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Montag, 17. März 2014

17. März Ao. 1324

Verbündnüß Graff Burchards zu Mansfeld und der Stadt Halle, einander im Kriege mit 20 Mann beyzustehen, und wie es mit Theilung der Beute zu halten.



Unter der Herrschaft des amtierenden Erzbischofs Burchards III. hatten insbesondere die Städte im Erzbistum Magdeburg zu leiden. Der Erzbischof, aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und trachtete danach, auf jede erdenkliche Weise die Macht und das Vermögen des Erzstifts zu mehren.

Zu diesem Zwecke erhob er in den Städten vielfach neue Steuern oder erhöhte die Steuerlast für die Bürger. Da sich die Städte zur Wehr setzten, bekämpfte er sie sowohl offen militärisch als auch durch Sanktionen oder Gefangennahme ihrer Bürger.

Gegen dieses Raubrittertum suchten sich die Städte zu wappnen und gingen Bündnisse miteinander und mit Adligen der Umgebung ein. Das ewige Bündnis zwischen den Städten Halle und Magdeburg, geschlossen am 05. Februar 1324, entsprang diesem Umstand.

Ein weiterer Verbündeter der Stadt Halle wurde Graf Burchard IV. von Mansfeld. Beide Seiten verpflichteten sich, im Kriegsfall einander beizustehen und jeweils 20 Mann in Waffen zu entsenden. Eventuelle Beute sollte gütlich entsprechend der Anzahl der kämpfenden Männer aufgeteilt werden.
In den ersten vierzehn Tagen des Einsatzes soll derjenige die Verpflegung der Männer übernehmen, der Hilfe erbeten hat. Dauert der Einsatz länger als vierzehn Tage, hat jeder für seine eigene Verpflegung zu sorgen.
Für angerichteten Schaden kommt jede Partei selbst auf.

Nach Abschluss dieser Bündnisse hat die Stadt Halle dem Erzbischof den Gehorsam aufgekündigt und einen Fehdebrief verfasst, in dem alle Beschwerden gegen Erzbischof Burchard III. aufgelistet wurden. Nun versuchten die Städte dem Erzbischof nach Kräften zu schaden und der Erzbischof setzte seine Kämpfe gegen die Städte und deren Verbündete fort.

Ein Vergleich beider Parteien konnte erst am 14. Oktober 1324 erreicht werden.
Erzbischof Burchard III. jedoch hielt sich nicht an den vereinbarten Frieden und brachte es mit seiner Wüterei sogar soweit, dass das Domkapitel sich auf die Seite der Städte stellte. Schlussendlich wurde Burchard III. nach Magdeburg gelockt und dort am 29. August 1325 im erzbischöflichen Palast in Haft genommen. Er schickte nach den Domherren, die mit den Bürgern um seine Freiheit verhandeln sollten. Aber von den Herren mochte niemand kommen.
Am 21. September 1325 schließlich brachte man den Erzbischof auf das Magdeburger Rathaus in das Arme-Sünder-Gefängnis und stellte ihm 4 Wachen bei, je eine aus den Städten Magdeburg, Halle, Burg und Calbe. Noch in derselben Nacht wurde Erzbischof Burchard III. von seinen Wachen im Gefängnis erschlagen.

Dienstag, 15. Oktober 2013

15. October Ao. 1324

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Verbindung gegen die Fürsten und Herrn, auch Städte Magdeburg, Halle und Calbe, die wider Ertzbischoff Burcharden in Bündniß gestanden, daß selbiger sie binnen 4 Monathen von dem Interdict befreyen, oder das Dom-Capitul ihnen die Schlösser Plate und Plaue einräumen wolle.




Das Dom-Kapitel sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe und deren Verbündeten die Aufhebung des Interdikts durch Erzbischof Burchard binnen 4 Monaten zu. Solte sich der Erzbischof nicht daran halten, erhalten die Städte und ihre Verbündeten die Schlösser Plate (Mecklenburg-Vorpommern) und Plauen (Sachsen).

Das Interdikt bedeutete die Untersagung jeglicher gottesdienstlicher Verrichtungen und gehört neben der Exkommunikation zu den schwersten Kirchenstrafen. Durch das Verbot der Gottesdienste wurden den Gläubigen die für das Seelenheil notwendigen Sakramente versagt. Dies galt nicht nur für Einzelpersonen, sondern für ganze Landstriche oder, wie in diesem Fall, für mehrere Städte.

15. October Ao. 1324

Ertzbischoff Burchards Verschreibung, daß die von Halle, Magdeburg und Calbe bey aller ihrer alter Gerechtigkeit und Gewohnheit, was sie mit Briefen oder Altseßen beweisen können, bleiben, auch nicht anders, als mit ihrem Willen beschatzet und bebethet werden sollen.




Erzbischof Burchard III., der die Städte Magdeburg, Halle und Calbe (und andere) bisher tyrannisiert hatte und sich an deren Vermögen schadlos hielt, geht hier einen Vergleich ein. Vergleicht hierzu den Eintrag vom 14. Oktober 1324.

In vorliegendem Dokument verspricht Burchard, den vom Papst erwirkten Bann und das Interdikt (Untersagung des Gottesdienstes) von den Städten und ihren Verbündeten zu nehmen und die Städte in ihre Gerechtsame wieder einzusetzen. Den Städten sollen keine Trutzburgen entgegen gebaut werden. Etwaige unrechtmäßige Gebäude sollen wieder entfernt werden.
Steuern und Zölle sowie geistliche Abgaben sollen nicht gegen den Willen der Städte auferlegt werden.

In einem zweiten Dokument willigt das Dom-Kapitel in den Vergleich ein.

Montag, 14. Oktober 2013

14. October Ao. 1324

Compromiss zwischen Ertzbischoff Burcharden zu Magdeburg eines, und Graf Bussen zu Mansfeld, dem Rath zu Magdeburg, Halle und Calbe andern Theils, auf 8 erwehlte Schieds-Leute, sie wegen ihrer Streitigkeiten aus einander zu setzen.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Graf Burchard IV. von Mansfeld, Busso genannt, hatte sich davon überzeugt, dass Erzbischof Burchard mit den Bürgern der Städte seines Erzbistums tyrannisch verfuhr und wandte sich von diesem ab.

In den Streitfällen zwischen dem Erzbischof und den Städten Magdeburg, Halle und Calbe entschied Graf Busso von Mansfeld nun, dass sich 8 namentlich bestimmte Schiedsleute mit den Sachverhalten zu befassen hatten und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.