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Dienstag, 8. April 2014

08. April Ao. 1399

Johann Koselitz, Müntzmeisters zu Magdeburg Revers wegen Ausmüntzung neuer Magdeburgischer Pfennige, an Ertzbischoff Albertum zu Magdeburg ausgestellet.



Wie ich schon in meinem Chronik-Eintrag vom 26. Februar dargelegt habe, hatte der Rat der Stadt Halle zum Ende des 14. Jh. einen wesentlichen Teil der Münzei in seinem Besitz und ließ keine neuen Münzen schlagen, um die Kosten zu vermeiden und die Zinserträge aus diesem Zoll möglichst hoch ausfallen zu lassen.

Durch regen Handel mit auswärtigen Kaufleuten gelangten ohnehin Meißnische Groschen, Prager Groschen und andere fremde Münzen nach Halle und wurden als Zahlungsmittel anerkannt.

Erzbischof Albrecht IV. (1382 - 1403 im Amt) hatte deshalb Streitigkeiten mit dem Rat der Stadt Halle. Er hätte gern mehr Einfluss auf den Wert (Silbergehalt) der umlaufenden Münzen gehabt.
Deshalb schließt Erzbischof Albrecht IV. nun einen Vertrag mit dem magdeburgischen Münzmeister Johann Koselitz über das Schlagen neuer Pfennige.

Johann Koselitz schreibt in seinem Brief genau auf, welche Anweisungen er von Erzbischof Albrecht IV. bekommen hat. Also, dass 40 Schillinge Pfennige so viel wiegen sollen wie eine Mark Magdeburger Gewicht und so viel Silber haben sollen wie 2 Schock 8 Kreuzgroschen (also 128 Kreuzgroschen).

Das müssen wir uns nun übersetzen.

1 Mark entsprach also 128 Kreuzgroschen.
1 Groschen entsprach 3 Pfennigen.
Demnach sollte also so viel Silber verwendet werden, wie üblicherweise in 384 Pfennigen enthalten war.

Aber:

1 Schilling Pfennige entsprach 32 Pfennigen.
40 Schillinge Pfennige ergeben demzufolge 40 x 32 = 1.280 Pfennige.
Und diese 1.280 Pfennige sollten so viel wiegen wie 1 Mark, also eigentlich wie 384 Pfennige.

Damit legte Erzbischof Albrecht IV. fest, dass der Silbergehalt der Pfennige nur noch ein Drittel des bisher üblichen Gehalts betragen sollte. Er wertete die Münzen erheblich ab.
Mit diesem Vorgehen befand er sich in bester Gesellschaft. In vielen Münzprägen wurde zu dieser Zeit der Silbergehalt der Münzen drastisch verringert.

Aber ist es da noch ein Wunder, dass 3 Jahre später die Handwerker in Magdeburg auf die Barrikaden gingen und das Münzhaus niederbrannten?

Mittwoch, 26. Februar 2014

26. Februar Ao. 1403

Des Raths zu Magdeburg Revers über den mit Ertzbischoff Albrechten getroffenen Vergleich wegen der verbrandten Müntze, Müntz-Schlag und Freyheit des Neuen Marckts.



Bis ins 15. Jh. hinein wurden allgemein Hohlmünzen geprägt, die sich ziemlich schnell abnutzten und daher eingeschmolzen und neu geprägt werden mussten. Um die Kosten dieses Verfahrens zu decken, wurde die sogenannte Münzei erhoben, ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren in einem Marktort. Wie das Münzrecht selbst, gehörten auch die Einnahmen aus der Münzei dem Landesherrn, hier also dem Erzbischof.

Wenn die Erzbischöfe Geld brauchten, dann vergaben sie oft wiederkäuflich einen Anteil an den Überschüssen aus der Münzei an Privatpersonen. Das heißt, eine Person leiht dem Erzbischof einen bestimmten Betrag Geldes und bekommt dafür einen jährlichen Zins aus einem bestimmten Anteil an der Münzei, bis die Schuld beglichen ist und der Anteil also zurückgekauft wird.

Deshalb wurde die Münzei in Marken (Anteile) aufgeteilt. Es gab schwere Marken und kleine Marken. Die schweren Marken trugen einen unveränderlichen Zins und auf die kleinen Marken wurde der restliche Überschuss (so vorhanden) aufgeteilt. Aus dieser Aufteilung der Münzei resultiert unsere Währungsbezeichnung Mark.

Zu Ende des 14. Jh. war ein Großteil der Münzei, und damit die Zinserträge derselben, in den Händen des Rates der Stadt Halle. Dieser war natürlich darauf bedacht, so viel Kapital wie möglich aus den Zinsen zu schlagen und ließ daher keine neuen Münzen prägen, um diese Kosten zu vermeiden. Der Zoll für die Münzei wurde aber dennoch erhoben. Deshalb befanden sich in dieser Zeit viele auswärtige Münzen in Halle im Umlauf, so z.B. Prager und Meißnische Groschen.

Erzbischof Albrecht IV. (1382 - 1403 im Amt) passte dieser Zustand nicht, weil er dadurch keinen Einfluss auf den Wert der Münzen hatte. Es entstand Streit zwischen dem Erzbischof und dem Rat der Stadt Halle.
Möglicherweise wurde Erzbischof Albrecht IV. durch diesen Streit bewogen, im Jahre 1399 einen Vertrag mit dem Münzmeister Koselitz zu Magdeburg über das Schlagen einer Partie neuer Münzen (Magdeburgische Pfennige) abzuschließen.

Diese neuen Münzen jedoch waren geringwertiger als die bisher gebräuchlichen und die Handwerker zu Magdeburg begannen deshalb im Jahre 1402 einen Aufruhr, in dessen Verlauf das Münzhaus in Magdeburg abgebrannt und niedergerissen wurde.

Der Erzbischof schlug darauf die Stadt Magdeburg in Bann und der Rat der Stadt musste sich mit dem Erzbischof über den Vorfall vergleichen.
In vorliegendem Dokument bestätigt der Rat die Ergebnisse dieses Vergleichs, wonach sich die Magdeburger verpflichten, das Münzhaus wieder aufzubauen.
Des Weiteren versichern sie, in Zukunft die ausgegebenen Münzen anzuerkennen, wie es seit Alters her Brauch war.
Dafür soll der Erzbischof die Stadt bei all ihren Rechten an der Münzei und am Neuen Markt belassen.
Zusätzlich wird die Zahlung einer Summe von "zweitausend Schock Kreuzgroschen" - also 120.000 Kreuzgroschen - als Schadenersatz an den Erzbischof vereinbart, neben anderen kleineren Spenden.
Im Gegenzug befreit der Erzbischof die Stadt vom Bann und stellt alle Vorladungen und Verfolgungen ein.

Starker Tobak!