Montag, 18. August 2014

18. August Ao. 1012

Pabst Benedicti VIII. Breve an Ertzbischoff Walthardum zu Magdeburg, mit welchem er ihm das Pallium überschickt, die Vortragung des Creutzes und andere Freyheiten erlaubt.



Die Amtszeit Erzbischof Walthards war nur von kurzer Dauer. Gerade einmal zwei Monate lang besetzte er den Stuhl des Erzbischofs in Magdeburg. Um 960 geboren, wurde Walthard (oder Walther) im Jahre 984 zum Dompropst in Magdeburg ernannt.
Im Jahre 1004 erwählte ihn das Domkapitel zum neuen Erzbischof. König Heinrich II. legte jedoch Widerspruch ein und sorgte dafür, dass sein Hofkaplan Tagino (oder Daginus) zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde.

Erst nach dem Tode Taginos am 09. Juni Ao. 1012 setzte das Magdeburger Domkapitel Walthard als Erzbischof ein. Zwei Monate später, am 12. August Ao. 1012, verstarb Walthard unerwartet auf der Burg Giebichenstein und wurde in der Domkirche zu Magdeburg bestattet.

So kam also die päpstliche Bestätigung in seinem Amt und das Zeichen der erzbischöflichen Würde, das Pallium, erst posthum in Magdeburg an. Am 18. August Ao. 1012 ließ Papst Benedikt VIII. einen Brief aufsetzen, in dem Erzbischof Walthard seine Amtsfreiheiten gestattet werden. Ihm wird außerdem das Recht erteilt, Prozessionen vorzustehen. Nun, er konnte diese Freiheiten nicht mehr nutzen.

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