Sonntag, 23. März 2014

23. März Ao. 1308

Pabsts Clementis V. Bulla, darinn er Ertzbischoff Burchardo zu Magdeburg das Privilegium ertheilet, bey allen Kirchen seiner Diöces eine Präbende zu vergeben.



Über Erzbischof Burchard (1307 - 1325 im Amt) und seine brachialen und militanten Regierungsmethoden habe ich schon mehrfach berichtet. Heute soll es um die Anfänge seiner Herrschaft gehen.

Am 25. November Ao. 1307 wurde Burchard III. zum neuen Erzbischof in Magdeburg erwählt und machte sich wenig später auf den Weg nach Rom, um sich von Papst Clemens V. direkt das Pallium als Zeichen seiner Würde überreichen zu lassen.
Papst Clemens V. weihte Burchard III. sogar höchstselbst zum Erzbischof und schien in ihm einen Bundesgenossen zu sehen. Die beiden scheinen sich prächtig verstanden zu haben.

Da verwundert es nicht, dass Burchard III. es recht bald verstand, dem Papst einige Privilegien zu entlocken.
So erlangte er zum Beispiel die Erlaubnis, allen Kirchen und Klöstern seines Erzbistums zu ihrem Unterhalt Präbenden (also Pfründe) beizulegen. Dieses Recht exerzierte er sofort nach seiner Rückkehr aus Rom im Mai 1308.

Mit dieser Art der Versorgung konnte er des Wohlwollens der Kirchen und Klöster sicher sein. Mit Grundstücken und Zinseinkünften reichlich versehen, brauchten sich die Kirchen und Klöster um ihre Existenz und ihren Wohlstand keine Sorgen machen.

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