Sonntag, 20. Juli 2014

20. July Ao. 1414

Pabsts Johannis XXIII. Bulla declaratoria des von Pabst Bonifacio IX. der Stadt Halle ertheilten Privilegii, daß man um Geld-Schulden, oder anderer geringer Sachen halber, sie nicht ins Interdict legen und den Gottesdienst hemmen soll.



Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt. Zum Beispiel durften Gottesdienste nicht mehr gehalten werden und den Gläubigen wurden die Sakramente verwehrt. Trauungen wurden nicht durchgeführt und kirchliche Begräbnisse verweigert, Glocken durften nicht geläutet werden. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.
Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten.

Da das Interdikt oft missbräuchlich genutzt wurde und seine Wirkung im Volk nachließ, begannen die Päpste, diese Praxis einzudämmen.

Papst Johannes XXIII. bestätigt in diesem Dokument eine Zusicherung von Papst Bonifaz IX. vom 19. November Ao. 1390, dass über die Stadt Halle wegen solcher geringer Sachverhalte kein Interdikt verhängt werden soll.

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