Und ich habe auch noch etwas dazugelernt, als mir das Dokument über die Schenkung Hans von Waltheims an das Hospital St. Cyriaci in die Hände fiel.
Das Klaustor muss schon 1467 Klaustor geheißen haben.
Laut Johann Christoph von Dreyhaupt erhielt das Tor seinen Namen deshalb, weil die Kapelle St. Nicolai zwischen Großer und Kleiner Klausstraße im Jahre 1569 abgebrochen und ihre Steine zum Bau des Klaustores im Jahre 1575 verwendet worden sind.
Mir war klar, dass vor diesem 1575 erbauten Tor schon ein anderes existiert haben muss. Denn die heutige Mansfelder Straße ist ja schon aus den Tagen Karls des Großen als Heer- und Handelsstraße bekannt und dürfte demzufolge spätestens seit der Existenz der hallischen Stadtmauer (Bau etwa 1120 - 1180) ein Tor als Zugang zur Stadt gehabt haben.
Wenn das Tor aber schon vor 1575 Klaustor hieß, muss der Name auf die Bezeichnung des Stadtviertels Nicolai-Viertel bzw. auf den Namen der dazugehörigen Vorstadt (Klausvorstadt) zurückzuführen sein. Das muss ich bei der 2. Auflage meines Buches "Rund um die Stadtmauer in Halle (Saale)" berücksichtigen.
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Donnerstag, 10. Oktober 2013
10. October Ao. 1467
Hans von Waltheims Schenckung 8 Rheinischer Gülden wiederkäuflicher Zinsen an die Armen im Hospital zu Halle, zu Labnüß.
Hans von Waltheim, Bürger der Stadt Halle, hat der Stadt Halle 200 Rheinische Gulden zur Verwahrung gegeben und zu Ehren seines verstorbenen Bruders Ludwig von Waltheim bestimmt, dass 8 Rheinische Gulden jedes Jahr an die Armen und Kranken des Hospitals St. Cyriaci beim Klaustor zu Almosen gegeben werden.
Von diesem Geld sollen auch Pilger gespeist werden, die abends im Hospital um Herberge ersuchen. Sie sollen ein Brot, einen Käse und ein Nössel (etwa 1/2 Liter) Hallisch Bier bekommen.
Hans von Waltheim hat in dem Dokument exakte Angaben machen lassen, wem welche Speisen gereicht werden sollen, je nachdem, ob jemand krank im Hospital liegt oder als Pilger Obdach sucht, ob die Bedürftigen während der Fastenzeit und an welchem Fastentag erscheinen.
Auch andere Anweisungen zur Pflege der Kranken wurden erteilt.
Übrigens hatten sich die Ratsmänner der Stadt Halle in diesem Dokument für sich und alle ihre Nachkommen verpflichtet, diesen Anweisungen auch im Falle eines Wiederkaufs nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass den Pilgern und Kranken die Almosen jährlich zukommen. - Gilt das also noch immer?
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