Mittwoch, 16. Oktober 2013

16. October Ao. 1338

Des Probsts und Convents zu St. Moritz Vergleich mit dem Rathe zu Halle wegen Zinsen und eines Platzes bey der Capelle zum heiligen Grabe.




Der Probst des Moritzklosters in Halle gibt hier einige Vereinbarungen kund, die bestimmte Häuser der Stadt betreffen.

Das Haus Hans Gutjahrs wird mit einem Zins von einer halben Mark jährlich belegt. Dafür gehört das Haus ihm und seinen Erben.

Der Platz zwischen Hans Gutjahrs Haus, der Kapelle zum heiligen Grab und der Kapelle St. Johannes (der Platz wurde der Papen-Platz genannt) soll frei bleiben und nicht verbaut werden. Dazu verpflichtet sich das Moritzkloster und die Stadt wird gleichfalls verpflichtet.

Hermann Ameke soll ebenfalls eine halbe Mark jährlichen Zins für sein Haus bezahlen, damit in der Kapelle zum heiligen Grab Lichter gespendet werden können.

Das Haus Martin Smeds vor dem Galgtor soll Eigentum der Stadt bleiben.

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