke aufgenommen, die, da sie auch aus der Gemeinde ausgeschlossen waren, offenbar von der Seelsorge ausgenommen wurden.

Samstag, 5. April 2014

05. April Ao. 1539

Das Convent des Pauler-Closters, des Ordens der Prediger zu St. Moritz zu Halle, verkaufft das Closter-Holtz, der Lindberg genannt, an E.E. Rath zu Halle.



Die Mönche des Dominikaner-Klosters St. Pauli zum heiligen Kreuz am Mühlgraben sind von Kardinal Albrecht im Jahre 1520 in das leere St. Moritz-Kloster versetzt worden. Kardinal Albrecht hatte das Dominikaner-Kloster ausgewählt, um dort sein Kollegiatstift anzulegen und die Klosterkirche zum Dom umbauen zu lassen.

Die Dominikaner (oder Pauler) gehörten einem Bettelorden an und hatten daher recht wenig eigene Besitzungen. Eine davon war ein Holzfleck auf der Heide bei Bennstedt, der Lindberg (heute Lindbusch) genannt.
Dieses Holz verkaufen die Mönche an den Rat der Stadt für eine Summe von 200 Rheinische Gulden.
Die Hauptsumme wird jedoch umgewandelt in einen jährlichen Zins in Höhe von 10 Gulden und als Stiftung "vom Holze" angesehen. Damit erwirbt der Rat der Stadt zusätzlich zu dem Holzfleck noch regelmäßige Gedächtnisgebete der Dominikaner für die Verstorbenen.

Freitag, 4. April 2014

04. April Ao. 1650

Eventual-Huldigung Sr. Churfürstl. Durchl. Friedrichs Wilhelms zu Brandenburg, von denen Ständen des Ertzstiffts Magdeburg geleistet zu Saltza.



Im Westfälischen Friedensschluss im Jahre 1648, nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, war Vorpommern an die schwedische Krone abgetreten worden. Um diesen Verlust zu kompensieren, wurde dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg das Erzstift Magdeburg als erbliches Herzogtum zugesprochen. 

Diese Zuteilung war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Kurfürst Friedrich Wilhelm erst nach dem Tod des noch regierenden Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels in den Besitz eintreten würde. Bis dahin sollte es noch eine Weile dauern, denn Administrator August starb erst am 04. Juni 1680.

Deshalb kann Kurfürst Friedrich Wilhelm die Huldigung der Stände auch nur für den Fall seiner Regentschaft entgegen nehmen. Daher der Begriff "Eventual-Huldigung".

Nichtsdestotrotz berief Kurfürst Friedrich Wilhelm schon im Jahre 1650 einen Landtag zu Salza ein und forderte Gehorsam und Loyalität von den Ständen des Erzstifts Magdeburg.
Das hatte seinen Grund. Der Kurfürst wollte zur Sicherung einer eigenständigen Außenpolitik ein stehendes Heer aufbauen und brauchte dafür Geld. Dieses Geld sollte ihm aus Steuereinnahmen zufließen.
Sowohl der Landadel als auch die Städte seiner Besitzungen hatten dem Kurfürsten innerhalb von 5 Jahren 530.000 Taler zu diesem Zwecke zu zahlen.

Mit der Eventual-Huldigung zu Salza wollte Kurfürst Friedrich Wilhelm sicherstellen, dass die Steuergelder sofort und ohne Verzögerung nach einem eventuellen Tod des letzten Administrators des Noch-Erzstifts Magdeburg fließen würden.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg versichert die Stände all ihrer Rechte und Privilegien für den Fall seiner Regierungsübernahme.

Mittwoch, 2. April 2014

02. April Ao. 1487

Ernesti Ertzbischoffs zu Magdeburg Verschreibung der Grävenschafft und Müntzey an den Rath zu Halle, gegen 6000 Goldgülden auf einen Wiederkauff.



Die Münzei war, wie schon im Eintrag vom 26. Februar erwähnt, ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren und wurde zur Finanzierung des Münzschlagens verwendet. Üblicherweise standen diese Einnahmen dem Landesherrn, also dem Erzbischof, zu.

Der Salzgraf wachte im Auftrag des Erzbischofs über die Salzwirker und die Talgerichte; dieses Amt war also etwa vergleichbar mit dem eines Schultheißen. Außerdem wurde dem Salzgrafen auch noch das Amt des Zolleinnehmers und Münzmeisters übertragen. Als Münzmeister bestimmte er, wann in Halle neue Pfennige zu schlagen waren und wachte über die Menge und Qualität.
Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt) hatte nach langen Streitigkeiten mit der Stadt das Privileg, den Salzgrafen zu bestimmen, zurückerobert.

Im Jahre 1428 hatte Erzbischof Günther II. eben dieses Privileg und die Einnahmen aus der Münzei für 9 Jahre an den Rat der Stadt Halle verkauft. Der Stadt wird auch freigestellt, ob sie Münze schlagen lassen will. Diese Vereinbarung wurde immer wieder verlängert.

Nun überträgt auch Erzbischof Ernst (1476 - 1513 im Amt) die Ernennung des Salzgrafen an den Rat der Stadt Halle und überlässt ihm die Einnahmen aus der Münzei. Die Ernennung des Salzgrafen muss jedoch vom Erzbischof immer noch bestätigt werden.
Zusätzlich darf die Stadt bestimmen, ob und wann sie neue Münzen schlagen lässt.

Wie meist üblich, behält sich der Erzbischof das Recht vor, die Privilegien zurückzukaufen.

Fürderhin nahm der Salzgraf jeden Montag von den Torschreibern die Einnahmen aus dem kleinen Zoll ein und rechnete einmal jährlich mit dem Rat der Stadt ab. Von den Einnahmen behielt er 40 Mittelschock (28 Goldgulden, 13 Groschen, 8 Pfennige und 1 Mittelheller) als Gebühr für seine Dienste. Diese Verfahrensweise wurde bis ins Jahr 1645 beibehalten.

Dienstag, 1. April 2014

01. April Ao. 1303

Ertzbischof Burchardi zu Magdeburg Absonderung der Dörfer Lobeschitz und Podelsee von der Pfarre zu Wettin, und Erhöhung zu einer besondern Pfarre.



Wettin, etwa 20 km nordwestlich von Halle gelegen, ist eine alte Stadt, die (ebenso wie Halle) von Kaiser Otto I. im Jahre 961 an das Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurde und somit zum Erzbistum Magdeburg gehörte. Wir finden hier noch heute die Stammburg der Wettiner, das Grafengeschlecht, aus dem sich später sächsische Kurfürsten herleiteten.

Die heute evangelische Kirche St. Nikolai in Wettin, erbaut im 12. Jh., war um 1300 die Pfarrkirche der Stadt.
Zu der Pfarre haben ehedem auch die Kirchen der Dörfer Lobesitz und Podelsee (bei Neutz) gehört, die von Erzbischof Burchard II. von Wettin abgespalten und zu einer eigenen Pfarre ernannt wurden.