Freitag, 6. Juni 2014

06. Juni Ao. 1441

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Bestallung D. Thomas Hirschhorns zum Leib-Medico.



Dem Klerus im Erzbistum Magdeburg fehlte seit langer Zeit ein erfahrener Arzt.
Zur damaligen Zeit beschäftigte man sich insbesondere in Klöstern mit der Heilkunde. Für das gemeine Volk übernahmen Bader und Barbiere medizinische Dienstleistungen, oftmals auf Jahrmärkten unter den Augen der Öffentlichkeit.

Hochgestellte Persönlichkeiten leisteten sich jedoch schon seit dem Altertum den Luxus eines Leibarztes, der seinem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stehen hatte und nicht selten auch für missglückte Heilversuche verantwortlich gemacht wurde.

Hier bestellt nun Erzbischof Günther II. den Gelehrten Dr. Thomas Hirschhorn zu seinem Leibmedicus. In der Urkunde wird festgelegt, dass Dr. Thomas Hirschhorn für seine Dienste jährlich 100 Schock Kreuzgroschen (also 6.000 Kreuzgroschen) erhält. Davon soll er an Martini (11. November) 33 Schock = 1.980 Kreuzgroschen vom Abt des Klosters Berge bekommen. An Walpurgis (30. April) und an Jakobi (25. Juli) soll er sich je 2.010 Kreuzgroschen bei dem Geleitsmann zu Magdeburg abholen. Zusätzlich erhält er jedes Jahr ein neues Gewand.

Im Gegenzug verpflichtet sich Dr. Thomas Hirschhorn dazu, seinen Wohnsitz in Magdeburg zu nehmen und die Stadt nicht für mehr als 6 Wochen ohne Zustimmung des Erzbischofs oder des Domkapitels zu verlassen.

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