Montag, 3. März 2014

03. März Ao. 1295

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Vertrag mit den Tempelherren zu Mücheln wegen des Iuris Patronatus zu Wettin.



Mücheln, heute ein Ortsteil der Stadt Wettin im Saalekreis, wurde um 1270 als Rittergut bzw. Kommende des Templerordens genutzt.

Zu dem Tempelherrenhof haben mehrere Güter gehört, darunter der Ort Döblitz (heute ebenfalls Ortsteil von Wettin).

In dem vorliegenden Vertrag tauschen die Templer das Kirchenpatronat zu Weddingen (Goslar) mit dem Kirchenpatronat für Wettin.

Das Kirchenpatronat (Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn (in diesem Fall dem Erzbischof) überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Bereits einige Jahre später erließ Erzbischof Burchard III. den Befehl, sämtliche Kommenden des Templerordens im Erzbistum aufzulösen und die Meister gefangen zu nehmen. Ab 1308 wurde es also auch für die Müchelner Tempelherren ernst. Welches Schicksal sie erlitten, ist leider unklar. Vermutlich sind sie wohl im Jahre 1312 gemeinsam mit den Tempelherren dreier anderer Komtureien im Erzbistum Magdeburg gefangen genommen und später auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden. Ihr Vermögen wurde vom Erzbischof eingezogen. 

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