Montag, 30. Juni 2014

30. Juni Ao. 1352

Otto Ertzbischoff zu Magdeburg verkaufft das Judendorff zu Halle für 370 Schock Groschen, mit Consens des Dom-Capituls, an den Rath zu Halle.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Im Jahre 1352 jedoch lebten Juden in Halle.
Erzbischof Otto (1327 - 1361 im Amt) verkaufte nun also das Judendorf an den Rat der Stadt für 370 Schock Groschen (also 22.200 Groschen = 1.110 Rheinische Gulden). Damit erwirbt die Stadt die weltliche Gerichtsbarkeit über die Juden und das Recht, von ihnen Steuern, Zinsen und Pachten einzunehmen.

Um diesen Verkauf rechtmäßig durchzuführen, erschien Erzbischof Otto am 30. Juni Ao. 1352 persönlich vor dem hallischen Berggericht am Roland und ließ dem Rat der Stadt das Eigentum des Judendorfes auf. Dies ist in den Schöppenbüchern verzeichnet.

Weil das Judendorf seit 1314 dem Kloster zum Neuen Werk gehörte, sprach auch Heinrich Boydewin, der Propst des Klosters, vor und verzichtete auf sämtliche Rechte.

Weiter steht in den Schöppenbüchern geschrieben, dass die Juden selbst dem Gericht beiwohnten und dem Rat der Stadt Halle ihre Häuser und Höfe überlassen haben.

Von dieser Zeit an haben die Juden für ihre Wohnhäuser einen jährlichen Zins entrichten müssen. Die Synagoge, die auch als Schule diente, wurde ihnen für einen jährlichen Zins in Höhe von 12 Rheinischen Gulden vermietet.

Sonntag, 29. Juni 2014

29. Juni Ao. 1435

Vertrag oder Sühne-Brieff zwischen Ertzbischoff Günthern und den Städten Magdeburg und Halle.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, sah sich die Stadt sogar gezwungen, einen Stadthauptmann in Dienst zu stellen.

Doch im Heiligen Römischen Reich herrschte große Unruhe. Die Hussiten, die Anhänger der reformatorischen Lehre des Jan Hus (am 06. Juli Ao. 1415 in Konstanz auf dem Scheiterhaufen verbrannt), überzogen Böhmen mit Krieg und wurden von kaiserlich-katholischen Truppen bekämpft. Dennoch drangen die Hussiten bis Schlesien und Niederösterreich vor und zogen im Jahre 1429 in der Markgrafschaft Meißen an der Elbe entlang.

Die Stadt Magdeburg fürchtete einen Einfall der Hussiten in ihre Stadt und errichtete deshalb auf einer bis dahin ungeschützten Stelle, der Freiheit des Domkapitels hinter der Möllenvogtei, einen Wachturm, befestigten und besetzten diesen. Weil nun die Mitglieder des Domkapitels am freien Zugang zu ihren Höfen gehindert waren, entstand großer Streit zwischen der Stadt Magdeburg und dem Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt) sowie dem ganzen Domkapitel.
Der Versuch, die Parteien gütlich miteinander zu vergleichen, scheiterte und der Zwist artete in der Folgezeit in einen regelrechten Krieg aus, in dem eine jede Partei ihre Bundesgenossen zu Hilfe rief.
Der Erzbischof schlug Magdeburg in den Bann und ließ die Acht gegen sie verhängen.

Der Konflikt, der sich nun weit ins Erzbistum erstreckte, währte bis zum Jahre 1435, wobei die Städte Magdeburg und Halle im Jahre 1433 ihr Bündnis zu gegenseitigem Beistand erneuerten. Dadurch wurde auch Halle wieder in die Kampfhandlungen einbezogen und von Erzbischof Günther II. mit dem Bann belegt. Er verbündete sich mit dem Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen und überließ diesem die Burg Giebichenstein wiederkäuflich gegen Zahlung von 31.000 Gulden.

Der Kurfürst forderte von der Stadt Halle Gehorsam. Weil die Hallischen aber den Kurfürsten nicht als ihren Herren anerkennen wollten (ihr Landesherr, der Erzbischof Günther II., war ja noch am Leben), zog Friedrich II. im April 1435 mit 12.000 Mann vor die Stadt und belagerte sie. Der Kurfürst ließ von seinen Truppen Schanzen errichten und beschoss die Stadt heftig. Doch die Hallenser wehrten sich tapfer und fügten den Truppen des Kurfürsten einigen Schaden zu, obwohl ihre Bundesgenossen ausblieben. Letztlich fürchtete Kurfürst Friedrich II. von Sachsen, dass seine Lande von den Verbündeten der Stadt in seiner Abwesenheit angegriffen werden könnten und hob die Belagerung auf.

Nachdem erneute Kampfhandlungen um die Stadt Egeln (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt) mit einer Niederlage hallischer Edelleute endeten, forderten die Fürsten von Sachsen, Thüringen und Hessen die Stadt Halle auf, sich endlich mit dem Erzbischof zu vertragen.

Bischof Johannes zu Merseburg, Fürst Bernhard zu Anhalt und Statius Felthauer, der Bürgermeister zu Braunschweig, erklärten sich als Schiedsleute bereit, den Streit zu schlichten, setzten sich im Kloster zum Neuen Werk an einen Tisch und erarbeiteten einen Vergleich zwischen Erzbischof Günther II. und den Städten Magdeburg und Halle, der am 04. Mai Ao. 1435 in Kraft trat.
Hierin wurde festgelegt, dass die Stadt Magdeburg den Burgfried in der Domfreiheit behalten darf, aber den ungehinderten Ein- und Ausgang zu den Behausungen zu gewährleisten hat.
Alle an den Streitigkeiten beteiligten Städte sollen bei ihren Freiheiten, Rechten und Privilegien belassen werden.
Die Städte geben die während des Krieges eroberten Güter wieder an den Erzbischof zurück und werden dafür aus Acht und Bann gelöst. Die Braunschweiger Bürger sind bereit, für die Absolution der Städte Magdeburg und Halle 4.000 Rheinische Gulden beizusteuern.
Sollten die Städte nicht aus der Acht zu bringen sein, geben sie trotzdem die Güter zurück und erhalten als Gegenleistung die 4.000 Rheinischen Gulden.
Der Erzbischof verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Toten, die während des Bannes bestattet worden sind, im Nachhinein noch ihre Weihe erhalten.
Künftig sollen alle Kriege, Fehden, Unwillen und Schaden zwischen dem Erzbischof, der Stadt Magdeburg und der Stadt Halle unterbleiben.

Dieser Vertrag ist von allen Parteien bestätigt und unterschrieben und am 29. Juni Ao. 1435 von den Schiedsleuten endgültig verabschiedet worden.

Samstag, 28. Juni 2014

28. Juni Ao. 1520

Consens des Convents der Prediger-Münche in die Versetzung desselben in das Moritz-Closter.



Das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz ist vermutlich um 1271 gegründet worden und beherbergte Mönche des Dominikanerordens für nahezu 300 Jahre.

Der Orden der Dominikaner, der zu den Bettel-Orden gehört, existiert seit 1216 und geht auf den heiligen Dominikus zurück, der um 1170 in Kastilien geboren war und als junger Geistlicher nach Rom gelangte. Dort war er im Auftrag des Papstes Innozenz III. als Wanderprediger wider die ketzerischen Albigenser (mit denen er jedoch auch den theologischen Disput suchte) unterwegs, weshalb der Orden auch Prediger-Orden genannt wird.

Als Kardinal Albrecht beschlossen hatte, in der Stadt Halle ein Chorherren-Stift zu gründen, bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen einzuziehen. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt.

Am 01. Juli Ao. 1518 erhielt er von Papst Leo X. die Freiheit, das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz zur Errichtung seines Neuen Stifts zu verwenden und die Prediger-Mönche in das bereits verlassene Moritzkloster zu versetzen.

Zwei Jahre später, am 28. Juni Ao. 1520, musste der Konvent der Dominikaner in die Versetzung einwilligen. Die Mönche zogen sogleich in das Moritzkloster um.
Kardinal Albrecht begann unverzüglich mit der Einrichtung seines Neuen Stifts und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Den Dominikanern gefiel es übrigens im Moritzkloster gar nicht. Und so baten sie Kardinal Albrecht nach dem Niedergang seines Neuen Stifts, doch wieder in ihre alte Herberge ziehen zu dürfen. Im Jahre 1541 stimmte Kardinal Albrecht diesem Begehr zu und gestattete den Mönchen auch die Nutzung der Domkirche für ihre Gottesdienste. Er hielt sich ohnehin zu dieser Zeit nicht mehr in Halle auf und hatte sämtliches bewegliches Vermögen des Stifts schon nach Mainz schaffen lassen.

Donnerstag, 26. Juni 2014

26. Juni Ao. 1382

Derer Herren von Ileburg Vergleich mit dem Rath zu Halle wegen einer gehabten Fehde.



In meinen Einträgen habe ich mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle über lange Zeit hinweg versuchte, sich von der Herrschaft der Erzbischöfe zu lösen und den Status einer freien Reichsstadt zu erlangen. So wäre sie weitgehend unabhängig gewesen und nur dem obersten weltlichen Landesherrn verpflichtet. Außerdem hätte sie Sitz und Stimme auf Reichstagen gehabt. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zur Selbstverwaltung gewesen.

Aus diesem Beweggrund versagte die Stadt nach alter Gewohnheit einem neu gewählten Erzbischof immer dann die Huldigung und damit den Schwur zum Gehorsam, wenn er das Pallium als Zeichen seiner Würde noch nicht vorweisen konnte.

Das Pallium, ein Band, das wie eine Stola über dem Messgewand getragen wird, wird auch heute noch nur vom Papst als Amtsabzeichen an Erzbischöfe verliehen.

Das Versagen der Huldigung gegenüber dem Landesherrn bedeutete die Nichtanerkennung seiner Autorität und führte regelmäßig zu Streitigkeiten.

Einige Adlige der Nachbarschaft versuchten, sich solche Streitigkeiten zunutze zu machen und befehdeten die Stadt Halle. Obwohl im Dokument der Grund für die Fehde nicht erwähnt wird, liegt es nahe, dass die Herren von Ileburg (heute Eilenburg in Sachsen) einen solchen Umstand nutzten, um gegen Halle Krieg zu führen.

In dem vorliegenden Brief nun verpflichten sich die Herren von Ileburg, der Stadt Halle künftig nicht wieder Feind zu werden und ihr oder ihren Bürgern keinen Schaden mehr zuzufügen.

Mittwoch, 25. Juni 2014

25. Juni Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor Günthern Grafen zu Mühlingen und Herrn zu Barby.



Nach dem Tod Erzbischof Günthers II., Graf von Schwarzburg, mit dem Halle einige Händel auszutragen hatte, übernahm Graf Friedrich von Beichlingen im Jahre 1445 das Amt des Erzbischofs zu Magdeburg. Das Domkapitel folgte mit dieser Wahl dem Wunsch seines Vorgängers.

Erzbischof Friedrich III. galt als ein frommer und friedlicher Mann, der bewaffnete Konflikte mit Diplomatie zu verhindern wusste.

Die weltlichen Fürsten seines Erzbistums machte er sich zum Beispiel durch Schutzbriefe gewogen.
So versichert er am 25. Juni Ao. 1446 den Grafen Günther zu Mühlingen und Barby seines Schutzes, der sich auf die Schlösser, Orte, Ländereien und Leute in dessen Verfügungsgewalt bezieht.

Dienstag, 24. Juni 2014

24. Juni Ao. 1310

Burchardi Ertzbischoffs zu Magdeburg Vergleich mit der Stadt Halle, wegen der Lehne, Beleyhung zu gesamter Hand, Müntzey, und anderer Irrungen halber.



Der Erzbischof Burchard III. (1307 - 1325 im Amt), aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und suchte ständig, die Macht und das Vermögen des Erzstifts - und damit seinen eigenen Wohlstand - zu vermehren.

Zu Beginn seiner Regierungszeit jedoch war er wohl noch darauf bedacht, ein gutes Einvernehmen mit den Städten der Erzdiözese zu halten und erkannte ihre Selbstverwaltung an. Doch ziemlich bald schon wurde ihm klar, dass die Selbstbestimmung der Städte seinen Einfluss und damit auch seine Einnahmemöglichkeiten schmälerte. So versuchte er, den Städten ihre Privilegien Stück um Stück wieder zu entziehen und griff hierbei zu zweifelhaften Methoden.

So behauptet er in diesem Vergleich, dass die Stadt Halle Priester nicht vor ein geistliches Gericht gebracht, sondern mithilfe der eigenen Gerichtsbarkeit verurteilt und hingerichtet habe. Des Weiteren soll Halle unrechtmäßig die Juden besteuert und eigenmächtig neue Innungen errichtet haben.
Die Stadt Halle scheut die Auseinandersetzung mit dem Landesherrn und zahlt daher eine Strafe in Höhe von 500 Mark Stendalischen Silbers (etwa 4.500 Gulden).

Doch auch der Erzbischof muss einiges auf dem Kerbholz haben, denn er gewährt den Bürgern der Stadt Halle in diesem Vergleich ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten und sogar einige neue Privilegien.
So überträgt er den Bürgern die Einnahmen aus der Münzei und garantiert die pünktliche Zahlung durch den Salzgrafen.
Er sichert den Bürgern zu, nicht vor geistliche Gerichte zitiert zu werden, sondern jenes Gericht anzuerkennen, in dessen Bezirk sich das Gut des Betroffenen befindet.
Überdies verpflichtet er sich, bei Gütern zu gesamter Hand (gemeinschaftliche Nutzung) die Nachfolger auch zu gesamter Hand zu belehnen. 

Wie er die Bürger der Stadt Halle bei ihren Rechten belassen will, sollen auch sie seine Rechte anerkennen sowie die des Salzgrafen und Schultheißen.

Einige Zeit später versuchte Erzbischof Burchard III. erneut, den Städten ihre Privilegien zu entziehen und schreckt dabei auch vor räuberischen und militärischen Mitteln nicht zurück. Mit fatalen Folgen: Die Städte verbünden sich gegen ihn, nehmen ihn zweimal gefangen und erschlagen ihn letztlich in der Nacht vom 21. zum 22. September Ao. 1325 im Gefängnis des Magdeburger Rathauses.

Montag, 23. Juni 2014

23. Juni Ao. 1554

Vergleich zwischen Churfürst Joachimo zu Brandenburg, und der Alt-Stadt Magdeburg.



Der Schmalkaldische Krieg liegt mittlerweile 7 Jahre zurück und dennoch reichen seine Auswirkungen für die Bürger des Erzbistums Magdeburg bis ins Jahr 1554. Während des Krieges stand nicht nur Halle auf der Seite der Protestanten, sondern auch Magdeburg.

Nachdem der Krieg mit dem Sieg des katholischen Kaisers Karls V. beendet war, ließ er eine Verordnung über die Religionsausübung im Heiligen Römischen Reich erarbeiten, die in weiten Teilen die Rückkehr zum Katholizismus forderte und nur minimale Zugeständnisse an die lutherische Lehre zuließ. Diese Verordnung wurde auf dem Reichstag 1547/1548 in Augsburg beraten und von Karl V. trotz erheblicher Proteste sowohl katholischer als auch protestantischer Fürsten und Städte für gültig erklärt. Am 30. Juni Ao. 1548 erlangte das Papier Gesetzeskraft, das als Augsburger Interim in die Geschichte einging.
Die Verordnung hieß Interim (Zwischenzeit), weil sie nur gelten sollte, bis das Konzil von Trient (1545 - 1563) beendet sein würde, in dem nach Kaiser Karls Wünschen die katholische Kirche als Reichskirche anerkannt und die Protestanten wieder eingegliedert werden sollten.

Magdeburg weigerte sich beharrlich, das Augsburger Interim anzuerkennen und bot sogar den anderswo vertriebenen protestantischen Predigern Zuflucht und Schutz. Obwohl es im gesamten Reich verboten war, Schriften und Bücher über die Religion zu drucken und gegen das Interim zu reden, ließen es sich die Magdeburger nicht nehmen, allen Spott gegen das Interim zu richten.
Unzählige Flug- und Spottschriften wurden gedruckt und fielen sogar dem Kaiser in die Hände.

Ein geflügelter Vers wurde damals in Magdeburg oft gesungen:
"Selig ist der Mann,
der Gott vertrauen kann,
und willigt nicht ins Interim,
denn es hat den Schalk hinter ihm."

Erbost über soviel Frechheit verhängte Kaiser Karl V. zum wiederholten Mal die Reichsacht gegen die Stadt. Herzog Georg von Mecklenburg wurde vom Kaiser gen Magdeburg geschickt und besiegte die Truppen der Stadt am 22. September Ao. 1550 bei Hillersleben. Daraufhin begann er, die Stadt zu belagern.
Am 04. Oktober Ao. 1550 schlossen sich ihm die Kurfürsten Moritz von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg an. Am 15. Oktober Ao. 1550 schließlich wurde Kurfürst Moritz von Sachsen mit der Vollstreckung der Reichsacht gegen Magdeburg beauftragt.

Auch Halle sollte sich an den Kosten der Belagerung beteiligen. Obwohl der Rat der Stadt lange zögerte und diesen Krieg gegen Magdeburg für unrecht und gottlos hielt, musste er auf Drängen des Domkapitels 1.000 Taler in bar aufbringen, sich über weitere 7.000 Taler verschreiben und zusätzlich 4 Geschütze und Proviant an die Belagerer liefern.

Die Kurfürsten Moritz von Sachsen und Joachim II. von Brandenburg erkannten im Verlauf der Belagerung, wie rücksichtslos Kaiser Karl V. die deutschen Fürsten in seine Botmäßigkeit zwang und fürchteten mittlerweile um ihre eigenen Pfründe. Deshalb verzichteten sie auf darauf, Magdeburg gänzlich zu unterdrücken und schlossen einen Vergleich mit der Stadt. Hierin verzichteten die Kurfürsten auf das Schleifen der Festung (worauf der Kaiser besonderen Wert gelegt hatte). Der Stadt Magdeburg wurde jedoch auferlegt, den Kaiser fußfällig um Gnade zu bitten, 50.000 Taler und 12 Geschütze als Strafe zu erlegen, sich dem Kammergericht zu unterwerfen und dem Erzbischof seinen Besitz zurückzugeben.
Stellvertretend für den Kaiser nahm Kurfürst Moritz von Sachsen am 09. November 1551 die Huldigung der Stadt ein.

Während der Belagerung hatte Kurfürst Joachim II. von Brandenburg von Kaiser Karl V. einige Privilegien der Stadt Magdeburg in Anerkennung seiner treuen Dienste geschenkt bekommen. Dazu gehörten die Niederlage (das Stapelrecht), die Zölle, die Jahrmärkte und der Schöppenstuhl, über die die Stadt Magdeburg nun keinerlei Verfügungsgewalt mehr hatte.

In dem vorliegenden Vergleich bietet Kurfürst Joachim II. von Brandenburg der Stadt Magdeburg die Aussöhnung an und ist willig, der Stadt die vorgenannten Privilegien wieder zu überlassen.
Überdies sichert er Magdeburg freien Durchzug und Handel in seinem Kurfürstentum zu, obwohl die Stadt immer noch der Reichsacht unterliegt. Kurfürst Joachim gibt die während der Acht konfiszierten Güter wieder an die Stadt zurück.
Im Gegenzug erlegt Magdeburg für die dem Kurfürsten zugefügten Kriegsschäden eine Summe von 45.000 Gulden an Joachim II. und erweist sich künftig als friedlicher Nachbar Brandenburgs.

Samstag, 21. Juni 2014

21. Juni Ao. 1547

Kayser Caroli V. Confirmation derer Privilegien der Stadt Halle.



Wir befinden uns noch immer in den Nachwehen des Schmalkaldischen Krieges. Der Kaiser hält sich gerade in Halle auf und hat von Landgraf Philipp von Hessen den Fußfall und damit dessen Unterwerfung entgegengenommen.

Die Stadt Halle, überwiegend der lutherischen Lehre folgend, war wohl der Überzeugung gewesen, dass die protestantischen Kräfte - der Schmalkaldische Bund - siegreich aus dem Krieg hervorgehen würden. Die Prediger der Stadtkirchen führten so auch während des Konflikts hetzerische Reden gegen den Kaiser und die Katholiken.

Nun hatte der Kaiser die Oberhand behalten und die Stadt zeigte sich äußerst demütig und willfährig, um ihren Ungehorsam vergessen zu machen.

Zusätzlich bot sich hier die einmalige Gelegenheit, den obersten Fürsten zu bitten, die Stadt in den Stand einer freien Reichsstadt zu erheben. Nachdem man seit über 500 Jahren den Launen der Erzbischöfe hilf-, aber nicht ganz wehrlos ausgeliefert war, schien dieser Schritt nur folgerichtig.

So fertigte denn der Rat der Stadt Halle einen Bericht an Kaiser Karl V., in dem aufgeführt wurde, wie die Stadt seit alters her den Erzbischöfen gedient hatte und welche Beschwernisse Erzbischof Ernst der Stadt auferlegt hatte. Hier wurde erwähnt, dass entgegen vorigen Brauches Erzbischof Ernst sich am 09. Januar Ao. 1479 des vierten Teils aller Talgüter bemächtigt hatte.
Zudem habe er den Vertrag zwischen Erzbischof Rupert (1260 - 1266 im Amt) und der Stadt aus dem Jahre 1263 gebrochen, wonach der Landesherr keine neue Burg in einer Meile Umkreis um die Stadt errichten durfte. Erzbischof Ernst habe jedoch dessen ungeachtet die Moritzburg bauen lassen.
Und zusätzlich habe der Erzbischof die Stadt mit neuen Steuerabgaben erheblich beschwert und damit dem von Erzbischof Burchard III. erteilten Privileg vom 15. Oktober Ao. 1324 zuwider gehandelt.

Der Rat der Stadt bittet um Aufhebung all dieser Beschwernisse und darum, Halle in den vorigen Stand ihrer Privilegien und Gerechtigkeiten wieder einzusetzen. Gleichzeitig möge der Kaiser der Stadt den Status einer freien Reichsstadt verleihen, die nur ihm untertan und gehorsam wäre.

Kaiser Karl V., schon mit seinen weiteren Plänen beschäftigt, lässt eine Urkunde ausfertigen, in der der Stadt ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten bestätigt und garantiert werden.
Jedermann, der die Stadt an der Ausübung ihrer Rechte hindert, hat - ungeachtet seines Standes - mit der kaiserlichen Ungnade zu rechnen und eine Strafe in Höhe von 30 Mark zu erlegen, wovon die eine Hälfte in die Stadtkasse fließt und die andere der Reichskammer - also dem Kaiser - gutgeschrieben wird.

Der Wunsch nach Erhebung zur freien Reichsstadt erfüllt sich zum wiederholten Male nicht.

Freitag, 20. Juni 2014

20. Juni Ao. 1308

Ertzbischoffs Burchardi zu Magdeburg Provisions-Mandat an das Nonnen-Closter Cistercienser-Ordens zu Halle, darinn er selbigen, krafft des erhaltenen Päbstl. Privilegii, Elisabeth Japelin zur Mitschwester aufzunehmen befiehlet.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus II. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Erzbischof Burchard III. hatte am 23. März Ao. 1308 von Papst Clemens V. die Genehmigung erhalten, seine Klöster und Kirchen mit Pfründen, also Einnahmen, zu versehen.
Um also die Güter eines Klosters zu vermehren, wurden häufig Nachkommen adliger Häuser oder wohlhabender Bürger aufgenommen. Als Gegenleistung wurden dem Kloster dann Ländereien oder andere Vermögenswerte wie Zinsen oder Steuereinnahmen überschrieben. Häufig waren diese Vermögenswerte ein Erbteil der Personen, die im Kloster Aufnahme fanden.

Hier geht es um Elisabeth Japel, Tochter des Heino Japel, die im Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg (oder Marienkammer) eine neue Heimat finden soll. Erzbischof Burchard III. hatte hier ohne Zweifel mit dem Vater der Maid einen vorzüglichen Handel abgeschlossen. Leider ist in der Urkunde nicht erwähnt, welche Güter an das Kloster fallen.
Erzbischof Burchard III. verweist lediglich mehrfach auf die ihm durch Papst Clemens V. erteilten Rechte.

Donnerstag, 19. Juni 2014

19. Juni Ao. 1547

Wahrhafftige Beschreibung, welchergestalt vor der Röm. Kayserl. Majestät zu Hall an der Sal, Landtgraff Philips zu Hessen seinen Fußfall den XIX. tag Junii, dieses 1547 Jars gethan, und gegen derselben sich seiner geübten Rebellion halben underthänigst erkant hat. Auch welcher massen er darauff von Irer Kays. Maj. angenommen worden.



In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Nachdem der Krieg durch die Schlacht bei Mühlberg für die kaiserlichen Truppen, also die Katholiken, entschieden worden war, kümmerte sich Kaiser Karl V. darum, seine Gegner in Botmäßigkeit zu halten.
Kurfürst Johann Friedrich I. der Großmütige von Sachsen wurde gleich nach der Schlacht gefangen gesetzt und vor den Herzog von Alba, später auch vor den Kaiser selbst geführt. Um seiner Hinrichtung zu entgehen, unterzeichnete Johann Friedrich I. am 19. Mai Ao. 1547 die Wittenberger Kapitulation, die ihm die Kurfürstenwürde und einige Ländereien in Thüringen nahm.

Am 10. Juni Ao. 1547 zog Kaiser Karl V. mit seinem Gefolge um 12 Uhr mittags feierlich in Halle ein, wurde vom Rat der Stadt begrüßt und quartierte sich im Neuen Gebäude (heute Neue Residenz) ein. Hier wollte er über das Schicksal des Landgrafen Philipp I. des Großmütigen von Hessen entscheiden.
Landgraf Philipp drohte ebenfalls ein Todesurteil, das er durch Versöhnung mit dem Kaiser abzuwenden suchte. Kurfürst Joachim von Brandenburg und Kurfürst Moritz von Sachsen, in deren Gewahrsam Landgraf Philipp nach Halle geführt wurde, traten vermittelnd auf und erarbeiteten gemeinsam mit dem Landgrafen die Bedingungen seiner Unterwerfung.

Gemäß diesen Bedingungen sollte Landgraf Philipp sich selbst und sein Land dem Kaiser in Gnade und Ungnade ergeben, persönlich um Verzeihung bitten und den Fußfall tun.
  • Er soll den Kaiser als seine Obrigkeit anerkennen, der Majestät untertänigsten Gehorsam schwören und des Kaisers Willen in der Zukunft widerspruchslos vollstrecken.
  • Dem Kammergericht, welches der Kaiser im Heiligen Reich aufrichten wird, soll Landgraf Philipp die verordneten Gebühren zur Unterhaltung entrichten.
  • Landgraf Philipp soll im Bündnis mit anderen Ständen des Reiches dem Kaiser Beistand im Kampf gegen die Türken leisten.
  • Ansonsten soll er sich aller Vereinigungen und Bündnisse enthalten. Insbesondere seine Verbindungen zum Schmalkaldischen Bund muss er offenlegen und Beweise abliefern, damit der Kaiser gegen die entsprechenden Fürsten vorgehen kann.
  • Den Feinden des Kaisers darf er weder Unterschlupf noch Hilfe geben, sondern muss sie aus seinen Ländereien vertreiben.
  • Landgraf Philipp hat dem Kaiser und seinen Truppen jederzeit Durchzug und Besetzung seines Landes zu gestatten, wobei der Kaiser den Schaden für die hessischen Untertanen so gering wie möglich halten will.
  • Seinen Untertanen hat er kundzutun, dass sie sich bei Strafe nicht gegen die kaiserliche Majestät wenden dürfen. Gegenwärtige protestantische Truppen müssen binnen 14 Tagen abziehen. Geschieht dies nicht, wird Landgraf Philipp deren Lehen konfiszieren.
  • Als Schadenersatz und Tributzahlung hat Landgraf Philipp dem Kaiser 150.000 Gulden zu zahlen; in Speyer die eine Hälfte 6 Wochen nach der Kapitulation, die andere Hälfte 2 Monate danach zu erlegen.
  • Landgraf Philipp darf sich eine Festung seines Landes als Residenz wählen, Ziegenhain oder Kassel. Alle anderen Befestigungen hat er schleifen zu lassen. Seine Haupt- und Kriegsleute, die er mit auf seine Festung nimmt, haben einen Treueeid auf den Kaiser zu schwören.
  • Ohne Wissen und Genehmigung des Kaisers darf er in seinem Land keine Festungen mehr errichten.
  • Landgraf Philipp hat sämtliche Geschütze, Kugeln, Pulver und Munition unverzüglich abzuliefern, abzüglich einer Menge, die ihm der Kaiser zu behalten gestattet.
  • Herzog Heinrich von Braunschweig und alle anderen auf dessen Seite sind unverzüglich freizulassen und vor den Kaiser zu führen. Auch ihre Ländereien sind ihnen wieder zu überantworten.
  • Bei Streitigkeiten über Forderungen infolge des Krieges hat sich Landgraf Philipp gütlich zu vertragen oder aber den Entscheidungen des Kammergerichts zu beugen.
  • Sollte der Landgraf den Bedingungen zuwider handeln, verpflichten sich seine Adligen und Untertanen gegenüber dem Kaiser, den Landgraf zu ergreifen und dem Kaiser zu überantworten.
  • Die Kurfürsten zu Sachsen und Brandenburg und Herzog Wolfgang von Zweibrücken bürgen für die Einhaltung all dieser Bedingungen.

Am Abend des 18. Juni Ao. 1547 trafen die Kurfürsten zu Sachsen und Brandenburg mit Landgraf Philipp von Hessen in Halle ein. Herzog Heinrich von Braunschweig und sein Sohn Karl, die bisher in Philipps Gefangenschaft waren, kamen eine Stunde später nach Halle.

In den Abendstunden des nächsten Tages fand im Großen Saal der Neuen Residenz im Beisein zahlreicher Fürsten der Fußfall des Landgrafen Philipp von Hessen vor Kaiser Karl V. statt. Dabei baten Philipp und sein Kanzler um gnädige Annahme der Unterwerfung und Aufhebung der Reichsacht.

Kaiser Karl V. ließ seinen Kanzler antworten. Die Reichsacht sei aufgehoben, das Todesurteil verworfen und die Kapitulation des Landgrafen hiermit angenommen.

Nachdem Landgraf Philipp von Hessen sich wieder erhoben hat, wurde er vom Herzog von Alba in Gewahrsam genommen, auf die Moritzburg geführt und dort streng bewacht, bis Kaiser Karl V. und sein Gefolge am 22. Juni Ao. 1547 die Stadt Halle in Richtung Naumburg verließ und seine Gefangenen mit sich führte.

Landgraf Philipp von Hessen erhielt erst im Jahre 1552 seine Freiheit zurück.

Mittwoch, 18. Juni 2014

18. Juni Ao. 1451

Cardinal Nicolai de Cusa Ablaß-Brieff, darinnen er allen denjenigen, so am Frohnleichnams-Tage der Proceßion zu Halle beywohnen werden, 100 Tage Ablaß ertheilet.



Fronleichnam ist eines der kirchlichen Hochfeste, welches sich nicht aus der Bibel ableitet, sondern erst im 13. Jh. in den Kirchenkalender aufgenommen wurde. Es ist das "Fest des heiligsten Leibes und Blutes Christi", das im Jahre 1264 von Papst Urban IV. zu einem Fest der Gesamtkirche erhoben wurde.
Der Termin des Festes richtet sich nach dem Osterfest und fällt jeweils auf den 60. Tag nach dem Ostersonntag, ist also ebenso wie Ostern ein beweglicher Feiertag.
Fronleichnam wird mit der Heiligen Messe begangen, der eine prächtige Prozession folgt.

Kardinal Nicolai de Cusa (1401 - 1464), der von Papst Nikolaus V. als päpstlicher Legat nach Deutschland gesandt wurde, sorgte ab 1450 dafür, dass sich die Fronleichnamsfeier ausbreitete. Zusätzlich berief er ein Konzil in Magdeburg ein, auf dem er die Reformation der Geistlichen und Klöster binnen Jahresfrist forderte.

Insbesondere in Magdeburg gab es Widerstand gegen die Reformation der Klöster und dieses Fest vonseiten der Bettelorden. Deshalb verteilte Kardinal de Cusa recht großzügig Ablassbriefe, um der Bevölkerung das Fronleichnamsfest schmackhaft zu machen.

So gewährte er am 18. Juni Ao. 1451 für Halle jedem Einwohner 100 Tage Ablass, so er an der örtlichen Fronleichnams-Prozession teilnehmen würde.

Dienstag, 17. Juni 2014

17. Juni Ao. 1194

Pabsts Coelestini III. Confirmation aller Privilegien des Closters zum Neuen Werck.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Im Jahre 1530 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht abgebrochen. Die Steine wurden unter anderem zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet. Auch Hans von Schönitz, der Bau- und Schatzmeister des Kardinals, verwendete Steine des Klosters für sein Haus zum Kühlen Brunnen.

Am 17. Juni Ao. 1194 bestätigt Papst Coelestin III. die Privilegien und Güter des Klosters.

Hier sind folgende Privilegien zu erwähnen:

Der Propst des Klosters zum Neuen Werk wird von Konvent in freier Wahl bestimmt. Der Erzbischof hat hier kein Mitspracherecht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensi (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Als Vogt des Klosters wurde der Burggraf der Stadt Magdeburg bestimmt.

Dem Kloster durfte kein Mönch eines anderen Ordens aufgezwungen werden.

Die Ordensbrüder durften sich ihr Begräbnis im Kloster wählen.

Der Erzbischof musste dem Kloster den Chrisam (Salböl) unentgeltlich zur Verfügung stellen und ebenso Kirchen und Altäre weihen, ohne Vergütung zu verlangen.

Wenn das Land im Interdikt (Untersagung aller gottesdienstlicher Handlungen) lag, durfte im Kloster der Gottesdienst mit leiser Stimme gehalten und die heilige Messe durfte still gesungen werden.

Das Kloster hatte das Schulrecht über die Stadt Halle, so dass die Einwohner der Stadt ihre Kinder in das Kloster zur Schule schicken mussten.

Mit dem vorliegenden Dokument werden weiterhin alle Güter des Klosters bestätigt, unter anderem das Dorf Rugoch bei Calbe, eine Mühlstelle zu Oberwitz bei Alsleben, ein Weinberg bei Trotha, 1 Hufe Landes zu Wörmlitz, eine Mühle und Insel im Osterland (Thüringen), ein Steinbruch bei Giebichenstein, 4 Pfannen aus dem Deutschen Brunnen und 100 Hufen im Wald zu Schweinitz bei Jüterbog.

Montag, 16. Juni 2014

16. Juni Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrich zu Magdeburg verkaufft Georgen und Balthasar Bosen das Schloß Ammendorff, samt den Dörffern Beesen und Planena, und beleihet sie damit.



Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1455 hat Erzbischof Friedrich III. das Schloss Ammendorf mitsamt dem Dorf und den Orten Beesen und Planena von Gerhard von Uchlitz zurückgekauft. Diesen Besitz überlässt er am 16. Juni Ao. 1455 mit all seinen Zubehörungen, Gerichten und Freiheiten den Gebrüdern Jürgen und Balthasar Bose für einen Preis von 3.600 Rheinischen Gulden zu Mannlehen.
In dem Lehnsbrief fordert er von den Gebrüdern Bose Gehorsam und Loyalität und erklärt Schloss Ammendorf zum offenen Schloss. Das bedeutet, dass der Lehnsherr - in diesem Fall der Erzbischof - das Recht hat, jederzeit Besatzung in das Schloss zu legen, so er das für notwendig hält.
So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.

Sonntag, 15. Juni 2014

15. Juni Ao. 1447

Ertzbischoff Friedrich zu Magdeburg Ablaß-Brief der Pfarrkirche zu Eilenburg ertheilet.



Graf Dedo von Wettin gründete um 1120 das Kloster St. Petri auf dem Lauterberge (heute Petersberg), verstarb aber vor dessen Fertigstellung. Sein Bruder Markgraf Konrad von Meißen vollendete den Bau im Jahre 1136 und ließ Kloster und Stiftskirche von Erzbischof Wichmann im Jahre 1155 weihen.

Das Kloster war mit umfangreichen Gütern ausgestattet, die schon im Stiftungsbrief Markgraf Konrads beschrieben worden sind. Dazu gehörten die Pfarrkirchen in Zörbig, Ostrau, Eulenburg (heute Eilenburg), Niemegk, Löbejün, Wilperode, Wulkendorf, Wiltz und Schönau.

Die Pfarre zu Eilenburg (Landkreis Nordsachsen in Sachsen) hat der Sohn Konrads, Markgraf Dietrich II. der Ostmark/ Lausitz im Jahre 1161 an das Kloster St. Petri getauscht.
Diese Pfarrkirche St. Nicolai wird im Jahre 1435 durch einen Brand vernichtet und ab 1444 wieder aufgebaut. Dem neu errichteten Kirchenbau erteilt Erzbischof Friedrich III. am 15. Juni Ao. 1447 einen Ablass von 40 Tagen.

Donnerstag, 12. Juni 2014

12. Juni Ao. 1584

Verordnung und Constitution, wie es in Sr. Fürstl. Gnaden, des Durchlauchtigsten, Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Joachim Friedrichen, Postulirten Administratoris des Primat- und Ertzstiffts Magdeburg Schöppenstuhl zu Halle nun hinführo gehalten werden solle.



Der Schöppenstuhl ist ein Kollegium, das zu den jeweils streitigen Rechtsfällen Beratung erteilt und ein Urteil abfasst. Auftraggeber für den Schöppenstuhl sind die Gerichte, die die entsprechenden Akten mit der Bitte um Urteilsfindung übergeben.

Die Mitglieder dieses Kollegiums heißen Schöppen. Für den Ursprung dieser Bezeichnung gibt es unterschiedliche Erklärungen. Johann Christoph von Dreyhaupt hält es für wahrscheinlich, dass sich der Name aus dem alten deutschen Wort "scepeno" herleitet, welches "Richter" bedeutete.

Die Schöppen dienten den eigentlichen Richtern, ob nun Graf, Burggraf oder Schultheiß, als Beisitzer und Ratgeber. So ist es in Halle schon im 13. Jh. üblich gewesen, dass ohne Schöppen kein peinlicher Prozess entschieden oder unbewegliches Gut auf einen anderen Besitzer übertragen werden durfte. Dies geht aus Gerichtsbüchern des Jahres 1266 hervor.

Bis zum 15. Jh. durften nur Adlige zu Schöppen ernannt werden, denn nur sie galten wegen ihrer Bildung als schöppenbare Männer. Erst als in Deutschland das Römische Recht übernommen wurde und Rechtsgelehrte an Universitäten ausgebildet wurden, änderte sich diese Tradition und fortan übertrug man das Amt eines Schöppen nur noch an Rechtsgelehrte.

Bereits im Jahre 1541 hatte sich der Schöppenstuhl in Halle eine eigene Ordnung gegeben.

Der Administrator des Erzstifts Magdeburg, Joachim Friedrich (1566 – 1598 im Amt) erließ am 12. Juni Ao. 1584 für die Stadt Halle eine neue Verordnung, die durchaus als Ergänzung der Schöppenordnung von 1541 zu verstehen ist, da deren Regelungen nicht aufgehoben wurden.
An Joachim Friedrich waren Klagen aus Magdeburg und Halle herangetragen worden, dass die dortigen Schöppenstühle nicht in jedem Falle die Erwartungen der Bürger erfüllt haben. Dies lag einmal begründet darin, dass einige Schöppen innerhalb kurzer Zeit verstorben waren und nicht gleich ein Ersatz gefunden werden konnte und zum anderen ließen es die Schöppen wohl an Sorgfalt fehlen, was den rechtsuchenden Parteien einigen Verdruss bereitete.

Also weist Administrator Joachim Friedrich an:
  • der Schöppenstuhl in Halle soll künftig aus 8 Mitgliedern bestehen,
  • in Halle sollen sich auch fürstliche magdeburgische Schöppen einschreiben,
  • alle Personen müssen rechtskundig sein,
  • die Schöppen müssen gegenseitig ihre Urteile prüfen, bevor sie von Notaren und Schreibern verfertigt und versiegelt werden,
  • die Notare und Gerichtsschreiber haben ein Register über die Urteile und Urkunden zu führen und den Schöppen zu übergeben,
  • die Schöppen dürfen keine Rechtsberatung durchführen und müssen dies geloben; bei Zuwiderhandlung droht ihnen Strafe und Entsetzung aus dem Schöppenamt,
  • der Administrator behält sich vor, über neu einzusetzende Schöppen zu entscheiden; ohne sein Wissen und seine Erlaubnis darf kein neuer Schöppe ernannt werden,
  • die Schöppen haben einen Treueeid gegenüber dem Administrator zu leisten und schwören hiermit gleichzeitig, ihr Amt sorgfältig und ohne Vorteilsnahme auszuführen,
  • die Notare und Gerichtsschreiber unterliegen der Geheimhaltungspflicht und müssen darauf auch einen Eid schwören,
  • die Schöppen dürfen die Akten nicht mit nach Hause nehmen,
  • die Besprechung der Akten findet jeden Montag, Mittwoch und Freitag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt,
  • Urteile dürfen nur gefällt werden, wenn alle oder die meisten Schöppen anwesend sind (wobei die notwendige Anzahl nicht definiert wird),
  • zweifelhafte Fälle sind eingehend zu beraten und wenn notwendig, mit einem Mehrheitsurteil zu entscheiden (also ist nicht immer Einstimmigkeit gefordert),
  • die Schöppen haben sich dem Urteil des Administrators oder seiner Räte zu beugen, auch wenn sie anderer Ansicht sind, es sei denn, sie können der übergeordneten Gewalt die Richtigkeit ihres Urteils schlüssig beweisen,
  • die Schöppen müssen sich erkundigen, ob die Rechtsfälle schon beim Administrator anhängig sind,
  • die Verurteilung unschuldiger Personen soll vermieden werden,
  • die Schöppen haben sich an sächsischem Recht zu orientieren.

Mittwoch, 11. Juni 2014

11. Juni Ao. 1479

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Lehn-Brieff über Schloß und Stadt Alsleben an der Saale, samt Zubehörungen, Heinrichen von Krosigk ertheilet.



Schloss und Stadt Alsleben sind schon seit heidnischen sächsischen Zeiten bekannt, wiewohl das Datum der Gründung im Dunkeln liegt. Spätestens im Jahre 979 haben hier auch Grafen von sich reden gemacht, namentlich Graf Gero von Alsleben, der mit seiner Gemahlin Adela ein Jungfrauen-Stift des Benediktiner-Ordens gründete und dem heiligen Johannes weihen ließ. Die Stiftung wurde von Kaiser Otto II. am 20. Mai 979 bestätigt.

Nach dem Tod des letzten Grafen von Alsleben im Jahre 1128 kaufte Erzbischof Norbert die Stadt und das Schloss Alsleben von Irmgard von Plötzkau, der Mutter des Verstorbenen, und fügte Alsleben so dem Besitz des Erzstifts hinzu. Zwei Jahre später, also im Jahre 1130, erwarb er auch noch die Abtei St. Johannes, die bis dahin unmittelbar dem Kaiser unterworfen war.

In den folgenden Jahrhunderten wurde Alsleben von den Erzbischöfen als landesfürstliches Amt genutzt und immer mal wieder verpfändet.
Um 1440 verschreibt Erzbischof Günther II. Schloss Alsleben wiederkäuflich an Karl von Krosigk für 2.000 Ungarische Gulden. Ein Ungarischer Gulden hatte einen Wert von 3 Rheinischen Gulden bzw. 1 Schock Groschen (60 Groschen).
Im Jahre 1455 erneuern Karl von Krosigks Söhne Heinrich und Eschwin diesen Vertrag, wobei Erzbischof Friedrich III. die Stadt Könnern und 17 zur Grafschaft Alsleben gehörige Dörfer aus dem Vertrag entfernt und die Wiederkaufssumme auf 2.000 Ungarische Gulden (also 6.000 Rheinische Gulden) und 350 Schock Groschen (also insgesamt auf 7.050 Rheinische Gulden) und zusätzlich um 200 Rheinische Gulden erhöht.
Der Besitz hatte demzufolge einen Gesamtwert von 7.250 Rheinischen Gulden. Davon waren die 7.050 Gulden schon in die Gebäude des Besitzes investiert worden und die zusätzlichen 200 Gulden sollten noch verbaut werden.

Am 11. Juni Ao. 1479 zahlt Heinrich von Krosigk noch einmal 1.000 Ungarische Gulden (also 3.000 Rheinische Gulden) an Erzbischof Ernst und erhält Schloss und Stadt Alsleben zu erblichem Mannlehen. Der Besitz verbleibt nun für 268 Jahre in den Händen derer von Krosigk.
In dem Lehnbrief erteilt Erzbischof Ernst Heinrich von Krosigk und seinen Nachkommen das Privileg, den Besitz nach ihrem Gutdünken zu nutzen und zu gebrauchen und fordert dafür Gehorsam, Loyalität und Unterstützung, auch militärischer Art. Je nach Anzahl der Einwohner haben die Lehnsmänner ein bestimmtes Kontingent an Söldnern bereitzustellen, wenn das Erzstift derer bedarf. Im Gegenzug verspricht der Erzbischof Schutz und Beistand.
Die Vasallen dürfen nicht gegen das Erzstift zu Felde ziehen, jedoch im Falle eines Angriffs durch Feinde für ihre eigene Verteidigung sorgen, falls der Erzbischof den versprochenen Beistand nicht leisten kann.
Des Weiteren wird Heinrich von Krosigk verpflichtet, seine unmittelbaren Untertanen bei ihren Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen.
Sollten die Vasallen keine männlichen Erben haben, fällt nach dem Tod des letzten männlichen Vertreters das Lehen wieder zurück an das Erzstift. Möglichen weiblichen Nachkommen, sofern sie noch nicht durch eheliches oder geistliches Leben versorgt sind, wird das Erzstift in solchem Fall eine Abfindung in Höhe von 300 Rheinischen Gulden zahlen.

Dienstag, 10. Juni 2014

10. Juni Ao. 1579

Eislebischer Permutations-Receß zwischen Churfürst Augusto zu Sachsen und dem Ertzstifft Magdeburg, wegen des Burggraffthums und Gräfen-Gedings zu Halle.



Ein Burggraf war ursprünglich als Statthalter des Königs mit der Verwaltung und Verteidigung des ihm anvertrauten Gebietes beauftragt und wirkte auch als oberster Richter der Grafschaft. Mit diesem erblichen Amt und Titel wurden Adlige belehnt, die sich das Vertrauen ihres Landesfürsten erworben hatten.
Unter dem römisch-deutschen Kaiser Otto I. der Große (912 – 973) gewannen Kirchenfürsten bei der Verwaltung des Reichs immer größere Bedeutung und Burggrafen wurden auch mit Verwaltungsaufgaben kirchlichen Besitzes betraut.
Durch die Stärkung der Reichskirche konnten die Kirchenfürsten ihre Machtstellung erheblich ausbauen und waren in der Lage, sich in eigentlich königliche Privilegien einzukaufen. Sie wurden so zu Lehnsherren.

So erkaufte Erzbischof Konrad II. (1266 – 1277 im Amt) das Burggrafentum Magdeburg im Jahre 1269 vom Grafen Burkhard zu Mansfeld und machte das Amt somit zu einem Lehen des Erzstiftes. Auch die Stadt Halle fiel unter die Jurisdiktion des Burggrafen.

Im Jahre 1538 kaufte Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen das Burggrafentum vom Erzstift zurück, um die Position der Protestanten bei der Durchsetzung der Reformation gegen Kaiser Karl V. zu stärken. Federführend in den Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 verwickelt, wurde Johann Friedrich I. im Jahre 1547 die Kurfürstenwürde aberkannt und seinem Vetter, Herzog Moritz von Sachsen übertragen.
Nach dem Tod von Moritz im Jahre 1553 wurde sein Bruder August Kurfürst von Sachsen.

Nun lenken wir unseren Blick auf die Grafschaft Mansfeld, deren herrschaftliche Familie durch reichen Kindersegen (und damit verbundene Zersplitterung der Grafschaft in Erbfällen), zahlreiche Kriegszüge und verschwenderischen Lebenswandel bis über die Ohren verschuldet war. Die Gläubiger gingen im Jahre 1566 auf die Barrikaden und forderten eine Schuldenregulierung, die Kaiser Maximilian II. mithilfe einer Kommission durchführen lassen wollte. Kurfürst August von Sachsen erreichte, dass hier Bevollmächtigte aus Kursachsen, dem Erzstift Magdeburg und dem Bistum Halberstadt tätig wurden. Die Grafschaft wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.

Um die Grafschaft Mansfeld vollends in seinen Besitz zu bringen, verhandelte Kurfürst August von Sachsen über mehrere Jahre mit Magdeburg und Halberstadt, bis ihm im Ergebnis des Eislebischen Permutationsrezesses am 10 Juni Ao. 1579 die Grafschaft endlich vom Erzstift Magdeburg übergeben wurde. Im Gegenzug trat Kurfürst August das Burggrafentum Magdeburg wieder an das Erzstift ab.

Ein Permutationsrezess ist ein Vertrag, bei dem Staats- oder Landesregierungen Gebiete oder Rechte miteinander tauschen.

Montag, 9. Juni 2014

09. Juni Ao. 1235

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Confirmation der Güter, so das Jungfrauen-Closter zu S. Georg zu Glauche erlanget.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus II. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und Erzbischof Wilbrand bestätigte diesen Besitz.

Im vierten Jahr nach der Stiftung des Klosters handelte es sich um folgende Güter:
  • die Mühle zu Ammendorf, am 09. November Ao. 1220 von Otto von Ilenburg erkauft,
  • die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha, im Jahre 1231 vom Kloster zum Neuen Werk ertauscht,
  • den Wohnhof mit dem Turm an der Saale, im Jahre 1231 von Ritter Volrad von Glaucha erkauft,
  • 3 Hufen Landes in Quetz, am 25. Juli Ao. 1232 von Markgraf Heinrich zu Meißen erhalten,
  • die Mühlen zu Köllme und Vlatersleben an der Saltzke und 1 Hufe Landes, im Jahre 1234 von Arnold, dem Abt des Zisterzienser-Klosters Sittichenbach erkauft,
  • 1 Hufe Landes zu Glaucha, 4 Hufen Landes zu Bruckdorf, einen Hof beim Kloster und einen Platz an der Kapelle St. Martin zu Halle (Martinsberg, heute Stadtgottesacker), am 31. März Ao. 1235 von Erzbischof Burchard zugeteilt.

Samstag, 7. Juni 2014

07. Juni Ao. 1452

Ertzbischoffs Friderici zu Magdeburg Confirmation des von Margarethen, Peter Subachs Wittwe in der S. Ulrichs-Kirche zu Halle mit zweyen geistlichen Beneficiis gestiffteten Altars SS. Petri & Pauli &c.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Margaretha Subach, Witwe des hallischen Bürgers Peter Subach, hat im Andenken an ihren Gatten und seiner sowie ihrer Familie schon im Jahre 1442 den angeführten Altar St. Peter und Paul (und viele andere Heilige) gestiftet und jährlich 15 Rheinische Gulden zu dessen Bewirtschaftung gespendet. Dafür bat sie sich das Privileg aus, den Priester zu bestimmen, der sich um den Altar zu kümmern hatte.

Die Stiftung des Altars war am 16. August Ao. 1442 vom Probst des Klosters zum Neuen Werk angezeigt worden. Erzbischof Friedrich III. bestätigt nun diese Stiftung und die damit verbundenen Privilegien.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen.

Freitag, 6. Juni 2014

06. Juni Ao. 1441

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Bestallung D. Thomas Hirschhorns zum Leib-Medico.



Dem Klerus im Erzbistum Magdeburg fehlte seit langer Zeit ein erfahrener Arzt.
Zur damaligen Zeit beschäftigte man sich insbesondere in Klöstern mit der Heilkunde. Für das gemeine Volk übernahmen Bader und Barbiere medizinische Dienstleistungen, oftmals auf Jahrmärkten unter den Augen der Öffentlichkeit.

Hochgestellte Persönlichkeiten leisteten sich jedoch schon seit dem Altertum den Luxus eines Leibarztes, der seinem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stehen hatte und nicht selten auch für missglückte Heilversuche verantwortlich gemacht wurde.

Hier bestellt nun Erzbischof Günther II. den Gelehrten Dr. Thomas Hirschhorn zu seinem Leibmedicus. In der Urkunde wird festgelegt, dass Dr. Thomas Hirschhorn für seine Dienste jährlich 100 Schock Kreuzgroschen (also 6.000 Kreuzgroschen) erhält. Davon soll er an Martini (11. November) 33 Schock = 1.980 Kreuzgroschen vom Abt des Klosters Berge bekommen. An Walpurgis (30. April) und an Jakobi (25. Juli) soll er sich je 2.010 Kreuzgroschen bei dem Geleitsmann zu Magdeburg abholen. Zusätzlich erhält er jedes Jahr ein neues Gewand.

Im Gegenzug verpflichtet sich Dr. Thomas Hirschhorn dazu, seinen Wohnsitz in Magdeburg zu nehmen und die Stadt nicht für mehr als 6 Wochen ohne Zustimmung des Erzbischofs oder des Domkapitels zu verlassen.

Donnerstag, 5. Juni 2014

05. Juni Ao. 973

Kayser Ottonis II. Diploma, in welchem er dem Ertzstifft Magdeburg die von seinem Vater Ottone I. gethane Schenckung des Pagi Neletici, samt der darinn gelegenen Oerter: Giebichenstein, Halle und Radewell, und dem Saltzwercke, auch andere Güter confirmiret.



Als der zweite Sohn Heinrichs I., Otto I., seinem Vater am 07. August Ao. 936 auf den ostfränkischen Thron folgt und in der Aachener Pfalz vom Erzbischof Hildebert von Mainz gekrönt und gesalbt wird, steht ihm nach den Anstrengungen seines Vaters ein halbwegs wehrfähiges Reich zur Verfügung.

Ärger machen ihm jedoch die Adligen seines Reiches, die laut Überlieferung selbst den Thron anstrebten oder aber von Otto empfindlich durcheinander gewürfelt worden waren. Da streiten sich die Geister. Jedenfalls gab es reichlich Hauen und Stechen.

Otto I. hat sich im Laufe der Jahre viele Feinde gemacht und begann etwa ab 955 – nach der Schlacht auf dem Lechfeld – mit der Konsolidierung seines Reiches. Eine Stütze stellte dabei die Reichskirche dar. Mithilfe zahlreicher Schenkungen verlieh er ihr mehr Bedeutung und  auch königliche Herrschaftsrechte.

Nun hatte Otto schon ein Jahr nach seiner Krönung am 21. September Ao. 937 das Mauritiuskloster zu Magdeburg begründet und erhöhte so den kirchlichen Rang der Stadt.
Im Laufe der Jahre erhielt dieses Kloster immer wieder Schenkungen von Otto. Am 29. Juli Ao. 961 wurde den Gütern des Mauritiusklosters unter anderem auch der Ort Giebichenstein einverleibt mit den umliegenden Ländereien und den Einkünften aus dem Zehent. Die erwähnten Ländereien schlossen wohl das Örtchen Halle mit ein.

Nach mehreren Anläufen und harten Auseinandersetzungen erreicht Otto I. im Jahre 968 in seiner Eigenschaft als römisch-deutscher Kaiser endlich die Erhebung des Mauritiusklosters in Magdeburg zum Erzbistum.

Fünf Jahre später, im Mai des Jahres 973, stirbt Otto I. in seiner Pfalz in Memleben und wird im Dom zu Magdeburg neben seiner Gattin beigesetzt.

Sein Sohn Otto II., der schon seit Weihnachten 967 als Mitkaiser fungierte, übernahm nun die Amtsgeschäfte und bestätigte in einer Urkunde am 04. Juni Ao. 973 die Schenkungen, Privilegien und Freiheiten seines Vaters an das Erzstift Magdeburg, darunter Giebichenstein, Halle und Radewell:

„Pagum igitur seu regionem Neletici nominatam in orientali parte Sale fluminis sitam, in qua ciuitas Giuikenstein et Dobrogora et Rodibile habentur, cum salina sua et omnibus appendiciis vel utilitatibus quibuscunque, sicut beate memorie pius genitor noster ex suo proprio in jus et proprietatem sancti Mauritcii martiris liberaliter obsulit.“

Mit „Dobrogora“ ist die Stadt Halle gemeint. Dieser Name wurde dem Ort von den früher hier siedelnden Slawen gegeben.

Ausführlichere Informationen über den Einfluss der Ottonen auf die Entwicklung der Stadt Halle findet Ihr in meinem Artikel "Wie Halle verschenkt wurde" auf meiner Webseite.

Mittwoch, 4. Juni 2014

04. Juni Ao. 1681

Erb-Huldigung Sr. Churfürstlichen Durchlaucht Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, als ersten Hertzogs zu Magdeburg, von denen Land-Ständen des Hertzogthums und der Stadt Halle eingenommen.



In den Friedensverhandlungen zu Ende des Dreißigjährigen Krieges war unter anderem das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen worden. Dafür hatte das Fürstenhaus Brandenburg gemäß dem Osnabrücker Friedensvertrag auf Vorpommern zu verzichten.
Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Eigentlich war es vorgesehen, die Erbland-Huldigung in den neuen Gebieten im Oktober des Jahres 1680 einzunehmen. Doch weil in verschiedenen Orten zu der Zeit die Pest grassierte, verschob man das Vorhaben auf das folgende Jahr.

Nachdem er zuerst am 30. Mai Ao. 1681 in Magdeburg, dem Sitz des bisherigen Erzbistums, die Erbhuldigung der Stände und der Stadt eingenommen hatte, zog Herzog Friedrich Wilhelm nun mit seinem Gefolge gen Halle und hielt hier am 02. Juni Ao. 1681 Einzug.
Am frühen Morgen diesen Tages von Wettin kommend, wo er im Winckelschen Hause übernachtet hatte, reiste er über Trotha, nahm dort das Mittagsmahl ein und wurde von einer Abordnung der Stadt - die Ratsmänner gingen mit entblößten Häuptern -, dem Zug der Halloren und allerhand Rittern und Adligen begrüßt. Die ganze Entourage bewegte sich dann auf Halle zu und wurde vor dem Oberen Galgtor vom regierenden Ratsmeister (Bürgermeister) Dr. Friedrich Ernst Knorre bewillkommnet. Dem Herzog Friedrich Wilhelm wurden die Schlüssel zu den Stadttoren als Zeichen der Demut überreicht, die er dem Rat wieder zurückgab zu den treuen Händen, in denen sie bisher gelegen. Daraufhin ging der Zug durch das Galgtor und die festlich geschmückte Galgstraße (heute Leipziger Straße) bis zum Markt, wo der Herzog von der Bürgerschaft, Soldaten des Schöningischen Regiments, der Pfännerschaft und Ratspersonen in Empfang genommen und weiter bis zur Residenz geleitet wurde.

Am 04. Juni - genau ein Jahr nach dem Tod des Administrators Herzog Augusts - fand frühmorgens im Dom und allen anderen Stadtkirchen die Huldigungs-Predigt statt. Danach zog der Herzog mit seinem Gefolge und begleitet von Ratsherren vom Dom zum Marktplatz und stieg hier um 11 Uhr ab.
Der Älteste der Halloren führte nach altem Brauch mit dem Leibhengst des Herzogs den Ritt um die 4 Salzbrunnen (Bornritt) durch und Herzog Friedrich Wilhelm löste danach sein Pferd wieder aus, indem er den Halloren zwei vergoldete Becher im Wert von 50 Reichstalern mit 50 Reichstalern Inhalt übergab.
Der preußische Geheimrat und Kanzler Friedrich von Jena (Bruder von Gottfried von Jena, dem Gründer des Freien Weltlichen Jenaischen Fräuleinstifts) hielt eine Rede an die ganze Versammlung, worauf der Kurfürstliche Hofrat und Geheime Kammersekretär Paul Fuchs den Huldigungseid vorlas und die versammelte Menge den Eid nachsprach.
In der Folge erging ein Grußwort der Stadt an den Herzog, vorgetragen vom Stadtsyndikus Bieck, bevor ausgedehnte Feierlichkeiten ihren Lauf nahmen.

In den folgenden Tagen besuchte der Herzog den Dom, nahm Geschenke von Abgeordneten der Magdeburger Landstände entgegen und besichtigte die Salzbrunnen, bevor er am 08. Juni Halle durch das Ulrichstor verließ und nach Alsleben und weiter nach Pyrmont zog.

Dienstag, 3. Juni 2014

03. Juni Ao. 1390

Pabsts Bonifacii IX. Ablaß-Brieff, der Capelle S. Crucis unter dem Rath-Hause zu Halle, ertheilet.



Die Rede ist von der Kapelle zum Heiligen Kreuz, die im 14. Jh., vermutlich im Jahre 1327, an dem Rathaus angelegt wurde und den Ratsherren die Möglichkeit bieten sollte, die Messe zu hören und Gott um seinen Beistand bei ihren Amtsverrichtungen anzurufen, bevor sie in die Ratsversammlung gehen.

Im Zuge der Reformation wurde die Kapelle vermutlich um 1540 geschlossen, auch wenn Kardinal Albrecht dagegen Einspruch erhob. Um dennoch den Ratspersonen einige Andacht zu ermöglichen, haben morgens um 10 Uhr die Stadtpfeifer auf dem obersten Gang des Rathauses ein geistliches Lied geblasen und damit den Messgesang ersetzt.
Dieser Brauch wurde im Dreißigjährigen Krieg unterbrochen und 1649 wieder eingeführt. Nur in der Fastenzeit und bei Landestrauern unterblieb die Pfeiferei.

Papst Bonifaz IX. erteilt hier einen Ablass von 2 Jahren und 80 Tagen für diejenigen, die den Gottesdienst in dieser Kapelle an hohen Festtagen besuchen oder Almosen zur Kapelle geben.

Sonntag, 1. Juni 2014

01. Juni Ao. 1414

Pabst Johannis XXIII. Breve an den Bischoff zu Havelberg, darinnen er demselben Commißion ertheilet, die Sache wegen des von dem Rath zu Halle verbranten Saltzgräfen Hans von Hedersleben zu untersuchen und zu entscheiden.



Zwischen der Stadt Halle und den Erzbischöfen (namentlich Peter und Albrecht IV.) hatte es Streit gegeben, wer den Salzgrafen einsetzen darf. Der Salzgraf hatte das oberste Amt der Salzwirker inne und wachte über die Talgerichte. Außerdem oblag ihm das Amt eines Münzmeisters und Zolleinnehmers.

Ursprünglich vererbte sich das Amt vom Vater auf den Sohn. Etwa um die Mitte des 14. Jh. bürgerte sich ein, dass der Salzgraf von der Stadt ernannt und vom jeweiligen Erzbischof bestätigt wurde. Doch die Erzbischöfe wollten lieber eigene Personalien ernennen. Daher der Streit.

Erzbischof Günther II., Graf Günthers XXIX. zu Schwartzburgs zweiter Sohn, wollte diesen Streit zugunsten der Erzbischöfe beenden und ernannte am 01. November 1408 den hallischen Adligen Hans von Hedersleben zum Salzgrafen.
Vorher hatte es aufgrund des Streits geraume Zeit keinen Salzgrafen gegeben und der Rat der Stadt Halle zeigte sich erbost über die Ernennung. Der Rat führte das Argument ins Feld, dass es der Stadt zustünde, eine Person zu benennen und der Erzbischof nur diese mit dem Amt beleihen durfte.

Hans von Hedersleben übernahm ungeachtet der Situation sein Amt und begann, neue Pfennige zu schlagen.
Zu dieser Zeit war der Rat der Stadt Halle im Besitz eines großen Teils der Münzei, eines Zolls auf alle ein- und ausgehenden Waren, der erhoben wurde, um eben die Kosten des Münzschlagens zu decken. Der Überschuss aus den Einnahmen und den Kosten des Münzens wurde jährlich an die Anteilseigner (hier also hauptsächlich den Rat der Stadt) ausgeschüttet.
Um den Zins möglichst hoch ausfallen zu lassen, hatte der Rat der Stadt in der Vergangenheit darauf verzichtet, neue Münzen in Auftrag zu geben und so die entsprechenden Kosten vermieden.


So gab es gleich doppelten Anlass, den neuen Salzgrafen Hans von Hedersleben loswerden zu wollen.
Einmal, weil der Erzbischof mit der Ernennung des Salzgrafen angeblich das Gewohnheitsrecht der Stadt verletzt hätte und zweitens, weil der Salzgraf durch die Kosten des Münzschlagens den Zinsertrag des Rates aus der Münzei schmälerte.

So warf die Stadt dem Hans von Hedersleben nun Falschmünzerei vor, obwohl die spätere Probe ergab, dass die Münzen sogar gehaltvoller waren als vorgeschrieben.

Am 12. September 1412, zur Zeit des Jahrmarktes, nahm die Stadt den Salzgrafen gefangen und klagten ihn einen Tag später der Falschmünzerei an. Hans von Hedersleben wurde vom Schultheiß der Stadt zum Tod durch das Feuer verurteilt. All sein Flehen half nicht.
Die öffentlichen Hinrichtungsstätten der Stadt lagen außerhalb der Stadtmauer und Scheiterhaufen wurden gewöhnlich vor dem Oberen Steintor errichtet. Außerhalb der Stadt hatte jedoch der Amthauptmann von Giebichenstein das Sagen und hätte die Vollstreckung des unrechten Urteils verhindern können.
So griff man zu einer List und verbrannte Hans von Hedersleben auf einem kleinen Platz hinter dem Alten Markt, wohin sonst der Unrat aus den Salzkoten geschüttet wurde.

Erzbischof Günther II. war darüber so erzürnt, dass er die Stadt in Reichsacht, Interdikt und Bann schlagen ließ und mit Krieg überzog.
Mit Hilfe seines Vaters, seines Bruders Heinrich und anderer Bundesgenossen belagerte er die Stadt im Jahre 1414 zur Erntezeit und vernichtete die Feldfrüchte rund um Halle. Auch wenn Erzbischof Günther II. die Stadt nicht einnehmen konnte, wurde ihr großer Schaden zugefügt.
Auch die Nachbarn der Stadt wandten sich ab, denn auch sie verurteilten die Vorgehensweise des Rates. Der Kurfürst Friedrich zu Sachsen und der Landgraf Wilhelm in Thüringen sandten sogar Fehdebriefe.
Hilfe von außen hatten die Bürger also nicht zu erwarten und niemand durfte sich außerhalb der Stadtmauern blicken lassen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, beraubt, gefangen oder erschlagen zu werden. Der Handel kam gänzlich zum Erliegen.
In dieser Situation sah sich der Rat der Stadt Halle gezwungen, auf einen Vergleich einzugehen und sich auf Befehl Kaiser Wenzels gegen Zahlung des Schadens in Höhe von 30.000 Gulden und eines Strafgeldes in Höhe von 13.000 Gulden mit Erzbischof Günther auszusöhnen.

Bevor jedoch der kaiserliche Befehl erging, beauftragte Papst Johannes XXIII. den Bischof von Havelberg, Otto I., mit der Untersuchung des Falls.