Samstag, 17. Mai 2014

17. Mai Ao. 1231

Ertzbischoffs Alberti zu Magdeburg Mandat an alle Geistlichen seiner Diöces, wegen des von ihm gestiffteten Cistercienser-Nonnen-Closters zu Halle, demselben mit Allmosen zu Hülffe zu kommen, und ihre Gemeinen darzu zu vermahnen, mit 30 Tage Ablaß vor die Wohlthäter.



Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) stiftete schon im Jahre 1170 das Kloster Zinna und besetzte es mit Mönchen des Zisterzienser-Ordens.

Weil viele Zisterzienser vor ihrem Eintritt in ein Kloster verheiratet waren und mit Einwilligung ihrer Ehefrauen ins Kloster gingen, wurden für diese verlassenen Ehefrauen eigens Zisterzienser-Nonnen-Klöster geschaffen, um sie nicht anderen kirchlichen Orden zu überlassen.

So ist sicher einleuchtend, dass Erzbischof Wichmann auch ein Nonnenkloster dieses Ordens stiften wollte und als Tochter dem Kloster Zinna unterwarf. Er kam jedoch nicht mehr dazu, dieses Kloster ins Werk zu setzen und überließ dies seinem Nachfolger.
Erzbischof Albrecht II. (eigentlich Albrecht I. von Käfernburg) ertauschte im Jahre 1231 vom Kloster zum Neuen Werk die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha und kaufte das Rittergut Volrads von Glaucha. Dort ließ er dann das Zisterzienser-Kloster Marienkammer erbauen.

Das Kloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Erzbischof Albrecht II. fordert nun, noch vor der Gründung des Klosters, alle Geistlichen seines Erzbistums auf, seine Klosterstiftung mit Spenden zu unterstützen und auch in ihren Gemeinden um Spenden zu werben. Dafür gewährt er jedem Wohltäter 30 Tage Ablass.

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