Dienstag, 29. Oktober 2013

Scrapbook - 29.10.2013

Der heutige Chronikeintrag hat mir eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen eingebracht. Die muss ich festhalten.

  • Vor dem 15. Jh. wurden Hohlmünzen geprägt. Die waren einem hohen Verschleiß ausgesetzt und mussten demzufolge häufig eingeschmolzen und neu geprägt werden. Um diese Kosten wieder einzunehmen, erhob man Zölle auf ein- und ausgehende Waren.
  • Im 15. Jh. wurden erstmals "dicke Pfennige", also massive Münzen, geprägt. Die wurden später nach ihrem Herkunftsort Joachimsthal in Nordböhmen als "Joachimsthaler", noch später verkürzt auf Thaler bezeichnet.  
  • Halle trieb Salzhandel vornehmlich mit Franken, Sachsen, Schlesien und Böhmen
  • Das Münzrecht war von Kaiser Otto III. im Jahre 987 an den Erzbischof von Magdeburg geschenkt worden. Dieser delegierte das Amt des Münzmeisters an den Salzgrafen zu Halle.

29. October Ao. 1428

Ertzbischoff Günther zu Magdeburg versetzt mit Consens des Dom-Capituls die Salzgrafschafft und Müntzey an den Rath zu Halle auf neun Jahr lang für 2666 Marck 11 Loth Silber.




Bereits Kaiser Otto III. hatte im Jahre 987 das Münzrecht für das Erzbistum Magdeburg an den Erzbischof als Landesherrn geschenkt. Die Erzbischöfe übertrugen im Rahmen ihres Münzrechts das Amt des Münzmeisters für die Stadt Halle auf den jeweiligen Salzgrafen, den sie auch ernannten.

Die Stadt Halle in ihrem Bestreben, sich von der erzbischöflichen Macht zu lösen und den Status als Freie Reichsstadt zu erringen, war natürlich daran interessiert, einen gewissen Einfluss auf den Münzmeister zu haben. Deshalb drang die Stadt darauf, das Recht zu erhalten, den Salzgrafen selbst zu bestimmen und diese Wahl vom Erzbischof nur noch bestätigen zu lassen. Diese Forderung führte zu großem Streit insbesondere mit den Erzbischöfen Albrecht III. (1368 - 1372) und Peter (1372 - 1381). Die Folge dieses Streits war, dass für einige Zeit kein neuer Salzgraf eingesetzt worden war.

Erzbischof Günther hatte vor, diesem Streit ein Ende zu setzen und bestimmte im Jahre 1408 einen neuen Salzgrafen, Hans von Hedersleben. Dieser Salzgraf wurde von der Stadt auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Zur ausführlichen Geschichte verweise ich auf den Eintrag vom 02. Oktober 1414.

Nunmehr versetzt Erzbischof Günther eben dieses Privileg, um das die Stadt bisher so verzweifelt gekämpft hat, gegen Zahlung von 2.666 Mark und 11 Loth Silber für 9 Jahre an den Rat zu Halle. Die Stadt darf nun rechtmäßig einen Salzgrafen ernennen und das Münzrecht ausüben.
Im Dokument erwähnt Erzbischof Günther extra die Genehmigung für das Münzschlagen an die Stadt. Niemand soll die Stadt an ihrem erkauften Recht hindern.
Für den Fall des Rückkaufs dieses Privilegs legt Erzbischof Günther gleich den Preis fest: das Dom-Kapitel darf nach 9 Jahren für die Hälfte des Verkaufspreises, also 1.333 Mark und 6 1/2 Loth Silber, zurückkaufen.

Sonntag, 27. Oktober 2013

27. October Ao. 1238

Des Teutschen Ordens-Hauses S. Cunigundis zu Halle Vergleich mit dem Closter zum Neuenwerck wegen der Closter-Mühle zu Gimritz, daß solche nebst dem Mühl-Damme, im Stande bleiben, hergegen dem Ordenshause samt dessen Höfen zu Judendorff und Rideburg in selbiger freygemahlen werden sollen.




Das Kloster zum Neuen Werk hatte schon im 12. Jh. in der Nähe des heutigen Gutes Gimritz eine Mühle erbauen lassen und dafür - wenn notwendig - die Saale stauen lassen.
Der Deutsche Ritterorden erwarb einen Platz neben der Hohen Brücke (Jungfernwiese, auf der heutigen Salinehalbinsel), auf dem der Orden im Jahre 1200 die Komturei St. Cunigund mit einer Kapelle und einem Hospital erbaute.

Die Komturei war schon von Natur aus hochwassergefährdet. Wenn jedoch an der Klostermühle der Fluss zusätzlich gestaut wurde, nahmen die Gebäude des Deutschen Ritterordens mit ziemlicher Sicherheit Schaden.

Deshalb hatte die Komturei Klage gegen die Klostermühle zu Gimritz geführt und auf deren Abschaffung gedrungen. Diesem Wunsch wurde nicht stattgegeben. Das Kloster zum Neuen Werk und der Deutsche Ritterorden verglichen sich jedoch dahingehend, dass als Schadensersatz für die Komturei samt ihren Besitzungen im Judendorf und in Reideburg unentgeltlich gemahlen werden sollte in der Klostermühle. Dafür durften Mühle und Mühldamm bestehen bleiben.

Samstag, 26. Oktober 2013

26. October Ao. 1514

Cardinals Alberti Bestätigung der Becker Brüderschaft bey dem Brüder-Closter zu Halle, samt Ablaß auf hundert Tage.




Die Serviten oder Marienknechte, auch Neue Brüder genannt, hatten ihr Kloster 1341 schlussendlich auf Hagedorns Hof in der Galgstraße errichtet und mehrten in den folgenden Jahrhunderten ihre Reichtümer. Zur Geschichte der Serviten in Halle seht Euch bitte den Eintrag vom 13. Oktober 1286 an.

Die Serviten nahmen auch Brüderschaften auf, die dann ihre Memorien (Totengedenken) in der Klosterkirche begehen durften. Hier sind insbesondere die Bornmeister, Salzwirker, Brauer und Bäcker zu nennen.

Im vorliegenden Dokument bestätigt Kardinal Albrecht die Aufnahme der Bäcker-Innung verbunden mit einem Ablass von 100 Tagen.

Freitag, 25. Oktober 2013

25. October Ao. 1184

Pabst Lucii III. Confirmation über Seeburg, Jüterbock und Sommerschenburg, so Ertzbischof Wichmann dem Ertzstifft Magdburg acquiriret und geschencket.




Heinrich der Löwe (um 1130 - 1195), Herzog von Sachsen und Bayern aus dem Geschlecht der Welfen, hatte sich ob seiner Machtfülle und seines Hochmutes etliche Feinde gemacht. Noch dazu versuchte er seine Macht durch Eroberungen in sächsischen Landen zu vermehren. Im Zuge dieser kriegerischen Auseinandersetzungen bildete sich gegen ihn eine fürstliche Opposition, an deren Spitze Erzbischof Wichmann von Magdeburg stand.
Der Konflikt zwischen Heinrich dem Löwen und der gegen ihn verschworenen Fürsten führte zum sächsischen Krieg in den Jahren 1166 bis 1170.
Einer der wenigen Verbündeten Heinrichs des Löwen war Graf Burchard zur Lippe, der die Festung Haldensleben besaß. Erzbischof Wichmann belagerte im Jahre 1168 eben diese Festung, musste aber unter großen Verlusten unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Erst das Einschreiten Kaiser Friedrich Barbarossas beendete den Krieg im Jahre 1170.

Nach dem Friedensschluss näherten sich Heinrich der Löwe und Erzbischof Wichmann einander an und wurden sogar Freunde.

Sieben Jahre später, 1177, überwarf sich Heinrich der Löwe mit seinem Vetter, Kaiser Friedrich Barbarossa. Barbarossa hatte Heinrich um Gefolgschaft im Kampf gegen die lombardischen Städte ersucht und Heinrich hatte abgelehnt. Dies galt als Ehrverletzung des Reiches und wurde schwer geahndet.
Heinrich der Löwe wurde 1180 in die Acht geschlagen und ging all seiner Lehen und Herzogtümer verlustig. Er musste ins Exil nach Südengland gehen.

Die anderen Fürsten versuchten nun, sich die ehemaligen Besitzungen Heinrichs unter den Nagel zu reißen. Erzbischof Wichmann war hier keine Ausnahme. Er belagerte erneut die Festung Haldensleben und errang sie endlich 1181 durch eine List: er hatte die Ohra anstauen lassen und dadurch die Übergabe des Ortes erzwungen. Haldensleben gehörte fortan zum Erzstift Magdeburg.

In den Wirren dieser Kämpfe war im Jahre 1178 Graf Albert von Sommerschenburg ohne männlichen Erben verstorben und Erzbischof Wichmann kaufte die Grafschaft und schlug sie dem Erzstift Magdeburg hinzu.
Ebenfalls brachte Erzbischof Wichmann Jüterbog an das Erzstift und schenkte diesem das Schloss Seeburg mit seinen Erbgütern.

Über diese Schenkungen ließ sich Wichmann eine Bestätigung von Papst Lucius III. ausstellen, um eventuellen Rückforderungen vorzubeugen.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

Scrapbook - 24.10.2013

Zu meinem Chronikeintrag vom heutigen Tag über den Osnabrücker Friedensvertrag vom 24. Oktober 1648 ist noch ein weiterer Artikel zu erarbeiten mit den wichtigsten Regelungen des Westfälischen Friedens.

24. October Ao. 1648

Extract des Oßnabrückischen Friedens-Schlusses, das Ertz-Stifft Magdeburg und die dem Durchl. Chur-Hause Brandenburg zu leistende Satisfaction betreffend.




Nach 5 Jahren zäher Friedensverhandlungen fand endlich der Dreißigjährige Krieg, der Eurpoa seit 1618 in Atem hielt, sein Ende. In Münster wurde der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Frankreich geschlossen. In Osnabrück waren die Friedensbedingungen zwischen Kaiser Ferdinand III. und dem Königreich Schweden verhandelt worden.

Unter anderem heißt es im Osnabrücker Friedensvertrag:

Artikel XI.
Brandenburg bekommt anstatt Vorpommern das Stift Halberstadt, die Grafschaft Hohenstein, das Stift Minden, Camin und die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, ausgenommen die 4 Ämter Querfurt, Jüterbog, Dame und Burg, welche der Kurfürst von Sachsen anläßlich des Prager Friedens (1635) erhalten hat und auch behalten soll.

Artikel XIV.
Der gewesene Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm zu Brandenburg bekommt anstatt der 12.000 Reichstaler, die er jährlich aus den Einnahmen des Erzstifts erhoben, das Kloster und Amt Zinna und Amt Loburg nebst 3.000 Reichstaler aus dem Erzstift Magdeburg. Nach seinem Tode sollen seine Erben diese Ämter noch 5 Jahre lang besitzen und dann an das Erzstift zurückgeben.

Der Extrakt beinhaltet in lateinischer Sprache die Passagen des Osnabrücker Friedensvertrages, die das Erzbistum Magdeburg betreffen, welches nun an das Haus Brandenburg gefallen war.

Dienstag, 22. Oktober 2013

22. October Ao. 1531

Des Abts und Convents des Closters Berge vor Magdeburg Donation eines silbernen Sarges voller Reliquien an den Cardinal Albrecht, und das Neue Stifft zu Halle.









Das Benediktiner-Kloster St. Johannes der Täufer auf dem Berge in der Nähe von Magdeburg blickt auf eine lange Geschichte zurück. Es wurde nachweislich bereits im Jahre 970 urkundlich erwähnt, jedoch schon eher gegründet.

In den Wirren der Reformation wurde dieses Kloster im Jahre 1524 zwischen Ostern und Pfingsten von aufständischen Magdeburgern geplündert und dabei ein silberner Sarg mit heiligen Gebeinen geraubt.
Kardinal Albrecht hatte als Erzbischof des Erzbistums Magdeburg dafür Sorge getragen, dass der Sarg zurück in geistlichen Besitz kommt und ihn für das Kloster aufbewahrt.

Aus Dankbarkeit dafür haben der Abt Heinrich, der Prior Arnold und das ganze Konvent den Sarg und dessen Inhalt an Kardinal Albrecht für sein Neues Stift in Halle geschenkt. Gleichzeitig wollte sich das Kloster dafür erkenntlich zeigen, dass Kardinal Albrecht das Kloster in seine althergebrachten Rechte wiedereinsetzte.

Montag, 21. Oktober 2013

21. October Ao. 1327

Vertrag zwischen dem Rath und der Stadt Halle mit Heinrich von Northausen und seinen Brüdern wegen des Krieges, so sie miteinander gehabt.




Heinrich von Nordhausen hatte an der Seite von Erzbischof Burchard III. (von 1307 bis 1325 im Amt) insbesondere die Städte des Erzbistums tyrannisiert und befehdet.
Erzbischof Otto war nun um eine Schlichtung der Angelegenheiten bemüht und bewegte daher die Stadt Halle zu einem Vergleich,

In dem Vergleich verpflichten sich Heinrich von Nordhausen, Heinrich von Freyberg und die Ratsmänner und Innungsmeister der Stadt Halle dazu, gegeneinander Frieden zu halten.
Sollte der Friede gebrochen werden, wird der Friedensbrecher auf 100 Jahre und einen Tag aus der Stadt verwiesen.

An dem Dokument waren 11 Siegel angebracht:
- das Stadtsiegel
- das Siegel der Schöppen im Thal (Gericht der Halloren)
- das Siegel der Schöppen des Berggerichts (Bürgergericht)
- die Siegel der Krämer-, Schuster-, Bäcker-, Fleischer-, Schneider- und Futterer-Innung
- das Siegel Heinrichs von Nordhausen
- das Siegel Heinrichs von Freyberg

Sonntag, 20. Oktober 2013

20. October Ao. 1184

Ertzbischoff Wichmanni zu Magdeburg Confirmation aller Güter des Closters S. Petri auf dem Lauterberge.




Das Kloster St. Petri gehörte zum Amt Petersberg und hat seit mindestens 1127 bestanden. In diesem Jahr ist es von Markgraf Konrad zu Meißen dem Papst unterworfen worden.

Die Güter bestehen größtenteils aus Ortschaften, die bis weit in kusächsisches Gebiet reichten. Daher war die Verwaltung des Amtes Petersberg auch relativ schwierig, wenn auch einträglich.
Erzbischof Wichmann bestätigt dem Kloster hier seine Besitzungen.

Samstag, 19. Oktober 2013

19. October Ao. 1693

Kaysers Leopoldi Privilegium der Universität Halle ertheilet.




Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, der für Kaiser Leopold schon militärische Unterstützung in Ungarn, Italien, Brabant und am Rhein geleistet hatte, erbat ein kaiserliches Privilegium für die neu zu gründende Universität in Halle.

Kaiser Leopold, selbst ein Freund der Gelehrsamkeit und der Wissenschaften, gewährte das Privilegium und verband es mit zahlreichen Freiheiten.

Freitag, 18. Oktober 2013

18. October Ao. 1414

Erzbischof Günther setzt Hans Schaffstädt in das Amt des Salzgrafen ein.

Nach dem Streit zwischen der Stadt Halle und dem Erzbischof Günther, wer denn nun das Privileg hat, einen Salzgrafen zu ernennen, wird der Stadt endgültig gezeigt, dass der Erzbischof als Landesherr die höheren Rechte besitzt.

Im Verlauf dieses Streits musste Hans von Hedersleben, im Jahre 1408 von Erzbischof Günther in das Amt eingesetzt, sein Leben lassen. Siehe hierzu den Eintrag vom 02. Oktober 1414.

18. October Ao. 1452

Ertzbischoff Friderici zu Magdeburg Confirmation der Privilegien und Güter des Closters zum Neuen Werck.




Das Kloster zum Neuen Werk ist im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gegründet worden und hat im Laufe der Zeit viele Schenkungen erhalten, war somit sehr wohlhabend. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Das Kloster beherbergte Augustinermönche, wurde während der Reformation verlassen und seine Güter im Jahre 1531 dem Neuen Stift Kardinal Albrechts zugeschlagen.

Erzbischof Friedrich III. bestätigt hier dem Kloster zum Neuen Werk all seine Privilegien und Güter.

Donnerstag, 17. Oktober 2013

17. October Ao. 1452

Verbündnüß Ertzbischof Friedrichs mit dem Rathe und der Stadt Halle wider Henning Strobarten und seine Söhne.




Henning Strobart, ein Söldner niederer Herkunft aus Niedersachsen, wurde von der Stadt Halle im Jahre 1426 in Dienst gestellt, um gegen Erzbischof Günther vorgehen zu können. Mit diesem hatten sich Streitigkeiten ergeben, weil er das Privileg der Stadt, einen Salzgrafen zu ernennen, missachtete und selbst einen einsetzte. Zu der Geschichte seht Euch bitte den Eintrag vom 02. Oktober 1414 an.

Henning Strobart arbeitete sich in den Diensten der Stadt nach oben, bis er den Rang eines Stadthauptmanns einnahm. In dieser Stellung brachte er es zu großem Ansehen und Reichtum und wusste die Bürgerschaft nach seinen Interessen zu bereden. Kurz: Man hatte nach Strobarts Pfeife zu tanzen.
Dies gefiel weder dem Erzbischof noch dem Rat der Stadt. Deshalb schloss man ein Bündnis gegen Henning Strobart und seine Nachkommen.

In diesem Bündnis wird beschlossen, dass sich Erzbischof und Stadt nicht gegeneinander aufhetzen lassen und auch keinen Krieg zulassen werden, den Henning Strobart oder seine Söhne mit anderen zu schüren versucht.
Des Weiteren verpflichtet man sich, Strobart und Söhne bei erster Gelegenheit gefangen zu setzen, wobei keiner im Bündnis ihm wieder heraushelfen soll.
Strobarts Güter im Erzstift und in Halle sollen bei erster Gelegenheit eingezogen werden und hälftig in den Besitz des Erzbischofs und der Stadt übergehen.

So wurden Strobart und seine Familie zu unerwünschten Personen erklärt und Henning Strobart selbst geriet tatsächlich in in Bitterfeld in Haft, wenn auch dann auf Betreiben des Kurfürsten von Sachsen. Dort starb er im Jahre 1456.

Seine Nachkommen jedoch konnten sich wieder einigen Ruf verschaffen und so findet sich zum Beispiel ein Thomas Strobart im Jahre 1540 als Pfänner in Halle.

17. October Ao. 1259

Ertzbischoff Rudolphi zu Magdeburg Verpfändung der Stadt Jeßen und Schlosses Zörbig unter gewissen Bedingungn an Graf Sigfriden von Anhalt.




Erzbischof Rudolph räumt Graf Sigfried I. zu Anhalt (aus der älteren Zerbster Linie) die Stadt Jessen samt Stadt und Schloss Zörbig auf 4 Jahre wiederkäuflich ein. Graf Sigfried bezahlt dafür 1027 Merk Silber, die Erzbischof Rudolph zum Kauf des Ortes Seehausen verwendet.

Mittwoch, 16. Oktober 2013

16. October Ao. 1338

Des Probsts und Convents zu St. Moritz Vergleich mit dem Rathe zu Halle wegen Zinsen und eines Platzes bey der Capelle zum heiligen Grabe.




Der Probst des Moritzklosters in Halle gibt hier einige Vereinbarungen kund, die bestimmte Häuser der Stadt betreffen.

Das Haus Hans Gutjahrs wird mit einem Zins von einer halben Mark jährlich belegt. Dafür gehört das Haus ihm und seinen Erben.

Der Platz zwischen Hans Gutjahrs Haus, der Kapelle zum heiligen Grab und der Kapelle St. Johannes (der Platz wurde der Papen-Platz genannt) soll frei bleiben und nicht verbaut werden. Dazu verpflichtet sich das Moritzkloster und die Stadt wird gleichfalls verpflichtet.

Hermann Ameke soll ebenfalls eine halbe Mark jährlichen Zins für sein Haus bezahlen, damit in der Kapelle zum heiligen Grab Lichter gespendet werden können.

Das Haus Martin Smeds vor dem Galgtor soll Eigentum der Stadt bleiben.

Dienstag, 15. Oktober 2013

15. October Ao. 1324

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Verbindung gegen die Fürsten und Herrn, auch Städte Magdeburg, Halle und Calbe, die wider Ertzbischoff Burcharden in Bündniß gestanden, daß selbiger sie binnen 4 Monathen von dem Interdict befreyen, oder das Dom-Capitul ihnen die Schlösser Plate und Plaue einräumen wolle.




Das Dom-Kapitel sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe und deren Verbündeten die Aufhebung des Interdikts durch Erzbischof Burchard binnen 4 Monaten zu. Solte sich der Erzbischof nicht daran halten, erhalten die Städte und ihre Verbündeten die Schlösser Plate (Mecklenburg-Vorpommern) und Plauen (Sachsen).

Das Interdikt bedeutete die Untersagung jeglicher gottesdienstlicher Verrichtungen und gehört neben der Exkommunikation zu den schwersten Kirchenstrafen. Durch das Verbot der Gottesdienste wurden den Gläubigen die für das Seelenheil notwendigen Sakramente versagt. Dies galt nicht nur für Einzelpersonen, sondern für ganze Landstriche oder, wie in diesem Fall, für mehrere Städte.

15. October Ao. 1324

Ertzbischoff Burchards Verschreibung, daß die von Halle, Magdeburg und Calbe bey aller ihrer alter Gerechtigkeit und Gewohnheit, was sie mit Briefen oder Altseßen beweisen können, bleiben, auch nicht anders, als mit ihrem Willen beschatzet und bebethet werden sollen.




Erzbischof Burchard III., der die Städte Magdeburg, Halle und Calbe (und andere) bisher tyrannisiert hatte und sich an deren Vermögen schadlos hielt, geht hier einen Vergleich ein. Vergleicht hierzu den Eintrag vom 14. Oktober 1324.

In vorliegendem Dokument verspricht Burchard, den vom Papst erwirkten Bann und das Interdikt (Untersagung des Gottesdienstes) von den Städten und ihren Verbündeten zu nehmen und die Städte in ihre Gerechtsame wieder einzusetzen. Den Städten sollen keine Trutzburgen entgegen gebaut werden. Etwaige unrechtmäßige Gebäude sollen wieder entfernt werden.
Steuern und Zölle sowie geistliche Abgaben sollen nicht gegen den Willen der Städte auferlegt werden.

In einem zweiten Dokument willigt das Dom-Kapitel in den Vergleich ein.

Montag, 14. Oktober 2013

14. October Ao. 1324

Compromiss zwischen Ertzbischoff Burcharden zu Magdeburg eines, und Graf Bussen zu Mansfeld, dem Rath zu Magdeburg, Halle und Calbe andern Theils, auf 8 erwehlte Schieds-Leute, sie wegen ihrer Streitigkeiten aus einander zu setzen.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Graf Burchard IV. von Mansfeld, Busso genannt, hatte sich davon überzeugt, dass Erzbischof Burchard mit den Bürgern der Städte seines Erzbistums tyrannisch verfuhr und wandte sich von diesem ab.

In den Streitfällen zwischen dem Erzbischof und den Städten Magdeburg, Halle und Calbe entschied Graf Busso von Mansfeld nun, dass sich 8 namentlich bestimmte Schiedsleute mit den Sachverhalten zu befassen hatten und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.

Sonntag, 13. Oktober 2013

13. October Ao. 1286

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Ablaß-Brieff der Kirche S. Nicolai zu Amendorff ertheilet.




Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf. Heinrich von Ammendorf hat im Jahre 1264 bei der Dorfkirche St. Nicolai ein kleines Augustiner-Kloster gestiftet, dessen Mönche 1274 mit den Clausnern aus Giebichenstein und 1306 mit den Serviten zusammengegangen sind und das Serviten-Kloster beim Rabenstein vor dem Oberen Galgtor gegründet haben. Als Serviten oder Marienknechte zogen sie dann 1341 auf Hagedorns Hof in der Galgstraße und begannen dort mit dem Klosterbau, der sich über 130 Jahre hinzog.

Samstag, 12. Oktober 2013

12. October Ao. 1470

Kayser Friedrichs Commission, Hertzog Otten von Braunschweig ertheilet, daß er die Hertzoge von Sachsen und die Stadt Halle wegen des Neu Jahr Marckts betagen, verhören und entscheiden solle.




Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte (siehe Eintrag vom 02. Oktober), folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und klagte wenig später gegen den Neujahrsmarkt zu Halle.
Nachdem Kaiser Friedrich III. am 25. Mai 1469 ein zweites Privileg für den Neujahrsmarkt in Halle ausgestellt hatte und im August 1469 Leipzig aufgefordert wurde, seinen Neujahrsmarkt einzustellen, wurde Kurfürst Friedrich zu Brandenburg im Juni 1470 mit der Untersuchung des Falles beauftragt. Dieser jedoch kümmerte sich nicht um die Angelegenheit. Ob er wirklich aufgrund einer Krankheit verhindert war oder sich einfach nicht einmischen wollte, bleibt im Dunkeln.
Deshalb beauftragt Kaiser Friedrich III. nun Herzog Otto von Braunschweig mit Prüfung und Vergleich.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Scrapbook - 10.10.2013

Und ich habe auch noch etwas dazugelernt, als mir das Dokument über die Schenkung Hans von Waltheims an das Hospital St. Cyriaci in die Hände fiel.

Das Klaustor muss schon 1467 Klaustor geheißen haben.
Laut Johann Christoph von Dreyhaupt erhielt das Tor seinen Namen deshalb, weil die Kapelle St. Nicolai zwischen Großer und Kleiner Klausstraße im Jahre 1569 abgebrochen und ihre Steine zum Bau des Klaustores im Jahre 1575 verwendet worden sind.

Mir war klar, dass vor diesem 1575 erbauten Tor schon ein anderes existiert haben muss. Denn die heutige Mansfelder Straße ist ja schon aus den Tagen Karls des Großen als Heer- und Handelsstraße bekannt und dürfte demzufolge spätestens seit der Existenz der hallischen Stadtmauer (Bau etwa 1120 - 1180) ein Tor als Zugang zur Stadt gehabt haben.

Wenn das Tor aber schon vor 1575 Klaustor hieß, muss der Name auf die Bezeichnung des Stadtviertels Nicolai-Viertel bzw. auf den Namen der dazugehörigen Vorstadt (Klausvorstadt) zurückzuführen sein. Das muss ich bei der 2. Auflage meines Buches "Rund um die Stadtmauer in Halle (Saale)" berücksichtigen.

Scrapbook - 10.10.2013

Anfrage einer Freundin:

Was war ein Rheinischer Gulden wert?


Meine Antwort: 

In etwa kann man sagen, dass ein Gulden um 1467 mit einem Wert von 20 Groschen gehandelt wurde, was wohl etwa 2 Mark entspräche (oder eben heute 1 Euro).
20 Groschen entsprachen 240 Pfennigen; und für einen Pfennig konnte man in Halle ein Brot kaufen. So steht es jedenfalls in dem Dokument.
Also bekam man für einen Rheinischen Gulden 240 Brote. Gewaltig, oder? - Da kann man sich leicht ausrechnen, wie viele der einfachen Bürger je in ihrem Leben einen echten Gulden gesehen haben.
Der Feingehalt des Rheinischen Gulden betrug um 1467 noch 19 Karat Gold. Was man dafür heute bekäme, überlasse ich den Spezialisten. 


Vor 1425 hatte der Rheinische Gulden einen Feingehalt von 23 Karat Gold

10. October Ao. 1467

Hans von Waltheims Schenckung 8 Rheinischer Gülden wiederkäuflicher Zinsen an die Armen im Hospital zu Halle, zu Labnüß.




Hans von Waltheim, Bürger der Stadt Halle, hat der Stadt Halle 200 Rheinische Gulden zur Verwahrung gegeben und zu Ehren seines verstorbenen Bruders Ludwig von Waltheim bestimmt, dass 8 Rheinische Gulden jedes Jahr an die Armen und Kranken des Hospitals St. Cyriaci beim Klaustor zu Almosen gegeben werden.

Von diesem Geld sollen auch Pilger gespeist werden, die abends im Hospital um Herberge ersuchen. Sie sollen ein Brot, einen Käse und ein Nössel (etwa 1/2 Liter) Hallisch Bier bekommen.

Hans von Waltheim hat in dem Dokument exakte Angaben machen lassen, wem welche Speisen gereicht werden sollen, je nachdem, ob jemand krank im Hospital liegt oder als Pilger Obdach sucht, ob die Bedürftigen während der Fastenzeit und an welchem Fastentag erscheinen.
Auch andere Anweisungen zur Pflege der Kranken wurden erteilt.

Übrigens hatten sich die Ratsmänner der Stadt Halle in diesem Dokument für sich und alle ihre Nachkommen verpflichtet, diesen Anweisungen auch im Falle eines Wiederkaufs nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass den Pilgern und Kranken die Almosen jährlich zukommen. - Gilt das also noch immer?

Freitag, 4. Oktober 2013

04. October Ao. 1471

Ertzbischoff Johannis zu Magdeburg Confirmation der von Catharinen Wedderstädts beschehenen Schenckung ihres Hauses zur Wohnung vor den Altaristen des Heil. Creutzes-Altars in S. Ulrichs-Kirche.




Die Ulrichs-Kirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.
Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichs-Kirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Caspar Wedderstädt hatte in seinem Testament verfügt, dass der Kirche St. Ulrich ein Altar gestiftet werden möge. Seine Witwe realisierte das Vorhaben im Jahre 1464.
Dieser Stiftung fügt die Witwe Wedderstädt nun die Schenkung ihres Hauses als Wohnraum für den Altaristen hinzu.
Ein Altarist hatte den Altar zu pflegen und z.B. die heilige Messe zum Seelenheil des Stifters zu feiern. Er wurde aus den Erlösen der jeweiligen Altarstiftung bezahlt.

04. October Ao. 1468

Nicolaus Pflugk auf Knauthayn verkaufft die Juden-Schule dem Rath zu Halle.




Kaiser Friedrich hatte Nicolaus Pflug von Knauthayn die Juden-Schulen zu Erfurt und Halle geschenkt.
Dies hatte großen Streit hervorgerufen, weil der Rat der Stadt Halle die Synagoge nicht hergeben wollte und auch Erzbischof Johannes einen Eingriff in seine Gerechtsame nicht dulden wollte.
Letztlich entschloss sich Nicolaus Pflug von Knauthayn, die Judenschule in Halle an den Rat der Stadt zu verkaufen und versichert in diesem Dokument, dass er sich um die kaiserliche Bestätigung des Verkaufs kümmern will.

Informationen zur Situation der Juden in der damaligen Zeit findet Ihr in meinem Chronik-Eintrag vom 23. September 1467.

Mittwoch, 2. Oktober 2013

02. October Ao. 1414

Guntheri Ertzbischoffs zu Magdeburg Vertrag mit der Stadt Halle, wegen der Geschichte mit dem Saltzgräfen Hansen von Hedersleben.




Zwischen der Stadt Halle und den Erzbischöfen (namentlich Peter und Albrecht) hatte es Streit gegeben, wer den Salzgrafen einsetzen darf. Der Salzgraf hatte das oberste Amt der Salzwirker inne und wachte über die Talgerichte. Außerdem oblag ihm das Amt eines Münzmeisters und Zolleinnehmers.

Ursprünglich vererbte sich das Amt vom Vater auf den Sohn. Etwa um die Mitte des 14. Jh. bürgerte sich ein, dass der Salzgraf von der Stadt ernannt und vom jeweiligen Erzbischof bestätigt wurde. Doch die Erzbischöfe wollten lieber eigene Personalien ernennen. Daher der Streit.

Erzbischof Günther, Graf Günthers XXIX. zu Schwartzburgs zweiter Sohn, wollte diesen Streit zugunsten der Erzbischöfe beenden und ernannte am 01. November Ao. 1408 den hallischen Adligen Hans von Hedersleben zum Salzgrafen.
Vorher hatte es aufgrund des Streits geraume Zeit keinen Salzgrafen gegeben und der Rat der Stadt Halle zeigte sich erbost über die Ernennung. Der Rat führte das Argument ins Feld, dass es der Stadt zustünde, eine Person zu benennen und der Erzbischof nur diese mit dem Amt beleihen durfte.

Hans von Hedersleben übernahm ungeachtet der Situation sein Amt und begann, neue Pfennige zu schlagen.
Die Stadt warf ihm nun Falschmünzerei vor, obwohl die spätere Probe ergab, dass die Münzen sogar gehaltvoller waren als vorgeschrieben. 

Am 12. September Ao. 1412, zur Zeit des Jahrmarktes, nahm die Stadt Hans von Hedersleben gefangen und klagten ihn einen Tag später der Falschmünzerei an. Hans von Hedersleben wurde vom Schultheiß der Stadt zum Tod durch das Feuer verurteilt. All sein Flehen half nicht.
Die öffentlichen Hinrichtungsstätten der Stadt lagen außerhalb der Stadtmauer und Scheiterhaufen wurden gewöhnlich vor dem Oberen Steintor errichtet. Außerhalb der Stadt hatte jedoch der Amthauptmann von Giebichenstein das Sagen und hätte die Vollstreckung des unrechten Urteils verhindern können.
So griff man zu einer List und verbrannte Hans von Hedersleben auf einem kleinen Platz hinter dem Alten Markt, wohin sonst der Unrat aus den Salzkoten geschüttet wurde.

Erzbischof Günther war darüber so erzürnt, dass er die Stadt in Reichsacht, Interdikt und Bann schlagen ließ und mit Krieg überzog.
Da sich auch andere Nachbarn gegen die Stadt wandten, sah sich der Rat der Stadt Halle gezwungen, auf einen Vergleich einzugehen und sich auf Befehl Kaiser Wenzels gegen Zahlung des Schadens in Höhe von 30.000 Gulden und eines Strafgeldes in Höhe von 13.000 Gulden mit Erzbischof Günther auszusöhnen.

Erzbischof Günther bestätigt mit dem oben genannten Dokument, dass die Fehde beigelegt sei und er nichts mehr gegen die Stadt unternehmen werde.

16 Tage nach diesem Brief, am 18. Oktober Ao. 1414 setzte Erzbischof Günther einen neuen Salzgrafen, Hans Schaffstädt, ein.

02. October Ao. 1138

Pabst Innocentii II. Gräntz-Scheidung des Ertzstiffts Magdeburg und Stiffts Meissen.




Zwischen dem Erzstift Magdeburg und dem Stift Meißen herrschte ständiger Streit, wie weit sich eines jeden Diözese erstreckte.
Da sah sich Papst Innozenz II. genötigt, diesen Streit zu schlichten, indem er die Grenzen selbst festlegte.

Dienstag, 1. Oktober 2013

01. October Ao. 1570

Ertzbischoffs Joachim Friedrichs zu Magdeburg Conceßion des S. Georgen Closters zu Glauche an den Rath zu Halle, zu Anlegung des Hospitals.




Wir befinden uns immer noch in der Zeit der Reformation. Die Zisterzienser-Nonnen hatten ihr Kloster St. Georgen zu Glaucha verlassen und Administrator Joachim Friedrich (die Erzbischöfe wurden während der Reformation auch Administratoren genannt) verlegt das Hospital St. Cyriaci in die Klostergebäude St. Georg.

Kardinal Albrecht hatte das Hospital vom Gelände der heutigen Neuen Residenz ins Moritzkloster verlegt, um sein Neues Gebäude (seinen Stadtpalast) bauen zu können. Nun wird dieses Hospital ins Kloster St. Georg verlegt.

Die armen Leute aus dem bisherigen Johannis-Hospital des Moritzklosters wurden am 27. September 1576 in das Hospital St. Cyriaci in St. Georgen eingewiesen.

Im Dokument finden sich weitere Anweisungen:

Die Äcker des Klosters sollten die Stadtschule im ehemaligen Barfüßer-Kloster (heute Universitätsring) unterstützen und die 500 Reichsthaler erwirtschaften, die zur Unterhaltung der Schule jährlich benötigt wurden.

Weiterhin wurden die Erbzinsen des Klosters zur Stiftschreiberei, die Thalgüter zur Fürstlichen Kämmerei und die Einkünfte aus den Weinbergen, Holzungen und Wiesen zum Amt Giebichenstein geschlagen.

01. October Ao. 1424

Caspars von Isenburg Verschreibung, der Stadt Halle ein Jahr lang zu dienen.




Zu Erzbischof Günthers Zeiten (1403 - 1445) stand die Stadt Halle oft mit ihrem Landesherrn in Fehde.
Insbesondere die Hinrichtung des vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412 diente Erzbischof Günther dazu, die Stadt in Reichsacht und Bann schlagen zu lassen.

Die Stadt brauchte also Bundesgenossen und nahm daher die Verpflichtungen einiger Adliger an, der Stadt im Bedarfsfall Truppen zu senden oder gegen Feinde beizustehen.

Hier nun verpflichtet sich der Ritter Caspar von Isenburg zu einem Jahr Dienst für die Stadt Halle, wenn er eine schriftliche Aufforderung erhält.
Dieser Caspar von Isenburg wird in dem Buch "Allgemeine preußische Staatsgeschichte" von Carl Friedrich Pauli, 1764 in Halle veröffentlicht, als Söldner vorgestellt.
Ob er auch Truppen mirbringen wollte oder allein Kriegsdienst zu versehen gedachte, geht aus dem Dokument leider nicht hervor. Da die Verpflichtungserklärung allerdings von ihm gesiegelt wurde, gehe ich davon aus, dass er möglicherweise einige Männer befehligte.

01. October Ao. 1236

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Confirmation des Kauffs einer Mühle, Hofes, Obstgartens und Weydichts zu Glauche, so das Closter zum Neuenwerck von Eckards von Hausen Erben erkaufft.




Unter den zahlreichen Mühlen in und um Halle gehörte auch eine Wassermühle, die dicht bei dem Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg (gegründet 1231) am Ufer des Saalearms Körbersaale (später Gerbersaale) stand.
Diese Mühle hat ursprünglich den Herren von Hausen gehört und wurde nun im Jahre 1236 an das Kloster zum Neuen Werk verkauft.

Im Jahre 1258 gab es Streit mit der Stadt Halle wegen des Dammes bei der Mühle. Die Stadt hat sich deswegen verpflichtet, den Damm in gutem Zustand zu halten oder dem Kloster den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Letztlich ist die Mühle bei St. Georg jedoch abgebrochen worden, als um 1280 die Neumühle am Mühlgraben entstand, die wiederum dem Kloster zum Neuen Werk gehörte und erst 1529 in den Besitz der Stadt Halle überging.
In diesem Jahr zog Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk ein und integrierte dessen Besitzungen in sein Neues Stift.