Donnerstag, 10. April 2014

10. April Ao. 1393

Albertus Ertzbischoff zu Magdeburg erlässet dem Closter zum Neuenwerck vor Halle mit Consens des Dom-Capitels, den Mühlenzinß, der alle Jahr aus der Neumühle, Steinmühle, der zu Trote und Belberg, je aus einer Mühlen ein Wispel Rogen auf das Haus Giebichenstein gegeben werden müssen.



Das Kloster zum Neuen Werk besaß die meisten Mühlen, die sich in oder um die Stadt Halle befanden, bis zu seiner Auflösung im Jahre 1520. Dies waren die Neumühle (über dem Mühlgraben), die Mühle zu Gimritz (heute Gut Gimritz), die Steinmühle (zwischen Burgstraße und Ziegelwiese), die Mühle zu Trotha (gegenüber der Kröllwitzer Papiermühle) und die Mühle zu Böllberg (am Böllberger Wehr, später Hildebrandtsche Mühlenwerke).

Mit Ausnahme der Gimritzer Mühle hatte das Kloster für jede der Mühlen ein Wispel Roggen im Jahr an das Amt Giebichenstein zu liefern. Also insgesamt 4 Wispel.
Im Dokument erlässt Erzbischof Albrecht IV. dem Kloster die Lieferung des Getreides, weil die Forderung wohl unrechtmäßig war.

Ein Wispel betrug in alten Zeiten je nach Region zwischen 11,22 hl (Hannover) und fast 25 hl (Sachsen).
Ich vermute, dass sich das Erzbistum Magdeburg eher an den sächsischen Maßen orientierte.

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