Donnerstag, 20. Februar 2014

20. Februar Ao. 1449

Des Raths zu Halle Verschreibung, daß sie dem Closter zum Neuenwerck einen jährlichen Zinß von dem Mühlhofe zu Glauche bey S. Georgen gelegen, gelobet haben.



Dicht bei dem Nonnenkloster St. Georg, auch Marienkammer genannt, hat sich in alten Zeiten eine Wassermühle befunden, die den Herren von Hausen gehört hat. Im Jahre 1236 ist diese Mühle an das Kloster zum Neuen Werk verkauft worden.

Als im Jahre 1258 Streit zwischen der Stadt Halle und dem Kloster wegen eben dieser Mühle entstand, verpflichtete sich der Rat der Stadt dem Kloster gegenüber zur Reparatur des Mühldammes oder zum Schadenersatz.

Sicher gab es auch in der Folgezeit Schwierigkeiten mit der Mühle an diesem Ort, so dass das Kloster dann die Neumühle am Mühlgraben erbauen ließ. Wir wissen von ihr seit 1283, als das Prediger-Kloster St. Paul den Platz zur Neumühle an das Kloster zum Neuen Werk abgetreten hat.

Dennoch wurde die Mühle unter St. Georg noch lange Zeit weiter genutzt, bis sich ihr Betrieb tatsächlich nicht mehr gelohnt hat und sie weggerissen worden ist.

Der Platz des ehemaligen Mühlhofes ist dem Rat der Stadt Halle zur Nutzung übergeben worden und hier verpflichten sich die Ratsmänner, dem Kloster einen jährlichen Zins in Höhe von 27 alten Groschen zu zahlen.

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