Mittwoch, 30. Juli 2014

30. July Ao. 1474

Ertzbischof Johannis Vertrag mit dem Rath zu Halle wegen des Schultheissen-Amts und der Gerichte zu Halle.



Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.
Ein Afterlehen war ein Lehen, dass weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.

Auch hier versuchte der Rat der Stadt Halle sein eigenes Recht gegen die Gerechtsame des Erzbischofs durchzusetzen, wonach der Rat wenigstens Mitspracherecht bei der Einsetzung eines Schultheißen haben wollte. Am liebsten war es dem Rat jedoch, selbst einen Schultheißen benennen zu können. Während der Streitigkeiten und Fehden mit Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt) hatte der Rat der Stadt das Privileg erstritten, den Schultheiß einsetzen zu dürfen.

Nun war Hermann Maschwitz seit 1456 Schultheiß gewesen und im Jahre 1473 verstorben. Sein Sohn hielt sich nicht zu Hause auf, kehrte aber im Folgejahr nach Halle zurück und erfuhr dann erst vom Tod seines Vaters. Er hätte nun das erbliche Amt des Schultheißen antreten sollen. Doch der Rat der Stadt Halle gab vor, der Vater hätte noch zu Lebzeiten sein Amt an Hans Poplitz verkauft und forderte den Sohn auf, sich an diese Vereinbarung zu halten. Dieser fühlte sich ungerecht behandelt und ging zu Erzbischof Johannes (1464 - 1475 im Amt), um diesem das Mannlehen zu verkaufen. Er erhielt auch 200 Gulden und Erzbischof Johannes belieh seinen Vogt zu Giebichenstein, Kersten von Rehungen, mit dem Amt des Schultheißen.
Hier erhob der Rat der Stadt Einspruch, weil Kersten von Rehungen kein Bürger der Stadt Halle war. Nach vielem Hin und Her einigte man sich endlich darauf, je zwei Schiedsleute zu bestimmen, die die Angelegenheit vergleichen sollten.

Diese vier Schiedsleute entschieden nun, dass der Rat der Stadt Halle dem Erzbischof seine 200 Gulden ersetzen sollte und dann eine Person für das Amt des Schultheißen benennen möge. Der Erzbischof sollte die Wahl des Rates bestätigen und die erwählte Person mit dem Amt beleihen. Die Wahl des Rates fiel auf den schon vorerwähnten Hans Poplitz.

Am 30. Juli Ao. 1474 bestätigt Erzbischof Johannes den hallischen Bürger Hans Poplitz als Schultheiß. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erzbischof, künftig nur noch einen Bürger der Stadt Halle mit dem Amt des Schultheißen zu beleihen.

Außerdem werden die Grenzen der städtischen Gerichtsbarkeit in dem Dokument festgelegt, die größtenteils den Stadtgrenzen - also dem Verlauf der Stadtmauer - entsprechen, aber auch das Judendorf beinhalten. Von der Vorstadt Petersberg (heute Opernhaus und Umgebung) an erstreckt sich die städtische Jurisdiktion auch auf die Vorstadt am Steintor (bis zum heutigen Platz "Am Steintor"), die Vorstadt am Galgtor (bis zum heutigen Riebeckplatz) und bis in die Amtsstadt Glaucha. Glaucha wird jedoch nur teilweise der städtischen Jurisdiktion unterworfen, und zwar von der Moritzpforte in der Stadtmauer bis zum Radewellischen Tor (heute Rannischer Platz). Auch der Strohhof unterliegt noch der städtischen Gerichtsbarkeit.

Dienstag, 29. Juli 2014

29. July Ao. 961

Kaiser Ottos I. Schenkung einiger Orte an das Moritzkloster zu Magdeburg



Otto I. schenkt dem Mauritiuskloster zu Magdeburg die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen, und an demselben Tage den Zehenden zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün, Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.

Übrigens: Dieser urkundliche Eintrag war der Grund für die 1.000-Jahr-Feier der Stadt Halle im Jahre 1961, obwohl Halle in dem Dokument gar nicht ausdrücklich benannt ist.
Nach meinen Informationen war jedoch der junge sozialistische Staat ganz versessen darauf, ein riesiges Stadtfest zu feiern. Da kam dieses Jubiläum gerade recht. Die Stadtverwaltung pries den Festzug als den größten in der Geschichte der DDR.
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Halla im Jahre 806 in der Chronik des Klosters Moissac wurde nicht verschwiegen. Allerdings wurde die Bedeutung des Ereignisses auch nicht hervorgehoben.

So kommt es, dass die Stadt Halle innerhalb von 45 Jahren ihr 1.000-jähriges und ihr 1.200-jähriges Jubiläum gesehen hat.

Montag, 28. Juli 2014

28. July Ao. 1529

Des Raths zu Halle Verpflichtung, daß das Hospital am Neuen Stifft soll abgebrochen und an die Moritzkirche wieder erbauet werden. 



Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der Stadtmauer bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.

Kardinal Albrecht hatte nicht nur wegen des Bauplatzes für seinen Stadtpalast auf den Abriss gedrungen, sondern auch wegen des "bösen Geruchs", der zum Neuen Stift und zur Domkirche herüberzog.

Der Rat der Stadt bedankt sich mit dieser Verpflichtung außerdem für Kardinal Albrechts Großzügigkeit, die Neumühle an die Stadt übergeben zu haben.

Damit Kardinal Albrecht in seinem künftigen Stadtpalast nicht von unberufenen Blicken belästigt wird, verspricht der Rat der Stadt weiter, die Fenster im Klaustor zu vermauern, die auf den Bauplatz gehen. Letztlich ließ der Kardinal seine Residenz so dicht an das Klaustor bauen, dass diese Maßnahme nicht notwendig gewesen wäre.

Zusätzlich verpflichtet sich der Rat der Stadt in diesem Dokument, auf dem Martinsberg einen Begräbnisplatz einzurichten, auf dem alle Bürger und Einwohner der Stadt bestattet werden sollen.
In dieser Zeit begann man in Deutschland allgemein, die Toten außerhalb der Stadtmauern zu begraben. Bisher hatten Bestattungen auf den Kirchhöfen rund um die Kirchen der Städte stattgefunden und nur Massengräber in Pestzeiten wurden vor die Stadttore gelegt. Doch nun änderte sich dies und Kardinal Albrecht hatte auch für Halle die Anweisung gegeben, einen zentralen Friedhof außerhalb der Stadtgrenzen anzulegen.
Diesen Begräbnisplatz auf dem Martinsberg kennen wir noch heute als Stadtgottesacker. Die Stadt umgab das Areal mit einer Mauer, die dann ab 1557 nach Entwürfen von Nickel Hoffmann mit Schwibbögen und Grüften ausgestattet wurde.

In dem Dokument wird weiterhin erwähnt, dass die Einwohner aufgefordert werden sollen, die Schweinemast und Ställe an Orte außerhalb der Stadt zu verlegen, damit die Lärm- und Geruchbelästigung abgestellt wird.

Samstag, 26. Juli 2014

26. July Ao. 1529

Revers des Raths zu Halle wegen erlangter Neumühle.



Der Rat der Stadt Halle bestätigt den Vertrag über die Übereignung der Neumühle vom Vortag.
Die Stadt verpflichtet sich, alle Vorschriften getreulich einzuhalten und versichert dies auch für kommende Generationen.
Sollten dennoch Streitigkeiten entstehen, verpflichtet sich die Stadt, diese innerhalb von 6 Monaten zu regeln oder aber die Neumühle wieder an den Erzbischof oder seine Nachfolger zu übergeben.

Freitag, 25. Juli 2014

25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.



Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?

Donnerstag, 24. Juli 2014

24. July Ao. 1468

Kayser Friedrichs Citation an den Rath zu Halle, daß er auf nechsten Sontag nach Lichtmessen vor Ihm erscheinen, und wegen des Neujahrmarckts Antwort geben und Beweiß bringen solle.



Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.
Daraufhin orderte Kaiser Friedrich III. den Rat der Stadt Halle zur Stellungnahme und Beweisführung für die Rechtmäßigkeit ihres Neujahrsmarktes.
Naja, so ein Kaiser kann sich eben auch nicht alles merken...

Dienstag, 22. Juli 2014

Scrapbook - 22.07.2014



Bei meiner Recherche zum gestrigen Chronik-Eintrag ist mir ewas aufgefallen.

Hier wird die Kapelle St. Nicolai erwähnt. In der Dreyhaupt-Chronik heißt es, dass die Kapelle St. Nicolai zu den ältesten Kirchen der Stadt gehört hat und noch vor der Pfarrkirche St. Gertrude erbaut worden ist.

Obgleich von diesem Gebäude immer nur als Kapelle gesprochen wird, ist sie aus meiner Sicht einst sogar Pfarrkirche gewesen.
Die ausdrückliche Erwähnung der Pfarrkirche St. Gertrude hat mich darauf gebracht.

Außerdem sind in alten Zeiten die Viertel einer Stadt gleichzeitig die Pfarrbezirke gewesen und meines Wissens auch nach den Pfarrkirchen benannt worden. Die alte Stadt Halle hat sich aus 4 Stadtvierteln zusammengesetzt: dem Moritzviertel, dem Marienviertel, dem Ulrichviertel und dem Nicolaiviertel.
So kannten wir also eine Pfarrkirche St. Moritz, eine Pfarrkirche St. Maria und eine Pfarrkirche St. Ulrich. Von einer Pfarrkirche St. Nicolai ist keine Rede. Hinwiederum kennen wir zwar eine Pfarrkirche St. Gertrude, aber kein Gertrudenviertel.

Daraus folgt meine Vermutung, dass die Kapelle St. Nicolai vor dem Bau der Gertrudenkirche wohl als Pfarrkirche gedient hat und dann diese Funktion der Kirche St. Gertrude übertragen wurde. Zu der Zeit hatten aber die Stadtviertel schon ihre Namen und wurden nicht mehr umbenannt.

Leider finden sich in so früher Zeit (13. Jh.) keine Dokumente zur Übertragung einer Pfarre.
Aber die Verlegung einer Pfarre ist keine unübliche Vorgehensweise gewesen. Dies sieht man gut am Beispiel der Pfarre St. Ulrich, die im Jahre 1531 auf Anweisung Kardinal Albrechts auf die bisherige Klosterkirche der Serviten in der Galgstraße übertragen wurde. Diese ehemalige Klosterkirche ist auch heute noch als Ulrichkirche bekannt. Die ursprüngliche Kirche zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße wurde abgebrochen, nachdem die Pfarre verlegt worden war.

Montag, 21. Juli 2014

21. July Ao. 1452

Ertzbischoffs Friedrichs zu Magdeburg Confirmation eines geistlichen Beneficii zum Altar S. Catharinae in S. Nicolaus-Capelle zu Halle, so die von Kotzen und Northausen, als Erben Richardis, Peter Baldewins Witwen gestifftet.



Schon seit alter Zeit stand in einer Quergasse zwischen Großer und Kleiner Klausstraße die Kapelle St. Nicolai. Wann genau sie erbaut worden ist, kann nicht belegt werden. Es heißt jedoch, dass sie schon existierte, noch bevor mit dem Bau der Pfarrkirche St. Gertrude begonnen wurde. Da die Kirche St. Gertrude in der zweiten Hälfte des 13. Jh. entstanden ist, gehörte also die Kapelle St. Nicolai zu den ältesten Kirchen der Stadt.

Die Kapelle war dem heiligen Nikolaus gewidmet, der als Patron der Schiffer, Fischer und derer in Wassernot gilt.
Nikolaus wurde um 280 in Lykien (heute Teil der Türkei) in der Küstenstadt Patara geboren und starb um 345 als Bischof von Myra (heute Demre, Türkei). Ihm werden zahlreiche Wunder nachgesagt.
So soll er beispielsweise dem Hilferuf einiger Seeleute während eines Sturms gefolgt sein, die Navigation des Schiffes übernommen und sogar den Sturm gestillt haben. Aus dieser Legende leitet sich wohl sein Patronat ab.
Überdies gibt es die Geschichte von einem armen Manne, der 3 Töchter unter die Haube zu bringen hatte, jedoch nicht die Mittel für die Mitgift aufbringen konnte. So hätte der heilige Nikolaus diesem Mann des Nachts wohl etliche Beutel Geld in die Stube geworfen. Nun konnten die Töchter ausgestattet werden. Auf diese Episode geht der noch heute übliche Brauch zurück, den Kindern jedes Jahr am 06. Dezember kleine Geschenke zu machen.

Doch auch mit einem so mächtigen Patron blieb die Kapelle nicht von Unbill verschont. Im Jahre 1445 brannte sie bis auf den Grund ab und wurde danach wieder aufgebaut. Ein Hochwasser reichte im Jahre 1469 sogar bis an die Kapelle heran. Ein Jahrhundert später, die Reformation hatte sich in Halle längst durchgesetzt, wurde die Kapelle abgebrochen und die Steine zum Bau des neuen Klaustores und der Klausbrücke verwendet.

Peter Baldewin war Bürger der Stadt Halle und vermutlich Pfänner. Seine Witwe Richardis hatte ihr Vermögen ihren Verwandten, den Herren von Kotze und von Northausen vererbt, zu dem unter anderem die Erlöse aus einer Pfanne (etwa 0,5 Kubikmeter) des Deutschen Brunnens und einem Nößel (etwa ½ Liter) aus dem Meteritzbrunnen zählten.
Hermann, Heinrich und Ulrich von Kotze und Conrad, Johannes und Cuno von Northausen stiften dem Altar St. Catharina in der Kapelle St. Nicolai aus diesem Erbe insgesamt 41 Groschen und ein Stübchen (etwa 3,6 Liter) französischen Wein. Diese Stiftung wird dem Propst des Klosters zum Neuen Werk als Erbzins überlassen, um an besagtem Altar jede Woche 4 Messen zu Ehren der Verstorbenen lesen zu lassen.
Erzbischof Friedrich III. bestätigt diese Stiftung.

Sonntag, 20. Juli 2014

20. July Ao. 1414

Pabsts Johannis XXIII. Bulla declaratoria des von Pabst Bonifacio IX. der Stadt Halle ertheilten Privilegii, daß man um Geld-Schulden, oder anderer geringer Sachen halber, sie nicht ins Interdict legen und den Gottesdienst hemmen soll.



Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt. Zum Beispiel durften Gottesdienste nicht mehr gehalten werden und den Gläubigen wurden die Sakramente verwehrt. Trauungen wurden nicht durchgeführt und kirchliche Begräbnisse verweigert, Glocken durften nicht geläutet werden. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.
Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten.

Da das Interdikt oft missbräuchlich genutzt wurde und seine Wirkung im Volk nachließ, begannen die Päpste, diese Praxis einzudämmen.

Papst Johannes XXIII. bestätigt in diesem Dokument eine Zusicherung von Papst Bonifaz IX. vom 19. November Ao. 1390, dass über die Stadt Halle wegen solcher geringer Sachverhalte kein Interdikt verhängt werden soll.

Donnerstag, 17. Juli 2014

17. July Ao. 1514

Ertzbischoff Alberti Confirmation der Commende zum Altar Corporis Christi in S. Ulrichs-Kirchen von Wilhelm Untzern gestifftet.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Bornmeister Wilhelm Untzer stiftet nun dem Altar des Leibes Christi ein nicht näher bezeichnetes Gut mit einem jährlichen Zins in Höhe von 28 Gulden und dazu ein Wohnhaus neben dem Barfüßer-Kloster (heute Löwengebäude der Universität) für den Altaristen. Erzbischof Albrecht bestätigt diese Stiftung.

Der Altar selbst war von der Brüderschaft des Fronleichnams im Jahre 1475 gestiftet worden.

Ein Altarist kümmerte sich um die Pflege eines Altars und alle damit verbundenen Verrichtungen. Als Stellvertreter des Pfarrers feierte er die vorgesehenen Heiligen Messen zum Wohle des Stifters. Er wurde aus den Erlösen der Altarstiftung bezahlt.
Mit der Reformation wurden Altarstiftungen abgeschafft.

Übrigens hat die Familie Untzer diese Stiftung nach der Reformation in ein Stipendiat für Studenten vornehmlich aus ihrem eigenen Geschlecht umgewandelt. Dies stieß beim Kirchenvorsteher der Ulrichkirche auf Unwillen. Der strengte auch einen Prozess an, um die Stiftung für die Besoldung seiner Prediger zu erhalten. Letztlich jedoch entschied das Gericht zugunsten der Familie Untzer.

Mittwoch, 16. Juli 2014

16. July Ao. 1325

Des Dom-Capitels Verschreibung, daß wenn Ertzbischoff Burchard zu Magdeburg denen intus benanten Grafen und Herrn, und den Städten Magdeburg, Halle, und Calbe Unrecht oder Schaden thäte, sie ihn zu dessen Ersetzung anhalten oder ihm nicht beiystehen wollen.



Erzbischof Burchard III., von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Anfangs waren die Herren des Dom-Kapitels durchaus auf Seiten des Erzbischofs und unterstützten ihn nach Kräften. Weil er jedoch trotz mehrerer Vergleiche seine Unarten nicht ließ, rückte das Dom-Kapitel im Spätherbst 1324 von ihm ab.

Unser Dokument nun sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe die Unterstützung des Dom-Kapitels gegen den Erzbischof zu und verpflichtet ihn zu Schadenersatz bzw. gibt den Städten das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern.
Diesem Bündnis traten auch die Städte Burg und Haldensleben bei.

Dienstag, 15. Juli 2014

15. July Ao. 1499

Nicolaus Schildbergs Stifftung für den Kirchhüter in U. L. Frauen-Kirche und zu Anschlagung der Bet-Glocke pro pace auff dem rothen Thurme.



Die Pfarrkirche St. Maria, auch Unser Lieben Frauen-Kirche genannt, ist erstmals im Jahre 1275 in einem Ablassbrief erwähnt worden, aber vermutlich schon eher entstanden. Zu dieser Kirche gehörten die Hausmannstürme, die auch heute noch unsere Marktkirche zieren.
Der Marienkirche wurde der Rote Turm als Glockenturm beigestellt. Er wurde in der Zeit von 1418 bis 1506 erbaut.
Auf Befehl Kardinal Albrechts ist die Marienkirche ab 1529 bis auf die Hausmannstürme abgebrochen und mit der Kirche St. Gertrude zu einer einzigen Kirche vereint worden. Unsere heutige Marktkirche U. L. Frauen ist das Ergebnis dieses Zusammenbaus.

Nicolaus Schildberg war ein Bürger und Zinngießer in Halle und übte das Amt des Kämmerers im Rat der Stadt aus. Im Jahre 1476 begann er mit dem Bau einer Kapelle zwischen Klaustor und Schieferbrücke, die er St. Maria Magdalena weihen ließ. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Einkünften ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen.

Der Kirche U. L. Frauen - damals noch die einzelne Marienkirche - stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.

Mit vorliegendem Dokument bestimmt Nicolaus Schildberg, dass jeden Morgen zu Beginn der Frühmesse die Betglocke auf dem Roten Turm dreimal pro pace (zum Frieden) schlagen soll.
Der Küster der Marienkirche soll dafür Sorge tragen und für diesen Dienst jedes Jahr zu Ostern 1 Gulden erhalten.

Schildberg verlangt zudem, dass die Marienkirche tagsüber offen steht. Es soll ein frommer Mann bestellt werden, der stetig in der Kirche umhergeht und auf Ordnung achtet. Dieser Kirchendiener soll Besucher zum respektvollen Benehmen anhalten und eventuell anfallenden Unrat wegkehren. Des Weiteren soll er eine Schwippe (Rute) mitführen, um Hunde und andere Tiere aus der Kirche vertreiben zu können. Für seine Dienste erhält der Kirchendiener 1 1/2 Gulden jedes Vierteljahr und jährlich 14 Ellen Tuch.

Weiterhin bestimmt Nicolaus Schildberg die Kapelle St. Maria Magdalena dazu, der Marienkirche jedes Jahr zu Ostern ein Pfund Wachs zu spenden.

Sollte das Läuten pro pace und das Offenhalten der Kirche je abgeschafft werden, bestimmt Nicolaus Schildberg die Weitergabe des Geldes, des Tuches und Wachses an andere Bedürftige.

Diese Verfügung hat Nicolaus Schildberg zusätzlich dem Rat der Stadt zur Niederschrift gegeben.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren der Meinung, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober Ao. 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November Ao. 1504.

Montag, 14. Juli 2014

14. July Ao. 1520

Verträge und Artickel, so der Cardinal, Ertzbischoff Albrecht, samt dem Dom-Capitel zu Magdeburg, zwischen dem Neuen Stifft, ad Sudarium domini ad Velum aureum genant, und dem Rathe zu Halle aufgerichtet und vertragen.



Bei Gründung seines Neuen Stifts schließt Kardinal Albrecht einen Vertrag über die Beschränkungen und Befugnisse des Stifts mit dem Rat der Stadt Halle ab.

  • Die Stadt Halle wird zur Zahlung eines jährlichen Zinses von 340 Gulden verpflichtet, bis die Summe von 8.000 Gulden erreicht ist, die dem Neuen Stift vom Rat der Stadt zugesagt wurde.

  • Das Stift wird ein eigenes Brauhaus unterhalten, das Bier jedoch lediglich für den Eigenbedarf verwenden und nicht ausschenken oder verkaufen. Des Weiteren gestattet das Stift keinem Bürger der Stadt, im Stiftsbrauhaus zu brauen.

  • Das Stift kauft keine Grundstücke oder Häuser in der Stadt. Durch Erbschaft an das Stift kommende Güter innerhalb der Stadt soll das Stift binnen Jahr und Tag zum Verkauf anbieten und den Erlös der Gemeinde zur Verfügung stellen.

  • Das Stift darf kein Getreide kaufen, anbauen oder verkaufen. Des Weiteren darf innerhalb des Stiftsgeländes kein Verkauf stattfinden.

  • Spenden und Opfergaben sollen dem Stift zugute kommen.

  • Die Stadt Halle wird die Besitzungen und Kleinodien des Stifts getreulich verwahren, wenn der Stuhl des Erzbischofs unbesetzt ist und einem neuen Amtsinhaber wieder übergeben.
  • Das Stift verpflichtet sich, von der Moritzburg über die Mühle und die Wasserkunst bis zum Kornhaus des Stifts die Stadtmauer aufzurichten, aber dem Rat der Stadt Zugang zur Mühle und zur Wasserkunst zu gewähren.

Sonntag, 13. Juli 2014

13. July Ao. 1558

Vertrag mit dem Churfürsten zu Sachsen, wegen der Strassen und Leib-Geleit zwischen Scheuditz und grossen Kubel, und  der Obrigkeit und Gerichte, auch Huet und Weide uff dem Anger zwischen kleinen Kubel, Steinwitz und Nauendorff.



Erzbischof Sigismund vergleicht sich mit Kurfürst August von Sachsen über Grenzstreitigkeiten.
Die Straße und das Leibgeleit einschließlich der Straßengerechtigkeit für die Straße von Leipzig durch Schkeuditz bis nach Großkugel an die Kreuzung der Scheidewege stand demnach Kurfürst August zu, selbiges für die Straße von Großkugel bis nach Halle wurde Erzbischof Sigismund zugesprochen.
Eigentum neben dieser Straße, wofür das Stift Merseburg zuständig war, wurde von der Regelung ausgenommen.

Der erwähnte Anger wurde in der Mitte geteilt und die Hälfte gegen Steinwitz zu dem sächsischen Amt Delitzsch und die Hälfte gegen Kleinkugel zu dem magdeburgischen Amt Giebichenstein geschlagen. Den Anwohnern wurde verboten, die Weidengrenzen über die festgelegten Amtsgrenzen hinaus abzustecken.
Es wurden Malhügel aufgeworfen und Grenzsteine mit den Wappen beider Herrn gesetzt. 

Samstag, 12. Juli 2014

12. July Ao. 1713

König Friedrich Wilhelms in Preußen Majestät erneuerte Notification, von der auffs neue allergnädigst-confirmirten Vierteljährigen Collecte für die Frey-Tische in Halle.



Studenten hatten damals wie heute nicht viel Geld zur Verfügung. Es gab weder Bafög noch ein Stipendium. Um dennoch die Studenten der Friedrichs-Universität ernähren zu können, wurden sogenannte Freitische eingerichtet, an denen die Studiosi unentgeltlich speisen konnten.

Mit diesem Dokument bestimmt König Friedrich Wilhelm I. in Preußen erneut, dass einmal im Quartal an einem Sonntag in allen Kirchen der Stadt eine Kollekte aufgestellt werden soll, um durch Spenden die Freitische zu finanzieren.
Um Missbrauch vorzubeugen, gibt er im Nachgang auch detaillierte Instruktionen für die Inspektoren und Prediger zur Handhabung der Kollekte.

Freitag, 11. Juli 2014

11. July Ao. 1534

D. Türckens Verschreibung, dem Neuen Stifft zu Halle jährlich 100 Gulden Erbzinse von der Conradsburg zu reichen.



Das Kloster Konradsburg (bei Ermsleben im Harz) gehörte zu den Besitzungen des Klosters zum Neuen Werk. Wie man sich erinnern wird, hatte Kardinal Albrecht dieses Kloster und einige weitere eingezogen, um mit den Mitteln sein Neues Stift zu errichten und das Vermögen ebenfalls dem Stift zuzuschlagen.
Im Jahre 1530 bestätigte Kaiser Karl V. die Übereignung des Klosters Konradsburg an das Neue Stift.

Kardinal Albrecht gibt im gleichen Jahr u.a. das Kloster Konradsburg seinem Kanzler Dr. Christoph Türck erblich zu Lehen. Selbiger verpflichtet sich, einen Erbzins von 100 Gulden jedes Jahr am Tag Bartholomä (24. August) an das Neue Stift zu zahlen.

Dr. Christoph Türck verfügt in dem Dokument die Erbfolge für das Lehen. Seine leiblichen Erben treten mit gleichen Rechten in das Lehen ein.

Sollte er ohne leibliche Erben versterben, fällt das Lehen an von ihm zu benennende Personen, die dem Neuen Stift ein Jahr und einen Tag nach seinem Tode 3.000 Rheinische Gulden zu zahlen haben, um vollständig in das Lehen eintreten zu können und es wiederum erblich zu besitzen. Auch sie haben den jährlichen Erbzins von 100 Gulden am Tag Bartholomä zu entrichten.

Bleibt die pünktliche Zahlung ganz oder teilweise aus, fällt Kloster Konradsburg als Schadenersatz wieder an das Neue Stift zurück.

Türck legt in dem Dokument auch die Lehnsware fest, die immer dann fällig wird, wenn ein neuer Lehnsherr eingesetzt wird bzw. wenn der Lehnsmann stirbt und seine Erben das Lehen übernehmen. Die Lehnsware beträgt 50 Gulden.

Die Konradsburg ist seit 1021 verbrieft und wurde im 12. Jh. in ein Kloster umgewandelt, vermutlich als Sühneleistung für einen Mord. Die Herren der Konradsburg hatten sich im Selketal ab 1120 die Burg Falkenstein errichtet und die Konradsburg verlassen. Ab 1142 nannten sie sich offiziell die Falkensteiner.
Das Kloster Konradsburg wurde im Bauernkrieg niedergebrannt und im Jahre 1526 von den Mönchen verlassen.

Mittwoch, 9. Juli 2014

09. July Ao. 1443

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Confirmation des von Burgemeister und Rath zu Löbechün in der Pfarr-Kirche daselbst gestiffteten Altars S. Andreæ, Valentini, Margarethæ und Barbaræ.



Löbejün ist 2 Meilen (ca. 15 Kilometer) von Halle entfernt gelegen und wird ebenfalls in der Urkunde Kaiser Ottos I. vom 29. Juli Ao. 961 erwähnt, in der er dem Moritzkloster in Magdeburg den Zehnten von einigen Orten, darunter auch Giebichenstein, schenkt.
Die Stadt Löbejün hatte in alter Zeit eine Stadtmauer aus Lehm, ab 1552 eine steinerne Stadtbefestigung mit 4 Toren.

Erzbischof Günther bestätigt die Stiftung eines Altars für die Pfarrkirche St. Petri in Löbejün durch den Bürgermeister und den Gemeinderat.

Die Stadtkirche war dem Heiligen Petrus geweiht und wurde am Freitag, dem 17. Mai 1583 bei dem großen Stadtbrand zerstört, bei dem innerhalb von 3 Stunden die Kirche, der Glockenturm, das Rathaus, ein gemeinschaftliches Brauhaus und 180 Wohnhäuser in Rauch aufgegangen waren. Dieser Brand war von einem Manne gelegt worden, dem eines Sonntags kein Bier ausgeschenkt wurde, weil dies während des Gottesdienstes unschicklich war. Der Mann erhielt seine Strafe. Er wurde wenig später in Düben gefasst und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.

Im Jahre 1586 wurde die Kirche wieder erbaut. Ob der genannte Altar den Stadtbrand überstanden hat, ist hier nicht erwähnt.

Dienstag, 8. Juli 2014

08. July Ao. 1367

Heinrichs von Merwitz Lehn-Revers über das Guth Merwitz, so er von Ertzbischoff Theodorico zu Magdeburg zu Lehn empfangen.



Merwitz oder Merbitz (seit 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis gehörend) wurde erstmals im Jahre 1264 erwähnt und war ein Rittergut derer von Merwitz. Im 15. Jh. starb das Geschlecht aus und Erzbischof Johannes belehnte im Jahre 1468 Stephan Schlegel mit dem Gut Merbitz. Später ist das Dorf an die Herren von Krosigk gekommen.

Am 08. Juli Ao. 1367 gibt Erzbischof Dietrich das Gut an Heinrich von Merwitz zu Lehen.
Das Gut wird mit allen Zubehörungen, zusätzlich 5 Hufen Landes auf dem Felde bei Merwitz und 17 Hufen im Dorf, einer Holzstätte (Wald) und einer Wiese an Heinrich von Merwitz gegeben. Der Zins wird jährlich am Tag Mariä Geburt (08. September) entrichtet.
Die Besitzung wird auf anderthalb Hundert Schock breiter Groschen = 9.000 Groschen (150 Mark Silber) geschätzt.

Für seine Gattin Dorothea trifft Heinrich folgende Vorkehrungen:
Sollte Heinrich ohne Erben versterben, dann erhält der Erzbischof das Lehen zurück und soll Dorothea von Merwitz 75 Schock Groschen = 4.500 Groschen (75 Mark Silber) als Leibzucht (Witwenunterhalt) auszahlen.
Wenn seine Erben das Lehen übernehmen, dann sollen sie seiner Gattin jährlich 5 Mark Silber Witwenunterhalt zahlen. Eine Mark Silber soll in dem Fall seine Schwester Mechthild bekommen, die in Weißenfels Klosterfrau ist.
Überlebt seine Gattin Dorothea seine Erben, soll ihr das Gut als Unterhalt dienen. Will der Erzbischof dann das Lehen zurücknehmen, muss er wiederum die schon oben erwähnten 75 Mark Silber als Witwenunterhalt auszahlen.

Montag, 7. Juli 2014

07. July Ao. 1283

Des Prediger-Closters zu Halle Abtretung des Platzes, worauf die Neu-Mühle stehet, an das Closter zum Neuen Werck.



Das älteste und zugleich mächtigste Kloster in der Umgebung der Stadt Halle, das Kloster zum Neuen Werk, ist im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gestiftet worden und hat seine Besitzungen in den folgenden Jahrhunderten so weit ausgedehnt, dass seine Einkünfte denen einer guten Grafschaft im Heiligen Römischen Reich entsprachen. Es war mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt.

Das Kloster hatte im Jahre 1236 eine Wassermühle von den Herren von Hausen gekauft. Diese Wassermühle lag in Glaucha, dicht bei dem im Jahre 1231 gestifteten Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg.
Im Jahre 1258 stritt sich das Kloster zum Neuen Werk mit dem Rat der Stadt Halle, wer für die Instandhaltung des Mühlendammes verantwortlich sei. Letztlich verpflichtete sich die Stadt zur Reparatur des Mühlendammes bzw. zum Schadenersatz.

Doch auch in der Folgezeit muss es Streit um diese Mühle gegeben haben, denn das Kloster zum Neuen Werk sah sich nach einem Standort für eine neue Mühle um.
Ein Platz am Mühlgraben, einem Seitenarm der Saale, schien für diese Zwecke besonders geeignet zu sein. Also wurde hier um 1280 die Neumühle über den Mühlgraben erbaut. Wir kennen diesen Ort noch heute als Mühlpforte.
Der Grund und Boden, auf dem die Neumühle errichtet worden war, gehörte jedoch dem vermutlich im Jahre 1271 gestifteten Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz.

Für den Preis von 50 Marck Silber tritt das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz den Platz, auf dem die Neumühle steht, an das Kloster zum Neuen Werk ab.
Der Pfarrer der Ulrichkirche, dem dieses Stadtviertel unterstand, gibt seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Sonntag, 6. Juli 2014

06. July Ao. 1331

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Revocation der geistlich-auswärtigen Jurisdiction, so sein Vorfahr, Ertzbischoff Burchard, dem Probst des Closters zu St. Moritz verliehen, weil der Probst zum Neuen Werck, als Archidiaconus Banni Hallensis, sich darüber, als über einen Eingriff in seine Gerechtsame beschweret.



Das Augustiner-Kloster zum Neuen Werk wurde im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet und gelangte zu großem Reichtum und Einfluss in und um Halle. Erst Kardinal Albrecht verleibte die Gebäude und Besitzungen dieses Klosters im Jahre 1528 mit Erlaubnis des Papstes seinem Neuen Stift ein. Bald darauf ließ er die Klostergebäude abbrechen und verwandte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stifts.

Der Propst zum Neuen Werk wurde jeweils vom Konvent des Klosters gewählt, ohne dass der Erzbischof hier ein Einspruchsrecht gehabt hätte. Es wurde lediglich um Bestätigung der Propstwahl durch den Erzbischof ersucht.

Gleichzeitig mit seinem Klosteramt ist der Propst der jeweils amtierende Erzdiakon des Banni Hallensis (des hallischen Kirchensprengels), welches sich zwischen Saale, Elster und Fuhne erstreckte und vier Synodal-Sitze umfasste: Halle, Brachstedt, Zörbig und Gollma (heute Ortsteil von Landsberg). Als Erzdiakon besaß er Sitz und Stimme auf den Provinz-Synoden und Landtagen des Erzbistums Magdeburg. Außerdem hatte der Propst die geistliche Gerichtsbarkeit über den Kirchensprengel und daher einen eigenen Gerichtsdiener. Ohne seine Einwilligung durfte im gesamten Kirchensprengel keine Kapelle neu errichtet werden. Dem Erzdiakon oblag darüber hinaus die Aufsicht über die Pfarrkirchen im Sprengel.

Erzbischof Burchard hatte die geistliche Gerichtsbarkeit an den Propst zu St. Moritz verliehen und damit seine Kompetenz überschritten. Sein Nachfolger Erzbischof Otto revidiert diese Entscheidung, nachdem sich der Propst zum Neuen Werk bei ihm beschwert hat.

Freitag, 4. Juli 2014

04. July Ao. 1592

E. H. Dom-Capituls zu Magdeburg Sede vacante Consens in den Verkauff des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle. 



Das Vorwerk Gimritz, im Süden der Peißnitz-Insel gelegen, hat ursprünglich zum Kloster zum Neuen Werk gehört und ist vermutlich schon vor 1238 entstanden.
Als Kardinal Albrecht im Jahre 1518 von Papst Leo X. die Erlaubnis erhielt, sein Neues Stift zu errichten und dafür auch Klöster einzuziehen, ging der Besitz des Klosters Neuwerk in das Eigentum des Neuen Stifts über.
Dieses Neue Stift übereignet im Jahre 1540 das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle unter bestimmten Bedingungen.
Im Jahre 1541 (vor seiner Flucht nach Mainz) bestätigte Kardinal Albrecht unter anderem diesen Verkauf.

Es sind einige Jahrzehnte vergangen und das Domkapitel zu Magdeburg bestätigt erneut diesen Verkauf.

Nun gelten noch folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.
  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 9 Groschen abgegolten.

Als Lehnsträger wird nunmehr der Ratsmeister Jacob Redel angegeben. Der Titel des Ratsmeisters entspricht unserem heutigen Bürgermeister.
Für den Fall, dass Jacob Redel stirbt, wird der Rat der Stadt angewiesen, innerhalb von 4 Wochen einen neuen Ratsmeister zu wählen. Dieser hat dann das Lehen zu übernehmen und 100 Taler als Lehnsware zu erlegen. So soll jedesmal beim Wechsel des Ratsmeisters verfahren werden.

Donnerstag, 3. Juli 2014

03. July Ao. 1523

Des Abts und Convents des Closters Hillersleben Donation einiger Reliquien an das Neue Stifft zu Halle.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Deshalb bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen in und um die Stadt Halle einzuziehen und sein Chorherrenstift in einem Kloster seiner Wahl einzurichten. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt. Er nutzte das bisherige Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Zur Mehrung des Ruhmes der von Kardinal Albrecht neu errichteten Stiftskirche (heutiger Dom in Halle) beschlossen die hohen Herren des Benediktiner-Klosters zu Hillersleben (im heutigen Landkreis Börde), dem Neuen Stift einige Reliquien zu schenken.

Die Schenkung bestand aus dem versilberten Haupt der Heiligen Barbara und einem mit Silber beschlagenen Reliquien-Kästchen.

Mittwoch, 2. Juli 2014

02. July Ao. 1456

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Lehenbrieff über das Schultheissen-Amt zu Halle, Hermann Maschwitzen ertheilet.



Der Schultheiß bekleidete ein Richteramt im Berggericht (also der Gerichtsbarkeit für die Bürger der Stadt Halle; die Halloren hatten ihre eigene Gerichtsbarkeit: das Talgericht).
Er war zuständig für die niedere Gerichtsbarkeit und hatte somit über geringere Vergehen zu befinden, die eine Geldbuße oder leichtere Leibstrafen (Pranger, Schandpfahl usw.) zur Folge hatten. Auch über Erb- und innerstädtische Grenzstreitigkeiten hatte der Schultheiß Gericht zu halten.
In Halle war der Schultheiß ebenfalls Innungspatron der sechs großen Innungen: der Kramer, Bäcker, Schuster, Fleischhauer, Schmiede und Futterer. Er nahm an ihren Zusammenkünften teil und entschied über die Streitigkeiten der Innungen.

Das Amt des Schultheiß war erblich und wurde an die männlichen Nachkommen übertragen. Hermann Maschwitz hatte sich das Schultheißentum von den Gebrüdern Claus und Peter Rademacher erkauft und wurde so Nachfolger ihres Vaters, Heinrich Rademacher.

Dienstag, 1. Juli 2014

01. July Ao. 1694

Statuta der Friedrichs-Universität zu Halle, von Churfürst Friedrichs des dritten zu Brandenburg Churfürstliche Durchlaucht ertheilet.



Nachdem Kardinal Albrechts katholische Universität zu Halle nur von 1535 bis 1541 existierte und sich wegen der Verbreitung des evangelischen Glaubens nicht entfalten konnte, errichtete als nächstes ein Franzose namens Michel de Milié (auch la Fleur genannt) im Jahre 1680 eine Ritter-Akademie im Einsiedelischen Haus in der Großen Märkerstraße.

Auf der Grundlage dieser Ritter-Akademie und unter Förderung des Kurfürsten zu Brandenburg entstand nach und nach ein regelrechter Universitätsbetrieb.

Am 01. Juli Ao. 1694 weihte Kurfürst Friedrich III. (später Friedrich I. in Preußen) die Friedrichs-Universität zu Halle ein und erließ die erwähnten Statuten für die Fakultäten Theologie, Jura, Medizin und Philosophie.