Samstag, 31. Mai 2014

31. Mai Ao. 1718

Lehnbrieff derer von Velthem über das Dorff Biedersee von Fürst Leopold zu Anhalt-Cöthen ertheilet.



Das Dorf Biedersee (heute Beidersee, Ortsteil der Ortschaft Morl in der Gemeinde Petersberg, Saalekreis, Sachsen-Anhalt) liegt etwa 1 Meile (ca. 7,5 km) nördlich von Halle. Entstanden ist der Ortsname vermutlich, weil sich in der Nähe ein See befunden hat, die sogenannte Hölle. Also: Bei-der-See.

Das Dorf gehörte dem Anhalt-Köthener Adel aus dem Hause der Askanier. Die umliegende Feldmark, also Wiesen, Weiden, Ackerland und Wald, gehörte zum Amt Giebichenstein.

Beidersee war vom Fürstenhaus Anhalt-Köthen an das Adelsgeschlecht von Veltheim zu Lehen gegeben worden. Die Veltheims waren unter anderem zu Ostrau ansässig und hatten die dortige Burg zu einem Renaissanceschloss umgebaut.

Hier nun belehnt Fürst Leopold zu Anhalt-Köthen die unmündigen Söhne des verstorbenen Otto Ludwig von Veltheim, Josias und Friedrich August von Veltheim mit dem Dorf Beidersee mit all seinen Einwohnern, Zubehörungen, Abgaben und Zinsen. Dazu wird ihnen auch die volle Gerichtsbarkeit gewährt mit den oberen und niederen Gerichten. Sie durften also auch über Leib und Leben der Delinquenten urteilen.

Freitag, 30. Mai 2014

30. Mai Ao. 1713

König Friedrich Wilhelms in Preussen Majestät erneuertes und vermehrtes Privilegium für die Anstalten des Waysenhauses und Paedagogii Regii zu Glaucha an Halle.



Die Rede ist von den heutigen Franckeschen Stiftungen.
August Hermann Francke, in Halle tätig als Professor der griechischen und orientalischen Sprachen an der neu gebildeten Universität und in Glaucha als Pastor, gründete im Jahre 1698 sein Waisenhaus, in dem er elternlose Kinder nach seinen pietistischen Anschauungen erziehen wollte. Letztlich entwickelte sich das Waisenhaus zur regelrechten Schulstadt mit verschiedenen eigenen Produktionsstätten.
Das Gebiet, auf dem die Franckeschen Stiftungen stehen, gehörte damals noch nicht zu Halle, sondern lag außerhalb der Stadtmauer in der Amtsstadt Glaucha und unterstand der Verwaltung des Amtes Giebichenstein.

Schon König Friedrich I. von Preußen, damals noch Kurfürst, erteilte am 19. September Ao. 1698 dem Waisenhaus sein Privileg.
König Friedrich Wilhelm I. in Preußen erneuerte kurz nach seinem Regierungsantritt dieses Privileg und fügte noch eigene Anweisungen hinzu.

  • So stellte er das Waisenhaus unter königlichen Schutz und schloss es der im Jahre 1694 gegründeten Friedrichs-Universität (heute Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) an. Diese Zugehörigkeit bedeutete, dass die Universität die Jurisdiktion über das Waisenhaus hatte und gemeinsame Regeln für die Studierenden galten. Direktor sollte jedoch August Hermann Francke bleiben. Er wurde aufgefordert, zu Lebzeiten einen Nachfolger für das Direktorat zu benennen.
  • Da sich das Waisenhaus in der Amtsstadt Glaucha befand, wurde es der Kirche St. Georg in Glaucha unterstellt.
  • Im Waisenhaus darf auch weiterhin ein Buchladen, eine Druckerei und Buchbinderei sowie eine öffentliche Apotheke betrieben werden.
  • Von den eingenommenen Strafgeldern billigt König Friedrich Wilhelm I. dem Waisenhaus 10% als regelmäßige Schenkung zu. Des Weiteren erhält die Stiftung jährlich 1/2 Last (ca. 16,5 hl) Salz aus der königlichen Saline.
  • Bestimmte Waren, die zur Weiterverarbeitung oder zum Gebrauch im Waisenhaus gedacht sind, dürfen zollfrei eingeführt werden.
  • Alle Bedienten und Bewohner des Waisenhauses sind von Steuern und Abgaben befreit.
  • Die Waisenkinder sollen auch ohne Geburtsurkunde in Handwerkszünfte aufgenommen werden.
  • Dem Waisenhaus ist das Back- und Braurecht erteilt. 
  • Für Grundstücke, an denen das Waisenhaus interessiert ist, gilt ein Vorkaufsrecht.
  • Bei der Vergabe von Stipendien wird das Waisenhaus bevorzugt berücksichtigt.
  • Umliegende Wirtshäuser haben zum Schutz der Kinder und Studenten darauf zu achten, dass ihre Gäste keinen Tumult veranstalten. Neue Wirtshäuser in der Umgebung werden nicht gestattet.

Donnerstag, 29. Mai 2014

29. Mai Ao. 1231

Probsts Popponis zum Neuen Werck Abtretung der Pfarr-Kirche zu St. Georg zu Glauche an das neuangelegte Jungfrauen-Closter Cistercienser-Ordens.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albrecht I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte der Erzbischof vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.
Diese Abtretung folgt einer Vereinbarung mit dem Kloster, das ebenfalls in 1231 einen Tausch-Kontrakt mit Erzbischof Albrecht I. schloss, indem er das Juris Patronatus (Kirchenpatronat) zu Marck Werben (heute Ortsteil von Weißenfels, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt) an das Kloster zum Neuen Werk abtrat.

Das Kirchenpatronat (Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn (in diesem Fall dem Erzbischof) überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden, auch wenn dieses Privileg im vorliegenden Fall keine Rolle gespielt haben dürfte.

Dienstag, 27. Mai 2014

27. Mai Ao. 1535

Des Päbstlichen Legatens in Teutschland, Cardinal Laurentii Campegii, Stifftungs-Brieff der Universität Halle.



Der Stiftungsbrief bezieht sich auf die Universität, die Kardinal Albrecht bereits seit seiner Ernennung zum Kardinal im Jahre 1518 zu errichten plante. Um diesem Unternehmen die Einnahmen zu sichern, zog er schon 1520 die Güter des Klosters St. Moritz ein, später auch die des Klosters zum Neuen Werk.
Die notwendigen Räumlichkeiten wurden der geplanten Universität mit dem Abriss des Hospitals St. Cyriaci gleich neben dem Klaustor und dem Aufbau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) eben dort geschaffen.
Das Hospital St. Cyriaci wurde auf den Moritz-Kirchhof in die Räume des ehemaligen Hospitals St. Johannis versetzt.

Kardinal Albrecht wollte seine Universität als katholische Hochschule verstanden wissen, die der evangelischen Universität zu Wittenberg ein Gegengewicht böte. Die hallesche Universität konnte sich jedoch nicht gegen die Reformation behaupten und ging mit Kardinal Albrechts Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 wieder ein.

Montag, 26. Mai 2014

26. Mai Ao. 1311

Werner Edler Herr von Hadmersleben, Graff zu Frideberg verkaufft dem Closter zu S. Moritz zu Halle 7 Hufen Landes zu Uden mit aller Gerechtigkeit.



Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann vermutlich im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.
Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen Legende erhalten und verbreitet hat.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von den Mönchen verlassen und 1520 an Kardinal Albrecht übergeben, um seine Güter zu der Neuen Stifts-Kirche (Domkirche) zu schlagen. Kardinal Albrecht wies den Dominikaner-Mönchen, die bisher im Kloster zum Heiligen Kreuz an der Neu-Mühle lebten, das ledige Gebäude des ehemaligen St. Moritz-Klosters als Wohnstätte zu.

Den Dominikanern hat es aber im Moritzkloster nicht gefallen, zumal die Moritzkirche eine Pfarrkirche der Pfänner war, die sich während der Reformation mehrheitlich zum evangelischen Glauben bekannten und die Mönche häufig verspotteten. Daher sprachen die Dominikaner bei Kardinal Albrecht vor und baten darum, wieder in ihren ursprünglichen Gebäuden leben zu dürfen, die nun ja zum Neuen Stift gehörten. Kardinal Albrecht gewährte ihnen diesen Wunsch im Jahre 1541, kurz bevor er Halle verließ. Damit war das Moritzkloster wieder bis auf das Hospitalgebäude unbewohnt.

In das zum Moritzkloster gehörende Gebäude des Hospitals St. Johannis zog im Jahre 1529 das Hospital St. Cyriaci, dessen Grund und Boden Kardinal Albrecht zur Errichtung seines Stadtpalastes nutzte. Doch auch das Hospital St. Cyriaci zog im Jahre 1570 wieder um und besetzte fortan die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha. Damit war das Moritzkloster endgültig verwaist.

Doch in der Blütezeit des Klosters erhielt es viele Besitzungen durch Kauf oder Schenkung.
Hier übereignet nun Werner von Hadmersleben (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt) dem Kloster 7 Hufe Land in dem Dorf Uden für 21 Mark. Zu dem Verkauf hat er die Zustimmung seiner Söhne Otto und Werner eingeholt. Das Land wirft jährlich einen Zins in Höhe von 2 1/2 Mark und 1/2 Vierding (1 Vierding = 1/4 Mark; also 1/2 Vierding = 1/8 Mark) ab.

Sonntag, 25. Mai 2014

25. Mai Ao. 1464

Kayser Friderici III. Privilegium und Confirmation über den Neujahrs-Marckt der Stadt Halle ertheilet.



Lauter Friedriche. ;-)
Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

25. Mai Ao. 1469: Kayser Friderici III. zweytes Privilegium der Stadt Halle über den Neujahrs-Marckt ertheilet.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Samstag, 24. Mai 2014

24. Mai Ao. 1462

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Consens in den Verkauff eines Frey-Hauses zu Cönnern, so das Barfüßer-Closter zu Halle an einen Altaristen zu Cönnern verkaufft.



Nachdem im Jahre 1210 der Orden der Franziskaner von Papst Innocenz III. bestätigt wurde, bildeten sich recht schnell - auch in deutschen Landen - Glaubensgemeinschaften heraus, die den Lebensidealen des Heiligen Franziskus von Assisi folgten.

So entstand in Halle das Barfüßer-Kloster vermutlich im Jahre 1225. Heute finden wir an seiner Stelle das Haupt- oder Löwengebäude der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Die Mönche des Klosters wurden deshalb Barfüßer genannt, weil sie dem Armutsgelübde ihres Ordens folgend barfuß liefen oder Sandalen oder Holzschuhe ohne Strümpfe trugen. Noch heute folgen viele Angehörige sogenannter Bettelorden dieser Tradition und tragen ganzjährig Sandalen.

Das Barfüßer-Kloster in Halle, bescheiden und dennoch dauerhaft in Stein aufgeführt, besaß gemäß der Ordensregel keine Güter, von Garten und Holz einmal abgesehen. Dennoch erhielt das Kloster im Laufe der Zeit Einkünfte aus Stiftungen.

Schon frühzeitig entbrannte innerhalb der Bettelorden die Debatte um die Armut der Kirche, denn die Ordensregeln hatten sich allgemein etwas gelockert. Als berühmtes Beispiel mag hier die Armutsdebatte aus Umberto Ecos Roman "Der Name der Rose" dienen.
Gegen die Lockerung der Ordensregeln bildete sich um die Mitte des 14. Jh. die sogenannte Observanzbewegung heraus, die für eine Rückkehr zum ursprünglichen Armutsgebot des Ordens und für eine strengere Beachtung (Observanz) der Ordensregeln eintrat. Aus dieser Bewegung entwickelte sich der franziskanische Reformorden OFM (Ordo fratrum minorum; dt.: Orden der Minderen Brüder), dem auch das Barfüßer-Kloster in Halle angehörte.

So hat das Barfüßer-Kloster immer wieder Besitzungen abgestoßen. Zu diesen Gütern gehörte ein Freihaus (Gasthaus) und Hof in Könnern. Der Altarist Jacob Heinrich erwirbt dieses Haus nahe des Kirchhofes in Könnern gegen Zahlung von 20 Schock alten Groschen (also 120 Groschen).
Der Pfarrer zu Könnern ist der Lehnsherr des Hauses und erhält jedes Jahr zum Martinstag (11. November) 2 Hühner als Zins für das Lehen.

Ein Altarist kümmerte sich um die Pflege eines Altars und alle damit verbundenen Verrichtungen. Als Stellvertreter des Pfarrers feierte er die vorgesehenen Heiligen Messen zum Wohle des Stifters. Er wurde aus den Erlösen der Altarstiftung bezahlt.
Mit der Reformation wurden Altarstiftungen abgeschafft.

Donnerstag, 22. Mai 2014

22. Mai Ao. 1547

Ferdinandi Hertzogs von Alba Salvaguardie der Stadt Halle ertheilet.



In den Jahren 1546 und 1547 führte Kaiser Karl V., Anhänger der katholischen Lehre, Krieg gegen den Schmalkaldischen Bund (Bündnis protestantischer Landesfürsten und Städte aus Kursachsen und Hessen), um wieder Religionseinheit in seinen Landen herzustellen.
Ferdinand Herzog von Alba kämpfte auf kaiserlicher Seite und lag im Mai 1547 bei Wittenberg im Feld.
Drei Abgeordnete des Rates der Stadt Halle waren in das Feldlager gereist, um Kriegslast und mögliche Verheerungen von der Stadt abzuwenden.
Die Reise verlief erfolgreich, denn Ferdinand Herzog von Alba gewährte der Stadt Geleit- und Schutzbriefe.

Diese Sicherheiten waren für die Stadt von großer Bedeutung, weil Halle protestantisch war und etliche Prediger Schmähreden gegen den Kaiser geführt hatten. Nur eine demütige Entschuldigung und ein Huldigungseid konnte die Stadt vor kaiserlicher Vergeltung bewahren.

Mittwoch, 21. Mai 2014

21. Mai Ao. 1689

Churfürst Friedrichs des Dritten zu Brandenburg Churfürstlicher Durchlaucht Einzug und eingenommene Huldigung von denen Ständen des Hertzogthums Magdeburg, zu Halle.



Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 wurde das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen. Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Nach seinem Tod wurde sein Sohn Friedrich III. im Jahre 1688 als Kurfürst inthronisiert. Dieser nannte sich nach seiner Selbstkrönung im Jahre 1701 Friedrich I. in Preußen.

Kurfürst Friedrich III. zog am 18. Mai 1689, dem Vorabend des Pfingstfestes, in die Stadt Halle ein.
Am Pfingstdienstag, dem 21. Mai 1689 nahm er als Landesherr die Huldigung der Stände entgegen. An diesem Tag fand auch der traditionelle Bornritt der Halloren statt.
Danach verlas Geheimsekretär Budendach den Huldigungseid, der von dem versammelten Volk nachgesprochen wurde.
Der Kurfürst und sein Gefolge verließen Halle am Donnerstag, dem 23. Mai 1689 wieder und zogen weiter nach Cleve.

Dienstag, 20. Mai 2014

20. Mai Ao. 979

Kayser Ottonis II. Confirmation des Jungfrauen-Closters zu Alsleben.



Schloss und Stadt Alsleben (heute Alsleben (Saale) im Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt) sind schon seit heidnischen sächsischen Zeiten bekannt, wiewohl das Datum der Gründung im Dunkeln liegt. Spätestens im Jahre 979 haben hier auch Grafen von sich reden gemacht, namentlich Graf Gero von Alsleben, der mit seiner Gemahlin Adela ein Jungfrauen-Stift des Benediktiner-Ordens für 34 Jungfrauen gründete und dem heiligen Johannes weihen ließ.

Die Stiftung wurde von Kaiser Otto II. am 20. Mai 979 bestätigt und bekam von ihm die gleichen Privilegien und Freiheiten wie die Stifte Quedlinburg und Gandersheim zugesprochen. So hatten die Nonnnen das Recht, ihre Äbtissin und den Vogt frei zu wählen. Zudem erhielt das Stift Immunität, war also von Steuern und Abgaben befreit.

Das Kloster etablierte sich als freie weltliche Abtei (sogen. Immediats-Stift), die dem Kaiser unmittelbar unterworfen war.
Kaiser Heinrich II. bestätigt diese Privilegien am 22. März 1003.

Nach der Hinrichtung des Grafen Gero von Alsleben am 11. August 979 brachte dessen Tochter Adele bei ihrer Vermählung mit dem Grafen Siegfried von Stade im Jahre 994 den Ort in die Besitzungen derer von Stade. Dessen Ururenkel Heinrich war der letzte Graf zu Alsleben und starb am 04. Dezember 1128. Daraufhin verkaufte seine Mutter Irmgard von Plötzkau Schloss und Stadt Alsleben an den Erzbischof Norbert zu Magdeburg.

Die Abtei St. Johannes jedoch befand sich immer noch in den Händen Kaiser Lothars III., zu dieser Zeit eigentlich noch König (Lothar III. wurde erst im Jahre 1133 zum Kaiser ernannt).
Mit dem Tausch des Schlosses Schartzfeld (heute Ortsteil von Herzberg am Harz) für die Abtei St. Johannes in Alsleben am 09. Februar 1130 brachte Erzbischof Norbert endlich die gesamte Grafschaft Alsleben in den Besitz des Erzstiftes Magdeburg.

Das Stift blieb bis zu Zeiten Erzbischof Ernsts ein Nonnen-Kloster, wurde jedoch aus unbekannter Ursache von den Nonnen verlassen und danach (spätestens 1489) in ein Kollegiat-Stift umgewidmet und von Kanonikern bewohnt.
Im Jahre 1561 vereinnahmte der (letzte vom Papst bestätigte) Erzbischof Sigismund das Stift mit all seinen Einkünften in das Erzstift Magdeburg. Später gelangte es in den Besitz derer von Krosigk. Da dürfte es aber schon unbewohnt gewesen sein. Die Stiftskirche wurde jedoch noch länger genutzt.

Montag, 19. Mai 2014

19. Mai Ao. 1440

Des Barfüsser-Closters zu Halle Bekäntnüß, daß Margaretha Subachs ihnen 150 Schock alte Groschen zu Erkauffung eines Holtzes zwischen Löbechün und Krosigk gegeben, und versprechen dagegen vor sie und ihre Familie alle Quartal Vigilien und Seelmessen zu halten.



Nachdem im Jahre 1210 der Orden der Franziskaner von Papst Innocenz III. bestätigt wurde, bildeten sich recht schnell - auch in deutschen Landen - Glaubensgemeinschaften heraus, die den Lebensidealen des Heiligen Franziskus von Assisi folgten.

So entstand in Halle das Barfüßer-Kloster vermutlich im Jahre 1225. Heute finden wir an seiner Stelle das Haupt- oder Löwengebäude der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Die Mönche des Klosters wurden deshalb Barfüßer genannt, weil sie dem Armutsgelübde ihres Ordens folgend barfuß liefen oder Sandalen oder Holzschuhe ohne Strümpfe trugen. Noch heute folgen viele Angehörige sogenannter Bettelorden dieser Tradition und tragen ganzjährig Sandalen.

Das Barfüßer-Kloster in Halle, bescheiden und dennoch dauerhaft in Stein aufgeführt, besaß gemäß der Ordensregel keine Güter, von Garten und Holz einmal abgesehen. Dennoch erhielt das Kloster im Laufe der Zeit Einkünfte aus Stiftungen.

Margaretha Subach, Witwe des hallischen Bürgers Peter Subach, hat im Andenken an ihren Gatten und seiner sowie ihrer Familie eine großzügige Spende von 150 Schock Groschen - also 9.000 Groschen - an das Kloster gegeben und bestimmt, dass von diesem Geld ein Stück Wald zwischen Löbejün und Krosigk gekauft wird.

Im Gegenzug halten die Mönche des Klosters jeden 1. Sonntag im Quartal Vigilien (also eine Nacht- bzw. Frühmesse) mit 9 Lektionen aus der Bibel. Am Montag darauf wird jeweils eine Seelmesse gesungen, also eine Messe für die Seelen der Verstorbenen.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch den anderen Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen und jedes der Klöster hielt Vigilien und Seelmessen ab.

Übrigens hat das Barfüßer-Kloster, das sich ja an das Armutsgelübde gebunden hatte, das Holz bei Krosigk 19 Jahre später wieder verkauft.

Sonntag, 18. Mai 2014

18. Mai Ao. 1519

Cardinals Alberti Confirmation des Altars S. Nicolai, welchen der Rathsmeister Jacob Gumprecht in S. Ulrichs-Kirche zu Halle gestifftet.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Ratsmeister Jacob Gumprecht hat also den Altar St. Nicolai gestiftet und mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 21 Gulden ausgestattet. Von diesem Einkommen wurden dem Altar Kerzen gestiftet und die Priester bezahlt, die die Messen lasen.

Samstag, 17. Mai 2014

17. Mai Ao. 1231

Ertzbischoffs Alberti zu Magdeburg Mandat an alle Geistlichen seiner Diöces, wegen des von ihm gestiffteten Cistercienser-Nonnen-Closters zu Halle, demselben mit Allmosen zu Hülffe zu kommen, und ihre Gemeinen darzu zu vermahnen, mit 30 Tage Ablaß vor die Wohlthäter.



Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) stiftete schon im Jahre 1170 das Kloster Zinna und besetzte es mit Mönchen des Zisterzienser-Ordens.

Weil viele Zisterzienser vor ihrem Eintritt in ein Kloster verheiratet waren und mit Einwilligung ihrer Ehefrauen ins Kloster gingen, wurden für diese verlassenen Ehefrauen eigens Zisterzienser-Nonnen-Klöster geschaffen, um sie nicht anderen kirchlichen Orden zu überlassen.

So ist sicher einleuchtend, dass Erzbischof Wichmann auch ein Nonnenkloster dieses Ordens stiften wollte und als Tochter dem Kloster Zinna unterwarf. Er kam jedoch nicht mehr dazu, dieses Kloster ins Werk zu setzen und überließ dies seinem Nachfolger.
Erzbischof Albrecht II. (eigentlich Albrecht I. von Käfernburg) ertauschte im Jahre 1231 vom Kloster zum Neuen Werk die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha und kaufte das Rittergut Volrads von Glaucha. Dort ließ er dann das Zisterzienser-Kloster Marienkammer erbauen.

Das Kloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Erzbischof Albrecht II. fordert nun, noch vor der Gründung des Klosters, alle Geistlichen seines Erzbistums auf, seine Klosterstiftung mit Spenden zu unterstützen und auch in ihren Gemeinden um Spenden zu werben. Dafür gewährt er jedem Wohltäter 30 Tage Ablass.

Donnerstag, 15. Mai 2014

15. Mai Ao. 1339

Des Provincials, Priors und Convents der Marien-Knechte zu Halle Vergleich mit dem Rathe zu Halle, darinn sie demselben die Closter-Stäte vor dem Galgthore abtreten, und sich verbinden, ausser der ihnen zum Neuen Closter-Bau in der Stadt vergönneten Hagedorns-Warte, keine Güter in der Stadt an sich zu bringen.



Im Jahre 1213 hatte sich in Florenz ein Grüppchen von Kaufleuten der Welt abgewandt und beschlossen, sich in den Dienst der Heiligen Jungfrau Maria zu stellen. Der Bischof von Florenz erlaubte ihnen, den Tag Mariae Geburt zu feiern.
Seitdem werden sie Servi Mariae, Marienknechte oder Serviten, genannt.

Der Orden wurde in Jahre 1254 von Papst Alexander IV. bestätigt und 1304 von Papst Benedictus XI. den Regeln der Augustiner unterworfen.

Ein Marienknecht namens Bruder Friedrich hatte sich unterhalb der Burg Giebichenstein in einer Klause im Fels an der Saale Richtung Trotha niedergelassen. Erzbischof Albrecht II. hat ihm dazu im Jahre 1216 die Erlaubnis erteilt und ihm eine halbe Hufe Landes zugesprochen. Eine Kapelle wurde der Heiligen Jungfrau Maria und St. Jacob geweiht.

Der Bruder Friedrich erhielt sehr bald Gesellschaft von anderen Marienknechten und im Jahre 1239 übereignete Erzbischof Wilbrand ihnen den Berg über der Klause - die heutigen Klausberge - und einige andere Ländereien.

Es gesellte sich im Jahre 1274 auch Ulrich von Ammendorf zu den Klaus-Brüdern und brachte sein desolates Augustiner-Kloster zu Ammendorf in die Gemeinschaft ein. Es gefiel ihm aber zu Giebichenstein nicht recht und so verließ er die Brüder 1281 wieder und nahm natürlich seinen Besitz wieder mit.

Auch den anderen Klaus-Brüdern wurde es wohl zu eng in den Klausbergen. So erhielten sie im Jahre 1306 von Erzbischof Burchard II. die Erlaubnis, dicht vor der Stadt Halle neben dem Rabenstein am Oberen Galgtor ein Kloster zu erbauen.

Nunmehr als Marienknechte oder Serviten in Halle bekannt, zogen sie ein weiteres Mal um, nachdem ihnen ein reicher Edelmann namens Hagedorn ohne eigene Erben im Jahre 1339 seinen Hof in der Galgstraße hinterließ. Dort begannen sie im Jahre 1341 mit dem Bau ihres Klosters, das bis zur Reformation ihre endgültige Heimat werden sollte und dessen Klosterkirche wir heute noch als Ulrichkirche kennen.

Im vorliegenden Dokument übergeben die Serviten dem Rat der Stadt Halle ihr Klostergelände vor der Stadt und willigen in die Vereinbarung, keine anderen Güter in der Stadt zu erwerben. Sollten sie dennoch Grundbesitz geschenkt oder vererbt bekommen, verpflichten sie sich, diesen Besitz innerhalb von 4 Wochen zu veräußern.
Zusätzlich versichern sie dem Rat der Stadt, einen freien und geräumigen Weg durch ihren Besitz anzulegen, den Fuhrwerke passieren können. Der Weg soll durch das Kloster nicht gehindert oder verbaut werden.

So hat also das Serviten-Kloster - übrigens das jüngste der in Halle erbauten Klöster - beidseits der Galgstraße (heute Leipziger Straße) gelegen und Handel und Wandel nicht behindert.

Mittwoch, 14. Mai 2014

14. Mai Ao. 1562

Wapen-Brief der Amts-Stadt Glauche vor Halle, so Ertzbischoff Sigismundus derselben ertheilet.



Glaucha galt ebenso wie Neumarkt als Land-Stadt. Wann der Ort aber das Stadtrecht erhalten hat, ist nicht bekannt. Noch im Jahre 1474 wird Glaucha als Flecken bezeichnet, als Erzbischof Johannes den Einwohnern zusicherte, im Jahr nicht mehr als drei Tage dem Amt Giebichenstein fronen zu müssen.

Sicher ist, dass Glaucha nicht über ein Rathaus verfügte, sondern die Ratsversammlungen erst im Hause des Richters, später in dem des Bürgermeisters abgehalten worden sind.

Die Stadt war dem Amt Giebichenstein mit den Ober- und Erbgerichten unterworfen, hatte aber die niedere Gerichtsbarkeit selbst inne.

So gestattet Erzbischof Sigismund der Stadt Glaucha das Führen eines Wappens in folgender Form:

"Nehmlich ein Schildt gleich mitten getheilet, der Obertheil roth, der under weiß, und im undern Teil Sanct Georgen in einem Kuriß zu Fuße, in der rechten Handt einen Renspieß und in der lincken Handt ein Schwerdt haltend, darmit er den Drachen erwürget."


Bildquelle: Johann Christoph von Dreyhaupt, Pagus Neletici et Nudzici, Zweyter Theil, Verlag des Waisenhauses Halle, 1755, S. 784

Montag, 12. Mai 2014

12. Mai Ao. 1258

Revers des Raths zu Halle dem Closter zum Neuenwerck wegen der Reparatur des Mühl-Dammes der Closter-Mühle zu Glauche ertheilet.



Dicht bei dem Nonnenkloster St. Georg, auch Marienkammer genannt, hat sich in alten Zeiten eine Wassermühle befunden, die den Herren von Hausen gehört hat. Im Jahre 1236 ist diese Mühle an das Kloster zum Neuen Werk verkauft worden.

Als im Jahre 1258 Streit zwischen der Stadt Halle und dem Kloster wegen eben dieser Mühle entstand, verpflichtete sich der Rat der Stadt dem Kloster gegenüber zur Reparatur des Mühldammes oder zum Schadenersatz.

Sicher gab es auch in der Folgezeit Schwierigkeiten mit der Mühle an diesem Ort, so dass das Kloster dann die Neumühle am Mühlgraben erbauen ließ. Wir wissen von ihr seit 1283, als das Prediger-Kloster St. Paul den Platz zur Neumühle an das Kloster zum Neuen Werk abgetreten hat.

Dennoch wurde die Mühle unter St. Georg noch lange Zeit weiter genutzt, bis sich ihr Betrieb tatsächlich nicht mehr gelohnt hat und sie weggerissen worden ist.

Sonntag, 11. Mai 2014

11. Mai Ao. 1545

Kauffbrieff über das vormahls zum Jungfrauen-Closter Gerbstädt gehörig gewesene Vorwerg Domnitz, so der Rath zu Halle von Graff Philippen und Johann Georgen zu Mansfeld vor 5000 Fl. erblich erkaufft.



In dem Dorf Domnitz (heute Ortsteil der Stadt Wettin-Löbejün, Saalekreis, Sachsen-Anhalt), nordwestlich von Halle, hat es ein Vorwerk Domnitz mit allerlei Besitzungen gegeben. Die Gerichtsbarkeit darüber lag bei den Herren von Wettin (im 16. Jh. das Adelsgeschlecht Aus dem Winckel).

Dieses Vorwerk war einst ein Klosterhof, der dem Jungfrauen-Kloster St. Johannes Baptistae zu Gerbstedt gehörte. Dieses Benediktiner-Kloster wurde im Jahre 985 vom Grafen Rikdag gegründet. Graf Rikdag baute in Domnitz und Dalena eine Wasserburg und schenkte das Klostergut an das Jungfrauen-Kloster in Gerbstedt.

Zur Zeit der Reformation bemächtigten sich die Grafen von Mansfeld der Herrschaft über das Kloster und sahen daher auch das Vorwerk Domnitz als ihren Besitz an.

Die Brüder Philipp und Johann Georg zu Mansfeld verkaufen nun dieses Vorwerk Domnitz an den Rat zu Halle unter der Bedingung, dass 2.000 Gulden am Tag Peter und Paul (29. Juni) und die restlichen 3.000 Gulden am Tag Michaelis (29. September) zu zahlen seien.
Gleichzeitig werden die Lehnsmänner in allen Angelegenheiten künftig an den Rat zu Halle verwiesen.

Übrigens waren die Nonnen im Kloster Gerbstedt von dieser Entwicklung gar nicht begeistert und beschwerten sich später bei Erzbischof Sigismund. Letztlich willigten sie aber in einen Vergleich.
Nachdem viele Nonnen sich jedoch zur evangelischen Lehre bekannten, das Kloster verließen und das Kloster somit langsam ausstarb, verleibten sich die Herren von Mansfeld das Kloster mitsamt seinen Gütern wieder ein.

Samstag, 10. Mai 2014

10. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brieff, welchen D. Nichol. Koyau von 4 Cardinälen zu Rom vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erlanget, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation. 



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte - wie schon einige Tage zuvor - diesmal bei 4 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte auch diesen Brief im Jahre 1500 und vermehrt den Ablass um 40 Tage.

~ Ich weiß, dass der Eintrag bis auf geringfügige Änderungen dem vom 06. Mai Ao. 1454 entspricht. Das ist kein Fehler, der Dr. Koyau war recht fleißig. ~

Freitag, 9. Mai 2014

09. Mai Ao. 1535

Cardinals Alberti Uebereignung einiger geistlichen Lehne zu Besold- und Erhaltung der Pfarrer und Schulmeister bey denen 2 Pfarrkirchen B. Mariae Virginis und S. Ulrici.



Ursprünglich war die Stadt in 4 Viertel eingeteilt und hatte in jedem Viertel eine zugehörige Pfarrkirche. Dies waren die Kirchen St. Gertrude, St. Maria, St. Ulrich und St. Moritz.
Bis auf die Moritzkirche, die vom Moritzkloster umgeben war, gehörten alle anderen Pfarrkirchen dem Kloster zum Neuen Werk und sowohl die Pfarrer als auch die Schulmeister wurden, obwohl sie keine Klosterbrüder waren, vom Kloster versorgt.

Als Kardinal Albrecht im Jahre 1530 das Kloster zum Neuen Werk eingezogen hatte, um sein Neues Stift bauen und versorgen zu können, musste natürlich anderweitig für die Pfarrer und Schulmeister gesorgt werden.

So nahm Kardinal Albrecht die Pfarrer und Schulmeister der Marienkirche (die gerade mit der St. Gertruden-Kirche zusammengebaut wurde) und die Ulrichkirche mit in sein Chorherren-Stift auf und garantierte ihnen ein Einkommen. Sie waren jedoch nicht verpflichtet, im Stift zu leben.

Dieser Zustand hielt ohnehin nicht lange an, weil die Reformation ihren Siegeszug antrat und bald darauf der katholische Gottesdienst abgeschafft wurde.

Donnerstag, 8. Mai 2014

08. Mai Ao. 1314

Der Rath zu Halle vertauscht einen Theil der Kohlwiese an das Closter zum Neuen Werck, gegen einen Schuscharn an der Marien-Kirche.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Im Jahre 1530 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht abgebrochen. Die Steine wurden unter anderem zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet. Auch Hans von Schönitz, der Bau- und Schatzmeister des Kardinals, verwendete Steine des Klosters für sein Haus zum Kühlen Brunnen.

Hier übergibt der Rat der Stadt Halle einen Teil der Kohlwiese, unterhalb des Klosters gelegen, an das Koster zum Neuen Werk und erhält dafür einen Schuhscharn an der Marienkirche.

Ein Scharn oder Scharren war ein Marktstand, der sich meist in einer Markthalle befand. An diesen Ständen wurde eine bestimmte Sorte Waren angeboten; hier also Schuhe.

Dienstag, 6. Mai 2014

06. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brief, welchen D. Nicol. Koyau zu Rom von 6 Cardinälen vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erhalten, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte bei 6 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.

Erzbischof Ernst bestätigte diesen Brief im Jahre 1500.

Montag, 5. Mai 2014

05. Mai Ao. 1747

Peinliches Halsgericht über Annen Margarethen Böserin.





Das Standbild des Rolands gilt seit Alters her als das anerkannte Symbol für die städtische Freiheit, also das Marktrecht und die Gerichtsbarkeit. Rolandsfiguren finden sich hauptsächlich in vielen nord- und ostdeutschen Städten, seltener in anderen Teilen Europas.

Der hallische Roland ist im Unterschied zu seinen deutschen "Artgenossen" nicht uniformiert und wurde, aus Holz gefertigt, schätzungsweise um 1245 erstmals bei einem Hügel neben dem Rathaus auf dem Marktplatz aufgestellt.

Am Roland wurde Gericht gehalten. Deshalb nannte sich das hallische Schultheißen-Gericht auch das "Gericht auf dem Berge vor dem Rolande" – also das Berggericht.

Der Roland wechselte mehrfach seinen Standort und steht nun, im Jahre 1747, vor dem Schöppenhaus an der Südwestecke des Marktplatzes.

Hier wird am 05. Mai Ao. 1747 Gericht gehalten über Anna Margarethe Böser, die sich des zweifachen Kindsmordes schuldig gemacht hatte.

Der Schultheiß und Königlich Preußische Geheimrat Johann Christoph von Dreyhaupt begibt sich morgens um 08:00 Uhr gemeinsam mit den Schöppen, dem Gerichtsdiener und dem Gerichtsschreiber vor den Roland. Dort ist ein hölzernes Gerüst als Bühne errichtet, mit nochmals erhöhten Sitzen für die Mitglieder des Schultheißen-Gerichts.

Schultheiß Dreyhaupt eröffnet die Gerichtssitzung und fordert die Umstehenden auf, ihre Angelegenheiten vorzubringen.
Der Blutschreier Schneider tritt vor und bittet ums Wort. Ein Blutschreier war ein Gerichtsdiener, der vor dem Blutgericht gegen den Täter das Zetergeschrei erhob und Sühne für die Tat forderte. Mittlerweile war das Zetergeschrei abgeschafft worden und der Blutschreier fungierte als Ansager für die Anklage.

Dieser Blutschreier nun erklärt, dass Anna Margarethe Böser des begangenen Kindsmordes angeklagt wird und deshalb ihr Leben verwirkt habe. Sie solle vor das Gericht zitiert werden.

Die Beschuldigte wird in Begleitung von Predigern auf das Gerüst geführt und der Ankläger des Rates, Anwalt Johann Christoph Gerstenbeil tritt hervor und führt die Anklage aus:

Anna Margarethe Böser hatte im vergangenen Jahr 1746 einige Tage vor Ostern unehelichen Verkehr mit dem Soldaten Meye und wurde schwanger. Nach Michaelis, also Ende September, bemerkte sie ihren Umstand und verheimlichte ihre Schwangerschaft. In der Neujahrsnacht 1747 suchte sie gegen Morgen bei einer Bekannten Zuflucht, die diese ihr auch im Keller ihres Hauses gewährte. Dort brachte die Angeklagte zwei Kinder zur Welt und erwürgte sie gleich nach deren Geburt.
Nach der peinlichen Halsgerichts-Ordnung und Magdeburgischen Landesgesetzen habe sie nun Leib und Leben verwirkt. Deshalb fordert der Ankläger von der Beschuldigten nochmals ein öffentliches Geständnis und vom Gericht den Schuldspruch und die Verurteilung zum Tod durch das Schwert.

Daraufhin befragt Schultheiß Dreyhaupt die Angeklagte und hört ein volles Geständnis. Er fordert die Schöppen auf, sich über das Urteil zu beraten.

Die Schöppen folgen der Empfehlung des Anklägers und verurteilen Anna Margarethe Böser wegen zweifachen Kindsmordes zum Tod durch das Schwert.

Der Schultheiß gibt das Urteil bekannt und übergibt die Verurteilte dem Nachrichter, also in diesem Fall dem Scharfrichter.

Der führt die Verurteilte mit seinen Mannen zum Rabenstein vor das Obere Galgtor und exekutiert das Urteil mit zwei Schlägen.

Inzwischen fragt Schultheiß Dreyhaupt die umstehende Menge, ob noch jemand einen Fall vor Gericht zu bringen hat. Nachdem er keine Antwort erhält, hebt er den Gerichtstag auf und verlässt mit den Schöppen das Halsgericht.

-- Ist Euch aufgefallen, dass die Angeklagte keinen Verteidiger hatte?

Sonntag, 4. Mai 2014

04. Mai Ao. 1719



Königlich Preussische Feuer-Ordnung in denen Städten



Wenn auch der Rat der Stadt Halle schon seit Alters her eine Feuerordnung verfasst hatte und für den Brandfall ziemlich gut ausgerüstet war, so war dies nicht überall in Preußen gebräuchlich. So sah sich König Friedrich Wilhelm I. veranlasst, für die Städte des Königreichs Preußen eine allgemein gültige Feuerordnung zu erlassen. In dieser Verordnung sind Brandschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Verhütung von Bränden enthalten, ebenso wie das Verhalten bei und nach dem Löschen von Bränden reglementiert wird.

Zu den Brandschutzmaßnahmen gehörten die Ausrüstung der Rathäuser mit ledernen Feuereimern, Leitern, Handspritzen Hacken und ausreichend Wasser. Außerdem hatte es in jedem Stadtviertel ein Haus zu geben, in dem solche Mittel bereitgehalten werden sollten. Jeder Einwohner hatte darauf zu achten, dass in seinem Haus die vorgeschriebenen Brandbekämpfungsmittel vorhanden und in gutem Zustand sind.

Darüber hinaus wurde verfügt, dass dazu ernannte Personen einmal im Vierteljahr, jeweils 8 Tage vor Ostern, vor Johannis (24. Juni), vor Michaelis (29. September) und vor Weihnachten Inspektionen aller Feuerstätten der Stadt vornehmen sollen und darauf achten, dass protokollierte Mängel beseitigt werden.

Öfen und Feuerstätten durften nurmehr an steinerne Mauern gesetzt werden. Haushalte und Werkstätten, deren Gebäude keine Schornsteine haben, dürfen auch keine Feuerstätte betreiben.

Jeder Hauswirt hat viermal jährlich den Schornstein reinigen zu lassen. Die Schornsteinfeger müssen ein Register führen, um die Reinigung aller Schornsteine der Stadt nachweisen zu können. Wenn sich die Hauswirte nicht um einen Termin bemühen, soll der Schornsteinfeger gütlich daran erinnern. Wird dann immer noch keine Reinigung beauftragt, ist der Schornsteinfeger berechtigt, den Schornstein eigenmächtig zu reinigen und die Kosten dem Hauswirt in Rechnung zu stellen.

Allen Berufsgruppen, die sich bei ihren Gewerken des Feuers bedienen, müssen des Nachts zwischen 21:00 Uhr und 02:00 Uhr auf Feuerung verzichten. Bei Zuwiderhandlung wird ihnen mit dem Entzug ihres Meisterrechts bzw. Berufsverbot gedroht.

Handwerker, die mit Holz arbeiten, haben besondere Sorgfalt auf die Entsorgung der Holzspäne zu verwenden und ihre Feuerstätten besonders zu beaufsichtigen.

Leicht brennbare Stoffe wie Heu, Stroh und Flachs dürfen nicht auf Dachböden gelagert werden. Ebenso darf Asche nur unten im Haus unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen verwahrt werden.

Offenes Feuer (Kienspäne oder Kerzen) und das Rauchen von Tabak sind auf Dachböden, in Ställen und anderen gefährlichen Orten verboten.
Auch einquartierte Soldaten unterliegen diesen Verboten und haben bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen zu erwarten.

In den Städten sind Stroh-, Rohr- und Schindeldächer durch Ziegeldächer zu ersetzen.

Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen Hanf und Flachs nicht verarbeitet werden. Das hat vor den Stadttoren zu erfolgen.
Ebenso dürfen Scheunen nur außerhalb der Stadt errichtet werden.

Das Schießen mit einem Gewehr ist innerhalb der Stadt bei Strafe verboten.

Die Vorräte an Heu, Stroh und Holz innerhalb der Stadt sind auf das Maß begrenzt, was innerhalb eines Monats verbraucht wird.

Auch diejenigen, die mit Schießpulver hantieren oder handeln, haben es an einem sicheren Ort zu lagern, dürfen für nicht mehr als zwei Wochen Vorrat haben und bei Strafe nach Anbruch der Dunkelheit nicht mehr damit hantieren.

Alle Stadtbrunnen und Wasserleitungen sind regelmäßig auf ihren guten Zustand zu überprüfen und ständig funktionstüchtig zu halten.

In den Stadtvierteln müssen Plätze benannt werden, zu denen im Falle eines Brandes schutzbedürftige Personen und Möbel sowie Hausrat gebracht werden können.

Der Nachtwächter hat bei seiner Runde im Sommer von 22:00 Uhr bis 02:00 Uhr und im Winter von 21:00 Uhr bis 03:00 Uhr besondere Obacht auf Feuer und Diebe zu haben.

Im Falle eines Brandes ist der Nachtwächter verpflichtet, sofort Alarm zu geben und alle Einwohner haben sich an den Löscharbeiten zu beteiligen. Die Arbeiten werden vom regierenden Bürgermeister oder einem Beauftragten koordiniert. Stadtbedienstete haben die Aufgabe, unverzüglich im Rathaus für die Sicherung bzw. Rettung von Akten und Dokumenten zu sorgen.

Der Einwohner, bei dem ein Brand entstanden ist, muss unverzüglich in der wachhabenden Garnison vorsprechen und den Brand anzeigen, damit der Kommandeur eine Mannschaft zur Aufsicht über die geretteten Habseligkeiten abstellen kann. Damit sollten Plünderungen vermieden werden.

Kirchenvorsteher haben im Falle eines Brandes dafür Sorge zu tragen, dass das Feuer nicht auf die Kirche übergreifen kann.

Meister und Gesellen der Maurer, Zimmerleute und Müller müssen bei einem Brand ausrücken und gefährdete Gebäudeteile abreißen. Beteiligen sie sich nicht, kann ihnen das Meisterrecht entzogen werden.

Nach dem Löschen eines Brandes hat ein Stadtverordneter dafür zu sorgen, dass der Brandort von ausreichend Personal bewacht wird, damit nicht erneut ein Feuer entsteht. Alle anderen Beteiligten müssen in Bereitschaft verbleiben, bis alle Geräte wieder ordnungsgemäß im Rathaus verstaut sind. Alle beschädigten Werkzeuge sind im Nachgang zu reparieren.

Wenn jemand bei einem Brand gesundheitliche Schäden erleidet, dann sind die Zünfte und Innungen gehalten, diesem einen Zuschuss zu den Arztkosten zu gewähren. Diejenigen, die keiner Zunft oder Innung angehören, werden aus der Armenkasse bezuschusst.

Der Magistrat der Stadt zahlt nach Vermögen allen Brandhelfern, die sich besonders aufgeopfert haben, eine Aufwandsentschädigung.

Diese Feuerordnung ist zu drucken und jedem Stadtbewohner zur Kenntnis zu geben.                  

Donnerstag, 1. Mai 2014

01. Mai Ao. 1267

Ottonis und Heinrichs, Fürsten zu Anhalt, Schenckung des Schlosses und Stadt Wegeleben mit allem Zubehör an das Ertzstifft Magdeburg, von welchem sie es wieder zu Lehn empfangen.



Wegeleben ist eine Stadt, östlich von Halberstadt im Vorharz gelegen. Die Burg außerhalb der Stadt ist wohl schon im Jahre 934 entstanden und damit vermutlich auf die Burgenbauordnung Heinrichs I. aus dem Jahre 926 zurückzuführen.

Heinrich I. war von 919 bis 936 König des Ostfrankenreiches und hatte aufgrund der häufigen Ungarnüberfälle Mühe, sein Reich erfolgreich zu regieren. Deshalb berief er im November 926 einen Hoftag zu Worms ein und erließ besagte Burgenbauordnung.
In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass vorhandene Burgen befestigt und bisherige Versammlungsplätze ummauert werden sollten. Ziel war es, die Wehrfähigkeit der Orte zu erhöhen und den Bewohnern eine Fluchtmöglichkeit vor feindlichen Truppen zu geben.

Die Stadt Wegeleben war mitsamt der Burg im Besitz der Fürsten von Anhalt und wurde von ihnen an das Erzstift Magdeburg übereignet mit der Bedingung, es wieder als Lehen zu erhalten. Erzbischof Konrad II., der in eben diesem Jahre 1267 sein Amt angetreten hatte, entsprach der Bitte.