Mittwoch, 2. Juli 2014

02. July Ao. 1456

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Lehenbrieff über das Schultheissen-Amt zu Halle, Hermann Maschwitzen ertheilet.



Der Schultheiß bekleidete ein Richteramt im Berggericht (also der Gerichtsbarkeit für die Bürger der Stadt Halle; die Halloren hatten ihre eigene Gerichtsbarkeit: das Talgericht).
Er war zuständig für die niedere Gerichtsbarkeit und hatte somit über geringere Vergehen zu befinden, die eine Geldbuße oder leichtere Leibstrafen (Pranger, Schandpfahl usw.) zur Folge hatten. Auch über Erb- und innerstädtische Grenzstreitigkeiten hatte der Schultheiß Gericht zu halten.
In Halle war der Schultheiß ebenfalls Innungspatron der sechs großen Innungen: der Kramer, Bäcker, Schuster, Fleischhauer, Schmiede und Futterer. Er nahm an ihren Zusammenkünften teil und entschied über die Streitigkeiten der Innungen.

Das Amt des Schultheiß war erblich und wurde an die männlichen Nachkommen übertragen. Hermann Maschwitz hatte sich das Schultheißentum von den Gebrüdern Claus und Peter Rademacher erkauft und wurde so Nachfolger ihres Vaters, Heinrich Rademacher.

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