Donnerstag, 6. März 2014

06. März Ao. 1391

Ertzbischoff Albrechts von Magdeburg Vertrag mit denen von Halle wegen der Juden.



Über das Judendorf zwischen damaliger Ulrichkirche und der Vorstadt Neumarkt habe ich schon in meinem Chronik-Eintrag zum 25. Februar Ao. 1446 berichtet.

Darin heißt es, dass die Juden üblicherweise der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs unterlagen und an ihn (bzw. sein Amt Giebichenstein) die regelmäßigen Abgaben zu leisten hatten. Im Gegenzug standen die Juden unter dem Schutz und Geleit des Erzbischofs.

Da sie sich jedoch oft und regelmäßig innerhalb der Stadt Halle aufhielten, suchten sie oftmals auch beim Rat der Stadt ihre Vergleitung (Schutz vor dem Pöbel).

So wurde die Zuständigkeit für die Juden immer hübsch zwischen Erzbischof und Rat der Stadt hin und her geschoben. Jede der beiden Parteien nahm gern den Zins der Juden ein, scheute sich aber davor, Ausgaben zu bestreiten, wie z.B. die Kronsteuer, die bei Regierungsantritt eines neuen Kaisers fällig wurde.

Nun hatte im Jahre 1382 in deutschen Landen die Pest gewütet und große Opfer, auch in Halle, gefordert. Den Juden wurde bei dieser Gelegenheit zur Last gelegt, sie hätten die städtischen Brunnen vergiftet. Daraufhin wurden sie verfolgt und ermordet oder aus der Stadt gejagt. Ihre Häuser wurden vielfach geplündert und angezündet oder auf andere Weise beschädigt.

Nur nach und nach hielten wieder Juden Einzug in Halle.

Über die Zerstörung der Judenhäuser und die Vertreibung bzw. Ermordung der Juden war Erzbischof Albrecht IV. sehr erzürnt und beinahe wäre eine offene Fehde ausgebrochen. Der Rat der Stadt jedoch verstand es, den Erzbischof mit der Zahlung von 300 Schock Meißnische Groschen (also 18.000 Groschen) zu versöhnen und erhielt dafür das Recht, den Jahreszins der Juden einzunehmen. Gleichzeitig hatte die Stadt aber nun wieder für den Schutz der Juden zu sorgen.

Erzbischof Albrecht IV. sichert in dem Vertrag zu, dass er die Juden ungehindert durch seine Gebiete wandern lassen will.

Die Juden selbst mussten aufgrund der alten Registraturen dem Erzbischof 1.000 und dem Rat der Stadt 1.500 Mark Silber erlegen, um die Erlaubnis zum Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser zu erhalten.

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