Dienstag, 2. September 2014

02. September Ao. 1353

Thammen von Haldeck zu Lauchstädt, Ritters Verbündnüß mit der Stadt Halle, einander beyzustehen.



Wir befinden uns in unruhigen Zeiten. Nach wie vor gilt das Faustrecht und ein jeder versucht, von der Schwäche der Nachbarn zu profitieren. Im Jahre 1351 bricht der sogenannte Magdeburgische Krieg aus. Diesmal ist es jedoch nicht der Erzbischof, der in Kampflaune an der Stadt nagt, sondern es ist der Landadel, der Magdeburg in die Knie zwingen will und innerhalb von 3 Jahren Kriegskosten in Höhe von 15.000 Marck Silber verursacht. Dabei sind die angerichteten Schäden noch nicht berücksichtigt.
Magdeburg erneuert sein Bündnis mit der Stadt Halle für die nächsten 6 Jahre und schließt neue Verträge zu gegenseitigem Beistand mit den Städten Goslar, Braunschweig, Quedlinburg, Halberstadt und Aschersleben.

Auch die Stadt Halle bemüht sich um Bundesgenossen für den Fall eines Angriffs. Gleichzeitig wird die Verteidigungsbereitschaft der Stadt erhöht.

Hier sichert der Ritter Thammo von Haldeck, der in Lauchstädt (heute Goethestadt Bad Lauchstädt) residierte, der Stadt Halle Treue und Beistand zu.
Gleichzeitig bekennt er sich zur Treue gegenüber seinem Herzog Magnus I. von Brunswick (Braunschweig) und seinem Markgrafen Friedrich III. von Meißen. Sollte die Stadt Halle Streit mit diesen Herren haben, verpflichtet sich Thammo von Haldeck zur Neutralität.
In anderen Fällen will er der Stadt gegen ihre Feinde beistehen und erwartet selbigen Beistand auch von der Stadt Halle.

Der Vertrag geht sogar noch weiter und räumt der Stadt Halle ein Vorkaufsrecht am Hause Lauchstädt ein, wenn Ritter Thammo von Haldeck seine Güter veräußern möchte. Ein solcher Verkauf würde sämtliche Zubehörungen und Rechte einschließen, die auf dem Haus liegen.
Dieses Vorkaufsrecht tritt jedoch nicht in Kraft, wenn sein Lehnsherr, der Herzog von Braunschweig, das Lehen einlösen will.
Ritter Thammo verspricht weiterhin, dass er keine Personen beherbergen will, die von der Stadt Halle geächtet wurden. Suchen jedoch Bürger oder Diener der Stadt Zuflucht vor anderen Häschern, so sichert er Unterkunft und Verpflegung zu.

Als Gegenleistung erwartet Ritter Thammo, dass ihm die Stadt im Fall einer Fehde mit 10 gerüsteten Mannen und 10 Schützen zu Hilfe eilt. Für die Verpflegung der Söldner will er sorgen.
Darüber hinaus erbittet er den Beistand der Stadt für den Fall, dass er seine Rechte verteidigen muss.

Ritter Heydenreich von Grävendorf und sein Sohn Friedrich, Ulrich von Hunleben (Holleben) und Hans von Sultz bürgen für Ritter Thammo und hängen ihre Siegel an den Vertrag.

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