Samstag, 21. Juni 2014

21. Juni Ao. 1547

Kayser Caroli V. Confirmation derer Privilegien der Stadt Halle.



Wir befinden uns noch immer in den Nachwehen des Schmalkaldischen Krieges. Der Kaiser hält sich gerade in Halle auf und hat von Landgraf Philipp von Hessen den Fußfall und damit dessen Unterwerfung entgegengenommen.

Die Stadt Halle, überwiegend der lutherischen Lehre folgend, war wohl der Überzeugung gewesen, dass die protestantischen Kräfte - der Schmalkaldische Bund - siegreich aus dem Krieg hervorgehen würden. Die Prediger der Stadtkirchen führten so auch während des Konflikts hetzerische Reden gegen den Kaiser und die Katholiken.

Nun hatte der Kaiser die Oberhand behalten und die Stadt zeigte sich äußerst demütig und willfährig, um ihren Ungehorsam vergessen zu machen.

Zusätzlich bot sich hier die einmalige Gelegenheit, den obersten Fürsten zu bitten, die Stadt in den Stand einer freien Reichsstadt zu erheben. Nachdem man seit über 500 Jahren den Launen der Erzbischöfe hilf-, aber nicht ganz wehrlos ausgeliefert war, schien dieser Schritt nur folgerichtig.

So fertigte denn der Rat der Stadt Halle einen Bericht an Kaiser Karl V., in dem aufgeführt wurde, wie die Stadt seit alters her den Erzbischöfen gedient hatte und welche Beschwernisse Erzbischof Ernst der Stadt auferlegt hatte. Hier wurde erwähnt, dass entgegen vorigen Brauches Erzbischof Ernst sich am 09. Januar Ao. 1479 des vierten Teils aller Talgüter bemächtigt hatte.
Zudem habe er den Vertrag zwischen Erzbischof Rupert (1260 - 1266 im Amt) und der Stadt aus dem Jahre 1263 gebrochen, wonach der Landesherr keine neue Burg in einer Meile Umkreis um die Stadt errichten durfte. Erzbischof Ernst habe jedoch dessen ungeachtet die Moritzburg bauen lassen.
Und zusätzlich habe der Erzbischof die Stadt mit neuen Steuerabgaben erheblich beschwert und damit dem von Erzbischof Burchard III. erteilten Privileg vom 15. Oktober Ao. 1324 zuwider gehandelt.

Der Rat der Stadt bittet um Aufhebung all dieser Beschwernisse und darum, Halle in den vorigen Stand ihrer Privilegien und Gerechtigkeiten wieder einzusetzen. Gleichzeitig möge der Kaiser der Stadt den Status einer freien Reichsstadt verleihen, die nur ihm untertan und gehorsam wäre.

Kaiser Karl V., schon mit seinen weiteren Plänen beschäftigt, lässt eine Urkunde ausfertigen, in der der Stadt ihre althergebrachten Rechte und Freiheiten bestätigt und garantiert werden.
Jedermann, der die Stadt an der Ausübung ihrer Rechte hindert, hat - ungeachtet seines Standes - mit der kaiserlichen Ungnade zu rechnen und eine Strafe in Höhe von 30 Mark zu erlegen, wovon die eine Hälfte in die Stadtkasse fließt und die andere der Reichskammer - also dem Kaiser - gutgeschrieben wird.

Der Wunsch nach Erhebung zur freien Reichsstadt erfüllt sich zum wiederholten Male nicht.

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