Sonntag, 13. Juli 2014

13. July Ao. 1558

Vertrag mit dem Churfürsten zu Sachsen, wegen der Strassen und Leib-Geleit zwischen Scheuditz und grossen Kubel, und  der Obrigkeit und Gerichte, auch Huet und Weide uff dem Anger zwischen kleinen Kubel, Steinwitz und Nauendorff.



Erzbischof Sigismund vergleicht sich mit Kurfürst August von Sachsen über Grenzstreitigkeiten.
Die Straße und das Leibgeleit einschließlich der Straßengerechtigkeit für die Straße von Leipzig durch Schkeuditz bis nach Großkugel an die Kreuzung der Scheidewege stand demnach Kurfürst August zu, selbiges für die Straße von Großkugel bis nach Halle wurde Erzbischof Sigismund zugesprochen.
Eigentum neben dieser Straße, wofür das Stift Merseburg zuständig war, wurde von der Regelung ausgenommen.

Der erwähnte Anger wurde in der Mitte geteilt und die Hälfte gegen Steinwitz zu dem sächsischen Amt Delitzsch und die Hälfte gegen Kleinkugel zu dem magdeburgischen Amt Giebichenstein geschlagen. Den Anwohnern wurde verboten, die Weidengrenzen über die festgelegten Amtsgrenzen hinaus abzustecken.
Es wurden Malhügel aufgeworfen und Grenzsteine mit den Wappen beider Herrn gesetzt. 

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