Dienstag, 15. Oktober 2013

15. October Ao. 1324

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Verbindung gegen die Fürsten und Herrn, auch Städte Magdeburg, Halle und Calbe, die wider Ertzbischoff Burcharden in Bündniß gestanden, daß selbiger sie binnen 4 Monathen von dem Interdict befreyen, oder das Dom-Capitul ihnen die Schlösser Plate und Plaue einräumen wolle.




Das Dom-Kapitel sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe und deren Verbündeten die Aufhebung des Interdikts durch Erzbischof Burchard binnen 4 Monaten zu. Solte sich der Erzbischof nicht daran halten, erhalten die Städte und ihre Verbündeten die Schlösser Plate (Mecklenburg-Vorpommern) und Plauen (Sachsen).

Das Interdikt bedeutete die Untersagung jeglicher gottesdienstlicher Verrichtungen und gehört neben der Exkommunikation zu den schwersten Kirchenstrafen. Durch das Verbot der Gottesdienste wurden den Gläubigen die für das Seelenheil notwendigen Sakramente versagt. Dies galt nicht nur für Einzelpersonen, sondern für ganze Landstriche oder, wie in diesem Fall, für mehrere Städte.

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