Sonntag, 23. Februar 2014

23. Februar Ao. 1223

Pabst Honorii III. Breve an den Probst, Scholasticum und Cantor der Stiffts-Kirche zu Merseburg, darinn er ihnen in Sachen des Pfarrers zu S. Georg zu Glauche, wegen eines zur Kirche gehörigen Gartens Commission ertheilet.



Die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha, die bisher immer im Zusammenhang mit dem Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer genannt worden ist, existierte schon vor Errichtung dieses Klosters und gehörte damals dem Kloster zum Neuen Werk. Ein Mönch aus letztgenanntem Kloster war daher auch als Pfarrer in der Kirche St. Georg tätig.

Es ist also zu vermuten, dass St. Georg schon seit mindestens der Stiftung des Klosters zum Neuen Werk im Jahre 1116 bestanden hat oder in dieser Zeit erbaut wurde. Eine erste Bestätigung aller Güter und Privilegien des Klosters durch Papst Honorius II. fand am 26. April 1126 statt. Das Dokument hierzu ist leider nicht mehr vorhanden, so dass nicht ersichtlich wird, ob auch die Pfarrkirche St. Georg schon im Besitz des Klosters war.

Ab 1231 gehörte die Pfarrkirche St. Georg dann zum neu gegründeten Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer, bis das Kloster letztlich in den Zeiten der Reformation verlassen und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Offensichtlich hatte es nun Streit gegeben zwischen der Bürgerschaft des Ortes Glaucha und einigen Mönchen des Klosters zum Neuen Werk, die östlich der Kirche einen Garten bewirtschafteten. Hier fordert der Papst den Probst des Stiftes Merseburg auf, das Schreiben an die Bürger des Ortes Glaucha zu überbringen und den Streit  friedlich beizulegen.

Möglicherweise hat es der merseburgische Probst nicht geschafft, die Gemüter zu besänftigen oder es brach erneut Streit aus; jedenfalls fertigte Papst Gregor IX. am 20. Februar 1229 ein ähnliches Schreiben und übertrug die Klärung dem Probst zu Naumburg.

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