Donnerstag, 29. Mai 2014

29. Mai Ao. 1231

Probsts Popponis zum Neuen Werck Abtretung der Pfarr-Kirche zu St. Georg zu Glauche an das neuangelegte Jungfrauen-Closter Cistercienser-Ordens.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albrecht I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte der Erzbischof vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.
Diese Abtretung folgt einer Vereinbarung mit dem Kloster, das ebenfalls in 1231 einen Tausch-Kontrakt mit Erzbischof Albrecht I. schloss, indem er das Juris Patronatus (Kirchenpatronat) zu Marck Werben (heute Ortsteil von Weißenfels, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt) an das Kloster zum Neuen Werk abtrat.

Das Kirchenpatronat (Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn (in diesem Fall dem Erzbischof) überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden, auch wenn dieses Privileg im vorliegenden Fall keine Rolle gespielt haben dürfte.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen