Donnerstag, 13. März 2014

13. März Ao. 1328

Des Raths zu Halle Verschreibung über 1100 Marck Silbers, so er an dem Schlosse Giebichenstein zu fordern gehabt, daß er solche fallen lassen wolle, wann Ertzbischoff Otto sein Versprechen erfüllen würde.



Die Burg Giebichenstein diente bis zum Jahre 1503 den Erzbischöfen von Magdeburg als Residenz, wenn sie sich in der Gegend aufhielten, und als Kanzlei. Außerdem beherbergte die Burg das Regierungsarchiv.
Die Burg wurde für den Verteidigungsfall mit einem Burggrafen besetzt, der sich auch um Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten und die Einnahme von Zöllen und Zinsen im Amtsbezirk zu kümmern hatte. Im 12. Jh. wurde dieser Titel in den eines Amtshauptmannes umgewandelt.

Außerdem wurde die Burg, die in früheren Zeiten als uneinnehmbar galt, als Gefängnis genutzt.

Während des Dreißigjährigen Krieges, im Jahre 1636, brannte die Burg unter schwedischer Besatzung nahezu völlig nieder. Insbesondere die Oberburg wurde von dem Feuer verzehrt, so dass nur noch Ruinen übrig blieben. Die Gebäude der Unterburg sind später nach und nach wieder errichtet worden.

In früheren Chronik-Einträgen habe ich schon oft von den Streitigkeiten zwischen der Stadt Halle und Erzbischof Burchard III. (1307 - 1325) berichtet, die allzu häufig militärisch ausgetragen wurden.
Im Zuge dieser Kämpfe ging die Stadt Halle im Jahre 1324 ein Bündnis mit Graf Burchard IV. von Mansfeld ein, der die Burg Giebichenstein eroberte. Graf Burchard IV. von Mansfeld versetzt die Burg im Jahre 1327 an den Rat der Stadt Halle gegen Zahlung von 1.100 Mark Brandenburgischen Silbers.

Im Jahre 1325 wurde Erzbischof Burchard von den Städten Magdeburg, Halle und Calbe gefangen genommen und in der Haft erschlagen. Daraufhin wurden Magdeburg und Halle mit der Reichsacht und dem Bann belegt.

Erzbischof Otto, seit 1327 im Amt, bemühte sich umgehend nach seiner Ernennung um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Am 01. September 1327 hatte er die Stadt Halle an Burchards Tod für unschuldig erklärt und in der Folge versprochen, sich beim Papst für die Aufhebung des Bannes und beim Kaiser für die Aufhebung der Acht einzusetzen.

Die Stadt Halle verzichtet in diesem Brief auf ihre Forderung in Höhe von 1.100 Mark Silber für die Burg Giebichenstein, wenn Erzbischof Otto die Befreiung der Stadt von Acht und Bann erreicht.

Erzbischof Otto hielt sein Versprechen.
Im Jahre 1329 widerrief Kaiser Ludwig IV. die Acht über Halle und im Jahre 1338 wurde die Stadt endgültig vom päpstlichen Bann befreit, nachdem Erzbischof Otto den Bann schon 1333 aufgehoben und Papst Benedict XII. die Unschuld der Stadt im Jahre 1335 pro forma anerkannt hatte.

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