Freitag, 20. Juni 2014

20. Juni Ao. 1308

Ertzbischoffs Burchardi zu Magdeburg Provisions-Mandat an das Nonnen-Closter Cistercienser-Ordens zu Halle, darinn er selbigen, krafft des erhaltenen Päbstl. Privilegii, Elisabeth Japelin zur Mitschwester aufzunehmen befiehlet.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus II. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Erzbischof Burchard III. hatte am 23. März Ao. 1308 von Papst Clemens V. die Genehmigung erhalten, seine Klöster und Kirchen mit Pfründen, also Einnahmen, zu versehen.
Um also die Güter eines Klosters zu vermehren, wurden häufig Nachkommen adliger Häuser oder wohlhabender Bürger aufgenommen. Als Gegenleistung wurden dem Kloster dann Ländereien oder andere Vermögenswerte wie Zinsen oder Steuereinnahmen überschrieben. Häufig waren diese Vermögenswerte ein Erbteil der Personen, die im Kloster Aufnahme fanden.

Hier geht es um Elisabeth Japel, Tochter des Heino Japel, die im Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg (oder Marienkammer) eine neue Heimat finden soll. Erzbischof Burchard III. hatte hier ohne Zweifel mit dem Vater der Maid einen vorzüglichen Handel abgeschlossen. Leider ist in der Urkunde nicht erwähnt, welche Güter an das Kloster fallen.
Erzbischof Burchard III. verweist lediglich mehrfach auf die ihm durch Papst Clemens V. erteilten Rechte.

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