Samstag, 16. November 2013

16. November Ao. 1338

Bischoff Dietrichs zu Havelberg, als Päbstl. Commissarii, Instrument und Abschied, in welchen er nach vorgängiger Untersuchung der Sache die Hallischen an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig erkläret.


Theodorici Episcopi Havelbergensis, qua Commissarii Papalis, literae, quibus causa cognita Hellenses innocentes de morte Burchardi Archiepiscopi Magdeburg. declaruntur.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er - unter Auflagen - den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV.. Im Jahre 1331 entließ Papst Johannes XXII. Magdeburg auch aus dem Bann.

Am 18. Oktober 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.
Oben genanntes Dokument enthält die Absolution des päpstlichen Kommissars für die Stadt Halle.

Donnerstag, 14. November 2013

14. November Ao. 1358

Ertzbischoff Ottonis zu Magdeburg Confirmation der von Henning von Steinfurt, zur Versöhnung des an Albert von Dießkau begangenen Todtschlages, zu Rideburg gestifteten Capelle, und Incorporation der darzu gewidmeten Güter.




Heinrich I. von Brandenburg, genannt Heinrich ohne Land, war Markgraf von Brandenburg und Landsberg. Er entstammte dem Geschlecht der Askanier und lebte von 1256 bis 1318.
Als Markgraf von Landsberg gehörte ihm die Burg Rideburg (Reideburg), die nach dem Tod seiner Gattin Agnes im Jahre 1340 an das Erzstift Magdeburg fiel.
Das Erzstift gab die Burg samt der dazu gehörigen Dörfer Tilemann von Dieskau zu Lehen, wogegen der Schwiegersohn Heinrichs I., Magnus I. von Braunschweig, Protest einlegte und die Burg besetzte.
Später übergab Magnus I. die Besitzungen im Rahmen eines Vergleichs an Markgraf Friedrich II. von Meißen, welcher die Burgbesatzung verstärkte und sowohl dem Erzstift als auch der Stadt Halle einigen Schaden tat.
Das konnte Erzbischof Otto nicht auf sich sitzen lassen und so belagerte er mit Hilfe der Städte Halle und Magdeburg im Jahre 1347 die Burg Reideburg. Markgraf Friedrich II., der die Burg entsetzen wollte, wurde in die Flucht geschlagen, die Burg wurde erobert und zerstört.
Um die Besitzungen zu verteidigen, ließ Erzbischof Otto die umliegenden Sattelhöfe von seinen Burgmannen besetzen.

Darunter befand sich auch Albrecht von Dieskau, der dort von Henning von Steinfurt erschlagen wurde. Um den Totschlag zu sühnen, vereinbarte Henning von Steinfurt mit denen von Dieskau, dass er in Reideburg eine Kapelle St. Katharina stiften würde und sie mit Zinsen ausstatten wolle. Die von Dieskau erhöhten das Einkommen der Kapelle durch weitere Güter.
Erzbischof Otto bestätigt die Stiftung der Kapelle und die zugehörigen Güter.

Mittwoch, 13. November 2013

13. November Ao. 1513

Der Päbstlichen Commissarien, Abt Tilemanns zu Closter Berge und Ludolphs Probsts zu Gottes Gnaden Processus Incorporationis des Compter-Hoffs zu S. Cunegund, und zubehöriger Güter, so das Closter zum Neuenwerck von denen Teutschen-Ordens-Rittern erkaufft, samt inserirten Documenten.




Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und liederliche Weibspersonen verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Probst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen hallischen Güter des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu. Die päpstlichen Kommissare bestätigen nun die Aufnahme dieser Güter in den Besitz des Klosters.

Dienstag, 12. November 2013

12. November Ao. 1341

Probst Theodorici zum Neuen Werck Union der Schloß-Capelle S. Margarethae zu Giebichenstein mit der dasigen Pfarr-Kirche, nebst Verordnung, wie sie versorget werden soll.




Unter den Gebäuden der Unterburg Giebichenstein befand sich im Südwesten des Burggeländes eine Kapelle St. Margaretha, die wohl schon von Erzbischof Adelgotus (1107 - 1119) erbaut und geweiht worden ist. An ihrer Stelle steht das Brauhaus der Unterburg, welches vermutlich um 1500 erbaut wurde und dessen prächtiger Giebel auch heute noch zu sehen ist.

Die Kapelle St. Margaretha war von Adelgotus dem Kloster zum Neuen Werk zugeordnet worden. Etwa um 1340 hatte das Kloster zum Neuen Werk von Erzbischof Otto das Patronatsrecht für die Pfarrkirche St. Bartholomäus zu Giebichenstein erhalten und dafür die Pfarre zu Werben abgegeben.
Probst Theoderich vereint nun Kapelle und Pfarrkirche miteinander und gibt Anweisungen zur Versorgung der Kapelle.

Montag, 11. November 2013

11. November Ao. 1482

Stephan Mittags, Ritters des heiligen Grabes und Bürgers zu Halle Bittschreiben an den Rath daselbst, daß er auff seinen, zu denen gestiffteten drey geistlichen Lehen in Unser Lieben Frauen-Kirche, angeschafften Ornat Obsicht haben wolle.




Stephan Mittag war ein Bürger der Stadt Halle, der eine Wallfahrt nach Jerusalem unternommen hatte und dort Ritter des Heiligen Grabes geworden war. Zusammen mit seiner Ehefrau Margarethe hat er 1464 einen Altar St. Thomas & St. Barbara in der Marienkirche gestiftet, insgesamt 34 Gulden jährlichen Einkommens zur Bewirtschaftung gegeben und darüber hinaus ein kostbares Ornat (festliches Gewand) und Altarschmuck angeschafft.

Damit nach seinem Tode das Ornat, welches in einem Tabernakel (Schrank, in dem Hostien und andere heilige Geräte gelagert werden) verwahrt wurde, nicht abhanden kommt oder gestohlen werden kann, bestimmt Stephan Mittag, dass nur der älteste Priester der Kirche den Schlüssel zu dem Tabernakel haben darf und ihn allzeit mit sich zu führen hat. Er darf den Schlüssel nicht im Schloss stecken lassen und die beiden anderen Priester sollen keinen Zugang zu dem Schlüssel haben.
Offensichtlich ist zu seinen Lebzeiten schon eine seiner kostbaren Schenkungen abhanden gekommen. Das erklärt seine Sorge.
Nun bittet er den Rat der Stadt Halle, nach seinem Tode darüber zu wachen, dass seine Verfügungen eingehalten werden.

Sonntag, 10. November 2013

10. November Ao. 1307

Des Dom-Capitels zu Magdeburg, Sede vacante, Vergleich mit dem Rath zu Halle, wie es wegen der Kosten, Schäden und Beute zu halten, wenn die von Halle in des Ertzstiffts Diensten zu Felde ziehen.




Am Todestag Erzbischofs Heinrichs II. (eigentlich Heinrich III. von Anhalt) schließt das Dom-Kapitel mit dem Rat der Stadt Halle einen Vergleich, in dem festgelegt wird, wie bei Feldzügen für das Erzbistum zu verfahren sei, wenn hallische Bürger für das Erzstift kämpfen.
Der Kriegsdienst für das Erzstift war eine Pflicht und jeder Ort hatte ein gewisses Kontingent an Soldaten zu stellen. Die Soldaten wurden zwar im Feld verpflegt, aber für ihre Dienste nicht bezahlt. Ausgenommen davon waren Adlige, die besondere Vereinbarungen mit dem Erzstift getroffen hatten und im Feld einen hohen Rang bekleideten.
Eben weil Soldaten üblicherweise nicht bezahlt wurden, war das Plündern eroberter Orte die einzige Möglichkeit, für sich und die daheimgebliebene Familie Geld zu verdienen, sofern man den Feldzug unbeschadet überstand. Deshalb wurde in dem Dokument auch vereinbart, das die Soldaten Anspruch auf einen Anteil an eventueller Beute haben.
Fürsten und Barone erhielten auch hier einen größeren Anteil, wie im Dokument vermerkt ist.
Für Kriegsschäden hatten Armee und Volk zu gleichen Teilen aufzukommen.