Samstag, 15. Februar 2014

15. Februar Ao. 1501

Vertrag E.E. Raths zu Halle und der Prediger Mönche zu St. Paul, wegen einiger Fenster und Pforten an ihrem Closter neben der Neumühle.



Das Dominikaner-Kloster St. Paul hatte seine Gebäude direkt am Mühlgraben stehen. Die Stadt Halle war zuständig für die Stadtmauer und die Neumühle, die sich seit 1283 im Besitz des Klosters zum Neuen Werk befand, wurde ebenfalls von der Stadt genutzt.
Aus diesen Umständen ergab sich Streit. Dieser Streit wird nun von Adolf zu Anhalt, Domprobst zu Magdeburg, folgendermaßen verglichen:

  • Das Kloster darf die Mauer, Türme, den Stall und den Brunnen beim Hospital nutzen.
  • Die Stadt umgibt die Pforte am Kornhaus an die Saale (Mühlgraben) mit einer Mauer, die sich eine Elle in den Fluss erstrecken soll. Die Mauer soll drei Löcher erhalten, damit das Kloster das Wasser aus dem Brauhaus ableiten kann und seine Fischkästen warten kann. Aber die Mauer muss auch so gebaut werden, dass den Fenstern der Klostergebäude immer noch Licht bleibt. Dazu werden Schießlöcher in der Mauer angebracht.
  • Über der Pforte wird eine Wölbung angebracht und alle Bauten des Klosters direkt am Mühlgraben müssen so errichtet werden, dass niemand über die Mauern hinweg die Stadt verlassen kann.
  • Die Klosterbrüder haben ihre Fischkästen und die Wasserein- und Ausläufe in den Mühlgraben abzudecken.
  • Dem Kloster wird erlaubt, eine kleine Pforte zu seinem Gebrauch zu behalten. Aber nach Benutzung muss die Pforte jedesmal abgeschlossen werden. Der Rat der Stadt hat jemanden in der Nähe zu benennen, der die Schlüssel verwahrt und bei Bedarf den Klosterbrüdern ohne Weigerung auf- und zuschließt.
  • Der Rat der Stadt behält den Werder und den Wall zwischen dem Kloster und dem Mühlgraben. Die Fenster des Klosters zum Mühlgraben hin sollen mit Eisenstangen gesichert werden, aber so, dass dem Kloster Luft und Licht erhalten bleiben. Die Stangen sollen so angebracht werden, dass man den Kopf noch aus den Fenstern stecken kann, jedoch nicht mit dem ganzen Körper durchkommt. Für diese Arbeiten ist die Stadt zuständig.
  • Das Kloster darf keine neuen Pforten, Ein- und Ausgänge in die Mauer zum Mühlgraben hin bauen.
  • Den Stall zwischen dem Hospital und Erhard von Neustadts Haus darf das Kloster weiter nutzen, jedoch muss der Stall mit Ziegeln gedeckt und gegen Feuer geschützt werden.
  • Das Kloster hat der Stadt den Zugang zur Stadtmauer zu gewähren, aber den Gang dorthin gewöhnlich geschlossen zu halten.

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