Samstag, 26. April 2014

26. April Ao. 1363

Ertzbischoff Theodorici zu Magdeburg Vergleich mit dem Dom-Capitel, denen Ständen und Städten des Ertzstiffts zwischen der Elbe und Bode, zu Handhabung des gemeinen Land-Friedens einander drey Jahr beyzustehen.



Nach dem Tode Erzbischof Ottos (1327 - 1361 im Amt) plante das Domkapitel in Magdeburg, Markgraf Ludwig von Meißen zum Erzbischof zu ernennen. Die Stände und Städte des Erzstifts waren mit dieser Wahl höchst unzufrieden, weil der Markgraf ein noch recht junger Mann aus einem mächtigen Fürstengeschlecht war und schon in seiner Eigenschaft als Bischof von Halberstadt dem Bistum übel mitspielte. Der Einspruch der Stände und Städte hatte jedoch keinen Erfolg.

Hier kam der Zufall zu Hilfe. Kaiser Karl IV. erfuhr vom Tode Erzbischof Ottos und wollte gern einem seiner Günstlinge, Dietrich Kagelwit (Sohn eines Schneiders zu Stendal), zu diesem Erzstift verhelfen. Dieser stand schon länger in den Diensten des Kaisers und hatte sich insbesondere um Böhmen verdient gemacht. Zu der Zeit war Dietrich Bischof zu Minden und wurde durch des Kaisers Fürsprache bei Papst Innozenz VI. auch gegen den Willen des Domkapitels zum Erzbischof von Magdeburg ernannt.

Die Städte huldigten ihm freudig.

Um diese Zeit feierten Raub, Brandschatzung, Fehden und Verheerungen fröhliche Urständ im Lande. Erzbischof Dietrich suchte sein Land nun zu beruhigen und rief einen allgemeinen Landfrieden aus.
Der Landfrieden wird auf 3 Jahre festgelegt. Alle Stände und Städte haben sich danach zu richten und Zuwiderhandlungen anzuzeigen und zu verfolgen. Die Schuldigen sollen jeweils gepfändet werden. Sollten er selbst und seine Hauptleute bei einem Zug durchs Land Schaden anrichten, verpflichtet er sich zu angemessenem Ersatz.
In dem Dokument wird angegeben, welche Rittersitze und Dörfer wie viele Dienstmänner zu stellen haben.

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