Montag, 23. September 2013

23. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Consens, daß das Einkommen des Closters zum Neuen Werck den Neuen Stifft zu Halle incorporirt werde.




Das Kloster zum Neuen Werck wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Als Kardinal Albrecht beschlossen hatte, in der Stadt Halle ein Chorherren-Stift zu gründen, bat er sich vom Papst die Genehmigung aus, Klöster und Kirchen einzuziehen. Er erhielt die Erlaubnis und die Freiheit, sein Stift in einem der eingezogenen Klöster aufzurichten. Das Neue Stift ließ Kardinal Albrecht auf dem Grund des ehemaligen Dominikaner-Klosters bei der Neumühle errichten, zog aber dennoch Kloster Neuwerk mit all seinem beweglichen und unbeweglichen Vermögen ein und mehrte so den Reichtum seines Stifts.

Hier nun bestätigt das Domkapitel zu Magdeburg diesen Vorgang und spricht der Entscheidung Rechtskraft zu. Etwaige Rückforderungen (der Augustiner) wurden ausgeschlossen.

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