Donnerstag, 10. Oktober 2013

10. October Ao. 1467

Hans von Waltheims Schenckung 8 Rheinischer Gülden wiederkäuflicher Zinsen an die Armen im Hospital zu Halle, zu Labnüß.




Hans von Waltheim, Bürger der Stadt Halle, hat der Stadt Halle 200 Rheinische Gulden zur Verwahrung gegeben und zu Ehren seines verstorbenen Bruders Ludwig von Waltheim bestimmt, dass 8 Rheinische Gulden jedes Jahr an die Armen und Kranken des Hospitals St. Cyriaci beim Klaustor zu Almosen gegeben werden.

Von diesem Geld sollen auch Pilger gespeist werden, die abends im Hospital um Herberge ersuchen. Sie sollen ein Brot, einen Käse und ein Nössel (etwa 1/2 Liter) Hallisch Bier bekommen.

Hans von Waltheim hat in dem Dokument exakte Angaben machen lassen, wem welche Speisen gereicht werden sollen, je nachdem, ob jemand krank im Hospital liegt oder als Pilger Obdach sucht, ob die Bedürftigen während der Fastenzeit und an welchem Fastentag erscheinen.
Auch andere Anweisungen zur Pflege der Kranken wurden erteilt.

Übrigens hatten sich die Ratsmänner der Stadt Halle in diesem Dokument für sich und alle ihre Nachkommen verpflichtet, diesen Anweisungen auch im Falle eines Wiederkaufs nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass den Pilgern und Kranken die Almosen jährlich zukommen. - Gilt das also noch immer?

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