Donnerstag, 24. Oktober 2013

24. October Ao. 1648

Extract des Oßnabrückischen Friedens-Schlusses, das Ertz-Stifft Magdeburg und die dem Durchl. Chur-Hause Brandenburg zu leistende Satisfaction betreffend.




Nach 5 Jahren zäher Friedensverhandlungen fand endlich der Dreißigjährige Krieg, der Eurpoa seit 1618 in Atem hielt, sein Ende. In Münster wurde der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Frankreich geschlossen. In Osnabrück waren die Friedensbedingungen zwischen Kaiser Ferdinand III. und dem Königreich Schweden verhandelt worden.

Unter anderem heißt es im Osnabrücker Friedensvertrag:

Artikel XI.
Brandenburg bekommt anstatt Vorpommern das Stift Halberstadt, die Grafschaft Hohenstein, das Stift Minden, Camin und die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, ausgenommen die 4 Ämter Querfurt, Jüterbog, Dame und Burg, welche der Kurfürst von Sachsen anläßlich des Prager Friedens (1635) erhalten hat und auch behalten soll.

Artikel XIV.
Der gewesene Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm zu Brandenburg bekommt anstatt der 12.000 Reichstaler, die er jährlich aus den Einnahmen des Erzstifts erhoben, das Kloster und Amt Zinna und Amt Loburg nebst 3.000 Reichstaler aus dem Erzstift Magdeburg. Nach seinem Tode sollen seine Erben diese Ämter noch 5 Jahre lang besitzen und dann an das Erzstift zurückgeben.

Der Extrakt beinhaltet in lateinischer Sprache die Passagen des Osnabrücker Friedensvertrages, die das Erzbistum Magdeburg betreffen, welches nun an das Haus Brandenburg gefallen war.

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