Mittwoch, 25. Juni 2014

25. Juni Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor Günthern Grafen zu Mühlingen und Herrn zu Barby.



Nach dem Tod Erzbischof Günthers II., Graf von Schwarzburg, mit dem Halle einige Händel auszutragen hatte, übernahm Graf Friedrich von Beichlingen im Jahre 1445 das Amt des Erzbischofs zu Magdeburg. Das Domkapitel folgte mit dieser Wahl dem Wunsch seines Vorgängers.

Erzbischof Friedrich III. galt als ein frommer und friedlicher Mann, der bewaffnete Konflikte mit Diplomatie zu verhindern wusste.

Die weltlichen Fürsten seines Erzbistums machte er sich zum Beispiel durch Schutzbriefe gewogen.
So versichert er am 25. Juni Ao. 1446 den Grafen Günther zu Mühlingen und Barby seines Schutzes, der sich auf die Schlösser, Orte, Ländereien und Leute in dessen Verfügungsgewalt bezieht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen