Mittwoch, 14. Mai 2014

14. Mai Ao. 1562

Wapen-Brief der Amts-Stadt Glauche vor Halle, so Ertzbischoff Sigismundus derselben ertheilet.



Glaucha galt ebenso wie Neumarkt als Land-Stadt. Wann der Ort aber das Stadtrecht erhalten hat, ist nicht bekannt. Noch im Jahre 1474 wird Glaucha als Flecken bezeichnet, als Erzbischof Johannes den Einwohnern zusicherte, im Jahr nicht mehr als drei Tage dem Amt Giebichenstein fronen zu müssen.

Sicher ist, dass Glaucha nicht über ein Rathaus verfügte, sondern die Ratsversammlungen erst im Hause des Richters, später in dem des Bürgermeisters abgehalten worden sind.

Die Stadt war dem Amt Giebichenstein mit den Ober- und Erbgerichten unterworfen, hatte aber die niedere Gerichtsbarkeit selbst inne.

So gestattet Erzbischof Sigismund der Stadt Glaucha das Führen eines Wappens in folgender Form:

"Nehmlich ein Schildt gleich mitten getheilet, der Obertheil roth, der under weiß, und im undern Teil Sanct Georgen in einem Kuriß zu Fuße, in der rechten Handt einen Renspieß und in der lincken Handt ein Schwerdt haltend, darmit er den Drachen erwürget."


Bildquelle: Johann Christoph von Dreyhaupt, Pagus Neletici et Nudzici, Zweyter Theil, Verlag des Waisenhauses Halle, 1755, S. 784

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