Sonntag, 10. November 2013

10. November Ao. 1307

Des Dom-Capitels zu Magdeburg, Sede vacante, Vergleich mit dem Rath zu Halle, wie es wegen der Kosten, Schäden und Beute zu halten, wenn die von Halle in des Ertzstiffts Diensten zu Felde ziehen.




Am Todestag Erzbischofs Heinrichs II. (eigentlich Heinrich III. von Anhalt) schließt das Dom-Kapitel mit dem Rat der Stadt Halle einen Vergleich, in dem festgelegt wird, wie bei Feldzügen für das Erzbistum zu verfahren sei, wenn hallische Bürger für das Erzstift kämpfen.
Der Kriegsdienst für das Erzstift war eine Pflicht und jeder Ort hatte ein gewisses Kontingent an Soldaten zu stellen. Die Soldaten wurden zwar im Feld verpflegt, aber für ihre Dienste nicht bezahlt. Ausgenommen davon waren Adlige, die besondere Vereinbarungen mit dem Erzstift getroffen hatten und im Feld einen hohen Rang bekleideten.
Eben weil Soldaten üblicherweise nicht bezahlt wurden, war das Plündern eroberter Orte die einzige Möglichkeit, für sich und die daheimgebliebene Familie Geld zu verdienen, sofern man den Feldzug unbeschadet überstand. Deshalb wurde in dem Dokument auch vereinbart, das die Soldaten Anspruch auf einen Anteil an eventueller Beute haben.
Fürsten und Barone erhielten auch hier einen größeren Anteil, wie im Dokument vermerkt ist.
Für Kriegsschäden hatten Armee und Volk zu gleichen Teilen aufzukommen.

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