Sonntag, 1. Februar 2015

01. Februar Ao. 1413

Pabsts Johannis XXIII Bulla, darinnen er der Stadt Halle das Privilegium ertheilet, daß wann nicht die gantze Stadt ins Interdict geleget ist, der Gottesdienst wegen ein und anderes excomminicirten nicht gehemmet werden soll. 



Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt. 
Der Papst konnte ein Interdikt verhängen, aber auch jeder andere ranghohe kirchliche Würdenträger bis hinab zum Bischof. Dieser Bann galt für ganze Länder, Provinzen, Städte oder Dörfer. 

Alle Arten des Gottesdienstes waren während eines Interdikts untersagt. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.

Geistliche durften keine Messe lesen oder predigen, Trauungen durften nicht durchgeführt werden, Bestattungen fanden ohne kirchliche Zeremonien und Weihen statt, Glocken durften nicht geläutet werden. 

Das Interdikt wurde oft missbräuchlich angewandt, um persönliche Interessen von kirchlichen Würdenträgern durchzusetzen. In der Folge gewöhnten sich die Gläubigen an solche Maßnahmen und nahmen sie nicht mehr ernst. 
Pfarrer wurden aufgefordert, trotz des Interdikts Messe zu halten. Wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisteten, wurde ihnen nicht selten ihr Einkommen vorenthalten oder sie wurden gar aus dem Ort gejagt. Ein geflügelter Spruch lautete damals: "Pfaffen, wollt ihr singen oder wollt ihr springen?".

Daraufhin begannen die Päpste, die Strafen zu lockern. Verschiedenen Kirchen und Klöstern wurden Privilegien erteilt, dass sie auch unter dem Interdikt weiter Gottesdienste halten können, allerdings bei verschlossenen Türen und ohne Glockengeläut. Die Messe sollte leise gelesen werden. 
Auch wurde bestimmten Personen gestattet, private Messen abzuhalten. 

Einige einflussreiche Persönlichkeiten aus Halle hatten nun die Bitte an Papst Johannes XXIII. herangetragen, dass Gottesdienste weiterhin stattfinden dürfen, wenn nur einzelne Personen einem Interdikt unterliegen bzw. exkommuniziert worden sind. 
Papst Johannes XXIII. erteilt der Stadt daraufhin dieses Privileg. 

Hierüber darf jedoch nicht vergessen werden, dass zu dieser Zeit die gesamte Stadt in Acht und Bann lag, also auch dem Interdikt unterlag. Diese Repressalien rührten noch von der Geschichte um den Salzgrafen Hans von Hedersleben, den die Stadt Halle am 13. September Ao. 1412 unrechtmäßig der Falschmünzerei bezichtigt, zum Tode verurteilt und hingerichtet hatte. Der Vergleich über diesen Vorfall wurde erst am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen, in dem Erzbischof Günther II. versprach, die Stadt von Reichsacht und Bann zu lösen.

Das von Papst Johannes XXIII. am 01. Februar Ao. 1413 erteilte Privileg konnte also nur für die Zukunft angewendet werden.

Montag, 26. Januar 2015

26. Januar Ao. 1543

Cardinal Albertus, Ertzbischoff zu Magdeburg reichet Hans Boyen das Freyguth zu Scherben, so ehemals dem Neuen Stiffte zu Halle gehöret, zu Erbzins-Lehn.



Zscherben (heute Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal) wird in alten Chroniken als Dorf mit Filialkirche und Freigut bezeichnet. 
Leider wissen wir heute erschreckend wenig über die Geschichte des Ortes. Die gesamte Dorfchronik wurde am 01. Juni Ao. 1945 vom damaligen Bürgermeister Grätzner verbrannt, kurz bevor der Ort an die Sowjetarmee übergeben wurde. 

Im Jahre 981 wird Zscherben erstmals urkundlich erwähnt. Das Necrologium (Totenregister) der Stadt Magdeburg verzeichnet den Tod des ersten Erzbischofs von Magdeburg, Adalbert, am 20. Juni Ao. 981 auf freiem Feld bei Zscherben. 
Im 14. Jh. befand sich das Dorf im Besitz der Herren von Northausen, später im Besitz derer von Burckersrode, von denen es Erzbischof Friedrich III. im Jahre 1463 gekauft und zum Amt Giebichenstein geschlagen hat. 

Die Kirche und der Klosterhof, der ursprünglich dem Kloster Memleben zugehörte, fiel im Jahre 1511 an das hallische Kloster zum Neuen Werk und wurde bei Auflösung dessen durch Kardinal Albrecht von seinem Neuen Stift vereinnahmt. 

Im vorliegenden Dokument gibt Kardinal Albrecht das Gut mit allen Zubehörungen und Äckern dem Hans Boyen (vermutlich Landadel) zu Lehen. 

Hans Boyen hat jährlich am Tag St. Michael (29. September) 5 alte Schock Groschen (1 altes Schock = 20 Groschen; also 5 alte Schock = 100 Groschen) und zwei Pfund Wachs als Erbzins an die Kurfürstliche Kammer zu zahlen. Zusätzlich muss er an einem Tag im Jahr mit vier Pferden und einem Pflug für das Amt Giebichenstein zur Verfügung stehen. Die Gerichtsbarkeit verbleibt beim Amt Giebichenstein. 

Montag, 24. November 2014

24. November Ao. 1381

Conrad, Dietrichs, Albrechts und Heinrichs Gebrüder Grafen von Wernigerode Bekäntniß und Verschreibung, daß sie forthin Schloß und Stadt Wernigerode mit seinen Zubehörungen vom Ertzstifft Magdeburg zu Lehn tragen wollen.



Wir befinden uns in bewegten Zeiten. 
Nachdem Papst Clemens V. im Jahre 1309 seinen Sitz nach Avignon verlegt hatte, war Avignon einige Jahrzehnte als Residenz der Päpste anerkannt worden. Im Jahre 1376 kehrte jedoch Papst Gregor XI. nach Rom zurück. Nach dessen Tod im Jahre 1378 wurde der Italiener Bartolomeo Prignano als Urban VI. zum Pontifex erwählt. Das passte den französischen Kardinälen überhaupt nicht ins Konzept. Sie erklärten Urban VI. für unfähig und ernannten den Franzosen Robert Graf von Genf als Clemens VII. zum Papst, der in der Folgezeit als Gegenpapst wirkte. 

Markgraf Ludwig von Meißen war auf Drängen des römisch-deutschen Kaisers Karl IV. im Jahre 1373 zum Erzbischof vom Mainz ernannt worden, während das Mainzer Domkapitel Adolf von Nassau zum Erzbischof wählte. 
Logischerweise führte dies zu Streitigkeiten, die mit kriegerischen Auseinandersetzungen insbesondere in Thüringen und dem mainzischen Eichsfeld einhergingen. Kaiser Karl IV. und sein Sohn Wenzel standen auf Seiten Ludwigs. 
Eine Auflösung des Streits erfolgte jedoch erst nach dem Tod Papst Gregors XI. im Jahre 1378. Der von den französischen Kardinälen eingesetzte Gegenpapst Clemens VII. bestätigte Adolf von Nassau in seinem Amt als Erzbischof von Mainz und König Wenzel, der mittlerweile die Nachfolge seines 1378 verstorbenen Vaters Karl IV. angetreten hatte, erkannte die päpstliche Ernennung an. 
Als Papst Urban VI. im Jahre 1381 das gerade frei gewordene Amt des Erzbischofs von Magdeburg an Ludwig von Meißen übergab, verzichtete dieser auf Mainz und forderte die Städte des Erzstifts Magdeburg zur Huldigung auf. 

Doch die Städte Magdeburg und Halle leisteten die Huldigung nicht, weil sie sich auf eine alte Gewohnheit beriefen, nach der sie nur denjenigen als Landesherren anerkennen, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner erzbischöflichen Würde vorweisen könne. Erst als Ludwig die kleineren Städte zur Huldigung zwang und am 15. März Ao. 1381 der Stadt Halle einen Huldbrief erteilte, in dem die Stadt an ihren Freiheiten und Privilegien belassen und die erste Lehnsware erlassen worden war, leistete auch Halle den Treueschwur gegenüber dem neuen Erzbischof. Die Stadt Magdeburg ließ sich Zeit und huldigte Erzbischof Ludwig erst, nachdem auch ihren Bürgern am 25. Juli Ao. 1381 der Huldbrief erteilt wurde. 

Damit jedoch hatte der Ärger im Erzstift noch kein Ende. 
Die Herren der Grafschaft Wernigerode, die zur Mark Brandenburg gehörte, hatten unter anderem die Burgen Papstorf und Langeln in Besitz. Beide Burgen befanden sich auf dem Territorium des Bistums Halberstadt. Die Grafen von Wernigerode betätigten sich auf diesen beiden Burgen als Raubritter und fügten so Durchreisenden und den umliegenden Ortschaften erheblichen Schaden zu. Dabei müssen sie sich wohl auch den Unmut des Erzbischofs Ludwig zugezogen haben, denn der schickte im November des Jahres 1381 seinen Hauptmann mit Truppen nach Papstorf und Langeln, um den Herren das Handwerk legen zu lassen. 
Die Truppen des Erzbischofs hatten Erfolg und zerstörten beide Raubschlösser. Graf Conrad von Wernigerode wurde gefangen genommen. Sein Bruder Dietrich entwischte. 

Daraufhin lieferten sich die Grafen von Wernigerode der Gnade des Erzbischofs von Magdeburg aus und boten ihm sogar ihre Stammburg und die Stadt Wernigerode an. Nachdem sich Graf Dietrich gestellt und für die Gefangenen ein Lösegeld in Höhe von 400 Mark erlegt hatte, übernahm Erzbischof Ludwig die Besitzungen und gab sie den besiegten Grafen zu Lehen. Die Herren von Wernigerode müssen auf Papstorf verzichten. 

Im vorliegenden Dokument bestätigen die Grafen Conrad, Dietrich, Albrecht und Heinrich von Wernigerode am 24. November Ao. 1381 die Vereinbarung. Sie schwören dem Erzbischof und dem Erzstift Magdeburg ewige Treue und versprechen, nie wieder Feinde des Erzbistums zu werden. Außerdem sagen sie dem Erzbischof ihren Beistand in Notlagen zu und erklären Schloss und Stadt Wernigerode zu offenem Haus und Stadt. Das bedeutet, dass der Lehnsherr - hier der Erzbischof - das Recht hat, jederzeit Besatzung in Schloss und Stadt zu legen, so er das für notwendig hält. So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.
Darüber hinaus versprechen die Grafen für sich und ihre Nachkommen, den Besitz an niemand anders als den Erzbischof von Magdeburg zu verkaufen, sollte dies einmal notwendig oder erwünscht sein. 
Zu guter Letzt beteuern die Herren von Wernigerode, auch den Brüdern und Vettern des Erzbischofs Ludwig – also den Markgrafen von Meißen – und deren Nachkommen keinerlei Feindschaft entgegenzubringen. 
Der Landesherr sichert den Grafen im Gegenzug Verteidigung und Unterstützung zu, wie allen seinen Untertanen.

Erzbischof Ludwig hatte nicht lange Spaß an seinem neuen Besitz. Zur Fastnacht am 18. Februar Ao. 1382 gab er ein prächtiges Fest im Rathaus zu Calbe. Im Haus des Stadtschreibers gleich nebenan brach ein Feuer aus, welches schnell gelöscht werden konnte. Dennoch gerieten die Festgäste in Panik und strömten gleichzeitig auf die Treppe im Rathaus. Die Treppe brach und viele der Gäste stürzten hinab. So endete der Tanz mit zahlreichen gebrochenen Armen und Beinen. 

Erzbischof Ludwig jedoch überlebte den Sturz nicht und wurde in aller Stille in der Caldaunen-Kapelle des Magdeburger Doms beigesetzt. 

Sonntag, 23. November 2014

23. November Ao. 1428

Coppe Pißker verkaufft das Dorff Diemitz mit allen Zubehörungen an den Rath zu Halle.



Das Dorf und Rittergut Diemitz gehörte zum Amt Giebichenstein. Das Alter des Dorfes ist leider nicht verzeichnet. Das Rittergut selbst wurde Freyenfelde (Freiimfelde) genannt. 
Die Einwohner des Dorfes ernährten sich hauptsächlich von Küchengärtnerei, insbesondere vom Anbau von Kümmel und Gurken. Im Dorf gab es 2 Schenken, die Amtsbier (Giebichensteiner Bier) ausschenken mussten. 

Nach der Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412 überzog Erzbischof Günther II. die Stadt Halle und die umliegenden Dörfer mit Krieg und brannte die Ernte auf den Feldern ab. Im Jahre 1414 fiel das ganze Dorf Diemitz deshalb einer Feuersbrunst zum Opfer. Nur von der Kirche blieben die Mauern stehen. 
Als Schadenersatz räumte Erzbischof Günther II. den Einwohnern einiges Land ein, auf dem sie ihr Dorf wieder errichten konnten. Für dieses Land hatten sie Erbzins zu zahlen. 

Im 15. Jh. war das Rittergut und das Dorf Diemitz im Besitz der Familie Pißker. 
Das Geschlecht derer von Pißker lebte seit mindestens 1376 in Halle und gehörte zur Pfänneraristokratie. 

Coppe Pißker, um den es in diesem Eintrag geht, war ab 1386 Bornmeister über den Meteritzbrunnen in Halle und ab 1417 Ratsmeister zu Halle. 

Coppe Pißker verkauft nun das Dorf Demenitz (Diemitz) mit 8 Hufen Landes und einem Weinberg mit allen Gütern, Zinsen, Nutzungen, Freiheiten und Rechten. Zu dem Besitz gehören die Gerichte in Feld und Dorf. Die Kaufsumme beträgt 700 Rheinische Gulden.

Der Verkäufer verspricht, das Gut zu verlassen, sobald die Stadt Halle oder ein neuer Lehnsmann das Land nutzen möchte. 


Für den Fall, dass der Lehnsherr zu Magdeburg - also der Erzbischof - die Stadt Halle nicht mit dem Besitz belehnt, ist Coppe Pißker bereit, die Kaufsumme zurückzuzahlen. Es möchte ihm nur 3 Monate vorher angezeigt werden. Sollte er die Rückzahlung nicht termingerecht vornehmen, verpflichtet sich Coppe Pißker, Schadenersatz zu leisten. 

Mittwoch, 19. November 2014

19. November Ao. 1390

Pabsts Bonifacii IX. Bulle, der Stadt Halle ertheilet, daß man sie um Geld-Schulden halber nicht ins Interdict legen, und den Gottesdienst hemmen solle.



Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt. Zum Beispiel durften Gottesdienste nicht mehr gehalten werden und den Gläubigen wurden die Sakramente verwehrt. Trauungen wurden nicht durchgeführt und kirchliche Begräbnisse verweigert, Glocken durften nicht geläutet werden. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.
Nach und nach bürgerte sich die Praxis ein, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, weil diese mit Hilfe eines Interdikts ihre Forderungen besser durchsetzen konnten. 

Da das Interdikt oft missbräuchlich genutzt wurde und seine Wirkung im Volk nachließ, begannen die Päpste, diese Praxis einzudämmen. 


Papst Bonifaz IX. versichert nun der Stadt Halle, dass über die Stadt wegen solcher geringer Sachverhalte kein Interdikt verhängt werden soll und Gottesdienste nicht verboten werden dürfen.

Montag, 17. November 2014

17. November Ao. 1414

Conradi Abts zu Pegau, als Päbstl. Commissarii, Processus Executionis des von Pabst Johanne XXIII. der Stadt Halle ertheilten Privilegii de non evocando.



Der oberste geistliche Richter war in jenen Zeiten der Papst. Wenn jemand in einem geistlichen Rechtsstreit den Papst als Richter anrief und der Fall angenommen wurde, wurde die Gegenseite vor das päpstliche Gericht geladen. 
Aber der Papst konnte diese Macht delegieren, indem er das Privilegium de non evocando anderen Würdenträgern oder Landesherren verlieh. Dieser hatte dann die Gerichtshoheit

In solchen Fällen durfte der Streitfall also nicht mehr in erster Instanz vor den Papst gebracht, sondern musste dem privilegierten Gericht vorgelegt werden. 

Die Geschichte dieses Briefes beginnt schon im Jahre 1392, als Erzbischof Albrecht IV. der Stadt Halle das Privileg erteilt, dass der Rat und die Bürgerschaft der Stadt vor keine auswärtigen geistlichen Gerichte geladen werden sollen. Allein der Propst des Klosters St. Moritz sei als Richter zuständig und hätte auch gegen die Widersacher gerecht zu verfahren. 

Und wenn ein Auswärtiger eine Rechtssache mit den Hallischen auszumachen hätte, möge auch er sich an den Propst zu St. Moritz wenden. 

Nun gab es im Jahre 1401 einen Fall, in dem sich jemand an das kaiserliche Hofgericht wandte und Erzbischof Albrecht IV. eingreifen und schlichten musste.

In den folgenden Jahrzehnten wurde der Stadt Halle sowohl vom Kaiser für die weltlichen Gerichte, als auch vom Papst für die geistlichen Gerichte das erwähnte Privileg verliehen. So erhielt die Stadt am 20. Juli Ao. 1414 das päpstliche Privilegium de non evocando. 

Am 17. November Ao. 1414 erteilt Papst Johannes XXIII. dem Abt des Klosters Pegau in seiner Eigenschaft als päpstlicher Kommissar den Auftrag, die geistliche Gerichtshoheit offiziell an den Propst des Klosters zum Neuen Werk zu übergeben. Dieser war gleichzeitig der Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels und konnte dieses Privileg weiter delegieren. Bisher hatte er den Propst des Klosters St. Moritz mit dem Richteramt beauftragt. Ob das auch hier der Fall war, ist leider nicht dokumentiert. Es ist jedoch zu vermuten.

Gleichzeitig zählt Papst Johannes XXIII. noch einmal die Befugnisse auf, die sich aus diesem Privileg ergeben. 

Ich gehe davon aus, dass die erneute Bestätigung des Privilegium de non evocando durch die Streitigkeiten der Stadt Halle mit Erzbischof Günther II. erforderlich war. 

Die Stadt hatte im Jahre 1412 den von Erzbischof Günther II. eingesetzten Salzgrafen, der zugleich Münzmeister war, der Falschmünzerei angeklagt, zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt und das Urteil gleich vollstreckt. Die ganze Geschichte ist unter dem Datum vom 01. Juni Ao. 1414 ausführlich beschrieben.

In der Folge dieser unrechtmäßigen Hinrichtung hatte Erzbischof Günther II. die Stadt Halle in Reichsacht und Bann schlagen lassen. 
Zusätzlich überzog der Erzbischof die Stadt mit Krieg und Belagerung, ließ zur Erntezeit das Getreide auf dem Halme verbrennen und brachte durch solches Vorgehen den Handel in der Stadt gänzlich zum Erliegen. 


Auf Befehl Kaiser Wenzels vom 01. August Ao. 1414 hatte der Rat der Stadt mit dem Erzbischof Verhandlungen aufgenommen, um die Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen und wieder Normalität einkehren zu lassen. Gegen eine Zahlung in Höhe von 13.000 Gulden zur Wiedergutmachung erklärte sich Erzbischof Günther II. bereit, die Feindseligkeiten gegen die Stadt Halle einzustellen. Der Vertrag darüber wurde am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen. 

Dienstag, 4. November 2014

04. November Ao. 1494

Ertzbischoff Ernsts zu Magdeburg Confirmation der Verbesserung des geistlichen Beneficii zum Altar S. Thomae der Caland-Brüderschafft in U. L. Frauen-Kirche zu Halle.



Das Verrichten guter Werke hatte in der christlichen Religion im Mittelalter eine besondere Bedeutung und sicherte die wohlwollende Aufnahme in Gottes Reich. Diese guten Werke bestanden z.B. in Gebeten, Almosen, Bußen und Seelmessen und gehörten zum Alltag in Klöstern.
Nun konnte jedoch nicht jeder Christ in ein Kloster eintreten und so fanden sich Brüderschaften aus Laien in vielen Orten zusammen, die sich nach ihren eigenen Regeln versammelten und gute Werke verrichteten.

Eine dieser Brüderschaften war die Kalandbrüderschaft, die schon seit dem 9. Jh. bekannt ist. Wohlhabende Bürger beiderlei Geschlechts konnten in dieser Brüderschaft Aufnahme finden und wurden Fraternitas Calendarum oder auch Kalenderherren genannt.
Der Name Kaland wird auf den lateinischen Begriff "Calendae" - den Ersten des Monats - zurückgeführt, weil sich die Brüderschaft an jedem Monatsersten zu gemeinsamen Gebeten und Beratungen zusammenfand.

Auch in Halle hatte sich eine Kalandbrüderschaft gegründet, die ihre Andacht in der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (damals noch die einzelne Marienkirche) zu halten pflegte. Dieser Kirche stiftete die Brüderschaft einen Altar, der dem Apostel Thomas geweiht war.

Zu dem Altar gehörte gleichzeitig eine Summe Geldes, welche die Brüderschaft spendete, um den Altaristen und die zu haltenden Messen zu finanzieren. Eine solche Stiftung war am 05. Januar Ao. 1458 schon von Erzbischof Friedrich bestätigt worden.

Nun hatte die Kalandbrüderschaft die Summe erhöht und Erzbischof Ernst bestätigt am 04. November Ao. 1494 diese Verbesserung. 

Samstag, 1. November 2014

01. November Ao. 1361

Theodorici Ertzbischoffs zu Magdeburg Huldebrieff, oder Confirmation der Privilegien der Stadt Halle bey der Huldigung ertheilet.



Nach dem Tod Erzbischof Ottos (Landgraf Otto von Hessen) hatte das Domkapitel von Magdeburg den bisherigen Bischof von Halberstadt, Markgraf Ludwig von Meißen, als neuen Erzbischof eingesetzt. Dies stieß bei den Ständen auf Unwillen, denn Ludwig war ein junger Herr aus einem mächtigen Fürstengeschlecht und schon die Halberstädter führten Klage gegen seine unnachgiebige Regierung.

Und noch jemand war mit der Wahl nicht zufrieden: Kaiser Karl IV. wollte gern seinen Günstling, Bischof Dietrich zu Minden, auf dem magdeburgischen Erzbischofstuhl sehen.
Dieser Dietrich Kagelwit (oder Dietrich von Portitz, wie manche Quellen schreiben), Sohn eines Schneiders aus Stendal, hatte sich durch achtsames Versehen seiner Ämter und sparsame Haushaltsführung bei Kaiser Karl IV. beliebt gemacht und war unter anderem mit diplomatischen Missionen betraut worden.

Kaiser Karl IV. traf nun eine Übereinkunft mit Papst Innozenz VI. und ließ Dietrich zum Erzbischof von Magdeburg berufen.
Am 12. Oktober Ao. 1361 bestätigte Kaiser Karl IV. dem Erzstift seine Privilegien und Erzbischof Dietrich nahm in der Folgezeit in den Städten des Erzstifts die Huldigung ein.

Den Huldebrief für die Stadt Halle hatte Erzbischof Dietrich am 01. November Ao. 1361 verfasst, als er sich noch in Böhmen befand.

In diesem Brief versichert er der Stadt Halle, sie bei ihren Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen und sie gegen Fürsten und andere Herren zu beschirmen und zu verteidigen.

Der Einzug in Halle und die Einnahme der Huldigung erfolgte offenbar zu einem späteren Zeitpunkt. Leider ist hierzu kein Hinweis vermerkt.

Samstag, 11. Oktober 2014

11. October Ao. 1298

Bartholomaei von Liebenau Schenckung einer halben Hufen von seinen eigenen Gütern, und des Eigenthums von einer andern halben Hufen an die Kirche zu Bellberg.



Böllberg, seit 1950 zu Halle gehörig, wird nachweislich schon im Jahre 1291 erwähnt und war dem Amt Giebichenstein unterworfen. In der Dorfschenke durfte nur Bier ausgeschenkt werden, das in Giebichenstein gebraut und vom Amt zur Lieferung genehmigt wurde.
Böllberg war mit gerade einmal 11 Feuerstätten ein ziemlich kleiner Ort.
Es wurde beim Mühlendamm in Böllberg ein Wasserzoll für Bauholz erhoben. Ich vermute, dass dazu ein Zollhäuschen auf der Rabeninsel am Schleuseneingang gestanden hat. Die Zolleinnahmen wurden an das Amt Giebichenstein weitergeleitet.

Die noch heute existierende Kirche St. Nicolai, die übrigens zur Straße der Romanik gehört, war eine Filialkirche der Pfarrkirche St. Georg in Glaucha und lag in der Jurisdiktion des ebendort im Jahre 1231 gestifteten Zisterzienser-Nonnen-Klosters Marienkammer. Erst im Jahre 1307 wurde diese Verbindung zur Mutterkirche gelöst und St. Nicolai zur eigenständigen Pfarrkirche erhoben. Nach der Reformation wurde St. Nicolai der Kirche St. Peter in Wörmlitz zugeordnet und war somit wiederum Filial.

Doch noch bevor die Kirche St. Nicolai eigenständig als Pfarrkirche galt, hat Bartholomäus von Liebenau ihr am 11. Oktober Ao. 1298 eine halbe Hufe Landes in Böllberg geschenkt und eine weitere halbe Hufe Landes zu Lehen gegeben. Letztere hatten die Einwohner Böllbergs zuvor von zwei hallischen Bürgern gekauft.

An diesem Beispiel wird der Unterschied zwischen den Rechtsbegriffen "Besitz" und "Eigentum" sehr schön sichtbar. Besitzer des Landes war immer noch der Lehnsherr (in diesem Falle wohl Bartholomäus von Liebenau, jedenfalls im unmittelbaren Bezug), das Eigentum jedoch – und damit die Verfügungsgewalt über die Art der Nutzung – lag beim Lehnsmann. Der Lehnsmann konnte je nach Art des Lehens das Eigentum veräußern, der Besitzer änderte sich deshalb nicht.
Der Lehnsherr als Besitzer hatte aber auch die Möglichkeit, dem Lehnsmann sein Lehen, also sein Eigentum zu entziehen.

Bartholomäus von Liebenau gehörte übrigens einem ursprünglich sächsischen bzw. meißnischen Adelsgeschlecht an, das im 13. Jh. erstmals urkundlich in Erscheinung tritt und seinen Namen vermutlich von Burgliebenau bei Merseburg ableitete. Möglicherweise war dieser Bartholomäus Mönch im Kloster Neuzelle in der Niederlausitz, der als Urkundszeuge im Jahre 1279 auftrat. Diese Vermutung liegt sogar nahe, denn Kloster Neuzelle war eine Zisterzienserabtei und die Kirche St. Nicolai war ja im Jahre 1298 noch Filial des Klosters St. Georg, ebenfalls dem Orden der Zisterzienser zugehörig.

Sonntag, 5. Oktober 2014

05. October Ao. 1530

Kayser Caroli V. Confirmation der Veränderung des Closters zum Neuen Werck vor Halle.



Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Nun, am 05. Oktober Ao. 1530, bestätigt Kaiser Karl V. die Maßnahmen, die Kardinal Albrecht am Kloster zum Neuen Werk vorgenommen hat.

Mittwoch, 1. Oktober 2014

01. October Ao. 1570

Ertzbischoffs Joachim Friedrichs zu Magdeburg Conceßion des S. Georgen Closters zu Glauche an den Rath zu Halle, zu Anlegung des Hospitals.



Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der Stadtmauer bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 ebenfalls im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.

Das Hospital findet in der Umgebung des Moritzklosters jedoch nicht den notwendigen Platz, um dem Gebot der Selbstversorgung gerecht werden zu können. Insbesondere  war der Ort nicht zu Ackerbau und Viehzucht geeignet.
Deshalb bat der Rat der Stadt den Administrator Joachim Friedrich (die Erzbischöfe wurden in der Zeit der Reformation auch Administratoren genannt), das Hospital in die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha verlegen zu dürfen. Am 01. Oktober Ao. 1570 gibt Administrator Joachim Friedrich seine Erlaubnis.

Im Dokument finden sich weitere Anweisungen:
Die Äcker des Klosters sollten die Stadtschule im ehemaligen Barfüßer-Kloster (heute Universitätsring) unterstützen und die 500 Reichsthaler erwirtschaften, die zur Unterhaltung der Schule jährlich benötigt wurden.
Weiterhin wurden die Erbzinsen des Klosters zur Stiftschreiberei, die Thalgüter zur Fürstlichen Kämmerei und die Einkünfte aus den Weinbergen, Holzungen und Wiesen zum Amt Giebichenstein geschlagen.

Bereits zu Beginn des Jahres 1571 wurde mit dem Bau der neuen Hospitalgebäude begonnen. Einige Gebäude wurden als Wohnungen hergerichtet und Kammern für die Insassen gebaut. Auch Scheunen durften nicht fehlen. Darüber hinaus wurden ein Teich und ein Hopfgarten angelegt.

Die armen Leute aus dem bisherigen Johannis-Hospital des Moritzklosters zogen am 27. September Ao. 1576 in das Hospital St. Cyriaci in St. Georgen um.

Im Jahr darauf kaufte der Rat der Stadt noch 2 Gehöfte zu dem Hospital hinzu, weil nunmehr auch der Platz des ehemaligen Klosters allein nicht mehr ausreichte.

Für etwa 25 Jahre sollte dieser Platz genügen. Eine große steinerne Scheune wurde im Jahre 1601 errichtet. Das war auch das Jahr, in dem in Philipp Schmids Garten in Oberglaucha eine Quelle entdeckt und eingefasst wurde. Wir kennen sie noch heute als Gesundbrunnen. Von der Quelle aus wurde das heilkräftige Wasser in Röhren bis in den Hof des Hospitals geleitet und dort für das Vieh und die Haushaltung verwandt.

Neue Käufe erfolgten im Jahre 1602. Hier erwarb der Rat der Stadt Halle noch ein Haus, einen Hof und einen Garten hinter dem ehemaligen Kloster und schlug auch diese Besitzungen dem Hospital St. Cyriaci zu.

Letztlich wurde im Jahre 1614 mit Bewilligung des Administrators Christian Wilhelm noch ein zusätzliches Gebäude errichtet.

Freitag, 26. September 2014

26. September Ao. 1184

Ertzbischoff Wichmann zu Magdeburg übereignet dem neugestiffteten Closter zu S. Moritz zu Halle, die Kirche zu Radewell, samt den Capellen zu Dellnitz, Besen und Wörmlitz, desgleichen die Pfarre zu Nienberg und das Dorff Schlagkwitz.



Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.
Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen Legende erhalten und verbreitet hat.

Der erste Propst des Klosters, Dudo, war ursprünglich auch Mönch im Kloster zum Neuen Werk und wurde am 29. Mai Ao. 1184 in sein neues Amt eingesetzt. Als dieser im Jahre 1193 zum Propst im Kloster zum Neuen Werk ernannt wurde, folgte ihm eben jener Schulmeister Rudolphus nach, der laut o.g. Legende die Ursache für die Gründung des Klosters St. Moritz war.

Das Kloster wurde dem heiligen Moritz geweiht, der auch der Patron des Erzstifts Magdeburg war. Moritz oder Mauritius war mutmaßlich ein in Ägypten geborener Offizier der Thebaischen Legion des römischen Kaisers Maximian (240 - 310). Moritz und seine Legion waren Christen. Kaiser Maximian war auf einem Feldzug nach Gallien und wollte die Legion im Kampf gegen Christen einsetzen. Während der Alpenüberquerung im Wallis meuterten die 6.600 Mann der Legion, weil sie nicht gegen ihre Religionsbrüder kämpfen wollten. Kaiser Maximian ließ daraufhin die Legion dezimieren, d.h. jeden zehnten Mann hinrichten. Als dies die verbliebenen Mannen nicht umstimmen konnte, wurde eine zweite Dezimierung befohlen und letztlich die Vernichtung der gesamten Legion angeordnet. Den Ort, an dem die Hinrichtung der Legion stattfand, kennen wir heute als St. Moritz.
Der Kommandeur der Legion, Moritz, wurde als Märtyrer im 4. Jh. heilig gesprochen und gilt als Schutzpatron des Heeres.

Kaiser Otto I. soll wohl vom Papst Gebeine vom heiligen Moritz als Reliquien erhalten haben. In Magdeburg gründete er dann das Moritzkloster, das im Jahre 968 zum Sitz des Erzbistums ernannt wird.

Doch zurück zum Moritzkloster in Halle.

Das Kloster ist im Laufe der Zeit mit vielen geistlichen und weltlichen Gütern beschenkt worden und war so mit einem reichen Einkommen ausgestattet.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von den Mönchen verlassen und 1520 an Kardinal Albrecht übergeben, um seine Güter zu der Neuen Stifts-Kirche (Domkirche) zu schlagen. Kardinal Albrecht wies den Dominikaner-Mönchen, die bisher im Kloster St. Pauli zum Heiligen Kreuz an der Neumühle lebten, das ledige Gebäude des ehemaligen St. Moritz-Klosters als Wohnstätte zu.

Den Dominikanern hat es aber im Moritzkloster nicht gefallen, zumal die Moritzkirche eine Pfarrkirche der Pfänner war, die sich während der Reformation mehrheitlich zum evangelischen Glauben bekannten und die Mönche häufig verspotteten. Daher sprachen die Dominikaner bei Kardinal Albrecht vor und baten darum, wieder in ihren ursprünglichen Gebäuden leben zu dürfen, die nun ja zum Neuen Stift gehörten. Kardinal Albrecht gewährte ihnen diesen Wunsch im Jahre 1541, kurz bevor er Halle verließ. Damit war das Moritzkloster wieder bis auf das Hospitalgebäude unbewohnt.

In das zum Moritzkloster gehörende Gebäude des Hospitals St. Johannis zog im Jahre 1529 das Hospital St. Cyriaci, dessen Grund und Boden Kardinal Albrecht zur Errichtung seines Stadtpalastes nutzte. Doch auch das Hospital St. Cyriaci zog im Jahre 1570 wieder um und besetzte fortan die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha. Damit war das Moritzkloster endgültig verwaist.

Im vorliegenden Dokument übergibt Erzbischof Wichmann am 26. September Ao. 1184 die Kirche zu Radewell mit ihren Filialen zu Döllnitz, Beesen (Planena und Malderitz eingeschlossen) und Wörmlitz an das neu gegründete Moritzkloster. Des Weiteren wird dem Kloster die Pfarre Nienberg mit ihrem Filial Schlagwitz geschenkt.

Sonntag, 21. September 2014

21. September Ao. 1530

Kayser Caroli V. Privilegium über zwey Jahrmärckte der Stadt Halle ertheilet. 



Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und die Streitigkeiten zwischen beiden Städten zogen sich noch eine ganze Weile hin. Mit der Machtübernahme Erzbischof Ernsts in Halle geriet die Klärung des Streitfalles ins Stocken.

Erst 1530 kümmerte sich Kardinal Albrecht um die Angelegenheit und bat Kaiser Karl V. um ein Privileg für zwei weitere Jahrmärkte in Halle. Dieser erlaubte der Stadt, einen Jahrmarkt um St. Maria Magdalena (22. Juli) und einen um Allerheiligen (01. November) zu halten. Jeder dieser Jahrmärkte sollte 3 Tage vor dem Feiertag beginnen und danach noch 3 Tage dauern. Den Händlern, die den Jahrmarkt besuchten, wurden alle Freiheiten und Sicherheiten im Rahmen der Stadtprivilegien zugesprochen.
Diese Jahrmärkte wurden jedoch nicht umgesetzt. Die Stadt blieb bei ihren Jahrmärkten im Januar und September.

Samstag, 20. September 2014

20. September Ao. 1556

Ertzbischoff Sigismundi Entscheidung einiger Gebrechen zwischen den Stadt- und Amts-Müllern in und bey der Stadt Halle.



In alten Zeiten hat es in und um Halle mehrere Mühlen gegeben, die meist dem Kloster zum Neuen Werk gehörten und der Jurisdiktion des Amtes Giebichenstein unterworfen waren. Daher wurden sie generell die Amts-Mühlen genannt.
Dem Rat der Stadt Halle gehörten nur drei Mühlen: die Neumühle, später die Mühle zu Gimritz und die Schneidemühle vor dem Schiefertor. Diese Mühlen wurden die Stadt-Mühlen genannt.

Flussabwärts standen also folgende Mühlen:
  1. Die Böllberger Mühle mit einer gewöhnlichen Getreidemühle und einer Ölmühle, in der Pflanzenöle hergestellt wurden.
  2. Die Mühle auf den Pulverweiden mit einer Papier- und Pulvermühle. Daher stammt der Name "Pulverweiden". Eine Papiermühle verarbeitete meist Lumpen, um Papier herzustellen. In einer Pulvermühle wurden Holzkohle, Schwefel und Salpeter gemahlen und gemischt, um daraus Schwarzpulver zu erhalten.
  3. Die Mühle zu Glaucha mit einer gewöhnlichen Getreidemühle, die jedoch nach Errichtung und Inbetriebnahme der Neumühle abgerissen worden ist.
  4. Die Ratsmühle (erst 1569) auf dem Holzplatz vor dem Schiefertor mit einer Schneidemühle. Als Schneidemühlen wurden damals Sägewerke bezeichnet. Später wurde hier auch noch eine Walkmühle errichtet, die zur Verarbeitung und Veredelung von Stoffen diente.
  5. Die Neumühle am Mühlgraben mit einer Getreidemühle (als Ersatz für die Glauchaer Mühle), einer Schleif- und Poliermühle, einer Schneidemühle, einer Gewürzmühle und einer Walkmühle. In einer Schleifmühle wurden Steine gesägt und geschliffen. Außerdem diente sie zum Schleifen von Glas. Eiserne Geräte wurden in einer Poliermühle auf Hochglanz gebracht.
  6. Die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitz) mit einer Getreide- und einer Ölmühle.
  7. Die Steinmühle bei der Ziegelwiese mit einer Getreidemühle, einer Ölmühle und einer Schneidemühle.
  8. Die Mühle zu Trotha mit einer Getreide- und einer Ölmühle sowie einer Schneidemühle. Später entstand am gegenüberliegenden Ufer hinter Kröllwitz noch eine Papiermühle, die zu Franckes Waisenhaus gehörte.
Diese Mühlen, alle an demselben Fluss gelegen, beeinflussten einander natürlich. Darüber gab es immer wieder Streit, der durch etliche Jahrhunderte nachzuvollziehen ist.

Nun hatte es zwischen den Amts- und Stadt-Müllern in und um Halle wieder Streit wegen der Höhe der jeweiligen Mühldämme gegeben. Das Problem wurde schon im Jahre 1534 an Kardinal Albrecht herangetragen, doch erst Erzbischof Sigismund fand 1556 eine endgültige Lösung.
Verschiedene bestellte Müller der Umgebung hatten eine Untersuchung der in und um Halle befindlichen Mühlen vorgenommen und die Mängel abstellen lassen. Die Maßnahmen sind in oben genanntem Dokument aufgeführt worden.
Es ging hierbei um die Mühle zu Trotha, die Steinmühle, die Mühle zu Gimritz, die Neumühle und die Böllberger Mühle.

Zwölf Jahre später, im Jahre 1568, erarbeiteten und publizierten Administrator Johann Friedrich und Kurfürst August von Sachsen gemeinsam eine allgemeine Mühlenordnung für das Erzbistum Magdeburg und das Kurfürstentum Sachsen, nachdem sie die Mühlen an Saale, Luppe, Elster und Pleiße besichtigt hatten.

Freitag, 19. September 2014

19. September Ao. 1454

Johannis Truchseß von Beyerrod Comitis Palatini und Kaysers Friderici III. Secretarii dem Magistrat zu Halle ertheilte Gewalt, 50 Notarios publicos zu creiren.



Mit Einführung des römischen Rechts auch im deutschen Teil des Heiligen Römischen Reiches im 15. Jh. und der Forderung der geistlichen Gerichtsbarkeit nach schriftlichen Unterlagen ergab sich die Notwendigkeit, Verträge, Gerichtsakten und Protokolle von dazu qualifizierten Personen ausfertigen und beglaubigen zu lassen. Diese Aufgabe wurde von rechtsgelehrten Notaren erfüllt, die ihre Fähigkeiten durch Prüfungen nachzuweisen hatten.
Die Anzahl der in einer Stadt zugelassenen Notare richtete sich nach den Anforderungen des jeweiligen Ortes. Noch heute werden in der Regel nur so viele Notare bestellt, wie für eine geordnete Rechtspflege notwendig sind.

Zur Regierungszeit Kaiser Friedrichs III. erteilte der kaiserliche Hofpfalzgraf Johannes Truchseß von Beyerrod am 19. September Ao. 1454 dem Rat der Stadt zu Halle das Privileg, 50 öffentliche Notare zu bestellen und zu unterhalten.

Ein Hofpfalzgraf stand dem kaiserlichen Hofgericht vor und war mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. So konnte er den Reichsständen und Städten durchaus einzelne Privilegien zubilligen, Adels- und Wappenbriefe verleihen und z.B. die Ernennung von Notaren delegieren.

Donnerstag, 18. September 2014

18. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Schenckung einiger Cleinodien und Heyligthums an die Neue Stifftskirche zu Halle.



Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichkirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort des Chorherren-Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen. 

Herren des Domkapitels zu Magdeburg schenken der Stiftskirche (heute Dom) zu Halle eine vergoldete Monstranz aus Silber, die das Wunderblut enthält und zwei vergoldete Leuchter aus Silber.
Der Brief des Domkapitels schließt jegliche Rückforderung der Geschenke aus.

Das Neue Stift, von Kardinal Albrecht am 28. Juni 1520 gegründet, war nach dem hohen Dom-Stift zu Magdeburg das ranghöchste Stift im Erzbistum Magdeburg und galt als Mutterkirche in Halle. Dem Stift wurden bis zu seinem Niedergang um 1541 zahlreiche Schätze und Ländereien geschenkt. Kardinal Albrecht hat bei seinem Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 einen Großteil der beweglichen Schätze mitgenommen.

Mittwoch, 17. September 2014

17. September Ao. 1382

Graf Ulrichs von Hohnstein Verkauff der Helffte des Schlosses und Städtleins Wippra mit allen Zubehör an Ertzbischoff Fridericum zu Magdeburg vor 450 Marck feinen Silbers.



Friedrich von Hoym, Bischof zu Merseburg, wurde am 23. Februar Ao. 1382 zum Erzbischof von Magdeburg erwählt. Dies war der zweite Anlauf auf das Amt, denn schon 1368 war er vom Magdeburger Domkapitel gewählt worden, musste den Stuhl jedoch auf Befehl Kaiser Karls IV. für Albrecht II., Graf von Sternberg, räumen.

Aus seiner Regierungszeit ist nicht viel bekannt, denn sie währte nur 9 Monate. Er soll aber wohl gewirtschaftet haben.
Erzbischof Friedrich II. verstarb nach kurzer Krankheit am 09. November Ao. 1382 in Merseburg und wurde in der dortigen Domkirche begraben.

Die Städte Halle und Magdeburg verweigerten ihm die Huldigung, weil sie sich auf einen althergebrachten Brauch beriefen, wonach sie nur demjenigen Landesherrn huldigen würden, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner Erzbischof-Würde vorzeigen konnte. Dieses Pallium hatte er nicht erhalten, wiewohl er die päpstliche Bestätigung seines Amtes vorweisen konnte.
Möglicherweise hatten weder er noch das Domkapitel das Geld, um das Pallium zu kaufen. Dafür brauchte es schon ein kleines Vermögen, denn ein Pallium kostete um die 20.000 bis 30.000 Rheinische Gulden.

Am 17. September Ao. 1382 erkaufte Erzbischof Friedrich II. eine Hälfte des Schlosses und Städtchens Wippra von Graf Ulrich von Hohnstein. Wippra war ohnehin erzbischöfliches Lehen.
Diese Hälfte des Besitzes wird mit allen Zubehörungen, Gerichten und Einkünften für 450 Marck Silber an das Erzbistum übergeben. Graf Ulrich von Hohnstein verzichtet für sich selbst und seine Nachkommen auf jegliche künftige Besitzansprüche.

Montag, 15. September 2014

15. September Ao. 1503

Ertzbischoff Ernestus zu Magdeburg erlässet denen Altaristen des Altars S. Erhardi in S. Ulrichs-Kirche zu Halle die Residenz, und wöchentlich 2 von denen 5 Messen, so sie vermöge der Fundation zu halten schuldig gewesen.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Peter Subach, Kirchenvorsteher der Ulrichkirche, und seine Gattin Margaretha Subach hatten wohl gemeinsam den Altar zu Ehren des heiligen Erhard gestiftet und mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 40 Gulden ausgestattet.

Am 07. Juni Ao. 1452 bestätigt Erzbischof Friedrich die Stiftung, in welcher die Altaristen verpflichtet werden, in der unmittelbaren Nähe der Ulrichkirche zu wohnen und wöchentlich 5 Seelmessen im Andenken an Peter Subach und seine Familie sowie Margaretha Subachs Familie zu lesen. 

Nun aber, am 15. September Ao. 1503 lockert Erzbischof Ernst diese Bestimmungen und erlaubt den Altaristen des Altars St. Erhard, sich ihre Wohnstatt frei zu wählen. Des Weiteren reduziert er die Anzahl der wöchentlich zu haltenden Messen. Die Altaristen brauchen nun nur noch 3 Seelmessen in der Woche lesen.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen. Begonnen hat sie damit kurz nach dem Tod ihres Gatten im Januar oder Februar 1440. Erste Aufzeichnungen hierüber datieren vom 14. Februar Ao. 1440.

Freitag, 12. September 2014

12. September Ao. 1417

Kaysers Sigismundi Confirmation aller Privilegien, der Stadt Halle.



Hier ist Johann Christoph von Dreyhaupt ein Fehler unterlaufen. Sigismund wurde erst im Jahre 1433 zum römisch-deutschen Kaiser ernannt.
Das vorliegende Dokument hat Sigismund in seiner Eigenschaft als römisch-deutscher König (seit 1411) gesiegelt. Das geht aus dem lateinischen Text auch hervor.

König Sigismund war zu der Zeit intensiv mit dem Konzil von Konstanz (1414 - 1418) beschäftigt, um die Spaltung der Kirche zu beenden und wieder Glaubenseinheit zu schaffen.

In Halle jedoch hatte sich im Jahre 1412 ein unerhörter Vorgang ereignet: Die Stadt hatte den von Erzbischof Günther II. eingesetzten Salzgrafen, der zugleich Münzmeister war, der Falschmünzerei angeklagt, zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt und das Urteil gleich vollstreckt. Die ganze Geschichte ist unter dem Datum vom 01. Juni Ao. 1414 ausführlich beschrieben.

In der Folge dieser unrechtmäßigen Hinrichtung hatte Erzbischof Günther II. die Stadt Halle in Reichsacht und Bann schlagen lassen.
Zusätzlich überzog der Erzbischof die Stadt mit Krieg und Belagerung, ließ zur Erntezeit das Getreide auf dem Halme verbrennen und brachte durch solches Vorgehen den Handel in der Stadt gänzlich zum Erliegen.

Auf Befehl Kaiser Wenzels vom 01. August Ao. 1414 hatte der Rat der Stadt mit dem Erzbischof Verhandlungen aufgenommen, um die Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen und wieder Normalität einkehren zu lassen. Gegen eine Zahlung in Höhe von 13.000 Gulden zur Wiedergutmachung erklärte sich Erzbischof Günther II. bereit, die Feindseligkeiten gegen die Stadt Halle einzustellen.

Der Vertrag darüber wurde am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen. Dort versprach Erzbischof Günther auch, die Stadt wieder von Acht und Bann zu befreien.

Es sollte jedoch noch bis zum Jahre 1417 dauern, bis Erzbischof Günther II. wegen einiger Zwistigkeiten mit dem Markgrafen von Brandenburg an König Sigismund herantrat und um Schlichtung bat. Gleichzeitig ließ sich Erzbischof Günther II. mit den weltlichen Hoheitsrechten über das Erzstift Magdeburg beleihen.

Da ihm der König nun einmal sein Ohr geliehen hatte, bat Erzbischof Günther auch um Aufhebung der Reichsacht gegen die Stadt Halle.

König Sigismund lässt daraufhin zwei Dokumente aufsetzen, mit denen er am 12. September Ao. 1417 die Stadt Halle in ihren Privilegien und Freiheiten bestätigt und ihr außerdem das Privileg de non evocando erteilt.

Der oberste weltliche Richter war in jenen Zeiten der König bzw. Kaiser. Wenn jemand in einem weltlichen Rechtsstreit den König als Richter anrief und der Fall angenommen wurde, wurde die Gegenseite vor das königliche Gericht geladen.
Aber der König konnte diese Macht delegieren, indem er das Privilegium de non evocando anderen Würdenträgern oder Landesherren verlieh. Dieser hatte dann die Gerichtshoheit.
In solchen Fällen durfte der Streitfall also nicht mehr in erster Instanz vor den König gebracht, sondern musste dem privilegierten Gericht vorgelegt werden.

Nun hatte also die Stadt Halle in weltlichen Rechtsfragen die Gerichtshoheit erlangt.

Mittwoch, 10. September 2014

10. September Ao. 981

Pabst Benedicti VII. Bulla, darin er in Faveur des Ertzstiffts Magdeburg das Stifft Merseburg caßiret, und in eine Abtey verwandelt, auch Bischoff Gisilarium mit Ertheilung verschiedener Privilegien zum Ertzbischoff zu Magdeburg confirmiret.



Der erste Erzbischof des neu errichteten Erzbistums Magdeburg, Adalbert, verstarb am 20. Juni Ao. 981 in Zscherben und wurde im Magdeburger Dom beigesetzt.

Sein Nachfolger sollte der Schulmeister Othricus werden. Von den Domherren in Magdeburg erwählt, wollte Othricus die Bestätigung seiner Ernennung zum Erzbischof von Magdeburg bei Kaiser Otto II. erwirken.
Da Kaiser Otto II. zu der Zeit in Italien weilte, machte sich Othricus auf den beschwerlichen Weg und sprach dort bei dem kaiserlichen Kaplan, Bischof Giselher zu Merseburg, vor. Giselher versprach ihm jeden Beistand, bat sich jedoch bei Kaiser Otto II. das Amt des Erzbischofs für sich selbst aus.

Giselher hatte Erfolg und wurde der zweite Erzbischof zu Magdeburg.
Über den Verrat grämte sich Othricus dermaßen, dass er auf dem Heimweg von Italien in Benevent verstarb.

Giselher entstammte einem sächsischen Adelgeschlecht und war durch die Fürsprache des Bischofs Anno von Worms in kaiserliche Dienste gebracht worden. Dort wirkte er als Kaplan und wurde im Jahre 971 - auch wieder auf Annos Empfehlung hin - zum Bischof zu Merseburg ernannt.

Nun war es dazumal unerhört, dass ein Bischof zwei Bistümer besaß. Aus diesem Grund überhäufte Giselher den Papst Benedikt VII. mit Geschenken und erwirkte so die Auflösung des Bistums Merseburg. Das Bistum wurde am 10. September Ao. 981 in eine Abtei des Benediktiner-Ordens umgewandelt und dem Erzbistum Magdeburg angegliedert.
Zudem erhielt Erzbischof Giselher neben der Verleihung des Palliums als sichtbares Zeichen der Erzbischof-Würde noch weitere Privilegien von Papst Benedikt VII. zugestanden. Demnach hatte er das Recht, das Bistum Merseburg nach Gutdünken zu zergliedern.

Nach seiner Rückkehr in heimatliche Gefilde und der Inbesitznahme des Erzbistums Magdeburg fing Giselher sogleich mit der Aufteilung des Bistums Merseburg an. Schkeuditz, Köthen, Wurzen, Pichen, Eilenburg, Löbnitz, Düben, Pegau und Gerichtshain wurden neben Merseburg selbst ebenfalls dem Erzbistum Magdeburg zugeschlagen, die übrigen Besitzungen auf die Bistümer Halberstadt, Zeitz und Meißen aufgeteilt.

In der Folge dieser Zersplitterung haben sich viele ansässige Wenden (Slawen) von Kaiser und Christentum losgesagt und im Jahre 983 die Bistümer Havelberg und Brandenburg verwüstet. Giselher erhielt von Kaiser Otto II. den Auftrag, den Wenden Einhalt zu gebieten und eroberte Brandenburg zurück. Die Wenden wurden zurückgedrängt.

Übrigens wurde nach Giselhers Tod im Jahre 1004 das Bistum Merseburg wieder hergestellt.