Mittwoch, 12. März 2014

12. März Ao. 1446

Churfürst Friedrichs zu Sachsen Einwilligung, daß der Rath zu Halle den Wegepfennig erhöhen möge. 



Die Stadt Halle hatte dafür zu sorgen, dass Wege, Stege und das Steinpflaster innerhalb des Stadtgebietes in gutem Zustand erhalten wurden.
Zu diesem Zweck wurde an den Toren der Stadt der Wegepfennig erhoben. Das Wegegeld war für Wagen und Karren zu zahlen.
Einige Jahrhunderte später wurde das Wegegeld pro Kopf erhoben und Fuhrwerke und Gespanne wurden extra berechnet.

Abends hatten die Torwächter die Einnahmen des Tages im Marktamt abzuliefern.

Bisher war ein Wegegeld von 1 Pfennig für einen Wagen zu zahlen. Doch das war nicht mehr genug, um die Kosten für die Instandhaltung der Straßen und Wege zu decken. Deshalb beschloss der Rat der Stadt, nunmehr 3 Pfennige Wegegeld für Wagen und 1 1/2 Pfennige für Karren zu fordern.

Dies jedoch stieß bei Kurfürst Friedrich II. von Sachsen auf Unwillen, denn seine Untertanen waren am meisten betroffen, wenn sie in Halle Salz einkauften.

Letztlich jedoch hatte Friedrich der Sanftmütige ein Einsehen in die Notwendigkeit und willigte mit diesem Brief in die Erhöhung ein.

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