Mittwoch, 17. September 2014

17. September Ao. 1382

Graf Ulrichs von Hohnstein Verkauff der Helffte des Schlosses und Städtleins Wippra mit allen Zubehör an Ertzbischoff Fridericum zu Magdeburg vor 450 Marck feinen Silbers.



Friedrich von Hoym, Bischof zu Merseburg, wurde am 23. Februar Ao. 1382 zum Erzbischof von Magdeburg erwählt. Dies war der zweite Anlauf auf das Amt, denn schon 1368 war er vom Magdeburger Domkapitel gewählt worden, musste den Stuhl jedoch auf Befehl Kaiser Karls IV. für Albrecht II., Graf von Sternberg, räumen.

Aus seiner Regierungszeit ist nicht viel bekannt, denn sie währte nur 9 Monate. Er soll aber wohl gewirtschaftet haben.
Erzbischof Friedrich II. verstarb nach kurzer Krankheit am 09. November Ao. 1382 in Merseburg und wurde in der dortigen Domkirche begraben.

Die Städte Halle und Magdeburg verweigerten ihm die Huldigung, weil sie sich auf einen althergebrachten Brauch beriefen, wonach sie nur demjenigen Landesherrn huldigen würden, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner Erzbischof-Würde vorzeigen konnte. Dieses Pallium hatte er nicht erhalten, wiewohl er die päpstliche Bestätigung seines Amtes vorweisen konnte.
Möglicherweise hatten weder er noch das Domkapitel das Geld, um das Pallium zu kaufen. Dafür brauchte es schon ein kleines Vermögen, denn ein Pallium kostete um die 20.000 bis 30.000 Rheinische Gulden.

Am 17. September Ao. 1382 erkaufte Erzbischof Friedrich II. eine Hälfte des Schlosses und Städtchens Wippra von Graf Ulrich von Hohnstein. Wippra war ohnehin erzbischöfliches Lehen.
Diese Hälfte des Besitzes wird mit allen Zubehörungen, Gerichten und Einkünften für 450 Marck Silber an das Erzbistum übergeben. Graf Ulrich von Hohnstein verzichtet für sich selbst und seine Nachkommen auf jegliche künftige Besitzansprüche.

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