Samstag, 11. Oktober 2014

11. October Ao. 1298

Bartholomaei von Liebenau Schenckung einer halben Hufen von seinen eigenen Gütern, und des Eigenthums von einer andern halben Hufen an die Kirche zu Bellberg.



Böllberg, seit 1950 zu Halle gehörig, wird nachweislich schon im Jahre 1291 erwähnt und war dem Amt Giebichenstein unterworfen. In der Dorfschenke durfte nur Bier ausgeschenkt werden, das in Giebichenstein gebraut und vom Amt zur Lieferung genehmigt wurde.
Böllberg war mit gerade einmal 11 Feuerstätten ein ziemlich kleiner Ort.
Es wurde beim Mühlendamm in Böllberg ein Wasserzoll für Bauholz erhoben. Ich vermute, dass dazu ein Zollhäuschen auf der Rabeninsel am Schleuseneingang gestanden hat. Die Zolleinnahmen wurden an das Amt Giebichenstein weitergeleitet.

Die noch heute existierende Kirche St. Nicolai, die übrigens zur Straße der Romanik gehört, war eine Filialkirche der Pfarrkirche St. Georg in Glaucha und lag in der Jurisdiktion des ebendort im Jahre 1231 gestifteten Zisterzienser-Nonnen-Klosters Marienkammer. Erst im Jahre 1307 wurde diese Verbindung zur Mutterkirche gelöst und St. Nicolai zur eigenständigen Pfarrkirche erhoben. Nach der Reformation wurde St. Nicolai der Kirche St. Peter in Wörmlitz zugeordnet und war somit wiederum Filial.

Doch noch bevor die Kirche St. Nicolai eigenständig als Pfarrkirche galt, hat Bartholomäus von Liebenau ihr am 11. Oktober Ao. 1298 eine halbe Hufe Landes in Böllberg geschenkt und eine weitere halbe Hufe Landes zu Lehen gegeben. Letztere hatten die Einwohner Böllbergs zuvor von zwei hallischen Bürgern gekauft.

An diesem Beispiel wird der Unterschied zwischen den Rechtsbegriffen "Besitz" und "Eigentum" sehr schön sichtbar. Besitzer des Landes war immer noch der Lehnsherr (in diesem Falle wohl Bartholomäus von Liebenau, jedenfalls im unmittelbaren Bezug), das Eigentum jedoch – und damit die Verfügungsgewalt über die Art der Nutzung – lag beim Lehnsmann. Der Lehnsmann konnte je nach Art des Lehens das Eigentum veräußern, der Besitzer änderte sich deshalb nicht.
Der Lehnsherr als Besitzer hatte aber auch die Möglichkeit, dem Lehnsmann sein Lehen, also sein Eigentum zu entziehen.

Bartholomäus von Liebenau gehörte übrigens einem ursprünglich sächsischen bzw. meißnischen Adelsgeschlecht an, das im 13. Jh. erstmals urkundlich in Erscheinung tritt und seinen Namen vermutlich von Burgliebenau bei Merseburg ableitete. Möglicherweise war dieser Bartholomäus Mönch im Kloster Neuzelle in der Niederlausitz, der als Urkundszeuge im Jahre 1279 auftrat. Diese Vermutung liegt sogar nahe, denn Kloster Neuzelle war eine Zisterzienserabtei und die Kirche St. Nicolai war ja im Jahre 1298 noch Filial des Klosters St. Georg, ebenfalls dem Orden der Zisterzienser zugehörig.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen