Samstag, 29. März 2014

29. März Ao. 1412

Hermanns von Czymmern und Tile Schengkens Verkauff des Wegepfennigs in S. Ulrichs-Thore an den Rath zu Halle.



Der Wegepfennig war ein Zoll, den man zu zahlen hatte, wenn man mit einem Wagen oder Karren in eine Stadt einfahren wollte. Dieser Zoll war dazu gedacht, die Straßen und Wege der Stadt in einem guten Zustand zu halten.

Wie auch bei anderen Zöllen und Abgaben üblich, konnten solche Einnahmen an Einzelpersonen zu Lehen übertragen werden.
Das war hier in der Vergangenheit offensichtlich der Fall.

Mit vorliegendem Brief bestätigen Hermann von Zimmern und Thilo von Schenk, dass der Rat der Stadt Halle den Wegepfennig im Ulrichstor von ihnen erworben hat.

Das ist die erste schriftliche Erwähnung des Ulrichstores.

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