Montag, 30. September 2013

30. September Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Wapenbrieff vor Sebastian Hugen, Schultheissen zu Magdeburg ertheilet.




Erzbischof Friedrich erteilt Sebastian Hugen die Erlaubnis, ein Wappen führen zu dürfen.
Sebastian Hugen bekleidete das Amt des Schultheißen in Magdeburg und hatte sich durch treue Dienste und redlichen Lebenswandel verdient gemacht.

Das Wappen soll folgendermaßen aussehen:
Es soll ein Schild in weißer Farbe sein, in dem Schild zwei rote Einhornköpfe und unter den Einhornköpfen eine blaue Lilie. Auf dem Schild soll ein Helm stehen und auf dem Helm ein roter Einhornkopf.

* Johann Christoph von Dreyhaupt führt dieses Dokument als Beweis dafür an, dass entgegen der zu seiner Zeit (um 1740) herrschenden Meinung im Heiligen Römischen Reich nicht nur Kaiser und Römischer König das Recht hatten, Wappen zu erteilen.

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