Montag, 21. Oktober 2013

21. October Ao. 1327

Vertrag zwischen dem Rath und der Stadt Halle mit Heinrich von Northausen und seinen Brüdern wegen des Krieges, so sie miteinander gehabt.




Heinrich von Nordhausen hatte an der Seite von Erzbischof Burchard III. (von 1307 bis 1325 im Amt) insbesondere die Städte des Erzbistums tyrannisiert und befehdet.
Erzbischof Otto war nun um eine Schlichtung der Angelegenheiten bemüht und bewegte daher die Stadt Halle zu einem Vergleich,

In dem Vergleich verpflichten sich Heinrich von Nordhausen, Heinrich von Freyberg und die Ratsmänner und Innungsmeister der Stadt Halle dazu, gegeneinander Frieden zu halten.
Sollte der Friede gebrochen werden, wird der Friedensbrecher auf 100 Jahre und einen Tag aus der Stadt verwiesen.

An dem Dokument waren 11 Siegel angebracht:
- das Stadtsiegel
- das Siegel der Schöppen im Thal (Gericht der Halloren)
- das Siegel der Schöppen des Berggerichts (Bürgergericht)
- die Siegel der Krämer-, Schuster-, Bäcker-, Fleischer-, Schneider- und Futterer-Innung
- das Siegel Heinrichs von Nordhausen
- das Siegel Heinrichs von Freyberg

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