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Samstag, 1. November 2014

01. November Ao. 1361

Theodorici Ertzbischoffs zu Magdeburg Huldebrieff, oder Confirmation der Privilegien der Stadt Halle bey der Huldigung ertheilet.



Nach dem Tod Erzbischof Ottos (Landgraf Otto von Hessen) hatte das Domkapitel von Magdeburg den bisherigen Bischof von Halberstadt, Markgraf Ludwig von Meißen, als neuen Erzbischof eingesetzt. Dies stieß bei den Ständen auf Unwillen, denn Ludwig war ein junger Herr aus einem mächtigen Fürstengeschlecht und schon die Halberstädter führten Klage gegen seine unnachgiebige Regierung.

Und noch jemand war mit der Wahl nicht zufrieden: Kaiser Karl IV. wollte gern seinen Günstling, Bischof Dietrich zu Minden, auf dem magdeburgischen Erzbischofstuhl sehen.
Dieser Dietrich Kagelwit (oder Dietrich von Portitz, wie manche Quellen schreiben), Sohn eines Schneiders aus Stendal, hatte sich durch achtsames Versehen seiner Ämter und sparsame Haushaltsführung bei Kaiser Karl IV. beliebt gemacht und war unter anderem mit diplomatischen Missionen betraut worden.

Kaiser Karl IV. traf nun eine Übereinkunft mit Papst Innozenz VI. und ließ Dietrich zum Erzbischof von Magdeburg berufen.
Am 12. Oktober Ao. 1361 bestätigte Kaiser Karl IV. dem Erzstift seine Privilegien und Erzbischof Dietrich nahm in der Folgezeit in den Städten des Erzstifts die Huldigung ein.

Den Huldebrief für die Stadt Halle hatte Erzbischof Dietrich am 01. November Ao. 1361 verfasst, als er sich noch in Böhmen befand.

In diesem Brief versichert er der Stadt Halle, sie bei ihren Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen und sie gegen Fürsten und andere Herren zu beschirmen und zu verteidigen.

Der Einzug in Halle und die Einnahme der Huldigung erfolgte offenbar zu einem späteren Zeitpunkt. Leider ist hierzu kein Hinweis vermerkt.

Dienstag, 8. Juli 2014

08. July Ao. 1367

Heinrichs von Merwitz Lehn-Revers über das Guth Merwitz, so er von Ertzbischoff Theodorico zu Magdeburg zu Lehn empfangen.



Merwitz oder Merbitz (seit 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis gehörend) wurde erstmals im Jahre 1264 erwähnt und war ein Rittergut derer von Merwitz. Im 15. Jh. starb das Geschlecht aus und Erzbischof Johannes belehnte im Jahre 1468 Stephan Schlegel mit dem Gut Merbitz. Später ist das Dorf an die Herren von Krosigk gekommen.

Am 08. Juli Ao. 1367 gibt Erzbischof Dietrich das Gut an Heinrich von Merwitz zu Lehen.
Das Gut wird mit allen Zubehörungen, zusätzlich 5 Hufen Landes auf dem Felde bei Merwitz und 17 Hufen im Dorf, einer Holzstätte (Wald) und einer Wiese an Heinrich von Merwitz gegeben. Der Zins wird jährlich am Tag Mariä Geburt (08. September) entrichtet.
Die Besitzung wird auf anderthalb Hundert Schock breiter Groschen = 9.000 Groschen (150 Mark Silber) geschätzt.

Für seine Gattin Dorothea trifft Heinrich folgende Vorkehrungen:
Sollte Heinrich ohne Erben versterben, dann erhält der Erzbischof das Lehen zurück und soll Dorothea von Merwitz 75 Schock Groschen = 4.500 Groschen (75 Mark Silber) als Leibzucht (Witwenunterhalt) auszahlen.
Wenn seine Erben das Lehen übernehmen, dann sollen sie seiner Gattin jährlich 5 Mark Silber Witwenunterhalt zahlen. Eine Mark Silber soll in dem Fall seine Schwester Mechthild bekommen, die in Weißenfels Klosterfrau ist.
Überlebt seine Gattin Dorothea seine Erben, soll ihr das Gut als Unterhalt dienen. Will der Erzbischof dann das Lehen zurücknehmen, muss er wiederum die schon oben erwähnten 75 Mark Silber als Witwenunterhalt auszahlen.

Samstag, 26. April 2014

26. April Ao. 1363

Ertzbischoff Theodorici zu Magdeburg Vergleich mit dem Dom-Capitel, denen Ständen und Städten des Ertzstiffts zwischen der Elbe und Bode, zu Handhabung des gemeinen Land-Friedens einander drey Jahr beyzustehen.



Nach dem Tode Erzbischof Ottos (1327 - 1361 im Amt) plante das Domkapitel in Magdeburg, Markgraf Ludwig von Meißen zum Erzbischof zu ernennen. Die Stände und Städte des Erzstifts waren mit dieser Wahl höchst unzufrieden, weil der Markgraf ein noch recht junger Mann aus einem mächtigen Fürstengeschlecht war und schon in seiner Eigenschaft als Bischof von Halberstadt dem Bistum übel mitspielte. Der Einspruch der Stände und Städte hatte jedoch keinen Erfolg.

Hier kam der Zufall zu Hilfe. Kaiser Karl IV. erfuhr vom Tode Erzbischof Ottos und wollte gern einem seiner Günstlinge, Dietrich Kagelwit (Sohn eines Schneiders zu Stendal), zu diesem Erzstift verhelfen. Dieser stand schon länger in den Diensten des Kaisers und hatte sich insbesondere um Böhmen verdient gemacht. Zu der Zeit war Dietrich Bischof zu Minden und wurde durch des Kaisers Fürsprache bei Papst Innozenz VI. auch gegen den Willen des Domkapitels zum Erzbischof von Magdeburg ernannt.

Die Städte huldigten ihm freudig.

Um diese Zeit feierten Raub, Brandschatzung, Fehden und Verheerungen fröhliche Urständ im Lande. Erzbischof Dietrich suchte sein Land nun zu beruhigen und rief einen allgemeinen Landfrieden aus.
Der Landfrieden wird auf 3 Jahre festgelegt. Alle Stände und Städte haben sich danach zu richten und Zuwiderhandlungen anzuzeigen und zu verfolgen. Die Schuldigen sollen jeweils gepfändet werden. Sollten er selbst und seine Hauptleute bei einem Zug durchs Land Schaden anrichten, verpflichtet er sich zu angemessenem Ersatz.
In dem Dokument wird angegeben, welche Rittersitze und Dörfer wie viele Dienstmänner zu stellen haben.