Samstag, 26. Juli 2014

26. July Ao. 1529

Revers des Raths zu Halle wegen erlangter Neumühle.



Der Rat der Stadt Halle bestätigt den Vertrag über die Übereignung der Neumühle vom Vortag.
Die Stadt verpflichtet sich, alle Vorschriften getreulich einzuhalten und versichert dies auch für kommende Generationen.
Sollten dennoch Streitigkeiten entstehen, verpflichtet sich die Stadt, diese innerhalb von 6 Monaten zu regeln oder aber die Neumühle wieder an den Erzbischof oder seine Nachfolger zu übergeben.

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