Donnerstag, 20. März 2014

20. März Ao. 1411

Ertzbischoffs Guntheri erneuerte Incorporation der Capellen S. Jacobi zu Halle dem Closter zu Pegau, und Exemption derselben von der Jurisdiction des Probstes zum Neuen Werck, als Archidiaconi Banni Hallensis, gegen einen jährlichen Zins, eines halben Loth Silbers.



Die Kapelle St. Jacob stand auf dem Sandberg und ist im Jahre 1117 von Wiprecht von Groitzsch, Voigt des Klosters zum Neuen Werk und Burggraf des Erzbischofs von Magdeburg, gestiftet worden. Ob er die Kapelle hat erbauen lassen oder einen früheren, wendischen Tempel umbauen ließ, bleibt unklar.
Offenbar jedoch geht die Widmung der Kapelle an den Heiligen Jakob auf die Wallfahrt Wiprechts über den Jakobsweg nach Santiago de Compostela zurück. Im Zusammenhang mit dieser Wallfahrt soll auch die Gründung des Klosters Pegau stehen.

Eben diesem Kloster wurde die Kapelle St. Jacob von Erzbischof Adelgotus unterworfen.

Erzbischof Günther II. bestätigt hier diese Zuordnung erneut und die Befreiung der Kapelle von der rechtlichen Verfügungsgewalt durch das Kloster zum Neuen Werk, dessen Propst gleichzeitig Vorsteher des hallischen Kirchensprengels war.
Somit hatte das Benediktiner-Kloster Pegau das Recht, einen eigenen Kapellan einzusetzen und nach Halle zu entsenden.

Ein Lot war eine Masse-Einheit, die in unserer Umgebung 14,606 g entsprach. Also zahlte das Kloster Pegau jährlich einen Zins in Höhe von 7,303 g Silber.

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