Dienstag, 24. Juni 2014

24. Juni Ao. 1310

Burchardi Ertzbischoffs zu Magdeburg Vergleich mit der Stadt Halle, wegen der Lehne, Beleyhung zu gesamter Hand, Müntzey, und anderer Irrungen halber.



Der Erzbischof Burchard III. (1307 - 1325 im Amt), aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und suchte ständig, die Macht und das Vermögen des Erzstifts - und damit seinen eigenen Wohlstand - zu vermehren.

Zu Beginn seiner Regierungszeit jedoch war er wohl noch darauf bedacht, ein gutes Einvernehmen mit den Städten der Erzdiözese zu halten und erkannte ihre Selbstverwaltung an. Doch ziemlich bald schon wurde ihm klar, dass die Selbstbestimmung der Städte seinen Einfluss und damit auch seine Einnahmemöglichkeiten schmälerte. So versuchte er, den Städten ihre Privilegien Stück um Stück wieder zu entziehen und griff hierbei zu zweifelhaften Methoden.

So behauptet er in diesem Vergleich, dass die Stadt Halle Priester nicht vor ein geistliches Gericht gebracht, sondern mithilfe der eigenen Gerichtsbarkeit verurteilt und hingerichtet habe. Des Weiteren soll Halle unrechtmäßig die Juden besteuert und eigenmächtig neue Innungen errichtet haben.
Die Stadt Halle scheut die Auseinandersetzung mit dem Landesherrn und zahlt daher eine Strafe in Höhe von 500 Mark Stendalischen Silbers (etwa 4.500 Gulden).

Doch auch der Erzbischof muss einiges auf dem Kerbholz haben, denn er gewährt den Bürgern der Stadt Halle in diesem Vergleich ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten und sogar einige neue Privilegien.
So überträgt er den Bürgern die Einnahmen aus der Münzei und garantiert die pünktliche Zahlung durch den Salzgrafen.
Er sichert den Bürgern zu, nicht vor geistliche Gerichte zitiert zu werden, sondern jenes Gericht anzuerkennen, in dessen Bezirk sich das Gut des Betroffenen befindet.
Überdies verpflichtet er sich, bei Gütern zu gesamter Hand (gemeinschaftliche Nutzung) die Nachfolger auch zu gesamter Hand zu belehnen. 

Wie er die Bürger der Stadt Halle bei ihren Rechten belassen will, sollen auch sie seine Rechte anerkennen sowie die des Salzgrafen und Schultheißen.

Einige Zeit später versuchte Erzbischof Burchard III. erneut, den Städten ihre Privilegien zu entziehen und schreckt dabei auch vor räuberischen und militärischen Mitteln nicht zurück. Mit fatalen Folgen: Die Städte verbünden sich gegen ihn, nehmen ihn zweimal gefangen und erschlagen ihn letztlich in der Nacht vom 21. zum 22. September Ao. 1325 im Gefängnis des Magdeburger Rathauses.

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