Sonntag, 27. Oktober 2013

27. October Ao. 1238

Des Teutschen Ordens-Hauses S. Cunigundis zu Halle Vergleich mit dem Closter zum Neuenwerck wegen der Closter-Mühle zu Gimritz, daß solche nebst dem Mühl-Damme, im Stande bleiben, hergegen dem Ordenshause samt dessen Höfen zu Judendorff und Rideburg in selbiger freygemahlen werden sollen.




Das Kloster zum Neuen Werk hatte schon im 12. Jh. in der Nähe des heutigen Gutes Gimritz eine Mühle erbauen lassen und dafür - wenn notwendig - die Saale stauen lassen.
Der Deutsche Ritterorden erwarb einen Platz neben der Hohen Brücke (Jungfernwiese, auf der heutigen Salinehalbinsel), auf dem der Orden im Jahre 1200 die Komturei St. Cunigund mit einer Kapelle und einem Hospital erbaute.

Die Komturei war schon von Natur aus hochwassergefährdet. Wenn jedoch an der Klostermühle der Fluss zusätzlich gestaut wurde, nahmen die Gebäude des Deutschen Ritterordens mit ziemlicher Sicherheit Schaden.

Deshalb hatte die Komturei Klage gegen die Klostermühle zu Gimritz geführt und auf deren Abschaffung gedrungen. Diesem Wunsch wurde nicht stattgegeben. Das Kloster zum Neuen Werk und der Deutsche Ritterorden verglichen sich jedoch dahingehend, dass als Schadensersatz für die Komturei samt ihren Besitzungen im Judendorf und in Reideburg unentgeltlich gemahlen werden sollte in der Klostermühle. Dafür durften Mühle und Mühldamm bestehen bleiben.

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